Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 5. Integrierten Gesamtschule in Braunschweig
Was soll erfragt werden? Die Stadt Braunschweig ist u. a. Träger der allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich I. Hierzu gehören Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen und Integrierte Gesamtschulen (IGS) im Stadtgebiet. An den IGS wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet, als aufgrund der Aufnahmekapazitäten aufgenommen werden konnten. Zur Steigerung der Aufnahmemöglichkeiten hat deshalb der Rat am 8. November 2011 die Einrichtung einer weiteren IGS im Schulzentrum Heidberg beschlossen. Diese Entscheidung muss von der Nds. Landesschulbehörde genehmigt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis des Interesses der Erziehungsberechtigten an der Einrichtung einer 5. IGS. Diese Befragung dient der Feststellung des Interesses der Erziehungsberechtigten. Was ist eine Integrierte Gesamtschule? In der IGS werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Schulformen gemeinsam unterrichtet. Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf drei Anspruchsebenen durchgeführt, in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang. Ein Wechsel der Kurse ist abhängig von der Leistungsentwicklung möglich. Abweichend kann die Schule auf Beschluss des Schulvorstands und mit Zustimmung des Schulelternrates beantragen, in den Jahrgängen 7 und 8 vom Regelfall der äußeren Fachleistungsdifferenzierung zugunsten einer inneren Differenzierung abzuweichen. Bei einer inneren Fachleistungsdifferenzierung ordnet die Klassenkonferenz am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres und Schuljahres die Leistungen der Schülerinnen und Schüler einer der drei Anspruchsebenen zu. Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene lehrplanmäßige Vorgaben bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Eine Entscheidung über das pädagogische Konzept trifft die Schule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst. Die IGS wird mindestens fünfzügig geführt. Seite 2
In Braunschweig gibt es mit der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Alsterplatz 1, der IGS Franzsches Feld, Grünewaldstraße 12, der IGS Querum, Essener Straße 85 und der IGS Volkmarode, Seikenkamp 10 a bereits vier IGS. Welche Klassenverbände umfasst die Integrierte Gesamtschule? In der IGS werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Jahrgangs unterrichtet. Die Jahrgänge 10 bis 12 werden wie am herkömmlichen Gymnasium als gymnasiale Oberstufe geführt. Eine 5. IGS in Braunschweig würde zunächst mit den Klassen 5 bis 10 jahrgangsweise aufbauend eingerichtet werden. Über den Bedarf für eine gymnasiale Oberstufe würde zu gegebener Zeit entschieden werden. Welche Abschlüsse sind möglich? An der IGS sind alle Abschlüsse möglich, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule oder dem Gymnasium erworben werden können. Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen können nach Abschluss der 9. Klasse den Hauptschulabschluss erwerben oder sie rücken in den 10. Schuljahrgang auf. Im 10. Jahrgang besuchen sie je nach Leistung entweder die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder eine 10. Klasse, nach deren Abschluss der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss - oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden kann. Der Erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Wann würde eine Integrierte Gesamtschule errichtet und mit welchen Jahrgängen würde sie beginnen? Wenn das Ergebnis dieser Befragung und die langfristige Schülerzahlenentwicklung die Errichtung einer IGS rechtfertigen, weitere organisatorische Maßnahmen durchgeführt wurden und die Genehmigung der Nds. Landesschulbehörde vorliegt, kann die IGS im Schulzentrum Heidberg zum 01.08.2012 errichtet werden. Sie würde mit dem Jahrgang 5 beginnen und in jedem folgenden Schuljahr einen weiteren Schuljahrgang führen. Was passiert mit den anderen Schulformen und den Schülerinnen und Schülern an dem Schulstandort, an dem die 5. IGS errichtet würde? Der Ratsbeschluss vom 8. November 2011 sieht vor, dass die im Schulzentrum Heidberg vorhandene Hauptschule und Realschule ab dem Schuljahr 2012/2013 jahrgangsweise aufgehoben werden. Das bedeutet, dass die bestehenden Klassen in den Schulen weiterbeschult werden, bis der letzte Jahrgang den Abschluss erreicht hat. Die derzeitigen Schülerinnen und Schüler können die jeweils angestrebten Abschlüsse erwerben, ohne die Schule wechseln zu müssen. Es würden aber keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden. Auch diese Entschei- Seite 3
dungen des Rates zur Aufhebung der Hauptschule und der Realschule müssen von der Nds. Landesschulbehörde genehmigt werden. Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die keine IGS besuchen möchten? Sie haben das Recht, jede andere Schule in Braunschweig besuchen zu können, die den gewünschten Bildungsgang anbietet. In der Stadt Braunschweig ist für die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt, der das Stadtgebiet umfasst. Somit haben sie die Möglichkeit, zwischen einem Schulbesuch der im Stadtgebiet eingerichteten Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zu wählen, soweit die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule ausreichend ist. Können alle Schülerinnen und Schüler an den IGS aufgenommen werden? An den vier vorhandenen Gesamtschulen standen in den vergangenen drei Schuljahren für eine Anmeldung im Jahrgang 5 ca. 530 Schulplätze zur Verfügung. Im Durchschnitt lagen aber pro Schuljahr 848 Anmeldungen vor. Damit konnten lediglich ca. 62 % der angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Mit einer 5. IGS, die fünf Klassen pro Anmeldejahrgang einrichtet, stünden dann maximal 150 Schulplätze im Jahrgang 5 der Integrierten Gesamtschulen zusätzlich zur Verfügung. Was passiert, wenn weniger Plätze an den IGS vorhanden sind als es Anmeldungen gibt? In diesem Fall ist an der betreffenden Schule ein Losverfahren durchzuführen. Sollte es IGS geben, an denen freie Schulplätze vorhanden sind, könnten Schülerinnen und Schüler, die im Losverfahren der gewünschten IGS keinen Schulplatz erhalten haben, an diesen Schulen aufgenommen werden. Für die Schülerinnen und Schüler, die an keiner IGS einen Schulplatz erhalten haben, kommt dann nur der Besuch einer Hauptschule, Realschule oder eines Gymnasiums im Stadtgebiet in Betracht. Würde eine weitere IGS als Ganztagsschule geführt? Die Stadt Braunschweig strebt an, die stark nachgefragten Plätze an Ganztagsschulen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszubauen. Bei einer IGS gehört der Ganztagsbetrieb in der Regel zum pädagogischen Konzept. Es ist deshalb geplant, die 5. IGS als Ganztagsschule zu führen. Hierzu bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Nds. Kultusministerium, die die Stadt Braunschweig beantragen wird. Seite 4
Wenn ich mich/wir uns für eine weitere IGS aussprechen, bin ich/sind wir dann verpflichtet mein/unser Kind dort anzumelden? Nein! Es geht im Rahmen der Umfrage darum, das grundsätzliche Interesse an der Errichtung einer 5. IGS zu erfragen, um den Bedarf und die Auswirkungen auf andere Schulen und Schulformen festzustellen. Sie haben selbstverständlich das Recht, ihr Kind hinterher auf eine andere als in der Befragung angegebene Schulform zu schicken. Was passiert mit meinen/unseren Daten? Alle erhobenen Daten dienen ausschließlich der Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 5. IGS in Braunschweig. Die in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nach der Auswertung der Bögen vernichtet. Kann ich mich/können wir uns über die Errichtung der IGS und die Auswirkungen informieren? Es sind zwei Informationsveranstaltungen geplant, an denen ein Schulleiter einer bestehenden Integrierten Gesamtschule und Vertreter der Stadt Braunschweig teilnehmen werden. Diese werden stattfinden am 1. Dezember 2011, 19:00 Uhr, Aula des Gymnasiums Hoffmann-von-Fallersleben-Schule, Sackring 19 7. Dezember 2011, 19:00 Uhr, Aula des Gymnasiums Raabeschule im Schulzentrum Heidberg, Stettinstraße 1. Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Erziehungsberechtigten herzlich eingeladen. Wann und wo soll der Erfassungsbogen abgegeben werden? Der Erfassungsbogen soll spätestens bis zum 16. Dezember 2011 bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer der Grundschule abgegeben werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie den Fragebogen auch in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Ihre Antwort wird nur zur Ermittlung des Interesses in der Stadtverwaltung ausgewertet. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, die den Elternwunsch deutlich ausdrücken, ist eine große Beteiligung an dieser Umfrage wünschenswert. Der Erfassungsbogen sollte daher unbedingt ausgefüllt zurückgegeben werden. Seite 5