Mitteilung für Prüflinge zur Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung

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Transkript:

Geschäftsstelle des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Köln Reichenspergerplatz 1 50670 K ö l n Tel.: 02 21-77 11-6 11 Mitteilung für Prüflinge zur Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung Die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist mit den erforderlichen Unterlagen frühestens drei Monate, spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Aufsichtstermin bei dem Justizprüfungsamt einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für den Freiversuch und die Abschichtung besondere Fristen gelten. Falls die Meldung persönlich abgegeben wird, sind unbedingt die Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.30 Uhr 11.30 Uhr und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) einzuhalten. In der Meldung muss der Monat angegeben werden, in dem die Aufsichtsarbeiten angefertigt werden sollen. Ob eine Ladung zu dem gewünschten Klausurtermin erfolgen kann, hängt unter anderem von der Anzahl der Anmeldungen ab. Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen (so eventuell in den Freiversuchsmonaten Mai und November), werden einige Prüflinge in den folgenden Monat gelost. Eine Auslosung in den Monat vor dem gewünschten Klausurmonat ist ausgeschlossen. Die Klausurtermine für das laufende Jahr hängen an den Informationstafeln der juristischen Dekanate der Universitäten Bonn und Köln aus und sind auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes Köln eingestellt. Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten ist die Benutzung folgender Gesetzestexte zugelassen, die Sie selbst zu den Klausurterminen mitbringen müssen: Schönfelder Deutsche Gesetze nebst Ergänzungsband Sartorius I Verfassungs- und Verwaltungsgesetze von Hippel-Rehborn Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen Zugelassen sind nur die Loseblattsammlungen. Die verwendeten Gesetzestexte sollen auf dem Stand der letzten Nachlieferung zu Beginn des Klausurmonats sein. Sie dürfen keinerlei Anmerkungen, Unterstreichungen oder ähnliches enthalten. Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Registern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet. Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber / selbstklebende Zettel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsgeräte, Mobiltelefone oder andere Telekommunikationseinrichtungen, dürfen nicht

mitgenommen werden; jedenfalls müssen Handys vor Beginn der Klausur ausgeschaltet und unaufgefordert beim Aufsichtführenden abgegeben werden. Verstöße werden als Täuschungsversuch im Sinne von 22 Abs. 3 JAG NRW gewertet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, dass die Gesetzestexte an den Tagen, an denen die Aufsichtsarbeiten angefertigt werden, vollständig vorliegen. Den Vorsitzenden der Prüfungsämter steht es frei, dem Aufgabentext weitere notwendige Gesetzestexte beizufügen. Nach 10 Abs. 1 Satz 2 JAG soll die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Regelfall dem mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung vorausgehen. Unabhängig davon ist damit zu rechnen, dass der mündliche Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung im fünften Monat nach Anfertigung der letzten Aufsichtarbeit stattfinden wird. Prüfungsausschüsse für die mündliche Prüfung treten das ganze Jahr hindurch je nach Bedarf zusammen. Gleichzeitig mit der Mitteilung der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten und der Ladung zum mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung wird das Rechtsgebiet (Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) bekannt gegeben, dem der Vortrag entnommen wird. Auf die Auswahl des Rechtsgebietes hat der Prüfling keinen Einfluss. Alle Bescheide, die im Rahmen des Prüfungsverfahrens ergehen, werden an die im Meldevordruck angegebene Anschrift gesandt. Hierzu zählt auch der Bescheid über das Prüfungsergebnis. Änderungen der Anschrift können nur bei rechtzeitiger Mitteilung an das JPA Berücksichtigung finden. Bei eventuellen weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes. (Stand: November 2016)

An das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Reichenspergerplatz 1 50670 Köln hier bitte das Lichtbild aufkleben! Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Angaben zur Person Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname: (bitte sämtliche Vornamen aufführen) Anschrift: (an die angegebene Anschrift werden alle Schreiben und Bescheide übersandt) Geburtsdatum: Straße: PLZ, Ort: Tel.-Nr.: Handy-Nr.: E-Mail: Geburtsort: Familienstand: nicht verheiratet verheiratet verpartnert Staatsangehörigkeit: deutsch andere: (bitte angeben) ----------------------------------------------------------- schwerbehindert: nein ja falls ja: Grad der Behinderung % (Beantwortung freigestellt) Reifeprüfung: (Datum, Art der Schule, Notendurchschnitt) Ich bin war bin/war nicht studentische Hilfskraft. Falls ja, bei: Stand: 20.06.2015 Seite 1

Angaben zum Universitätsstudium Rechtsstudium vom SS/WS bis SS/WS Besuchte Universität(en) (auch ausländische Hochschulen): Eingeschrieben zur Zeit der Meldung im Fachsemester. Unterbrechungen des Studiums: (ggf. Gründe angeben) Sonstige Studiengänge vom SS/WS bis SS/WS Universität: Matrikelnummer: Besuchte Universität(en): (bitte Nachweise beifügen) Antrag Ich beantrage, mich zur Ablegung Wiederholung Notenverbesserung gemäß 26 JAG der staatlichen Pflichtfachprüfung zuzulassen. Aktenzeichen eines eventuell früheren Prüfungsverfahrens Ich möchte zu den Aufsichtsarbeiten im Monat JPA / geladen werden. Angaben zum Freiversuch und zur Abschichtung Ich beantrage festzustellen, dass es sich bei meiner Prüfung um einen Freiversuch im Sinne von 25 JAG handelt. Laut beigefügtem Bescheid des JPA vom (Aktenzeichen ) bleibt/ bleiben Semester (SS/WS, SS/WS ) bei der Berechnung der für den Freiversuch maßgeblichen Fachsemesterzahl unberücksichtigt. Ich beantrage, dass folgende/s Semester bei der Berechnung der Fachsemesterzahl unberücksichtigt bleibt/bleiben:(bitte beachten Sie die im Merkblatt zum Freiversuch enthaltenen Hinweise.) SS/WS SS/WS SS/WS SS/WS Begründung: (Nachweise sind beigefügt) Ich möchte abschichten ( 12 JAG): (nur bei Meldung bis 7. Fachsemester) Ich möchte mit den Aufsichtsarbeiten im Bürgerlichen Recht Strafrecht Öffentlichen Recht beginnen. Stand: 20.06.2015 Seite 2

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung habe ich am bestanden. Das Zeugnis ist beigefügt. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung werde ich voraussichtlich im (Monat/Jahr) ablegen. Das Zeugnis wird nachgereicht. Erklärungen und Versicherungen Ich versichere, dass ich mein Studium nach der/den Studienordnung/en der von mir besuchten Universität/en durchgeführt und an Lehrveranstaltungen in den in 11 Abs. 2 und 3 JAG genannten Pflichtfächern teilgenommen habe. Ich versichere, dass ich bisher bei keinem anderen Prüfungsamt um (erneute) Zulassung nachgesucht habe. Ich verpflichte mich, die Prüfung ohne Verzögerung durchzuführen. Mir ist bekannt, dass der mündliche Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung voraussichtlich im fünften Monat nach Fertigung sämtlicher Klausuren stattfinden wird, auch wenn ich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht abgelegt habe. Mir ist ferner bekannt, dass zur Erfüllung der dem Justizprüfungsamt obliegenden Aufgaben personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vorstehenden Angaben. (Ort, Datum) (Unterschrift) Stand: 20.06.2015 Seite 3

Dem Antrag habe ich folgende Unterlagen beigefügt: (Bitte die Unterlagen vollständig und ohne Verwendung von Klarsichthüllen einreichen!) (Anzahl) a) Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (begl. Ablichtung) 1 b) Ausführlicher und unterschriebener, im Übrigen nicht notwendig handschriftlicher Lebenslauf 1 c) Reifezeugnis (Original oder begl. Ablichtung) d) Studienbücher und/oder Belegbögen e) Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung (Original) f) Fremdsprachennachweis (Original) g) Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (Originale) h) Auszug aus dem Familienbuch (bei Heirat) ggfs. mit Scheidungsvermerk (begl. Abl.) i) sonstige Zeugnisse und Bescheinigungen j) Erhebungsbogen (Uni-Statistik) 1 k) Bescheide des JPA (z.b. über die Nichtberücksichtigung von Studienzeiten im Rahmen der Berechnung der Fachsemesterzahl für den Freiversuch) l) Unterlagen zum Auslandssemester (z.b. Leistungsnachweise) m) Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Original) n) aktuelles Lichtbild (Ort, Datum) (Unterschrift) Stand: 20.06.2015 Seite 4

Erhebungsbogen (Uni-Statistik) Sofern Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten nicht einverstanden erklären, wird der Universität außer Ihren persönlichen Daten nur mitgeteilt, ob Sie die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden und dass Sie sich mit der Weiterleitung Ihrer Daten nicht einverstanden erklärt haben. Mit der Weitergabe der unten stehenden Daten an die Universität zu statistischen Zwecken sowie zur Einladung zur Absolventenfeier erkläre ich mich einverstanden. nicht einverstanden. Ich bin an der (Unterschrift) Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Universität zu Köln eingeschrieben und habe mich zur staatlichen Pflichtfachprüfung angemeldet. Name, Vorname, Geburtsdatum Wird vom Prüfungsamt ausgefüllt zur Übermittlung an den Rektor der Universität gemäß 12, 14 DSG NRW i.v.m. 51 Abs. 2, 3 Buchstabe f HG NRW: Die Prüfung erfolgte im Fachsemester; dabei wurden Nebenfach-Semester Semester aus einem Auslandsstudium angerechnet. Datum der Prüfung: Die Prüfung wurde bestanden ohne Freiversuchsregelung als Freiversuch nach vorausgegangenem, nicht bestandenem Freiversuch nach Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung Mit der Note sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend Die Prüfung wurde gemäß Feststellungsbescheid vom endgültig nicht bestanden. Stand: 20.06.2015 Seite 5