Schulische Nachmittagsbetreuung. Pädagogisches Konzept

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Transkript:

Schulische Nachmittagsbetreuung Pädagogisches Konzept Inhalt 1. Einteilung 2. Räumliche Voraussetzungen 3. Grundlegende Regeln und Bestimmungen 4. Zeitlicher Rahmen 5. Ablauf 6. Personaleinsatz Aufgabenverteilung 6.1 Gelenkte Freizeit (GLZ) 6.2 Lernzeit (FZ) 7. Allgemeine Grundsätze des Miteinanders Integration 8. Ziele 9. Freizeitpädagogik

1. Einteilung Es zählt zu den grundlegenden pädagogischen Aufgaben, den Kindern und Jugendlichen ein angenehmes Umfeld zu bieten, das eine harmonische und erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht und auch Raum für Freizeitaktivitäten, Spiel und Spaß zulässt. Das vorliegende Konzept fasst Rahmenbedingungen der Nachmittagsbetreuung an der NMS Karl Morre zusammen. Es bietet einen Einblick in die zeitliche Struktur und den Ablauf, beschreibt die Aufgaben des Betreuungspersonals und die Angebote für Schülerinnen und Schüler. Die Kommunikation von Lehrerinnen und Lehrern der verschiedenen Unterrichtsfächer mit den Kolleginnen und Kollegen, die in der Gelenkten Lernzeit die Schülerinnen und Schüler betreuen, schafft die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler individuell zu unterstützen. Eine gute Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Betreuungspersonal soll ein angenehmes Zusammenleben im Lebensraum Schule ermöglichen. 2

2. Räumliche Voraussetzungen Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung: - Nachmittagsbetreuungsraum (Spielen, Zeichnen, Basteln, ) - Bibliothek (Ruheraum, Lesen, Rückzugsmöglichkeit, ) - Gang Erdgeschoß - Küche (Mittagessen, Nachmittagsjause) - Klasse und Physiksaal (GLZ) - Turnsaal und Gymnastiksaal - Weitläufiger Außenbereich mit Sportplatz 3

3. Grundlegende Regeln und Bestimmungen Neben den Bestimmungen des Hauses, die in der Schulordnung verankert ist, gibt es in der Nachmittagsbetreuung der NMS Karl Morre einen Zusatz zur Hausordnung: - Die schulische Nachmittagsbetreuung findet von Montag bis Freitag statt. Sie beginnt nach dem Unterrichtsschluss der 5. oder 6. Stunde und endet stets um 17.00 Uhr. - Wird die Nachmittagsbetreuung von angemeldeten Schülerinnen und Schüler nicht besucht oder wird eine frühzeitige Entlassung an gewünschten Tagen von den Eltern erwünscht, ist es für die Eltern verpflichtend, durch eine schriftliche Mitteilung das Fernbleiben zu entschuldigen. - Die Schülerinnen und Schüler melden sich nach Unterrichtschluss beim Betreuungspersonal an. - Während des Mittagessens und der Freizeit ist den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. - Die in der Nachmittagsbetreuung festgelegten Lernzeiten (GLZ) müssen eingehalten werden. - Alle Sport- und Spielgeräte, sowie Bücher und Computer müssen sorgsam behandelt werden. - Die Räume dürfen nur in Begleitung einer Betreuungsperson benützt werden. - Das Verlassen des Schulareals ist strikt untersagt. - Wird der Ablauf der Nachmittagsbetreuung durch eine Schülerin oder einen Schüler wiederholt gestört, kann dies nach entsprechenden Ermahnungen bis zu einer Aussetzung aus der Nachmittagsbetreuung führen. 4

4. Zeitlicher Rahmen Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach dem jeweiligen Unterrichtsende der Klassen und endet um 17.00 Uhr. 5. Ablauf Das Essen wird für die Nachmittagsbetreuung wochenweise bestellt. Abmeldungen vom Essen an einzelnen Tagen sind nicht möglich. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, wird jeden Tag nach Unterrichtsende kontrolliert. Freistellungen von der Nachmittagsbetreuung müssen mit schriftlichen Entschuldigungen erfolgen. Bei Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers werden die Betreuungspersonen von der Schule informiert. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Garderobe im Erdgeschoß einen eigenen Bereich. Zu Beginn der Nachmittagsbetreuung müssen sich die Schülerinnen und Schüler im Betreuungsraum bei der jeweiligen Betreuungsperson anmelden und gehen danach in die Küche. Die Freizeitbetreuer begrüßen die Kinder, das Mittagessen wird ausgeteilt und gemeinsam eingenommen. Schülerinnen und Schüler, die erst später nachkommen (Schüler und Schülerinnen, die länger Unterricht haben) werden von einer weiteren Betreuungsperson zum Mittagessen gebracht und beaufsichtigt. Das angelieferte Mittagessen wird von einer Küchenhilfe vorbereitet und ausgeteilt. 5

Nach dem Essen sammeln sich die Schülerinnen und Schüler im Freizeitraum, gehen zum Unterricht oder ihren sportlichen Interessen nach. In der Freizeit werden entsprechend der Anzahl der Betreuungspersonen Interessensgruppen gebildet. Die Freizeitgestaltung ist ein Bestandteil der Nachmittagsbetreuung, sie besteht aus Einzelaktivitäten, Aktivitäten in Kleingruppen bzw. der Gesamtgruppe. Kinder, die ruhebedürftig sind, können sich in der Bibliothek zurückziehen, sich hinlegen oder lesen. 6

Im Nachmittagsbetreuungsraum kann gebastelt, gemalt und gezeichnet werden. Bei schönem Wetter wird das Schulhaus in der Freizeit oft auch verlassen. Für sportliche Aktivitäten stehen den Kindern ein großer Kunstrasenplatz, ein Tischtennisplatz und ein kleiner Fußballplatz zur Verfügung. 7

In der kalten Jahreszeit oder bei schlechtem Wetter wird der Drang nach Bewegung und Sport im Turnsaal oder im Gymnastiksaal gestillt. Gelegentlich werden auch Freizeitaktivitäten außerhalb des Schulgeländes angeboten (Wasserball, Eislaufen, ). Zur gelenkten Lernzeit (7., 8. und 9. Stunde) werden die Schülerinnen und Schüler von den Betreuungspersonen der Freizeit in den Klassenbzw. Physikraum gebracht. Die Lehrerinnen und Lehrer der GLZ unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Erledigen der Hausaufgaben und beim Lernen (Informationen von unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen). Außerdem werden Lese- und Rechtschreibtrainings durchgeführt. Weitere Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer in der GLZ sind die Hilfestellung bei der Lernorganisation und die Vermittlung von Lernstrategien. Zusätzlich werden die Kinder wöchentlich von einer Lesepatin betreut. Am Ende der gelenkten Lernzeit (GLZ) werden die benutzten Räume aufgeräumt und die Schülerinnen und Schüler verabschieden sich von den Lehrpersonen. 8

6. Personaleinsatz Aufgabenverteilung 6.1 Gelenkte Lernzeit (GLZ) In der Gelenkten Lernzeit werden parallel Gruppen gebildet und von Lehrerinnen und Lehrern betreut. Meist werden jahrgangsgleiche Gruppen gebildet. In der GLZ wird angeboten: - Unterstützung beim Erledigen der Hausübungen - Hilfestellung bei der Lernorganisation und beim Erlernen von Lernstrategien - Fachspezifische Hilfestellung und vertiefendes Training in Deutsch, Mathematik und Englisch. - Das Pflegepersonal unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit und arbeitet inklusiv. 6.2 Freizeit (FZ) In der Freizeit bestimmt die Freizeitpädagogin das Programm und wird wiederum vom Pflegepersonal unterstützt. Die Freizeitpädagogin bespricht wochenweise mit dem Pflegepersonal das geplante Programm. Beim Mittagessen werden die Schülerinnen und Schüler von den Freizeitpädagogen beaufsichtigt. 9

7. Allgemeine Grundsätze des sozialen Miteinanders Integration Die Lehrerinnen und Lehrer, die Freizeitpädagogin und das Pflegepersonal unterstützen und begleiten die Schülerinnen und Schüler in wertschätzender Weise am Nachmittag und sind alle verantwortlich für die Umsetzung unserer pädagogischen Grundsätze und Ziele. Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung begegnen sich Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Wünschen. Durch die Mischung unterschiedlicher Altersgruppen und durch die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung erlernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Kompetenzen und Fertigkeiten, lernen voneinander, unterstützen und helfen sich gegenseitig. Akzeptanz und Rücksichtnahme wird gefördert. 10

8. Ziele Die Nachmittagsbetreuung wird zu einer pädagogischen Arbeit mit folgenden Zielen: - Berücksichtigung der Freizeitinteressen von Schülerinnen und Schüler - Berücksichtigung der sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler - Unterstützung der wachsenden Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler - Stärkung des Selbstbewusstseins - Bewusstes Erleben unterschiedlicher sozialer Verhaltensweisen, Situationen und Problemen - Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung - Förderung der Gleichberechtigung - Förderung von Toleranz 11

9. Freizeitpädagogik Die Nachmittagsbetreuung soll Spaß machen. In der Gruppe entdecken Schülerinnen und Schüler im Spiel Grenzen, erproben Kräfte und Fähigkeiten, erfahren gegenseitige Lernanreize und festigen persönliche Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld. Akzeptanz und Rücksichtnahme werden gefördert und die Schülerinnen und Schüler üben die Kommunikation in der Gruppe, Kompromisse werden eingegangen und gemeinsame Lösungen entwickelt. Der Drang nach Bewegung ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen, der besonders bei Kindern und Jugendlichen ausgeprägt ist. Schülerinnen und Schüler benötigen einen Ausgleich zur überwiegend sitzenden Lerntätigkeit. Da die Schule zahlreiche Möglichkeiten besitzt Sport auszuüben, wird dies in der Nachmittagsbetreuung sicherlich als Schwerpunk angesehen. 12