BESCHWERDEMANAGEMENT AN DER HILDEGARDIS-SCHULE SCHULPFLEGSCHAFTSVERSAMMLUNG, 12.02.2015
Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen! (römisches Sprichwort) Schulgesetz NRW 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft (2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse [ ]
STUFEN DER VERANTWORTUNG In die Problemlösung nach einer Beschwerde werden grundsätzlich die Personen einbezogen, die direkt betroffen sind, weil diese zunächst die höchste Kompetenz besitzen. Hieraus ergeben sich die folgenden Stufen der Verantwortung :
STUFEN DER VERANTWORTUNG Schulleitung Stufenleitung KlassenlehrerInnen FachlehrerInnen Beschwerdeführer
ALLGEMEINES Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Formen von Kritik bzw. von Beschwerden: Informelle Kritik / informelle Beschwerden, z. B. gegenüber dem Verhalten bzw. den Entscheidungen von in der Schule tätigen Personen, gegenüber Entscheidungen schulischer Gremien und gegenüber bestehenden Regelungen in der Schule Formale Beschwerden bzw. Widersprüche, z.b. gegenüber Leistungsbewertung, disziplinarischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen
ALLGEMEINES Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Formen von Kritik bzw. von Beschwerden: Informelle Kritik / informelle Beschwerden, z. B. gegenüber dem Verhalten bzw. den Entscheidungen von in der Schule tätigen Personen, gegenüber Entscheidungen schulischer Gremien und gegenüber bestehenden Regelungen in der Schule Formale Beschwerden bzw. Widersprüche, z.b. gegenüber Leistungsbewertung, disziplinarischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen
INFORMELLE BESCHWERDEN Betrifft die Kritik eine einzelne Person, z.b. eine Lehrkraft, so sollte zunächst immer das direkte Gespräch gesucht werden. Um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ein solches Gespräch vorzubereiten, sollen bei der Verabredung des Gesprächstermins die folgenden Fragen geklärt werden: Was ist der Anlass des Gesprächs? Wann und wo soll das Gespräch stattfinden? Wer soll an dem Gespräch teilnehmen (gegebenenfalls empfiehlt es sich, dass jeder Konfliktpartner eine Person des Vertrauens hinzuzieht, z.b. Klassenpflegschaftsvorsitzende)? Soll das Gespräch von einer unbeteiligten Person moderiert werden (z. B. von einem Mitglied der Klassen- bzw. Schulpflegschaft)?
Für den Fall, dass das direkte Gespräch nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, müssen weitere Personen in die Konfliktlösung eingebunden werden. Je nach Art des Konflikts können das die folgenden Personen sein: der / die Klassenpflegschaftsvorsitzende ein Mitglied der Schulpflegschaft der / die Klassenlehrer/in Stufenleitung Schulleitung einer der SV-Verbindungslehrer / eine der SV-Verbindungslehrerinnen weitere Personen des Vertrauens
KRITIK AN BESTEHENDEN REGELUNGEN / VEREINBARUNGEN / BEDINGUNGEN IN DER SCHULE Schulische Regelungen, Vereinbarungen und Bedingungen werden individuell wahrgenommen und bewertet. Gesetze und Verordnungen sind nicht verhandelbar. Vereinbarungen und Regelungen, die von der Schulkonferenz der Hildegardis-Schule beschlossen worden sind, gelten für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Bei Kritik an diesen Vereinbarungen verläuft der Weg von den Klassenpflegschaften, über die Schulpflegschaft bis zur Schulkonferenz. Die Schulkonferenz als höchstes Mitwirkungsgremium der Schule entscheidet letztgültig.
HINWEIS ZUR PRAKTISCHEN UMSETZUNG Zukünftig werden Beschwerden entsprechend den Stufen der Verantwortung zur Problemlösung weitergeleitet.