EINLADUNG Gemeindeschitag am Unterberg Samstag, 04. März 2017

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Transkript:

An einen Haushalt Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at EINLADUNG Gemeindeschitag am Unterberg Samstag, 04. März 2017 Wir möchten Sie recht herzlich zum Gemeindeschitag am Samstag, den 04. März 2017 am Unterberg einladen. Startnummernausgabe im Bergrestaurant Herzog ab 10:00 Uhr bis 10:45 Start des Riesentorlaufs um 11:00 Uhr - Mulde Siegerehrung um ca 15:00 Uhr im Bergrestaurant Herzog. Anmeldungen bitte bis spätestens Donnerstag, den 02. März 2017 im Gemeindeamt unter Tel. 02632/74330 oder per Mail: gemeinde@muggendorf.at. Bitte bei der Anmeldung das Geburtsjahr bekanntgeben. Die Gemeindevertretung freut sich auf zahlreiche Teilnahme!

Mit der 1424 Jugend:karte NÖ das neue Jahr voll auskosten! Für alle niederösterreichischen Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren gibt es die kostenlose 1424 Jugend:karte NÖ, sowohl in physischer wie auch in digitaler Form. Vorteile der kostenlosen 1424 Jugend:karte NÖ Persönlicher Altersnachweis im Sinne des NÖ Jugendgesetzes Zahlreiche Ermäßigungen bei Partnern in ganz Österreich Infos über Jugendangebote in Niederösterreich Zahlreiche Gewinnspiele und Gutscheine Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card Der Weg zur 1424 Jugend:karte NÖ auf ins Gemeindeamt! Einfach und unbürokratisch durch die Serviceleistung der Gemeinde: Das ausgefüllte Antragsformular (unter www.jugendinfo-noe.at/1424-jugendkarte zum Downloaden) kann zusammen mit einem farbigen Passfoto sowie der Kopie eines Dokumentes (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) bei der Gemeinde abgegeben werden und nach Verifizierung an die Jugend:info NÖ weitergeleitet. Kontakt: Jugend:info NÖ / 1424 Jugend:karte NÖ Klostergasse 5, 3100 St.Pölten Tel: 02742/ 24565 (Fax: 02742/245 66) www.jugendinfo-noe.at/1424-jugendkarte

Aus unserem KINDERGARTEN Neuzugang im Dezember 2016 Marlene Felbermayer Unsere Vorschulkinder bei der Schuleinschreibung Jasmin Palfinger Philipp Burger Anna Grabenweger Spende für einen sozialen Zweck vom Adventmarkt in Muggendorf Familie Mag. Matthias Pasquali hat den Erlös ihrer Adventhütte in der Höhe von 500,00 für einen Sozialen Zweck gespendet. Der Betrag wurde an die St. Anna Krebsforschung überwiesen. Familie Pasquali aus Purbach bedankt sich bei allen Muggendorfern und Besuchern, die so kräftig konsumiert haben, dass dies möglich war.

Schi- und Snowboardmeisterschaften 03.02.2017 Organisationsteam der NMS Pernitz Josef Leeb Am Bild: PSI Christine Pollak, Bgm. Gottfried Brandstetter, Einzelwertung Schilauf 1 weiblich: Erster Platz für Lina Fleischmann NMS Pernitz, zweiter Platz Leonie Grabner NMS Markt Piesting, dritter Platz Heike Malits NMS Markt Piesting, Theresa Bauer NMS Pernitz, Joy Kraus NMS Pernitz Die Ergebnisliste finden Sie auf unserer Homepage unter : http://www.muggendorf.at/service/veranstaltungen Besuch am Unterberg Bmst. Ing. Erich Panzenböck, Bgm. Mag. Klaus Schneeberger, Bgm. Gottfried Brandstetter, Ing. Klaus Panzenböck ARGE Geschäftsführer Erich und Klaus Panzenböck, Stefan Leithner und Christian Guthauer, Landesrätin Dr. Eva Bohuslav, Mag. Petra Patzelt, Bgm. Gottfried Brandstetter und GGR Sissi Hollinger Durch die tolle Schneelage konnten unsere Schüler den gratis Kinderschipass Piestingtal heuer optimal ausnutzen.

Eröffnung nach den Umbauarbeiten Papierservice Reixenartner & Spiwak OHG, Hauptstraße 9, 2763 Pernitz Neue Öffnungszeiten: MO - FR: 8-12 u.13-16 Uhr, Samstag: 8-12 Uhr Besuch der Gemeindevertretung bei der Eröffnung am 27. Jänner 2017 in Pernitz. Im Bild: Bürgermeister Gottfried Brandstetter, Bürgermeister Hubert Postiasi, Geschäftsführer und unser Gemeinderat Ing. Michael Spiwak, Bürgermeister Michael Zehetner, Gf Gemeinderat Robert Grabenweger und Helmut Reixenartner. Ferienmesse im Jänner 2017 Bild: Mag. Stefan Bauer (NÖ Werbung), Landesrätin Dr. Petra Bohuslav, Annemarie und Sepp Klauser, Franz Spiwak Bild: Monika Gschaider und Bgm. Gottfried Brandstetter Titelverleihung Den Lehrkräften Elisabeth Blaschek, Friedrich Pfenning (Neue NÖ Mittelschule & PTS Pernitz), Gabriele Steiner (VS Pernitz und Hermana Pfenning (VS Gutenstein) wurde in einem Festakt von Pflichtschulinspektorin Christine Pollak der Titel Schulrat/ Schulrätin verliehen. Zu den Gratulanten gehörten die Volksschuldirektorinnen aus Pernitz und Gutenstein Eva-Maria Spiwak und Brigitte Klauser, der Schulleiter der Neuen NÖ Mittelschule Mag. Johannes Steinbrecher, die Bürgermeister Hubert Postiasi (Pernitz), Gottfried Brandstetter (Muggendorf), Michael Kreuzer (Gutenstein) und der DA-Vorsitzende Andreas Mühlhofer. Die frischgebackenen Schulräte freuten sich über die Beiträge der VolksschülerInnen und des Chores der Mittelschule. Für die musikalische Umrahmung bei der Ehrung sorgte unser Andreas Herzog. Foto (von links): Bgm. Michael Kreuzer, VD Brigitte Klauser, Bgm. Gottfried Brandstetter, VD Eva-Maria Spiwak, PSI RR Christine Pollak, SR Gabriela Steiner, SR Friedrich Pfenning, SR Hermana Pfenning, Mag. Johannes Steinbrecher, SR Elisabeth Blaschek, Bgm. Hubert Postiasi, DA-Vorsitzender Andreas Mühlhofer

Räumung der Anrainergehsteige Ein kleiner Auszug aus der Straßenverkehrsordnung 93 STVO Pflichten der Anrainer 93. Pflichten der Anrainer. (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. (1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. (2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, daß Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden. (3)Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig, sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Bei den Arbeiten ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Abfluß des Wassers von der Straße nicht behindert, Wasserablaufgitter und Rinnsale nicht verlegt, Sachen, insbesondere Leitungsdrähte, Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt und Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen, insbesondere von Straßenbahnen oder Oberleitungsomnibussen in ihrem Betrieb nicht gestört werden. (4)Nach Maßgabe des Erfordernisses des Fußgängerverkehrs, sowie der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des übrigen Verkehrs hat die Behörde, sofern im Einzelfall unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag des nach Abs. 1 oder 5 Verpflichteten nicht die Erlassung eines Bescheides in Betracht kommt, durch Verordnung a) die in Abs. 1 bezeichneten Zeiten, in denen die dort genannten Verkehrsflächen von Schnee oder Verunreinigung gesäubert oder bestreut sein müssen, einzuschränken; b) die in Abs. 1 bezeichneten Verrichtungen auf bestimmte Straßenteile, insbesondere auf eine bestimmte Breite des Gehsteiges (Gehweges) oder der Straße einzuschränken; c) zu bestimmen, daß auf gewissen Straßen oder Straßenteilen nicht alle in Abs. 1 genannten Verrichtungen vorgenommen werden müssen; d) die Vorsichtsmaßregeln näher zu bestimmen, unter denen die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Verrichtungen durchzuführen sind. (5) Andere Rechtsvorschriften, insbesondere das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, werden durch die Abs. 1 bis 4 nicht berührt. Wird durch ein Rechtsgeschäft eine Verpflichtung nach Abs. 1 bis 3 übertragen, so tritt in einem solchen Falle der durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete an die Stelle des Eigentümers. (6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt. Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 24.11.2016 Es wurden die Öffnungszeiten im Kindergarten geringfügig abgeändert. Es gab ein Treffen und einen Brief der NÖ Landesregierung über eine Lösung betreffend Hochwasserschutz im Bereich Grundstück.6 und.15/1. Es sollen die Kosten für die mögliche Varianten ermittelt werden. Es sollen die ersten Arbeiten für das Projekt Straßenbeleuchtung NEU durchgeführt werden. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die angekauften Grundstücke 34/ und 40/3 (gegenüber der Gemeinde) nicht bebaut werden. Diese Grundstücke sollen als Parkplätze für die FF und an Spitzentagen auf den Myrafällen auch für die Besucher verwendet werden. Die Nutzung soll für den öffentlichen Raum wie z. B. Parkanlage erhalten werden. Es wurde einstimmig beschlossen die maximale Gebäudehöhe mit 6,5 m plus Gefahrenzonenhöhe festzusetzen. Die Dachschräge soll mindestens 25 Grad betragen. Dies soll im gesamten Gemeindegebiet KG Muggendorf gelten (Ausnahme Teilbebauungsplan). Es wurde die Errichtung von 2 Plakatwänden für je 4 Plakate beschlossen. Es wurde die Verpachtung der ehemaligen Wertstoffsammelinsel an die Bewohner der Siedlung in der Kramergasse 92 bis 101 beschlossen. Der Voranschlag in der Gesamthöhe von 1.764.000,00 wurde einstimmig beschlossen.

STERNSINGER 2017 Mario Rotheneder, Andreas Herzog, Johanna Möseneder, Georg Rotheneder, Anja Herzog und Magdalena Grabenweger Heizkostenzuschuss 2016/2017 Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von 120,00 Euro zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen. Nähere Information erhalten sie im Gemeindeamt. Die Anträge können bis spätestens 30. März 2017 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden. Bei der Berechnung des Zuschusses werden die Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet. TERMINVORSCHAU 28.2.2017 Faschingsausklang in Muggendorf Gasthaus Myrastube, Familie Klauser 01.03.2017 Heringsschmaus Gasthaus Myrastube, Familie Klauser 03.03.2017 Sparvereinseinzahlung ab 19:00 Uhr Gasthaus Myrastube, Familie Klauser 29.04.2017 Katastrophenschutzübung am Unterberg FF Thal, Nähere Infos Kdt. Michael Gschaider, Tel. 0676/6881899 GEMEINDEINFORMATION IMPRESSUM Medieninhaber & Herausgeber: Gemeinde Muggendorf Druck und Herstellungsort: Gemeinde Muggendorf Verlagsort: 2763 Muggendorf, Hauptstraße 1 Redaktion: Vzbgm. Fritz Steiner, GR Barbara Hollinger Adresse s.o. Redaktionelle Gestaltung: Isabella Reisenauer Erscheinungsweise: fallweise GEMEINDEINFORMATION OFFENLEGUNG Grundlegende Richtung von GEMEINDEINFORMATION : Das fallweise erscheinende Blatt versteht sich als Informationsmedium der Gemeinde Muggendorf. Die zur Verfügung gestellten Inhalte informieren umfassend nach bestem Wissen und Gewissen über das vergangene, aktuelle und zukünftige / geplante Geschehen innerhalb der Gemeinde Muggendorf und dienen zur allgemeinen, gesellschaftspolitischen Information der Ortsbevölkerung (gemäß 25 Mediengesetz).