BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG

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Transkript:

13.07.2016 BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG + Eine gute Budgetplanung + Grundprinzipien einer Erasmus+ Förderung + Besondere Zuschusskategorien + Übertragung von Fördermitteln http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/

1. Eine gute Budgetplanung HINWEIS: Es ist wichtig, dass Ihre Budgetplanung REALISTISCH und KOSTENEFFIZIENT ist: + Welche Ausgaben sehen Sie im Rahmen des Projektes vor? + Haben Sie sich bei den geplanten Ausgaben immer für die günstigste Variante entschieden? + Wie gewährleisten Sie ein Preis-Leistungsverhältnis in Bezug auf die geplanten Aktivitäten und Ergebnisse? + Ist der beantragte Zuschuss realistisch für eine qualitativ hochwertige Umsetzung der geplanten Aktivitäten? + Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um die Kosten während der Projektlaufzeit im Auge zu behalten? HINWEIS: Sie müssen nie BELEGE bei der nationalen Agentur einreichen. Sie sollten allerdings alle Belege Ihres Projektes bis zu 5 Jahren nach der Projektdurchführung aufbewahren, damit Sie diese bei einer eventuellen Finanzkontrolle vorzeigen können. 2. Die Grundprinzipien einer Erasmus+ Förderung HINWEIS: Die rückwirkende Gewährung einer EU-Finanzhilfe für bereits abgeschlossene Projekte ist nicht zulässig. HINWEIS: Die EU sieht vor, durch eine Erasmus+ Förderung durchschnittlich 70% der Mehrkosten eines Projektes zu übernehmen. Sie können also auf eine KOFINANZIERUNG zurückgreifen: + Mögliche Quellen zur Kofinanzierung: Einkommen, Reserven, Haftungsmittel, Förderung durch andere Förderprogramme, usw. + ACHTUNG: eine Doppelfinanzierung Ihres Projektes ist nicht erlaubt! + Legen Sie alle Quellen zur Kofinanzierung im Antragsformular dar. + Zeigen Sie im Antragsformular auf, wie diese Kofinanzierung zum Erfolg des Projekts beiträgt. + Fassen Sie im Antragsformular kurz Ihr System für Aufzeichnungs- und Beaufsichtigungskosten während des ganzen Projekts und bezüglich Ihres Zugangs zu Kofinanzierung zusammen. HINWEIS: Eine Erasmus+ Förderung geschieht entweder über Pauschalbeträge (im Rahmen der verschiedenen Zuschusskategorien) oder/und durch Übernahme eines bestimmten Anteils der förderfähigen Kosten. HINWEIS: UNTERAUFTRÄGE oder DURCHFÜHRUNGSAUFTRÄGE Die Begünstigten können für spezifische technische Dienstleistungen, die besondere Fähigkeiten (in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Humanressourcen, IT usw.) erfordern, Unteraufträge oder Durchführungsaufträge vergeben. Die dem Begünstigten entstandenen Kosten für diese Dienstleistungen können als förderfähige Kosten betrachtet werden, wenn sie die übrigen in der Finanzhilfevereinbarung oder im Finanzhilfebeschluss genannten Kriterien erfüllen. 2

Erfordert die Durchführung des Projekts die Vergabe von Aufträgen für die Beschaffung von Gütern, Bauoder Dienstleistungen (Durchführungsauftrag), müssen die Begünstigten den Zuschlag dem günstigsten Angebot, d.h. dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis oder, falls angemessen, dem billigsten Angebot, erteilen. Sie müssen gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt besteht und die entsprechenden Unterlagen für Kontrollen aufbewahrt werden. Wenn der Durchführungsvertrag den Höchstbetrag von 60000 EUR überschreitet, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt genannten Bestimmungen besondere Bedingungen für den Begünstigten festlegen. Diese besonderen Vorschriften werden dann auf den Websites der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. 3. Besondere Zuschusskategorien ORGANISATIONSZUSCHUSS (Leitaktion 1): Kosten die über diese Kategorie gefördert werden können: Alle unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten in Zusammenhang stehenden Kosten (außer den Aufenthaltskosten der Teilnehmer) einschließlich pädagogischer, interkultureller oder sprachlicher Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von Teilnehmern während der Mobilitätsphase, Validierung der Lernergebnisse. Allerdings dürfen gewisse Anteile dieser Zuschusskategorie auf andere Kostenkategorien verschoben werden (siehe dazu weiter unten). PROJEKTMANAGAMENT (Leitaktion 2): Kosten die über diese Kategorie gefördert werden können: Projektmanagement (Planung, Finanzierung, Koordinierung und Kommunikation mit Partnern usw.), Lern-, Unterrichts-und Ausbildungsmaterialien, -instrumente, -konzepte usw. von geringerem Umfang, virtuelle Zusammenarbeit und lokale Projektaktivitäten (Projektarbeit im Schulunterricht, Aktivitäten in der Jugendarbeit, Organisation und Betreuung integrierter Lern-und Unterrichts-/Ausbildungsaktivitäten usw.), Aufklärung, Werbung und Verbreitung (durch Broschüren, Prospekte, Websites usw.). Allerdings dürfen gewisse Anteile dieser Zuschusskategorie auf andere Kostenkategorien verschoben werden (siehe dazu weiter unten). 3

4. Übertragung von Fördermitteln Als Zuschussempfänger haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Finanzhilfevereinbarung) die Möglichkeit zur Übertragung von Fördermitteln einer Zuschusskategorie auf eine andere. Dazu gelten folgende Regeln: LEITAKTION 1: + Der Zuschussempfänger ist berechtigt, bis zu 100% des Organisationszuschusses auf die Zuschüsse für Reisekosten und Aufenthaltskosten zu übertragen. + Der Zuschussempfänger ist nicht berechtigt, Fördermittel auf den Organisationzuschuss zu übertragen. + Der Zuschussempfänger ist berechtigt, Fördermittel, welche einer beliebigen Zuschusskategorie zugewiesen wurden, auf den Zuschuss für Teilnehmer mit einer Behinderung zu übertragen, selbst wenn dieser in Anhang II der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Zuschusskategorie keine Fördermittel zugewiesen wurden. LEITAKTION 2: + Die Zuschussempfänger sind berechtigt, bis zu 20% der Zuschusskategorien Projektmanagement und - umsetzung, grenzüberschreitende Projekttreffen, qualitativ hochwertige Produkte, Multiplikatorenveranstaltungen, Lern-/ Lehr-/ Schulungsaktivitäten und außerordentliche Kosten auf eine beliebige andere Zuschusskategorie mit Ausnahme von Projektmanagement und -umsetzung sowie außerordentliche Kosten zu übertragen. + Jede Budgetübertragung führt zu einer Erhöhung um höchstens 20% des gewährten Betrags dieser in Anhang II beschriebenen Zuschusskategorie. + Die Zuschussempfänger sind berechtigt, Fördermittel, welche einer beliebigen Zuschusskategorie zugewiesen wurden, auf die Zuschusskategorie Unterstützung Besondere Bedürfnisse zu übertragen, selbst wenn der in Anhang II beschriebenen Zuschusskategorie keine Fördermittel zugewiesen wurden. In diesem Fall ist die Erhöhung um 20% der Zuschusskategorie Besondere Bedürfnisse nicht anwendbar. 4

5. Vorlage: Berechnung der Fördergelmittel pro TN in KA2 Auflistung der Projektaktivitäten Grenzüberschreitende Projekttreffen N 1 Zeitraum Ort Anz. TN 2 Intellectual Output 3 N Anz. Arbeitstage Anz. Manager Anz. Ausbilder Anz. Techniker Anz. admin. Personal Multiplikatorenveranstaltungen N Zeitraum Anz. nationaler externer TN aus Belgien 4 Anz. internat. externer TN aus Belgien 5 1 z.b. C1 (Siehe Antragsformular) 2 Anz. TN = Anzahl der Teilnehmer der eigenen Einrichtung 3 Nur für Intellektuelle Outputs, die von TN der eigenen Einrichtung produziert werden 4 Wenn die Veranstaltung in Belgien stattfindet 5 Wenn die Veranstaltung nicht in Belgien stattfindet 5

Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten (LLS) N Art 6 Zeitraum Ort Anz. TN Budgetberechnung nach Zuschusskategorie: Zusammenfassung des Budgets der eigenen Einrichtung Projektmanagement und Umsetzung Satz: 250 / Monat (für Partnereinrichtungen); 500 / Monat (für die koordinierende Einrichtung) Zuschuss (TOTAL): HINWEIS: Aus dieser Zuschusskategorie kann man evtl. den TN etwas geben (siehe Übertragung von Fördermitteln ) TN, der aus dieser Kategorie erhält Zuschuss Grenzüberschreitende Projekttreffen Satz: 575 / TN/ Treffen (bei 100-1999km); 760 / TN/ Treffen (bei > 2000km) Entfernungsberechner: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_de.htm 6 LLS-ARTEN: LLS-Arten für Lernende - Blended / Gemischte Mobilität (Kurzzeit) - Schüleraustausch (Kurzzeit) - Schüleraustausch (Langzeit) LLS-Arten für Lehrende - Gemeinsame Weiterbildungsaktivität (Kurzzeit) - Schulungs- od. Lehraktivitäten (Langzeit) - Schüleraustausch-Begleitperson (Kurzzeit) 6

Zuschuss (TOTAL):.. N Ort Anz. TN der Einrichtung Budget pro TN TOTAL Intellectual Output Satz: 280 / Manager/ Tag; 214 / Forscher od. Ausbilder/ Tag; 162 / Techniker/ Tag; 131 / Administrative Personalmitglieder/ Tag Zuschuss (TOTAL):.. N Anz. Arbeitstage Budget pro Manager Budget pro Ausbilder Budget pro Techniker Budget pro admin. Personalmitglied Multiplikatorenveranstaltung Satz: 100 / nationaler externer TN; 200 / internationaler externer TN Zuschuss (TOTAL):.. N Budget pro nationaler externer TN aus Belgien 7 Budget pro internat. externer TN aus Belgien 8 7 Wenn die Veranstaltung in Belgien stattfindet 8 Wenn die Veranstaltung nicht in Belgien stattfindet 7

Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten (LLS) Satz: Reisekosten 275 / TN (bei 100-1999km) 360 / TN (bei > 2000 km) Entfernungsberechner: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_de.htm Aufenthaltskosten: Art der LLS Langzeitmobilitäten (Lehrende) Kurzzeitmobilitäten (Lehrende) Langzeit-Schüleraustausch (Lernende) Kurzzeitmobilitäten (Lernende) Satz für Aufenthaltskosten B1.7. / TN/ Tag (je nach Zielland: cf. Baustein Regelwerk ) 100 / TN/ Tag (bis zu 14 Tagen) 70 / TN/ Tag (ab 15 Tagen) B1.8. / TN/ Monat (je nach Zielland: cf. Baustein Regelwerk ) 55 / TN/ Tag (bis zu 14 Tagen) 40 / TN/ Tag (ab 15 Tagen) Zuschuss (TOTAL): Reisekosten. Aufenthaltskosten.. N Zeitraum Ort Anz. TN der Einrichtung Budget pro TN TOTAL Unterstützung bei besonderem Bedarf Satz: 100% Rückerstattung der Kosten Zuschuss (TOTAL):.. 8

TN (Name) Zuschuss Außerordentliche Kosten Satz: 75% des Kostenvoranschlags Zuschuss (TOTAL):.. TOTAL:.. (1. Vorauszahlung: 40% =. ) 9