VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben -36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313, 71271, 41814 oder 41815, 069/212-45302 E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de copyright: Straßenverkehrsamt
Kontrolltätigkeiten in Frankfurt am Main Dass soll einer verstehen!!! Überwachung der Betriebe und Unternehmen Überwachung nach den Vorschriften der GbV Zuständigkeit als Kommune o.ordnugsbehördenbezirk Zuständigkeit als Kommune o.ordnugsbehördenbezirk Überwachung privater Gleisanschlüsse Zuständigkeit als Kreis o. kreisfreie Stadt Überwachung privater Binnenhäfen Zuständigkeit als Kreis o. kreisfreie Stadt Gefahrgutstraßenkontrollen Zuständigkeit als Kreis o. kreisfreie Stadt Technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen Zuständigkeit als Kreis o. kreisfreie Stadt
Zuständigkeiten in Hessen Rechtliche Grundlagen IATA-DGR Gefahrgutverordnung- See Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Gefahrgutbeauftragten- Verordnung Gefahrgutausnahme- Verordnung Gefahrgutbeförderungsgesetz
Zuständigkeiten in Hessen Beförderungsdefinition nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz Wo, was, wann auf Betriebs- und Unternehmensgeländen nach dem GGBefG getan wird. Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 2 Abs. 2: - das Verpacken, - das Verladen, - das Versenden, - das Transportieren, - der Zwischenaufenthalt, - das Entladen, - das Empfangen, - das Auspacken.
Zuständigkeiten in Hessen Überprüfung von Versandstücken
Zuständigkeiten in Hessen Überprüfung von Schnittstellen
Unterweisung der Verantwortlichen Gem. 1.3 u. 8.2.3 ADR müssen die an einem Beförderungsvorgang nach 1.4 ADR i.v.m. 17 bis 34 GGVSEB beteiligten Unternehmen, die nach 9 OWiG verantwortlichen Personen unterweisen und der Überwachungsbehörde auf Verlangen bekannt geben. Die Überwachungsbehörde kann das Vorlegen eines nach 1.3.3 ADR detaillierten Unterweisungsinhalts verlangen (Unterweisungsnachweis)?!?!?!?!?!?!?!?!?!? Unterweisung (gem. 8.2.3 i.v.m. 1.3 ADR) Unterweisungsbescheinigung (gem. 1.3.3 ADR) Ausdrückliche Bestellung (gem. 9 OWiG)/auf Verlangen der Behörde nachzuweisen) Zuständigkeit lt. Bestellung (gem. 1.4 ADR i.v.m. 17-34 GGVSEB)
Wer Beispiel ist für was einer verantwortlich Nutzfahrzeugkontrolle im Unternehmen 1-25 aus RSEB zu Abschnitt 1.3.1 Personen Foto-03 im Sinne des 9Absatz 2 Satz 1 Nummer 2Bei OWiG, den die an ausdrücklich dem Tankfahrzeug beauftragt verbauten sind, in eigener dritten Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung Verschlusseinrichtungen gefährlicher Güter handelt wahrzunehmen, es sich um eine müssen ELAFLEX in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter Schlauchkupplung, an ihren Arbeits- die undmit Verantwortungsbereich einem Deckel über stellt, eine unterwiesen sein. Spannvorrichtung verschlossen werden kann. Nach dem Betroffene vom OWiG Verschließen muss der Hebel längs zur Aufgaben Rohrleitung gem. gelegt GbV werden. In diesem Zustand rastet die Verzahnung des Hebels Unternehmerische Aufsichtspflicht in die Verzahnung Unternehmer am Kupplungsstück ein. Der Verschlusshebel 9 GbV gem. 130 OWiG ist mit einer Feder ausgestattet, die eine Sicherungsfunktion hat, sodass der Hebel auch bei Erschütterungen während der Handeln für einen anderen als Gefahrgutbeauftragte Fahrt in der Sicherungsposition gehalten 8 GbV wird. Beauftragte Person gem. 9. Foto-04 OWiG Ausbildung nach GbV Beteiligte Personen in der Durchführungsebene gem. 1, 8 u. 14 OWiG Bei dem in Rede stehenden Produktions-Fahrzeuleitung vier Verschlusshebeln leitung gebrochen, leitungso dass die Sicherungsfunktion nicht Versand- war diese Feder Fuhrpark- an allen Produktionsabwicklunabwicklung Versand- mehr gewährleistet Fahrzeugeinsatz war. Unterweisung gem. 1.3 ADR
Zuständigkeiten in Hessen Tätigkeit im Jahr 2015 in Betrieben und Unternehmen
Zuständigkeiten in Hessen Tätigkeit im Jahr 2015 in Betrieben und Unternehmen
Information und Prävention
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Gefahrgutbeauftragten