Segelanweisungen. Segel-Club Großes Meer (Opti-Regatta und 3 Meere Jugendregatta)

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Transkript:

Segelanweisungen Segel-Club Großes Meer 2017 02.09.2017 (Opti-Regatta und 3 Meere Jugendregatta) 1. Regeln 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln" festgelegt sind. 1.2 Es gelten die Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler Verbandes. 1.3 Bei einem Sprachkonflikt ist bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, der Ausschreibung und der Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. 2. Mitteilungen für die Teilnehmer Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich vor dem Regattabüro. (SCGM Clubraum) 3. Änderungen der Segelanweisungen Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft des Tages ausgehängt, an dem sie gelten. Der Zeitpunkt für das geplante Ankündigungssignal für den folgenden Tag und Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt. 4. Signale 4.1 Signale an Land werden am SCGM Flaggenmast auf dem Club-Gelände gesetzt. 4.2 Wenn die Flagge AP an Land gesetzt wird, erfolgt das nächste Ankündigungssignal frühestens 30 Minuten nach Niederholen von AP an Land. Dies ändert Wettfahrtsignal AP. 4.3 Wenn Flagge AP über Flagge H an Land gesetzt wird, dürfen Boote den Hafen nicht verlassen. Dies ändert Wettfahrtsignal AP über H. 4.4 Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40 unbeschränkt auf dem Wasser. 4.5 Signale auf dem Wasser Wird auf dem Prahm (Startboot) / Zielschiff der Zahlenwimpel 2 gezeigt, so erfolgt das Ankündigungssignal für die nächste Wettfahrt sobald als möglich im Anschluss. 4.6 Schallsignale können durch Schuss, Hupton oder Trillerpfeife gegeben werden. 4.7 Wird auf einem Boot an einer Bahnmarke die Flagge S gezeigt, befindet sich das Ziel zwischen Boot und der diesem am nächsten liegenden Bahnmarke. Dies ändert Regel 32.2. 5. Zeitplan der Wettfahrten 5.1 Es sind für beide Regatten 3 Wettfahrten vorgesehen. 5.2 Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt der 3 Meere- Jugend-Regatta ist am 02.09.2017 um 12:55 geplant. Das Ankündigungssignal für die Opti-Regatta ist um 13:00 Uhr geplant. 5.3 Letzte Startmöglichkeit ist am 02.09.2017-17:00 Uhr 5.4 Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird die orangefarbene Startlinien-Flagge am Peilmast mit einem Schallsignal mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt. 6. Klassenflagge Die Klassenflagge für beide Regatten ist: Zahlenwimpel 1

7. Die Bahnen gemäß Skizzen Anlage A (Alternativen) 7.1 Bahn A: 3 Meere Jugendregatta Kurs Dreieck (Start, 1, 2, 3, 1, 3, 1, 2, 3, Ziel) einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu runden sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. Die erste zu rundende Bahnmarke liegt in Luv. Wird mit dem Ankündigungssignal die Flagge mit dem Buchstaben K (Kilo (gelb/blau)) gezeigt, entfällt das letzte Dreieck. 7.2 Bahn B: Opti-Regatta Kurs Dreieck (Start, 1, 2, 3, 1, 2, 3, Ziel) einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu runden sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. Die erste zu rundende Bahnmarke liegt in Luv. Wird mit dem Ankündigungssignal die Flagge mit dem Buchstaben K (Kilo (gelb/blau)) gezeigt, entfällt das letzte Dreieck. 7.3 Das Wettfahrtkomitee zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn nach 7.1 oder nach 7.2 gemäß Bahnskizzen mit der Bahnnummer (A oder B) und legt die 1. Bahnmarke gegen den Wind. 8. Bahnmarken Die Bahnmarken sind (i) große gelbe Zylinderbojen (Bahn A) und (ii) kleine gelbe Rundbojen (Bahn B) Vertriebene Bahnmarken oder versunkene werden ersetzt oder durch ein Boot des WK, welches die Flagge M zeigt und das zu runden ist wie Bahnmarken. 9. frei 10. Der Start 10.1 Die Startlinie wird begrenzt durch eine orange Flagge am Peilmast auf dem Startprahm/ oder Boot und einer roten Boje mit schwarzen Streifen. Peilung über den Peilmast zur Boje 10.2 Boote, die später als 4 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Verhandlung als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR A4) 11. Änderung des nächsten Bahnschenkels 11.1 Eine Änderung des nächsten Bahnschenkels kann anstelle von Flaggensignalen auch mit Tafel C und Zusatztafeln rot, grün, angezeigt werden. 12. Das Ziel Die Ziellinie wird begrenzt von einer roten Boje mit schwarzen Streifen und dem Peilstab auf dem Startprahm oder Boot mit einer blauen Flagge. Die Peilung erfolgt von dem Peilstab zur äußeren roten Boje mit schwarzen Streifen. 13. Strafsystem Es gilt Anhang P. 14. Zeitlimits und Sollzeiten 14.1 Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt: Zeitlimit bis zum Erreichen der 1. Bahnmarke nach dem Start: 20 Minuten Sollzeit: 45 Minuten Zeitlimit: 90 Minuten Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a). 14.2 Boote, die nicht innerhalb von 20 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, durchs Ziel segeln, werden ohne Verhandlung als 'nicht durchs Ziel gegangen' (DNF) gewertet. Das ändert die Regeln 35, A4 und A5. 15. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung 15.1 Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb Protestzeit - im Fall 15.7 innerhalb der dort vorgesehenen Frist - eingereicht werden. Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Ende der letzten Tageswettfahrt bzw. dem Signal des

Wettfahrtkomitees heute keine Wettfahrten mehr" - je nachdem was später ist. 15.2 Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über Anhörungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Anhörungen werden im Blockhaus des SCGM, abgehalten und beginnen zur ausgehängten Zeit. 15.3 Bekanntmachungen von Protesten durch die das Wettfahrtkomitee oder das Protestkomitee werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt. 15.4 Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt. 15.6 Verstöße gegen die Segelanweisungen 18, 21 und 22 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Protestkomitee so entscheidet. 15.7 In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. 16. Wertung Wertung gemäß WR. 17. Sicherheitsanweisungen 17.1 Jedes Boot muss gemäß WR 1.2 angemessene Rettungsausrüstung mitführen. Jeder Teilnehmer muss persönliche Auftriebsmittel mitführen. 17.2 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich das Wettfahrtkomitee bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. 18. Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung 18.1 Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei dem Wettfahrtkomitee beantragt werden. 19. frei 20. Funktionärsboote (Funktionsboote) Funktionsboote sind wie folgt durch die I Flagge gekennzeichnet. 21. Team boote Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals außerhalb der Wettfahrtgebiete bleiben, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder aufgegeben haben oder das Wettfahrtkomitee eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch signalisiert. 22. Ordnung und Abfall Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 23. frei 24. Funkverkehr und Telefon Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 25. frei 26. frei

27. Haftungsausschluss, Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der world sailing, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 27. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. Wettfahrtkomitee: Wettfahrtleiter: Walter Freund

Anlage A - Darstellung der Bahnen Kurs gemäß Segelanweisungen 7.1 und 7.2 Bahnmarken sind jeweils an backbord zu lassen. Bahn Nr. A Start 1, - 2, 3 1, 3 1, 2, - 3, - Ziel Bahn Nr. B Start 1 2 -- 3 1 2 3 -- Ziel 1 Bahn A Bahn B 2 2 Start/Ziel Prahm/Boot Start/Ziel Pram/Boot 3 3