Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitgeber-Information
Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition und Expertise aus über 150 Jahren Anlagevermögen 48 Mrd. CHF Solvabilitätsquote 205 % S&P A-Rating Kennzahlen Helvetia Gruppe Stand 31.12.2015 2
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de Drohende Altersarmut 01.07.2015 Durchschnittsverdienern droht der soziale Abstieg Das Arbeitseinkommen und Renten entwickeln sich immer weiter auseinander. Seit dem Jahr 2000 ist die Kaufkraft der Rentner deutlich gesunken. Noch schlechter sieht es für die aus, die erst in Rente gehen werden. Das Risiko der Armut im Alter steigt damit weiter an. 20.01.2016 Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Ende 2014 erhielten mehr als 17,8 Millionen Bürger in Deutschland eine Altersrente. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe je Bezieher 805 Euro monatlich. Frauen hatten im Durchschnitt sogar noch weniger.
Damit können Ihre Mitarbeiter rechnen Brutto- Einkommen 2.000 GRV 67. Lj. 670 GRV 65. Lj. 593 GRV 63. Lj. 524 Gesetzliche Rente zu Rentenbeginnalter Altersrente für einen 40jährigen vor Steuern nach Abzug der KV- und PV-Beiträge. Max. 46 Beitragsjahre (bei Rente mit 67 Jahren) bzw. 44/42 Jahre (bei Rente mit 65/63 Jahren) Quelle: Schallöhr Verlag 2017
Eckdaten zum Tarifvertrag Tarifvertrag zur Altersversorgung für Apothekenmitarbeiter seit 01.01.2012 Darunter fallen: Apotheker/innen Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) Auszubildende im Bereich PKA (nach Probezeit) (Diplom-) Pharmazie-Ingenieure Apothekenassistenten, -helfer und -facharbeiter Bundesweiter Geltungsbereich Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachen 1 1 Sachen ist kein Mitglied im AG-Verband ADA
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür 1. Die Vorgaben des Tarifvertrages umsetzen 2. Rechtssicherheit schaffen 3. Haftungsrisiko minimieren 4. Entgeltumwandlung aktiv gestalten 5. Alterssicherung Ihrer Mitarbeiter stärken
Tarifbindung Nahezu 90% der Arbeitgeber sind im Arbeitgeberverband tarifgebunden Damit die tariflichen Leistungen auch für Arbeitnehmer gelten ist die Mitgliedschaft in Gewerkschaft erforderlich 1. Sind die Parteien tarifgebunden? oft nein 2. Findet sich im Arbeitsvertrag Verweis auf Bindung? oft ja? In der Regel wendet der tarifgebundene Arbeitgeber (über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag) die Tarifverträge auch für die Arbeitnehmer an, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind.
Tarifvertragliche Altersversorgung Arbeitgeberbeitrag Verpflichtender Arbeitgeberbeitrag zur bav sowie Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung (20% - sofern SV-Ersparnis) Arbeitgeberbeitrag abhängig von Wochenarbeitszeit Wochenstunden Fester Arbeitgeberbeitrag > 30 Stunden 27,50 EUR > 20 Stunden 22,50 EUR > 10 Stunden 15,00 EUR > 10 Stunden 10,00 EUR 10 Stunden Auszubildende 10,00 EUR 10,00 EUR
Tarifvertragliche Altersversorgung Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung tariflich bis 4% der BBG zur GRV vorgesehen Entgeltumwandlungsvereinbarung wird von Tarifvertragsparteien zur Verfügung gestellt und ist bei Umsetzung zu verwenden Sofortige Unverfallbarkeit der AG-Leistung und des AG-Zuschusses
Durchführungsweg + Informationspflicht Ist ein Durchführungsweg vorgegeben? Der im Tarifvertrag festgelegte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Wer darf den Anbieter wählen? Der Arbeitgeber hat das Recht den Anbieter auszuwählen. Hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht? Ja, der Apothekeninhaber muss seine Mitarbeiter über den Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag und die zusätzliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung informieren.
Beiträge Leistung Rechtsanspruch So funktioniert die Betriebsrente für Apothekenmitarbeiter Entgeltumwandlung Arbeitgeber Versorgungszusage Arbeitnehmer
So rechnet sich der Tarifvertrag Beispiel: Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer > 30 Stunden Die 4 Bausteine zur Altersversorgung 1 Grundbetrag Arbeitgeber 27,50 EUR 2 Eigener Sparbeitrag 25,00 EUR 3 Steuer- und Sozialvers.ersparnis 25,00 EUR 4 Zuschuss Arbeitgeber (20% auf 2+3) 10,00 EUR = Ihr Sparbeitrag 87,50 EUR Ihr Nettoaufwand 25,00 EUR vereinfachte Annahme: 50% Steuer+SV-Beiträge
Vorteile auf einen Blick Arbeitgeber Arbeitnehmer Bindung + Motivation der Mitarbeiter Imageförderung Minimaler Verwaltungsaufwand Erfüllung des Tarifvertrages Arbeitgeberzuschuss Zusätzliche Steuer- und SV-Ersparnis Bei Arbeitgeberwechsel übertragbar Rente oder Kapital wählbar
Was ist bei Arbeitgeberwechsel? Mitnahme des Vertrages + Übertragung, Beitragsfreistellung etc. bei Mutterschaft oder längerer Krankheit? Beitragsfreistellung oder Weiterführen mit privaten Beiträgen bei Arbeitslosigkeit? Beitragsfreistellung, Hartz-IV sicher im Todesfall? Vor Rentenbeginn: Rückerstattung des Ansparkapitals Ab Rentenbeginn: Rentengarantiezeit Auszahlung an Ehepartner, Kinder, Lebenspartner
Betriebliche Altersversorgung erfolgreich umsetzen Drei Würfe zum Erfolg 1 Arbeitgebergespräch 2 Mitarbeiterpräsentation 3 Einzelberatung
Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.