Merkblatt für die Versicherungen



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Transkript:

Merkblatt für die Versicherungen Im Abschluss des Versicherungsplanspiels sollen die Versicherungen eine Bilanz nach QIS 4 für die Solvency II Prüfung aufbauen. Im Folgenden werden kurz grundlegende Informationen zum Aufbau der Bilanz nach IFRS/IAS gegeben. IFRS/IAS Bilanzen Wir möchten hiermit einen Überblick über den Aufbau einer Bilanz nach IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards) geben. Als erstes folgen einige Unterschiede zum HGB HGB IFRS/IAS Grundlagen Rechnungslegungsziele Bilanzpolitik Bestandteile des Abschlusses Anlagevermögen Abschreibungen zu den letzten Punkten gibt es noch eine Erklärung Beteiligung am Einzelabschluss Umlaufvermögen Niederswertprinzip Wertpapiere Rückstellungen Bewertung von Rückstellungen Aufwandsrückstellungen GuV (bei IFRS/IAS nach Umsatzkostenverfahren) Ausweisung außerordentlicher Erträge und Aufwendungen Im Gegensatz zur HGB Bilanz gibt es für die IAS Bilanz kein so konkret vorgeschriebenes Schema. Man muss hauptsächlich zuwischen den Fristen des Kapitals oder des Vermögens unterscheiden. Im Folgenden ein grober Aufbau der IFRS/IAS Bilanz

Vermögen, das länger als ein Jahr im Unternehmen bleibt wird dabei unter dem langfristigen Vermögen verbucht, alles andere ist kurzfristig, ebenso die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Eine detaillierte Gliederung der Bilanz nach IAS 1.66, welche mindestens folgende Posten enthalten, kann auf Anfrage von uns erhalten werden. Formale Bilanz für Versicherungen für QIS4 & Solvency II Im Sinne der oben aufgeführten IFRS/IAS existiert folgender Aufbau für die ökonomische Bilanz nach QIS4: Unter ASM verstehen wir das vorhandene Risikokapital. Dieses sollte zur Erfüllung der Solvabilität II immer über den benötigten Risikokapitals SCR liegen. Im Folgenden haben wir eine Berechnungsgrundlage für die ASM aufgelistet:

Den Begriff Solvency Capital Requirement (dt.: Solvenzkapitalanforderung), kurz SCR, findet man im Zusammenhang mit Solvency II, d.h. den Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Eigenmittelausstattung von Versicherungsgesellschaften. Eine detailierte Behandlung findet es dabei in der ersten Säule (quantitative bzw. Mengenmäßige Fragestellungen) von Solvency II. Dementsprechend beschreibt es die regulatorischen (steuernden) Solvenzkapitalanforderungen der Versicherungsunternehmen. Die Ermittlung kann sowohl durch eine Standardformel als auch durch ein von den Unternehmen eigens entwickeltes internes Modell erfolgen. Folglich handelt es sich bei SCR um eine aufsichtsrechtliche Kennzahl bezogen auf die

Rückstellung im Versicherungswesen. Das SCR wird mittels des Value-at-Risk (VaR) bei einem Signifikanzniveau von 0,5% gemessen. Die Aggregationsformel lautet (nach dem Standard-Modell des GDV): n n n ( )( ) VaR = VaR + μ VaR + μ ρ μ gesamt i i j j ij i i= 1 j= 1 i= 1 wobei die μ die Erwartungswerte der Eigenmittel in Geschäftsfeld i bezeichen und die ρ die i Korrelationen zwischen diesen. ij Begriffserklärungen Risikomarge Cost of Capital Nach Solvency-II ein Risikopuffer, der zusätzlich zur Erwartungswert-Rückstellung von Versicherungen aufzustellen und nach dem Cost- of- Capital-Ansatz zu ermitteln ist. Die Kapitalkosten sind der jährliche prozentuale Betrag, den ein Unternehmen zahlen muss um ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung der operativen Tätigkeit. Die Kapitalkosten sind gewichtete Summen von: Fremdkapitalkosten Kosten der Vorzugsaktie (interessiert uns nicht) Eigenkapitalkosten Fremdkapitalkosten sind die Kosten, die das Unternehmen an ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Fremdkapitalgeber bezahlen muss, vor allem also Zinskosten für Kredite oder Anleihen, laufende Kosten, die aus Bürgschaften für Fremdmittel entstehen oder aus Rentenschulden. Bei den Eigenkapitalkosten handelt es sich nicht um tatsächliche Kosten, sondern um die erwartete Verteilung von Unternehmensgewinn an die Eigenkapitalgeber, also etwa die Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Sie erwarten einen Anteil vom Ertrag des Unternehmens, der üblicherweise als Kapitalrendite oder -zins bezeichnet wird. Das Eigenkapital wird aus dem Jahresüberschuss des Unternehmens nach Steuern bedient. Da die Höhe der Gewinnverteilung schwankt, beanspruchen die Anleger von Eigenkapital häufig einen Risikoaufschlag gegenüber dem möglichen Zins, einer von ihnen nicht getätigten Investition in festverzinsliche Anlagen (vgl. Opportunitätskosten). In der externen Rechnungslegung, etwa nach IFRS/IAS, sind Kapitalkosten aktivierungspflichtig, wenn es sich um einen sogenannten "qualifizierten Vermögensgegenstand" handelt. ur Berechnung der gesamten Kapitalkosten wird häufig der WACC-Ansatz verwendet (Weighted Average Cost of Capital, Gewichtete Kapitalkosten). Er ergibt sich aus der Summe der nach ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtkapital gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Kapitalflussrechnung mit: E: Eigenkapital G: Gesamtkapital (Eigen- und Fremdkapital) ke: Eigenkapitalkostensatz F: Fremdkapital kf: Fremdkapitalkostensatz T: Steuersatz (tax shield) Die Kapitalflussrechnung soll die Mittelherkunft und Mittelverwendung der liquiden Mittel darstellen. In der internationalen Rechnungslegung, so z.b. nach IFRS und US-GAAP ist die Kapitalflussrechnung Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Weiterhin wird sie vom HGB im Rahmen von Konzernabschlüssen verlangt. Die Kapitalflussrechnung gibt somit externen Betrachtern einen Einblick in die Finanzlage des Unternehmens. (1)

Als Zahlenbasis dient die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz. Da zahlungswirksame Veränderungen hierbei durch eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden, dient diese Methode auch der lang- bis mittelfristigen Planung. (2) Im Allgemeinen werden die Zahlungsströme in drei Stufen des Cash-Flows unterschieden: Cash-Flow aus operativer Tätigkeit Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Um diese Cash-Flow zu errechnen, werden alle Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode betrachtet und ihrer Wirkung nach entsprechend zugeordnet. (3) Dabei gibt es zwei Methoden: die indirekte und die direkte Methode. In der Praxis findet die indirekte Methode am häufigsten Anwendung, da bei dieser Methode die Cash-Flows aus dem Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt werden können. Im Folgenden werden beide Berechnungen vorgestellt. Die indirekte Methode verwendet den Jahresüberschuss und korrigiert diesen durch hinzufügen der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen, wie zum Beispiel Abschreibungen oder Einstellungen in die Rückstellungen. Zudem werden zahlungsunwirksame Erträge herausgerechnet, wie zum Beispiel Zuschreibungen oder Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Daraus ergibt sich der Cash- Flow der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Anschluss wird der Cash-Flow der Investitionstätigkeit gebildet. Dafür werden Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen ermittelt und werden um Auszahlungen für den Erwerb von Anlagevermögen reduziert. Im Anschluss daran wird der Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit errechnet. Dabei werden Einzahlungen in das Grundkapital oder Einzahlungen aus der Kreditaufnahme zusammengefasst und reduziert um Auszahlungen an Gesellschafter oder Kredittilgungen. Um den Finanzmittelbestand der betrachteten Periode zu ermitteln, werden die gebildeten Cash-Flows addiert und um wechselkursbedingte Wertveränderungen bereinigt. Die Summe daraus wird mit dem Anfangsbestand der Periode addiert und ergibt somit den Finanzmittelbestand am Ende der Periode. Die direkte Methode berechnet die Cash-Flows nicht über den Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern betrachtet Veränderungen aus internen Ein- und Auszahlungen, welche nur bedingt aus dem Jahresabschluss hervorgehen. Dafür werden die Einzahlungen von Kunden, aufgrund von Erzeugnisverkäufen mit sonstigen, nicht der Investition und Finanzierung zuzuordnenden, Einzahlungen addiert und um entsprechende Auszahlungen, wie zum Beispiel die Bezahlung von Lieferanten, reduziert. Daraus ergibt sich der Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Anschluss wird der Cash-Flow der Investitionstätigkeit gebildet. Dafür werden, wie bei der indirekten Berechnung, die Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen um Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen reduziert. Der Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit wird in der direkten und indirekten Methode gleich berechnet. Der Finanzmittelbestand ergibt sich, dann ebenfalls wie bei der indirekten Methode, aus der Summe der Cash-Flows addiert um den Anfangsbestand und korrigiert um wechselkursbedingte Wertveränderungen. Die Abbildung zeigt die indirekte und direkte Berechnung des Kapitalflusses. Weiterhin werden die Unterschiede der beiden Cash-Flows im Vergleich dargestellt:

Eigenkapitalspiegel Entgegen den handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss ist nach internationalen Grundsätzen eine Darstellung der Entwicklung des gesamten Eigenkapitals zu zeigen. Den IAS ist eine dem Deutschen Bilanzrecht entsprechende Ergebnisverwendung im Anschluss an die Erfolgsrechnung im Sinne des 158 I AktG unbekannt. Hier ist lediglich die vorgeschlagene bzw. beschlossene Dividende je Aktie in der GuV oder alternativ im Anhang auszuweisen. Allerdings werden die Unternehmen dazu verpflichtet, einen Ausweisspiegel der Eigenkapitalveränderungen (statement of changes in equity) offen zu legen. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung im Sinne von IAS 1.86 führt zu folgenden Einzelpositionen, die von Beginn bis zum Stichtag der Geschäftsperiode detailliert darzustellen sind: Gezeichnetes Kapital, Korrektur zum gezeichneten Kapital Kapitalrücklage Kapitalrücklage auf eigene Aktien (angesammelte) Gewinnrücklage Neubewertungsrücklage Bewertungsergebnisse für Available for sale-investments Bewertungsergebnisse für Cash-flow-Hedges Bewertungsergebnisse für eigene Aktien In der Praxis müssen aber nicht alle Punkte aufgelistet werden. Die unterschiedliche Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS/ IFRS und nach DSR 76 (HGB) ist zusammenfassend der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Wir hoffen hiermit einen ersten Überblick über die Anforderungen zu QIS4 und Solva II geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Deico Wirtschaftsprüfer