Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen

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Transkript:

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016 im Sächsischen Landtag

Zielstellung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung Alle Versicherten, in jedem Lebensalter und in jeder Lebenssituation erhalten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen: notwendige medizinische Leistungen notwendige pflegerische Hilfen komplementäre Beratung und begleitende Unterstützung durch geförderte ehrenamtliche Strukturen Das Sterben soll für jeden Menschen in Würde und unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche möglich sein. 2

Eckdaten/Ausgangssituation Ende 2015 lebten in Sachsen etwa 4,08 Mio. Menschen Im Jahr 2015 wurden rund 54 Tausend Sterbefälle registriert, Tendenz leicht steigend 2/3 der Menschen versterben in Institutionen, circa 1/3 in der Häuslichkeit, Entwicklung weitestgehend stabil nicht alle Sterbenden benötigen eine spezialisierte medizinische Versorgung Bedarfsgerechte Angebote zur Palliativversorgung und Sterbebegleitung werden sowohl ambulant als auch stationär benötigt. 3

4 Versorgungsgrad der Hospiz- und Palliativversorgung in Sachsen

Übersicht der Hospiz- und Palliativversorgung in Sachsen Stand: 11/2015 8 Hospize mit 98 Betten, davon 1 Kinderhospiz 16 SAPV-Teams 30 Palliativstationen mit 230 Betten 46 ambulante Hospizdienste, davon 6 für Kinder - 53 Standorte, 1940 ehrenamtliche Hospizhelfer 5

Weitere Strukturen für die Breitenversorgung bei der Betreuung und Begleitung sterbender Menschen Komplexe, spezialisierte Symptombehandlung oder spezielle pflegerische bzw. psychosoziale Hilfen sind nicht in jedem Fall erforderlich. Allgemein erforderliche medizinische und pflegerische Maßnahmen bzw. Begleitung erfolgt auch im Rahmen der Regelversorgung institutionelle Leistungserbringer 83 Krankenhäuser ca. 750 stationäre Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegen mit ca. 51.200 Plätzen ambulante Leistungserbringer 1094 ambulante Pflegedienste rund 2.600 Hausärzte 6

Fazit Das Land Sachsen verfügte bereits vor in Krafttreten des HPG über gute Strukturen zur Sicherstellung einer spezialisierten Palliativversorgung bzw. Sterbebegleitung. Dieses Versorgungsangebot entspricht dem aktuellen Bedarf. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und soziale Komponenten (z. B. Ein-Personen-Haushalte) sowie den steigenden Bedarf an palliativmedizinischer Versorgung ist es erforderlich: vorhandene spezialisierte Angebote bedarfsgerecht auszubauen alle Ressourcen der pflegerischen Versorgung einzubeziehen 7

8 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung auf der Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes ( HPG), in Kraft ab 1.1.2016

Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes in Sachsen Pflegerische Versorgung Sterbebegleitung ist Bestandteil der pflegerischen Versorgung palliativpflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege als neue Leistung Umsetzung in Richtlinie nach 92 Abs. 1 Nr. Nr.6 SGB V Anhörung im GBA Ergebnis im 2. Quartal 2017 erwartet Leistungstransparenz und Ausbau der Beratungsstruktur Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase Verhandlungen finden statt Rahmenvertragspartner nach 75 SGB XI 9

Stärkung der Hospizversorgung Stationäre Hospize: Festlegung von Qualitätsstandards Finanzielle Verbesserung für stationäre Hospize Ambulante Hospizdienste: Verbesserung der Förderung ambulanter Hospizdienste Rahmenvereinbarung nach 39 a Abs.1 Satz 4SGB V Verhandlungen laufen Partner der Vergütungsvereinbarungen nach 39 Abs. 1 SGB V im Land umgesetzt Rahmenvereinbarung nach 39 a Abs.2 Satz 8 SGB V umgesetzt 10

Fazit Die Ersatzkassen begrüßen die Regelungen des HPG und setzen sich maßgeblich für deren Umsetzung in Sachsen zur weiteren Verbesserung der spezialisierten Versorgung Förderung der allgemeinen palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung ein. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jedem Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben in der letzten Lebensphase zu ermöglichen. Die finanziellen Mehraufwendungen der Krankenkassen sollten jedoch nicht dazu führen, dass sich Land und Kommunen aus der Finanzierung zurückziehen. Die Sicherstellung der Hospiz- und Palliativversorgung erfordert ein hohes Maß an Zusammenarbeit aller Verantwortlichen. Dafür verfügt Sachsen bereits über gute und ausbaufähige Strukturen. 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! René Kellner Referent Pflege vdek-landesvertretung Sachsen Tel. 0351-876550; rene.kellner@vdek.com