Vorstellung des ersten ESF-Aufrufes Programmperiode 2014-2020
Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung - Jahr 2016/2017 Achse III - Bildung Investitionspriorität 10iv Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Spezifisches Ziel 10.4 Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte und Förderung der Mobilität sowie der beruflichen Ein-/Wiedereingliederung Aktion: Berufliche Weiterbildungsinitiativen für Erwerbstätige
Erster öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Bildungsprojekte Fälligkeit: 13.02.2017, 12:00 Uhr Einreichung: nur mittels CoheMON (https://fse-esf.egov.bz.it) Finanzielle Mittel: 4.000.000,00 Euro Ziel: Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte, die auf dem Landesgebiet beschäftigt sind
Struktur und Inhalte der Vorhaben Betriebliche Vorhaben ein einzelnes Unternehmen eine einzelne Bildungseinrichtung Überbetriebliche Vorhaben homogener Weiterbildungsbedarfs der betroffenen Unternehmen Antragsteller: Weiterbildungseinrichtung oder Unternehmensgemeinschaft nur das Personal der Unternehmen des Projektes kann teilnehmen
Struktur und Inhalte der Vorhaben Inhalte: u.a. Innovation, Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit, Qualität der Produktion, Beibehaltung der Beschäftigungsperspektiven maximale Projektdauer: 400 Stunden Arten Bildungstätigkeit: - Schulungsraum und/oder Werkstatt - Einzelunterricht (max. 10%) unterteilt in Kursfolgen: Mindestanzahl 3 Teilnehmer, auf Zielkompetenzen abgestimmt (Standard laut M.D. 166/2015) maximale Kosten pro Weiterbildungsstunde: 180,00 Euro
Antragssteller / potentielle Projektträger Unternehmen mit Rechtssitz und Operativem Sitz in Südtirol oder mit Rechtssitz außerhalb, aber Operativem Sitz in Südtirol Weiterbildungseinrichtungen die bereits akkreditiert sind oder den Akkreditierungsantrag zeitgleich mit der Einreichung des Projektvorschlags (bzw. innerhalb der Frist des Aufrufes) einreichen TUV/TZV in vertikaler Form, Konsortien, Unternehmensnetzwe rke, verbundene Unternehmen i.s.d. Art. 2359 ZGB, sowie EWIV
Staatsbeihilfen Unternehmen = Beihilfenempfänger De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 jedes Unternehmen muss zwischen einer der Beihilferegelungen wählen (Finanzierungsantrag) bei überbetrieblichen Maßnahmen: keine gemischten Beihilferegelungen zulässig Rahmenbeihilferegelung bezüglich der freigestellten staatlichen Beihilfen Leitfaden für die Anwendung von Ausbildungsbeihilfen und De-minimis-Beihilfen
Zielgruppe Arbeitnehmer mit unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit); Arbeitnehmer mit Projektvertragvertrag (lt. Titel VII Abschnitt I des GVD Nr. 276/2003); Arbeitnehmer in Ausgleichskasse während der Arbeitszeit; Arbeitnehmer mit Solidaritätsvertrag; Achtung: nicht der Wohnsitz oder das Domizil der Teilnehmer sondern, der Arbeitsort ist ausschlaggebend Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige, Freiberufler
Verwaltungs- und Abrechnungsbestimmungen Verweis: Bestimmungen für die Verwaltung und Abrechnung von Bildungsprojekten, die durch den Europäischen Sozialfonds 2014-2020 kofinanziert werden Anwendung Artikel 14, Par. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013: besonderes Abrechnungssystem mit Pauschalprozentsatz die direkten Personalkosten werden für die Berechnung aller anderen zulässigen Kostenkategorien herangezogen, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 40% berechnet werden (sog. Staff+40% ) Verdienstausfall ist zusätzlicher Kostenpunkt, der in der Berechnung der Pauschalkosten NICHT einbezogen wird
Auszahlung der Finanzhilfe für diesen Aufruf erfolgt diese NUR in ZWEI Tranchen: Möglichkeit einer Vorauszahlung in Höhe von 40% des öffentlichen Betrages Restbetrag in Höhe des anerkannten Betrages
Phasen und Fristen Projekteinreichung: 90 Tage, Fälligkeit 13.02.2017 Bewertung: - Zulässigkeit (Konformität, Voraussetzungen Antragssteller, Projektvoraussetzungen): Dekret Auflistung zulässiger und nicht zulässiger Projekte - technische Bewertung (laut Kriterien, max. Punktezahl 100) maximal 120 Tage Genehmigung der Rangordnung (geeignete finanzierbare Projekte, geeignete nicht finanzierbare Projekte, nicht geeignete Projekte) Achtung: Veröffentlichung gilt als Mitteilung/Zustellung
Phasen und Fristen Beginn Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb von 45 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung Abschluss Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb von 240 Tagen nach Beginn derselben Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen ab Abschluss der Projekttätigkeiten Überprüfung und Kontrolle: 90 Tage ab Vorlage der Endabrechnung Ausgabenbeleg: innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Protokolls der Kontrolle der Endabrechnung
Danke für Ihre Aufmerksamkeit esf-programmierung@provinz.bz.it fse-programmazione@provincia.bz.it