Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit: (ein Projekt des Agenda21-Beirates )

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Transkript:

Stadt Aschaffenburg Beschlussvorlage 19.11.2008 Sachbearbeiter Amtsleitung Referatsleitung Oberbürgermeister Gremium Datum Umwelt- und Verwaltungssenat 03.12.2008 ö TOP: Betreff: Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit: (ein Projekt des Agenda21-Beirates ) Beschlussvorschlag: (Wortlaut des gewünschten Beschlusses und haushaltsmäßige Deckung) 1.) Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Aschaffenburg finden künftig nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer Selbstverpflichtungserklärung gemäß Anlage nachzuweisen. 2.) Die Geschäftspartner der Stadt Aschaffenburg und die Öffentlichkeit sind über den Beschluss zu informieren (insbesondere Initiative Bayerischer Untermain, Landratsämter Aschaffenburg und Miltenberg, IHK, HWK). 3.) Zweckverbände und Gesellschaften mit städtischen Anteilen sollen angeregt werden, entsprechend zu verfahren. 4.) Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird diese Thematik in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Agenda21/EineWelt weiterverfolgen.

Begründung: (Sachdarstellung) Eckpunkte / Rückblick: 2003: - Beschluss der Stadt München (vgl. Anlage) - Verfahren wird unterstützt durch den Bayerischen Städtetag mit Verweis auf die Landessynode der ev.luth Kirche Bayern und auf das Landeskomitee der Katholiken in Bayern. - Projektantrag des NSF für den Agenda21-Beirat. Bildung eines Arbeitskreises. 2005: Erhebung des Umwelt-u.Ordnungsamtes bei Vereinen und Schulen. 2007: - UVS Beschluss: Bericht sowie Beschluss für eine Fachtagung - Der Bayerische Landtag hat als erstes deutsches Landesparlament einen Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit gefasst. - Fachtagung Aschaffenburg: Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung in Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen Großer Sitzungssaal. 2008: Bekanntmachung der Bay. Staatsregierung in Folge des Landtagsbeschlusses: Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (in Kraft seit 1. Juni 2008). Hintergrund: Jahr für Jahr erteilen Bund, Länder und Kommunen Aufträge in Höhe von 360 Mrd. Euro. Das entspricht etwa 17 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Ca 50 Prozent davon fallen auf die Kommunen, was diese zum bedeutendsten öffentlichen Auftraggeber macht. Ob für Güter, Dienstleistungen oder Bauaufträge, Kommunen geben gewaltige Summen aus um ihre Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und Leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Als Großverbraucher können sie ihre gewichtige Marktstellung zu einer Umorientierung von Konsummustern nutzen und als verantwortungsbewusste Verbraucher agieren, die soziale und ökologische Anliegen in öffentliche Ausschreibungen integrieren. Dies ist auch im Sinne der EU-Vergaberichtlinien, die öffentlichen Auftraggebern explizit Hinweise geben, wie sie soziale und ökologische Aspekte mit der öffentlichen Auftragsvergabe in Einklang bringen können. Der am 18. Juli 2007 vom Bay. Landtag gefasste Beschluss zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich der öffentlichen Beschaffung ermutigt insbesondere auch Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenso zu verfahren. Inzwischen haben über vierzig Kommunen in Bayern Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 ergriffen. Auch die Bay. Staatsregierung hat die Initiative des Bay. Landtags aufgegriffen und eine entsprechende Bekanntmachung erlassen, die am 1.6.2008 in Kraft getreten ist (siehe jeweils http://www.bayern-gegen-ausbeuterischekinderarbeit.de eine webside vom Eine Welt Netzwerk Bayern e.v. mit finanzieller Unterstützung des Bay.Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr u. Technologie).

Fachtagung Aschaffenburg Rathaus Großer Sitzungssaal 27.Nov.2007: Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung in Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen In Aschaffenburg wurden zur Aufklärung alle betroffenen Fachämter vorzeitig in das Projekt einbezogen: zunächst wurden verwaltungsintern Projektziel und problematik besprochen. Anschließend bestand bei der Fachtagung für alle Beteiligten die Möglichkeit bei erfahrenen Referenten und Kollegen aus München und Landshut Teilfragen abzuklären. Die Veranstaltung wurde durchgeführt von der Stadt Aschaffenburg / Ag21-Büro in Kooperation mit dem Eine Welt Netzwerk Bayern e.v. Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Bayerischen Staatskanzlei. Städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung Eine Änderung der städtischen Friedhofs- und Bestattungssatzung zur Durchsetzung der ILO 182 ist rechtlich problematisch und schwierig in der Umsetzung. Die Verwaltung bevorzugt daher eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und eine Kooperation mit Steinmetzbetrieben und Bestattungsunternehmen. Geplant ist die Erstellung einer Informationsbroschüre durch das Nord-Süd-Forum-Aschaffenburg mit Unterstützung durch die Steinmetz-Meister-Schule und dem Umwelt- und Ordnungsamt. Auf der Grundlage vieler bereits verabschiedeter kommunaler Beschlüsse, sowie Empfehlungen beratender Fachorganisationen wird vorgeschlagen diesem Beschluss zuzustimmen. Dieser Bericht beantwortet die Anfrage von der Fraktion Die Grünen vom 18.07.2007. Anlagen: -Bietererklärung -Anmerkungen zur Kinderarbeit (Quelle: Landeshauptstadt München, 2003 - A.I.23 Stand 9/04)

Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 Nachweis zur Eignung des Bieters über seine Zuverlässigkeit nach 97 und 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Der Stadtrat Aschaffenburg hat eine Änderung der Vergabepraxis beschlossen. Danach soll verhindert werden, dass die Stadt künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (siehe Rückseite) einkauft. Folgende Produkte sind von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen: Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung Spielwaren Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien Lederprodukte Billigprodukte aus Holz Pflastersteine Agrarprodukte Chirurgische Materialien In welchem Land/Ländern werden die von Ihnen angebotenen oben genannten Produkte hergestellt oder bearbeitet? Falls oben genannte Produkte in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden, ist folgender Nachweis bzw. Erklärung erforderlich: Nachweis: Eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde (z.b. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) liegt bei Ja Nein Liegt kein Nachweis vor ist nachfolgende Erklärung abzugeben: Ich/Wir versichern, dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO- Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder verarbeitet wurde Ja Nein Kann auch diese Erklärung nicht abgegeben werden, ist folgende Zusicherung notwendig: Ich/Wir erklären verbindlich, dass mein/unser Unternehmen meine/unsere Lieferanten und deren Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben Ja Nein Entsprechende Beschreibungen über die eingeleiteten Maßnahmen sollen beigelegt werden. Ich bin/wir sind uns bewusst, dass eine wesentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat. Ich/Wir stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagieren, weitergegeben werden darf. Datum, Stempel, Unterschrift

Anmerkungen zum Thema Kinderarbeit Die "Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (1992) in Rio de Janeiro fordert in der AGENDA 21 die Erarbeitung eines grundlegenden ethischen Leitbildes, das eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung für alle Menschen und die Umwelt vorsieht. Wesentliche Voraussetzung dafür ist unter anderem die Einhaltung von weltweit gültigen sozialen und ökologischen Arbeitsschutz-Mindeststandards, wie international gültige Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit, Mindestalter, Entlohnung und Überstundenregelungen sowie das Recht auf gewerkschaftliche und andere Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Interessensvertretung der Beschäftigten. In der Agenda 21 wurden insbesondere auch die Kommunen aufgefordert, sich für eine weltweite nachhaltige Entwicklung einzusetzen und auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ausbeuterische Kinderarbeit Weltweit gehen nach Schätzungen des internationalen Kinderhilfswerkes terre des hommes regelmäßig bis zu 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren einer regelmäßigen Arbeit nach, das sind 20-30% aller Kinder. Die Mehrheit der Kinder arbeitet im informellen Sektor auf den Straßen, in der Haus- oder Landwirtschaft, aber auch in Produktionsbetrieben, wo sie wegen ihrer körperlichen Voraussetzungen (Körpergröße, flinke Finger) oder wegen des geringen Lohns und der größeren Fügbarkeit erwachsenen Arbeiterinnen und Arbeitern vorgezogen werden. Kinder arbeiten oft als Wanderarbeiter bei ihren Familien mit, die sonst als Saisonarbeiter nicht genug für den Lebensunterhalt verdienen würden. In letzter Zeit ist auf das besonders schreckliche Schicksal von Kinder-Sklaven hingewiesen worden. Es muss aber von einem differenzierten Begriff der Kinderarbeit ausgegangen werden. Die Kinderarbeit gibt es nicht. Ob bestimmte Formen von Kinderarbeit abzuschaffen sind oder ob die Arbeitsbedingungen von - z.b. älteren - Kindern zu verbessern sind, hängt davon ab, ob und in welchem Maße die jeweilige Arbeit den Kindern schadet. Generell gilt, dass arbeitende Kinder zum Teil erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt sind, wie z.b. im Bergbau oder im Umgang mit Chemikalien. Dann erreichen sie das Erwachsenenalter oft überhaupt nicht oder nur mit dauerhaften körperlichen Schäden. Die Arbeitszeiten und die sonstigen Umstände lassen in der Regel einen Schulbesuch nicht zu. Ein generelles Verbot jeglicher Kinderarbeit würde jedoch zu kurz greifen. Es würde erhebliche soziale Verschlechterungen für die Betroffenen mit sich bringen, da dann das von den Kindern bisher erzielte Einkommen der Familie fehlen würde. Aktivitäten zur Abschaffung der Kinderarbeit müssen unbedingt mit Maßnahmen gekoppelt sein, die den der Erwachsenen (Eltern) einen ausreichenden Lohn gewährleisten, um das Überleben der Familie zu sichern und Kinderarbeit damit überflüssig zu machen. Auch auf die Stimmen der arbeitenden Kinder, die beginnen, sich weltweit zu organisieren, ist zu achten. Ihr Motto ist: Arbeitende Kinder achten - Kinderarbeit ächten! Sie sind gegen einen grundsätzlichen Boykott von Produkten aus Kinderarbeit. Sie fordern ein Recht auf Unterricht und Ausbildung, Gesundheitsschutz und Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Ursachen des Problems. Internationale Übereinkommen Die Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 (ratifiziert von 187 Staaten) fordert in 32 das Recht des Kindes, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten. Auch die ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) will Kinderarbeit nun in einem abgestuften Zeitraum abschaffen. Nach früheren Konventionen wurde bereits das Verbot jeglicher Zwangsarbeit (Konvention 29 von 1930) und das Mindestalter für die Zulassung einer Beschäftigung (Konvention 138 von 1973) geregelt. Die neue Diskussion in der ILO hat nun einen weit realistischeren Ansatz. Die unerträglichsten Formen der Kinderarbeit sollen sofort abgeschafft werden, danach sollen präventive Maßnahmen wie Ausbildung und Erziehung parallel zu einer weiteren schrittweisen Abschaffung der Kinderarbeit ergriffen werden. Diese sofort abzuschaffenden Formen sind nach Artikel 3 der ILO-Konvention 182 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit - vom 19.11.2000 (bisher ratifiziert von 100 Staaten) folgende: a) alle Formen der Sklaverei und Sklaverei-ähnlicher Praktiken (Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung) b) Heranziehung zur Prostitution, Herstellung von Pornografie und pornografischen Darbietungen c) Heranziehung zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Drogen und Drogenhandel, d) Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist. Unter Punkt d) soll gemäß Empfehlung der ILO insbesondere berücksichtigt werden: Arbeit, die die Kinder einem körperlichen, psychologischen oder sexuellen Missbrauch aussetzt, Arbeit unter Tage, unter Wasser, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen, Arbeit mit gefährlichen Geräten oder mit schweren Lasten, Arbeit in einer ungesunden Umgebung, lange Arbeitszeiten oder Nachtarbeit. Quelle: Landeshauptstadt München, 2003 aktual. A.I.23 Stand 9/04 Ergänzung Stand Nov. 2008: Bereits über 120 Kommunen in Deutschland haben einen entsprechenden Beschluss gefasst. Rund ein Drittel davon in Bayern. Amt32 Reidl / BV-Beschaffg-ohneKinderausbeutungRlFoSchGruLra3 Amt 14 Anzahl beglaubigt: Anzahl unbeglaubigt: 1 Zuletzt gedruckt 04.12.2008 Erstellt von Umwelt- und Ordnungsamt, geändert von Umwelt- und Ordnungsamt