Kindertagespflegevertrag_

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Kindertagespflegevertrag_ Zwischen den Personensorgeberechtigten Name (Mutter) PLZ Ort Straße/Hnr. Tel.-Nr./Mobil-Nr. E-Mailadr. Name (Vater) PLZ Ort Straße/Hnr. Tel.-Nr./Mobil-Nr. E-Mailadr. und der Tagespflegeperson (Die Tagespflegeperson verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII.) Name PLZ Ort Straße/Hnr. Tel.-Nr/Mobil-Nr. E-Mailadr. wird für die Betreuung des Kindes/der Kinder in Kindertagespflege: (Das Kind/die Kinder ist/sind bei angegebener Anschrift auch amtlich gemeldet!) Name Name geb. am geb. am PLZ Ort Straße/Hnr. nachfolgender Tagespflegevertrag geschlossen: Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 1 von 9

1. Buchungsvereinbarung Die Vertragsparteien treffen folgende Vereinbarungen: Die Betreuung beginnt am: Folgende Betreuungszeiten werden verbindlich vereinbart: Montag Uhrzeit von: bis: Dienstag Uhrzeit von: bis: Mittwoch Uhrzeit von: bis: Donnerstag Uhrzeit von: bis: Freitag Uhrzeit von: bis: Samstag Uhrzeit von: bis: Sonntag Uhrzeit von: bis: Wegen flexiblem Betreuungsbedarf ist eine feste Angabe nicht möglich. Das Kind wird regelmäßig an unterschiedlichen Tagen wöchentlich gesamt Stunden betreut. Der Betreuungsbedarf - ob fest oder flexibel angegeben- entspricht der Buchungskategorie:. Die Buchungskategorie wird immer im 5-Stundenmodus wie folgt festgelegt: Kat. 1 = 5 Std. nur ergänz. zu Kita (Nbg)/ Kat. 2 = 10 Std./ Kat. 3 = 15 Std./ Kat. 4 = 20 Std./ Kat. 5 = 25 Std./ Kat. 6 = 30 Std./ Kat. 7 = 35 Std./ Kat. 8 = 40 Std./ Kat. 9 = 45 Std./ Kat. 10 = 50 Std. Der Elternbeitrag bei öffentlich geförderter Kindertagespflege ist niedriger als das Tagespflegeentgelt, das die Kindertagespflegeperson erhält. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zum pünktlichen Bringen und Abholen des Kindes. 2. Eingewöhnungszeit Das Tagespflegeverhältnis beginnt mit der Eingewöhnungszeit. Die Eingewöhnungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen und wird individuell vereinbart. Für diese Eingewöhnungszeit gilt ein Sonderkündigungsrecht für beide Parteien, d.h. der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Als Eingewöhnungszeit wird die Zeit vom bis zum vereinbart. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 2 von 9

3. Änderungen der Betreuungszeiten Änderungen der Betreuungszeiten werden zwischen den Vertragsparteien rechtzeitig und einvernehmlich abgesprochen und durch eine neue Buchungsvereinbarung/Änderungsmitteilung schriftlich festgehalten. Änderungen sind nur jeweils bis zum 15. des laufenden Monats zum 1. des Folgemonats möglich. Da es sich um öffentlich geförderte Tagespflege handelt, müssen die Änderungen schriftlich durch die Tagespflegeperson bis spätestens 15. des Vormonats dem FamilienBüro mitgeteilt werden (Hierfür das Vordrucksformular verwenden). Grundsätzlich sind nur ganze Monate abrechenbar. 4. Abholberechtigung Ergänzend zu den Personensorgeberechtigten sind folgende Personen abholberechtigt: (Name, Vorname, Tel.-Nr., Adresse, Bezug zum Kind: z.b. Tante, Nachbar Geschwister, die mind. 12 Jahre alt sind, und wenn sie von der TPP als vertrauenswürdig erachtet werden) 1. Name 2. Name 3. Name Abholberechtigte Personen müssen sich beim ersten Kontakt ausweisen. Nachträgliche Änderungen sind mit Datum anzugeben. 5. Leistungen der Betreuung: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich gemäß des Förderauftrags in 22 SGB VIII zur verantwortungsvollen Betreuung und Versorgung des Kindes zu den vereinbarten Betreuungszeiten. Personensorgeberechtigte und Tagespflegeperson stimmen sich in allen die Betreuung betreffenden Fragen ab. Zur Betreuung gehört auch die Fürsorge für das Kind, seine Versorgung, der Schutz vor Gefahren und die Gewährung der Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten. Die Tagespflegeperson übernimmt während der Betreuungszeit die Aufsichtspflicht für das Kind ( 832 BGB). Die Betreuung erfolgt durch die Tagespflegeperson selbst. Die Hinzuziehung anderer Personen (nur bei Anwesenheit der Kindertagespflegeperson) zur Unterstützung bei der Betreuung ist nur zulässig, wenn zuvor die Zustimmung der Personensorgeberechtigten eingeholt wurde. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 3 von 9

Zur Betreuung hinzugezogen wird: 1. Name 2.Name Die Betreuung findet in folgenden Räumen statt: Für die Räume wird gute Beheizung, Belüftung und Sauberkeit in dem für Wohnräume mit Aufenthalt von Kindern adäquatem Maß gewährleistet. Die Betreuung umfasst die Gewährung von Mahlzeiten und Getränken in erforderlicher Menge zu den üblichen Zeiten. Auswahl und Qualität des Essens werden bei Abschluss dieses Vertrages miteinander abgestimmt. Die Tagespflegeperson achtet darauf, dass das Kind ausreichend isst und trinkt. Bei Schwierigkeiten setzt sie die Personensorgeberechtigten davon in Kenntnis. Die Vertragspartner verpflichten sich, die letzten Wochen zum Wohl aller Kinder in der Tagesbetreuung als Ablösungsphase zu gestalten. In der Tagespflegestelle werden gleichzeitig maximal Tageskinder (ausschließlich der eigenen Kinder)In in der Großtagespflegestelle werden gleichzeitig maximal Tageskinder (einschließlich der eig. Kinder) betreut. Die Tagespflegeperson unterhält sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson. Die Tagespflegeperson weist das Bestehen der Haftpflichtversicherung bei Abschluss dieses Vertrages gegenüber den Erziehungsberechtigten nach (bzw. zeitnahe Nachreichung). Für die Tagespflegekinder selbst besteht eine gesetzliche Unfallversicherung ( 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VIII). 6. Erkrankung des Tageskindes und Arztbesuche Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson umgehend zu informieren, wenn das Kind erkrankt ist. Sie teilen der Tagespflegeperson auch mit, woran das Kind erkrankt ist und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert. Wenn das Kind krankheitsbedingt die Kindertagespflegestelle nicht besuchen kann (z.b. bei Fieber, Ansteckungsgefahr o.ä.), obliegt die Betreuung des Kindes den Personensorgeberechtigten. Die Kindertagespflegeperson ist berechtigt, die Betreuung des kranken Kindes abzulehnen. Falls die Tagespflegeperson sich bereit erklärt, das kranke Kind trotz noch ansteckender Erkrankung zu betreuen, so hat sie vorher die Zustimmung der anderen Eltern einzuholen. Bei Zweifeln über eine Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 4 von 9

Ansteckungsgefahr müssen die Personensorgeberechtigten auf Verlangen der Tagespflegeperson ein ärztliches Attest vorlegen. Bei Notfällen/akuten Erkrankungen während der Betreuungszeit ist die Tagespflegeperson verpflichtet, die erforderlichen Sofortmaßnahmen einzuleiten und die Personensorgeberechtigten zu verständigen. Die Personensorgeberechtigten hinterlassen eine Kopie des Impfpasses sowie folgende Daten: Krankenkasse : Mitgliedsnummer: Haus-/Kinderarzt: Adr./Tel.-Nr. Notfallnummer: Hinsichtlich bestehender Erkrankungen und/oder der Verabreichung von Medikamenten (ärztliche Verordnung und Behandlungsplan notwendig!) wird Folgendes festgehalten: ergänzende Angaben in beiliegender Anlage Bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während der Betreuungszeit ist die weitere Betreuung durch die Eltern oder einer hierfür vorgesehenen Person sicherzustellen. Ein krankheitsbedingtes Fernbleiben des Kindes entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 7. Kinderärztliche Untersuchung: Nach vorgelegtem Vorsorgeheft wurden folgende Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt (Zutreffendes bitte ankreuzen) U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 nach 3-10 Tage 4. 6. 3.-6. 6. und 7. 10. bis 12. 21. bis 24. 36. bis 36. 3 ½ bis 4 90. 64. Entbindung nach Geburt Lebenswoche Jahre Der Nachweis über die dem Alter des Kindes entsprechenden Früherkennungsuntersuchungen wurde nicht bzw. nicht vollständig erbracht. Es wurde jedoch auf die Verpflichtung und die Notwendigkeit der Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen hingewiesen. Die Personensorgeberechtigten waren nicht bereit, den Nachweis vorzulegen. Auf den Besuch der Kindertagespflegestelle hat dies jedoch keinen Einfluss. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 5 von 9

8. Impfschutz Die Personensorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift unter diesem Vertrag, dass ihnen das Infoblatt Geimpft geschützt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege von der Tagespflegeperson ausgehändigt wurde und sie von dessen Inhalt Kenntnis genommen haben. 9. Sonstige Betreuungsvereinbarungen Nachfolgend werden gesonderte Vereinbarungen getroffen: ankreuzen und ergänzen Mitnahme des Tageskindes im PKW in altersgerechtem Kindersitz Benutzung öffentlicher Spielplätze ja nein Vereinbarungen dazu: Ausflüge Schwimmbadbesuch Hausaufgabenbetreuung Süßigkeiten Fernsehen Computernutzung Sonstiges In der Kindertagespflegestelle befinden sich aktuell folgende Haustiere: 10. Kosten der Kindertagespflege Die Tagespflegeperson hat nach 23 SGB VIII Anspruch auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Sachaufwand und die Betreuungs- und Förderleistung. Diese erhält die Kindertagespflegeperson mit Antragstellung über das FamilienBüro. Mit der Auszahlung des öffentlich geförderten Tagespflegeentgelts sind alle Kosten der Tagespflegeperson abgedeckt. Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson sind ausgeschlossen. Die Personensorgeberechtigten werden vom Jugendamt per pauschalierter Kostenfestsetzung zu einem monatlichen Beitrag für die Kindertagespflege herangezogen. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der wöchentlichen Buchungszeit. Der/die unterzeichnende/n Personensorge- berechtigte/n ist/sind zahlungspflichtig. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 6 von 9

Der Kostenbeitrag ist von den Personensorgeberechtigten für den gesamten Buchungsmonat in voller Höhe zu entrichten, auch wenn das Kind die Tagespflegestelle nicht besuchen kann (z.b. wegen Erkrankung des Kindes oder der Tagespflegeperson oder wegen Urlaub der Tagespflegeperson). Ist den Personensorgeberechtigten aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung dieses Kostenbeitrages nicht oder nicht in vollem Umfang zumutbar, so können diese einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe stellen. Der Antrag ist zu Betreuungsbeginn mit den notwendigen Belegen beim Jugendamt Nürnberg, Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg oder bei der fmf Familienbüro ggmbh, Bahnhofstr. 1, 90547 Stein einzureichen. Für Kinder aus der Stadt Fürth ist das JA der Stadt Fürth, Königsplatz 1, 90763 Fürth zuständig und für Landkreiskinder das JA des Landkreises Fürth, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth. 11. Fehlzeiten und Ersatzbetreuung Bei Fehlzeiten der Tagespflegeperson z.b. wegen Krankheit oder betreuungsfreier Zeit wird die öffentliche Geldleistung in den Städten Nürnberg und Fürth maximal 20 Tage im Jahr ausgehend von einer 5-Tage-Woche der Kindertagespflegeperson im Abrechnungsjahr (von Januar bis Dezember) weiterbezahlt. Jeder weitere Ausfalltag wird anteilig vom Tagespflegeentgelt abgezogen. Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, ihre Fehlzeiten den Personensorgeberechtigten und dem FamilienBüro rechtzeitig mitzuteilen. Tagespflegeperson und Personensorgeberechtigte bemühen sich, ihre Urlaubszeiten aufeinander abzustimmen. Die Abstimmung soll möglichst frühzeitig - wenn möglich bereits zu Beginn der Betreuung bzw. des Kalenderjahres - erfolgen. Die Personensorgeberechtigten zahlen für diese Zeiträume den vom Jugendamt festgesetzten Kostenbeitrag weiter. Den Personensorgeberechtigten wird eine Ersatzbetreuung angeboten, wenn die Kindertagespflegeperson die Betreuung nicht selbst übernehmen kann. Die Ersatzbetreuungsperson ist ebenfalls im Besitz einer Pflegeerlaubnis. Bei Betreuungsbeginn soll der Bedarf zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson abgeklärt werden. Für eine möglichst gelingende Umsetzung können die Personensorgeberechtigten zur Anbahnung mit hinzugezogen werden. Im vorliegenden Betreuungsverhältnis ist voraussichtlich folgende Kindertagespflegeperson für die Vertretung vorgesehen: bzw. Vertretung aus bestehendem Springerpool. Im Einzelfall kann vom FamilienBüro eine andere Ersatzbetreuungsperson genannt werden. Eine Eingewöhnung bei der Vertretungsperson ist zum Wohl des Kindes notwendig. Deshalb ist eine frühzeitige Bedarfsmeldung unbedingt erforderlich. 12. Kündigung des Tagespflegeverhältnisses Die Kündigung eines Tagespflegeverhältnisses durch die Personensorgeberechtigten bzw. die Tagespflegeperson ist jeweils zum Ende eines Monats_unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (Hierfür das Vordrucksformular verwenden.) WICHTIG: In den Sommermonaten ist eine Kündigung letztmalig zum 31.5.d.J. möglich danach ist eine Kündigung erst wieder zum 31.08. d.j. möglich. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 7 von 9

Die Kündigung ist durch die Tagespflegeperson dem FamilienBüro spätestens am 15. des Monats schriftlich in Form des Änderungs/Kündigungsformulars zu melden. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Diese Gründe sind dem FamilienBüro umgehend mitzuteilen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die letzten zwei Wochen zum Wohl aller Kinder in der Tagesbetreuung als Ablösungsphase zu gestalten. 13. Mitteilungspflichten Die Kindertagespflegeperson ist umgehend bzw. so frühzeitig wie möglich zu verständigen bei Umzug bzw. Wohnungswechsel amtlicher Ummeldung des Kindes wenn das Kind die Tagespflegestelle nicht besuchen kann (Urlaub, Kur ) wenn sich die familiären Verhältnisse ändern (z.b. Sorgerechtsänderung) bei behördlicher Feststellung oder Wegfall einer Behinderung des Kindes bei Änderung der telefonischen Erreichbarkeit Änderung von Abholberechtigten sowie im Notfall zu benachrichtigenden Personen 14. Einwilligungen Die Tagespflegeperson darf während der Betreuungszeit in Alltagssituationen Foto-, Film- und Videoaufnahmen machen. Die Personensorgeberechtigten willigen ein / willigen nicht ein Diese Foto-, Film- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke (Portfolios, Fotoalben, Bilderrahmen etc.) genutzt werden. Einer weiteren Veröffentlichung in anderen Erscheinungsmedien z.b. Konzeption - stimme ich nach Rücksprache zu stimme ich nicht zu Homepage - stimme ich nach Rücksprache zu stimme ich nicht zu Flyer - stimme ich nach Rücksprache zu stimme ich nicht zu Für eine weitergehende Veröffentlichung ist jeweils für den konkreten Einzelfall die Zustimmung der Personensorgeberechtigten einzuholen. Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 8 von 9

15. Schweigepflicht Die Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich ihrer Familien betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses. Ausgenommen sind Mitteilungen an das FamilienBüro und im Falle des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialdienst. 16. Vertragsaushändigung Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages sowie gegebenenfalls vorhandene Anlagen zum Vertrag. Ein Abdruck des Vertrages ist im Bedarfsfall von der Tagespflegeperson an das FamilienBüro auszuhändigen. 17. Sonstiges Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Streichungen/Änderungen einzelner Vertragselemente berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages insgesamt. Die eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsregelungen führt nicht zur Ungültigkeit des ganzen Vertrages oder anderer Vertragsteile. Gestrichene Regelungen gelten als nicht vereinbart, sofern die Streichung sowohl in der Vertragsausfertigung der Personensorgeberechtigten als auch der Kindertagespflegeperson enthalten ist. Änderungen der Betreuungsvereinbarungen, insbesondere der Betreuungszeiten und ein Widerruf der Einwilligungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Ort/Datum Ort/Datum Unterschrift der Kindertagespflegeperson Unterschrift der Personensorgeberechtigten Kindertagespflegevertrag Ausgabe: 09-2017 Seite 9 von 9