Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit

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Bibliographische Angaben im Literaturverzeichnis/ in den Fußnoten

Transkript:

Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit Wie zitiere ich juristische Literatur?

Nachzulesen bei:

Zitate Wichtige Hinweise im Skript von Prof. Thomas http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/studienfachberatung/hausarbeitsleitfaden2011.pdf 4

Fit für die Hausarbeit: Wie zitiere ich richtig? A. Gute wissenschaftliche Praxis B. Zitierweisen C. Wie wird zitiert? D. Fehlerquellen Anhänge 5

A. Was heißt Gute wissenschaftliche Praxis? Umfassend dazu: Informationsseite der Universität Tübingen u.a.: Klare Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Ideen: => Kennzeichnung fremder Ideen/Texte (= Quelle; Zitat) Überprüfbarkeit der Quellen: => Abschnitts- oder seitengenaue Zitierung Gründliche Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur (nicht nur online!) 6

Vorbemerkung Vom Sachverhalt zur Hausarbeit Sachverhalt sorgfältig lesen Erste Lösungsskizze versuchen Lehrbuch oder Kommentar als ersten Einstieg wählen Weiterführende Literaturhinweise beachten => LESEN Relevante Literaturstellen dokumentieren => Scannen, kopieren Was ist relevant für das Gutachten? 7

B. In welcher Weise kann zitiert werden? Wörtliches Zitat - Fremder Text wird 1:1 übernommen - in Anführungszeichen - Auslassungen ( ), Fehler (sic) werden gekennzeichnet nach Maßgabe des 51 UrhG (Zitatrecht) zulässig aber: in juristischen Arbeiten unüblich 8

B. In welcher Weise kann zitiert werden? Ausnahme: sog. Definitionen (insb. Im Strafrecht) Beispiel aus: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, Rn. 258 Nach hm sind Abweichungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklichen Kausalverlauf unwesentlich und für den Tatbestandsvorsatz damit irrelevant, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen 82. 82 BGHST 7, 325 [ ]. [ ] wenn sie sich noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH 3 StR 843/53 vom 6. Mai 1954 GoltdArch 1955, 123; RGSt 70, 257 [258]). 9

B. In welcher Weise kann zitiert werden? Indirektes Zitat - Fremder Text wird umformuliert - Keine Anführungszeichen aus: Lange/Vogl, Jura 2013, 1052 (1055) Dabei können grundsätzlich auch mehrere Personen nebeneinander aus unterschiedlichen Gründen sicherungspflichtig sein 10. --------------------------- 10 MünchKomm-BGB/Wagner, 823 Rn. 373. 10

aus: Lange/Vogl, Jura 2013, 1052 (1055) Dabei können grundsätzlich auch mehrere Personen nebeneinander aus unterschiedlichen Gründen sicherungspflichtig sein 10. --------------------------- 10 MünchKomm-BGB/Wagner, 823 Rn. 373. 11

B. In welcher Weise kann zitiert werden? Wo stehen die Quellen/Zitate? Fußnote am Ende der jeweiligen Seite im Gutachten (Kurzzitat) Literaturverzeichnis = separater Teil der Hausarbeit 12

13 Beispiel (aus: Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2011)

14 Beispiel (aus: Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2011)

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) 15

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten 16

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote 17

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote 18

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote Es gibt Quellen, die nicht im Literaturverz. enthalten sind => Gerichtsentscheidungen 19

Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote Es gibt Quellen, die nicht im Literaturverz. enthalten sind => Gerichtsentscheidungen Urteile, Beschlüsse 20

Beispiel Fußnotenzitat (Aus: Petersen, Jens: Examinatorium Allgemeiner Teil des BGB und Handelsrecht, Berlin, 2013, S. 149) 21

Zitieren in juristischen Hausarbeiten Indirektes Zitat (fremder Text wird umformuliert) Quellenangabe in der Fußnote (Kurzzitat) + Literaturverzeichnis (Langzitat) 22

D. Wie wird zitiert? Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze Gerichtsentscheidungen Kommentare Online-Ausgaben Beiträge in Festschriften? 23

Zitieren in juristischen Hausarbeiten Beispiele Merke: Es gibt keine verbindlichen Zitiervorgaben! 24

Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze 25

Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze Fußnotenzitat Koenig/Meyer, NJW 2014, 3547 (3548). Literaturverzeichnis Koenig, Christian; Meyer, Matti: EU-Beihilfenkontrolle und nationales Strafrecht, NJW 2014, 3547-3553 26

Wie zitiere ich Gerichtsentscheidungen Exkurs: Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen In amtlichen Sammlungen: BVerfGE, BGHZ, BGHSt, BVerwGE In Zeitschriften: idr parallel in verschiedenen Zss In Datenbanken: juris, Beck-Online, Jurion Auf den Webseiten der Gerichte: z.b. www.bundesgerichtshof.de Beispiel: Kommentar verweist auf: BGHZ 202, 226-242 27

Online-Versionen BGHZ und BGHSt 28 2015 Universität Tübingen

29

30

Wie zitiere ich Gerichtsentscheidungen Fußnotenzitat BGH JZ 2015, 39. BGHZ 51, 91. [in dieser Ausführlichkeit nicht erforderlich: BGH, Beschl. v. 17.9.2014 (Az. XII ZB 202/13), JZ 2015,34 = NJW 2014, 3772.] Literaturverzeichnis - Keine Eintragung - 31

Wie zitiere ich Kommentare 32

Wie zitiere ich Kommentare Fußnotenzitat Palandt/Ellenberger, 168 Rn. 3. Schnapp, in: Münch/Kunig, Art. 20 Rn. 21. Literaturverzeichnis Münch, Ingo von; Kunig, Philip: Grundgesetz, 6. Aufl. München, 2012 (zit.: Bearb., in: Münch/Kunig) Palandt, Otto: Bürgerliches Gesetzbuch, bearb. von Peter Bassenge u.a., 75. Aufl., München, 2016 (zit.: Palandt/Bearb.) 33

Fußnotenzitat Emmerich, in: MünchKomm BGB, 311 Rn. 2. Literaturverzeichnis Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch / hrsg. von Franz Jürgen Säcker... Bd. 2. Schuldrecht, Allgemeiner Teil. 7. Aufl. München, 2016 (zit.: Bearb., in: MünchKomm BGB) 34

Wie zitiere ich Kommentare - Zitierform?? - Häufig: Auf der Rückseite der Titelseite des Kommentars 35 2015 Universität Tübingen

Wie zitiere ich Online-Ausgaben 36

Wie zitiere ich Online-Ausgaben Fußnotenzitat BeckOK BGB/Sutschet, BGB 243, Rn. 8. Literaturverzeichnis Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Ed. 39, Stand: 01.05.2016, München (zit.: BeckOK BGB/Bearb.) 37

Wie zitiere ich Online-Ausgaben (Bsp. Lehrbuch) 38

Wie zitiere ich Online-Ausgaben Fußnotenzitat Medicus/Lorenz, Rn. 202. Literaturverzeichnis Medicus, Dieter; Lorenz, Stephan: Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 20. Aufl., München, 2012 (zit.: Medicus/Lorenz) 39

Wie zitiere ich Beiträge in Festschriften 40

Wie zitiere ich Beiträge in Festschriften Fußnotenzitat Ipsen, FS Schünemann, S. 107 (110). Literaturverzeichnis Ipsen, Jörn: Sterbehilfe im Grenzbereich von Strafrecht und Verfassungsrecht, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft : Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014 / hrsg. von Roland Hefendehl... Berlin, 2014, S. 107 115 (zit.: Ipsen, FS Schünemann) 41

D. Welche Fehler werden beim Zitieren gemacht? Blindzitat - Quellen/Fußnoten werden von anderen Texten abgeschrieben - Zitaten werden ohne eigene Prüfung blind übernommen => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis (Zitatplagiat) Plagiat - Fremde Ideen werden ohne Quellenangabe aufgeführt (Inhaltsplagiat) - Fremde Texte werden 1:1 übernommen und nicht als wörtliches Zitat gekennzeichnet (Wortplagiat) => Urheberrechtsverletzung => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis 42

Oberflächliche Recherche Wesentliche Quellen werden nicht ausgewertet, z.b. - nur online verfügbare Texte, keine gedruckten Texte - nur Kommentarliteratur, keine Rechtsprechung, keine Aufsätze - nicht alle wichtigen Kommentare - nur veraltete Kommentare (ältere Auflagen) Angabe von Sekundärquellen anstelle von Primärquellen Bitte nicht zitieren: Skripte von Repetitorien, Fallsammlungen, Aufsätze mit Musterlösungen o.ä. => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis 43

Zitieren in juristischen Hausarbeiten Alle fremden Ideen und Texte werden gekennzeichnet (Zitat in Fußnote) Alle Zitate werden selbst überprüft (keine Blindzitate) Merke: Juristische Hausarbeiten sind wissenschaftliche Texte 44

Zitieren in juristischen Hausarbeiten Weitere Regeln 45

Fußnotenzitate Gewichtung: - Höchstrichterliche Rechtsprechung vor Kommentaren - Rechtsprechung höherer Gerichte vor niedrigeren Instanzen - Primärquelle vor Sekundärquelle Einheitlichkeit: - Zitierweise desselben Kommentars, Aufsatzes usw. - Formatierung, Zeichensetzung, Klein/Großschreibung Überprüfbarkeit: - Bei Kommentaren: Randnummer/n angeben - Bei Aufsätzen: Seite mit Fundstelle angeben 46

Literaturverzeichnis Alphabetische Reihenfolge Einheitlichkeit: - Formatierung, Zeichensetzung, Klein/Großschreibung - Zitierweise von Quellen gleicher Art (Zs-Aufsätze immer gleich) Überprüfbarkeit: - Bei Kommentaren Auflage, ggf. Band, Erscheinungsjahr - Bei reinen Online-Quellen: Datum des letzten Abrufs 47

Zitieren in juristischen Hausarbeiten Anhänge 48

Anhang 1: Wichtige Kommentare zum BGB Staudinger: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen / Julius Staudinger [Begr.]. - Berlin : Sellier-de Gruyter. (online in Juris; gedruckt: E,IIIa,4a) Münchener Kommentar: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch / hrsg. von Franz Jürgen Säcker u.a. - 6. u. 7. Aufl. - München : Beck. (online; gedruckt: E,IIIa,62*6 u. *7) Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch : mit Nebengesetzen, / Palandt. Bearb. von Peter Bassenge... - 76., neubearb. Aufl. - München : Beck, 2017. (nur gedruckt: E,IIIa,14*76; aber ausleihbar in UB, Lehrbuchsammlung) Beck-online Großkommentar : Beck OGK im Aufbau / Gesamtherausgeber für das Zivilrecht Beate Gsell... (nur online) Weitere: u.a. Schulze, Jauernig, Prütting 49

Anhang 1: Wichtige Kommentare zum StGB SK-StGB: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch / begr. von Hans-Joachim Rudolphi; Eckhard Horn. Von 1995-2000 mitverf. von Hans-Ludwig Günther. Bearb. von Andreas Hoyer... - [Loseblatt-Ausg.], 7., teilw. 8. neubearb. Aufl. ff. - Köln : Heymann ; Luchterhand. - (online; gedruckt: J,IId,24a) Leipziger Kommentar: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar : Großkommentar / Heinrich Wilhelm Laufhütte [Hrsg.] - 12., neu bearb. Aufl. - Berlin [u.a.] : De Gruyter (gedruckt: J,IId,11*12) Schönke/Schröder: Strafgesetzbuch : Kommentar / Schönke/Schröder. Bearb. von Albin Eser (Gesamtred.); Jörg Eisele; Jörg Kinzig; Ulrike Schittenhelm u.a. - 29., neu bearb. Aufl. - München : Beck, 2014. (online; gedruckt: J,IId,16*29) Münchener Kommentar: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch / hrsg. von Wolfgang Joecks; Klaus Miebach. - 2. Aufl. - München : Beck, 2014. (online; gedruckt: J,IId,31*2) Weitere: u.a. Fischer, Kühl, Kindhäuser, Satzger/Schluckebier/Widmann 50

Anhang 1: Wichtige Kommentare zum Grundgesetz Bonner Kommentar: Bonner Kommentar zum Grundgesetz / Hrsg.: Wolfgang Kahl... Autoren: Abraham... - Heidelberg : Müller ; - Losebl.-Ausg. (gedruckt: Oe F,IIi,53) u.a. mit Kommentierungen von Prof. Seiler Maunz/Dürig: Grundgesetz : Kommentar / begr. von Theodor Maunz; Günter Dürig. Hrsg. von Roman Herzog... - München : Beck. - Losebl.-Ausg. (online; gedruckt: Oe F,IIi,58) u.a. mit Kommentierungen von Prof. Kirchhof, Prof. Nettesheim, Prof. Remmert Sachs: Grundgesetz : Kommentar / hrsg. von Michael Sachs. Bearb. von Ulrich Battis..., Martin Pagenkopf... - 7. Aufl. - München : Beck, 2014. (gedruckt: Oe F,IIi,69*7) Epping/Hillgruber: Grundgesetz : Kommentar / hrsg. von Volker Epping, Christian Hillgruber. Bearb. von Peter Axer... - 2. Aufl. - München : Beck, 2013 (online BeckOK Grundgesetz teilw. aktualisiert; gedruckt: Oe F,IIi,79*2) Weitere: u.a. Jarass/Pieroth, Schmidt-Bleibtreu 51

Anhang 2: Hilfsmittel Skript von Prof. Thomas: http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/studienfachberatung/hausarbeitsleitfaden2011.pdf Hausarbeitenvorlagen des Computerzentrums: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/cz/veranstaltungen/index_html#word Hausarbeitentutorium und Materialien der Freien Fachschaft: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/freiefs/erstsemester/downloads 52

Anhang 3: Weiterführende Literatur Schimmel, Roland Signatur: B,IIIg,35*12 Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren. - 12. Aufl. - München : Vahlen. - 2016. - XXX, 278 S. Byrd, B. Sharon Signatur: B,IIIg,48*2 (am Aufsichtsplatz Neue Aula) Zitierfibel für Juristen / B. Sharon Byrd ; Matthias Lehmann. 2. Aufl. - München : Beck, 2016 Putzke, Holm Signatur: B,IIIg,52*5 Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben : Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten. - 5. Aufl.. - München : Beck. - 2014. - XV, 194 S. : Ill. Wohlers, Wolfgang; Schuhr, Jan C.; Kudlich, Hans Signatur: J,IIc,76*4 und Online Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht / Wolfgang Wohlers; Jan C. Schuhr; Hans Kudlich. - 4. Aufl. - Baden-Baden : Nomos, 2014. - 125 S. Bergmans, Bernhard Signatur: B,IIIg,70 Lern- und Arbeitstechniken für das Jurastudium. - Stuttgart : Boorberg. - 2013. - 255 S Hildebrand, Tina Signatur: B,IIIg,76*2 (am Aufsichtsplatz Neue Aula) und Online Juristischer Gutachtenstil : ein Lehr- und Arbeitsbuch / Tina Hildebrand. - 2., Auflage. - Tübingen : A. Francke Verlag, 2016. - X, 146 Seiten ; 21.5 cm x 15 cm. (UTB ; 4206. Rechtswissenschaften) ISBN 978-3-8252-4588-7 53

Danke. Bitte fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter: - in der Seminarverwaltung zu allen Zeiten - im Zeitschriftenzimmer 54

Viel Erfolg bei der Hausarbeit! 55