Anrechnung von außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen

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Anrechnung von außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen Fokus: Leistungen aus der beruflichen Bildung Dr. Regina Buhr 11. Fachbereichstag Mechatronik, 12. Mai 2017, Hochschule Reutlingen

Gliederung Anrechnung versus Anerkennung Anrechnung von Leistungen aus der beruflichen Bildung Weshalb Hochschulen sich damit beschäftigen müssen Bildungsund arbeitsmarktpolitische Treiber Zwischenfazit Umsetzung von Anrechnung in der Praxis Pauschale Anrechnungsverfahren Individuelle Anrechnungsverfahren Vor- und Nachteile pauschaler Anrechnungsverfahren Vor- und Nachteile individueller Anrechnungsverfahren Evaluation zur Qualitätssicherung

Anrechnung versus Anerkennung Anerkennung: Bezieht sich auf den Zugang zur Hochschule Anrechnung: Ersetzt Teile des Hochschulstudiums durch Leistungen von außerhalb der Hochschule Anrechnung von Leistungen aus anderen Hochschulen man bleibt innerhalb des Hochschulsystems

Anrechnung von Leistungen aus beruflicher Bildung Anrechnung von Leistungen aus der beruflichen Bildung lt. aktueller Studie des Wissenschaftsrates der am meisten verbreitete Typus von Studiengangskooperationen Überwindet die Trennung der voneinander abgeschotteten Bereiche hochschulische und berufliche Bildung Die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte, (.), bedeutet mehr als nur einen Meilenstein, sie markiert eine für deutsche Verhältnisse geradezu sensationelle und epochale Entwicklung im Bildungssystem. (Arno Leskien, Leiter Ref. 312, BMBF, Jan.2011) neuer Typus von Studierenden tritt in die Hochschule nicht-traditionelle-studierende berührt die Inhalte der Studiengänge

Anrechnung beruflicher Kompetenzen Bildungspolitische Treiber Weshalb Hochschulen sich nicht entziehen können. Was sind die Treiber? Bildungspolitische Hintergründe: Bologna-Prozess (1999) Schaffung eines gemeinsamen europ. Hochschulraumes Lissabon Erklärung (2000) Entwicklung der EU zum weltweit besten wissensbasierten Wirtschaftsraum Kopenhagen-Prozess (2002) Schaffung eines gemeins. europ. Berufsbildungsraumes KMK-Anrechnungsaktivitäten: KMK-Anrechnungsbeschluss (2002) Erstmalig Thema Anrechnung KMK-Beschluss (2008) Anrechnung und Beschreibung Anrechnungsverfahren KMK- Beschluss (2009) Regelung Zugang f. beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB KMK-Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge (2003 u. 2010) Umgang mit Anrechnung

Anrechnung beruflicher Kompetenzen Bildungspolitische Treiber HRK-Anrechnungsaktivitäten: Gemeinsame Erklärung von HRK, KMK, BMBF und Empfehlung für Anrechnung (2003) Bekräftigung der Empfehlung (2008) in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem Memorandum mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Akkreditierungsrat / Akkreditierungsagenturen Ab Januar 2015 ist das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von den Akkreditierungsagenturen zu beauflagen.

Anrechnung beruflicher Kompetenzen Arbeitsmarktpolitische Treiber Arbeitsmarktpolitische Hintergründe: Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts: Verschiebung der Tätigkeitsbereiche hin zu Branchen mit hoher FuE-Intensität Erfordernis von mehr wissenschaftlich Qualifizierten sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch in den Dienstleistungsbranchen Nachholende Akademisierung im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe Wachsende Notwendigkeit des lebenslangen Lernens in Form wissenschaftlicher Weiterbildung

Anrechnung beruflicher Kompetenzen - Zwischenfazit Zwischenfazit: Anrechnung kein Nischenthema, das über kurz oder lang wieder von der Tagesordnung verschwinden wird. Hochschulen und damit Hochschullehrende müssen sich dieser Aufgabe stellen.

Hauptanrechnungstypus: Die gradverleihende Hochschule rechnet bis zu 50% von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen auf einen Studiengang an. Diese Leistungen müssen eine inhaltliche oder niveaubezogene Gleichwertigkeit mit den Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen aufweisen, die das betreffende Studiencurriculum vermitteln soll. Dabei können Leistungen aus der nicht-hochschulischen Bildung sowohl pauschal als auch individuell auf Studiencurricula angerechnet werden.

Was ist unter pauschaler Anrechnung zu verstehen? Die Hochschule rechnet Leistungen, die an einem nicht-hochschulischen Lernort erbracht wurden, pauschal auf einen Studiengang an. Formal erworbene Qualifikationen (d.h. im bundes- und landesrechtlich geregelten System der beruflichen Aus- u. Weiterbildung erworben) Z.B. Eine Absolventin der Technikerschule Augsburg mit dem Abschluss Staatlich geprüfte/r Techniker/in bekommt auf verschiedene Module des an der TU Clausthal angebotenen Studiengangs Bachelor of Science (B.Sc.) pauschal Creditpoints angerechnet. Clausthal rechnet beispielsweise Leistungen im Umfang von 63CP und zwei Fachsemester auf das Studium im Bachelorstudiengang Maschinenbau an. (vgl. Dokumentation Anlagen zur Ausführungsbestimmung. 02.11.2016 http://www.t2b.tu-clausthal.de/ueber-unserprojekt/projektergebnisse/ )

Der Weg zur pauschaler Anrechnung - 3 Aufgabenbereiche 1) Aufbereitung der Lernergebnisbeschreibungen beider Bildungsbereiche Lernergebnisse meint die Kenntnisse, Fertigkeiten u. Kompetenzen, die Lernende bereits erworben haben, bzw. nach einer Weiterbildung, einem Studium erworben haben werden Quellen für Lernergebnisbeschreibungen: Modulhandbücher des Zielstudiengangs, Curriculum der Technikerschule, Prüfungsaufgaben, Musterklausuren, Skripte, Foliensätze/Präsentationen Referenzsysteme zur Aufbereitung der Lernergebnisbeschreibungen: Qualifikationsrahmen (z.b. Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR), Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR), Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulen (HQR) aber auch sektorale Rahmenwerke für den Hochschulbereiche wie z.b. Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit) Generische Taxonomien z.b. die kognitiven Taxonomien nach Bloom (1956) oder die Weiterentwicklungen wie etwa n. Anderson/Kratwohl (2001) Eigene Systematiken z.b. tätigkeitsanalytische Systematiken

2) Äquivalenzprüfung.. vergleicht Lernergebnisse aus beruflicher Aus-, Fort- u. Weiterbildung u. beruflicher Praxis mit Lernergebnissen des Zielstudiengangs.. bezieht sich auf Inhalt und Niveau von Lernergebnissen.. identifiziert die inhaltliche und niveaubezogene Gleichwertigkeit von Lernergebnissen (nicht Gleichartigkeit).. erfolgt auf der Ebene der Studienmodule, Teilmodule.. basiert immer auf Urteilen v. Experten/innen (modulverantwortliche Hochschullehrende, Studiendekane, wiss. MAs der jeweiligen Fachbereiche, Mitglieder Prüfungsausschüsse Kammern u.a.) Inhaltliche Äquivalenzprüfung: inhaltlicher Deckungsgrad wird festgelegt (mindestens 75%) Niveaubezogene Äquivalenzprüfung: orientiert sich an hierarchisch gestuften Bezugsrahmen d.h. an Referenzsystemen wie z.b. dem EQR

3) Gestaltung des (formalen) pauschalen Anrechnungsverfahrens Information & Beratung Antragsstellung Antragsbearbeitung Anrechnung im pauschalen Umfang Weitere Elemente des pauschalen Anrechnungsverfahrens: Regelung der Kooperation mit der beruflichen Bildungseinrichtung (Kooperationsvertrag) Integration des pauschalen Verfahrens in die hochschulischen Regelwerke (Prüfungsordnungen etc.)

Was ist unter individueller Anrechnung zu verstehen? Einzelfallprüfung: Für jede/n um Anrechnung nachfragende Kandidatin/Kandidaten werden Lernergebnisse individuell dokumentiert und im Rahmen einer Äquivalenzprüfung hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit bewertet. Lernergebnisse können sowohl formal aus auch informell erworben sein. Portfolio: typische Methode für individuelle Anrechnungsverfahren.

Der Weg zur individuellen Anrechnung Das Portfolioverfahren Portfolioverfahren ermöglicht im Rahmen der Äquivalenzprüfung sowohl den Inhalts- als auch den Niveauvergleich mit den Lernergebnissen des Zielstudiengangs. Inhaltliche Äquivalenzprüfung: Erfassung und Beschreibung der Lernergebnisse aus sowohl formalen als auch informellen Lernprozessen: Zeugnisse, Zertifikate, Lebensläufe, Lerntagebücher, Biografische Fragebögen, betriebliche Dokumente z.b. Arbeitsplatzbeschreibungen etc.. Gegenüberstellung der von den Anrechnungskandidaten erstellten individuellen Beschreibungen der Lernergebnisse mit den (lernergebnisorientierten) Modulbeschreibungen des Zielstudiengangs.

Der Weg zur individuellen Anrechnung Das Portfolioverfahren Niveaubezogene Äquivalenzprüfung: Schwieriger als die inhaltliche Äquivalenzprüfung: zu wenig differenzierte Beschreibungen, Problem mit abstrakten Referenzsystemen Elemente zur Niveaueinschätzung: Schriftliche Validierungsaufgaben: Klausur, Hausarbeit Beurteilungsgespräch: Gegenstand ist das eingereichte Portfolio.

Gestaltung des individuellen Anrechnungsverfahrens Antragsstellung Antragsbearbeitung Information & Beratung Portfolioerstellung Äquivalenzprüfung Anrechnungsentscheidung Anrechnung im individuellen Umfang

Fazit: Pauschales Verfahren Empfehlenswert bei.. hoher Affinität zwischen formalen Ausu. Fortbildungen zum Studiengang. großer Nachfrage Die andere Seite: hoher Entwicklungsaufwand viel Vertrauensaufbau zwischen beruflicher u. hochschulischer Seite u. innerhalb der Hochschule Fazit: Individuelles Verfahren Empfehlenswert bei.. schneller Profilierung der Hochschule als offen für beruflich Qualifizierte. Nachfrageseite durch einen hohen Anteil an informell erworbener Leistungen gekennzeichnet. eher geringer Nachfrage. einem Studiengang wo Reflexion des beruflichen Handelns didaktisch gewollt ist Die andere Seite: hoher Durchführungsaufwand intensive Beratung/Unterstützung der Anrechnungsinteressierten bei Portfolioerstellung

Evaluation von Anrechnungsverfahren Entscheidendes Kriterium für Qualität und Akzeptanz von Anrechnung Prozessbegleitende Evaluation der Ersteinführung von Anrechnung Evaluationsgegenstände Kernelemente der Anrechnung: Lernergebnisbeschreibung / Äquivalenzprüfung / Formale Verankerung / Information + Beratung Spezifische Aspekte z.b.: Verbesserung der Studierbarkeit; Verkürzung Studiendauer, Reduzierung Studienbelastung, Anteil nicht-traditioneller Studierender, Studienerfolg nicht-traditioneller Studierender Aufwand-Nutzen Relation für die Hochschule, Aufwand-Nutzen Relation für die Studierenden

Anrechnung beruflicher Kompetenzen weitere Informationen ANKOM-Arbeitsmaterialie Nr. 2 Verfahren und Methoden der pauschalen Anrechnung ANKOM-Arbeitsmaterialie Nr. 3 Verfahren und Methoden der individuelle Anrechnung http://ankom.his.de/archiv/material Muster Kooperationsvereinbarungen u. viele nützliche Materialien aus dem Projekt Techniker2Bachelor an der TU Clausthal: http://www.t2b.tu-clausthal.de/ueber-unser-projekt/projektergebnisse/ Portal der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschule https://de.offene-hochschulen.de/public_pages/3

Anrechnung beruflicher Kompetenzen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!