Kommunale Investitionen Klemens Ortmeyer Stephen Struwe-Ramoth Bremervörde, 06. April 2017
Kommunalberatung Infrastrukturprogramme von Land, Bund, EU und Stiftungen Unterstützung bei Fragestellungen zu Finanzierungsmöglichkeiten von Infrastrukturprojekten Beratende Begleitung der umzusetzenden Maßnahmen Vorbereitung und ggf. Begleitung zu Finanzierungs- und Bankgesprächen Unabhängige und individuelle Beratung
Förderspektrum der NBank Energie & Umwelt
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern der Abwasserbehandlung Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie CO 2 -Reduzierung und Schutz von Klima und Umwelt Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz bei öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 100.000 und max. 1.000.000 Förderbetrag (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Energieeinsparung und Energieeffizienz zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen Kommunen, gemeinnützige Organisationen, gesundheitliche und soziale Einrichtungen, Kultureinrichtungen energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort ihrer Entstehung Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 1 Mio. (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen), abweichende Mindest- und Höchstgrenzen bei Kultureinrichtungen
Klimaschutz durch Moorentwicklung Klimaschutz durch Verringerung der Freisetzung von Treibhausgasen aus kohlenstoffreichen Böden Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen Fortführung konventioneller Ansätze der Moorerhaltung und -regeneration Entwicklung innovative Ansätze zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden Zuschuss von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, Vorhaben des Landes oder Behörden aus dem Geschäftsbereich des MU bis 100 %
Landschaftswerte Positive Beeinflussung der Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft, Schaffung natürlicher Infrastrukturen für nachhaltige Regionalund Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum, Erhöhung der Biodiversität Kommunale Gebietskörperschaften, Träger der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstiger juristischer Personen Nachhaltige Aufwertung von Kulturlandschafts- und Naturerbe naturschutzgerechtes Wirtschaften (Partnerbetriebe, Naturschutzprodukte) Sicherung von Biologischer Vielfalt und Grüner Infrastruktur Zuschuss von bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben, Vorhaben des Landes oder Behörden aus dem Geschäftsbereich des MU bis 100 %
Brachflächenrecycling - Sanierung von verschmutzten Flächen Nutzbarmachung von brachliegenden Flächen mit Schadstoffbelastungen als Wohn- und Gewerbegebiete bzw. als Freiraum und grüne Infrastruktur Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts Sanierung verschmutzter Brachflächen zur Beseitigung von Umweltschäden und zur nachhaltigen Nachnutzung Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, eingeschlossen Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen Gebäudeabbrüche Zuschuss von bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben
Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen Errichtung von Lade- bzw. Tankinfrastruktur (Straße, Schiene und Binnenwasserstraße), um durch die Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien den CO 2 -Ausstoß im Verkehrssektor zu senken Juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden Auf- und Ausbau von Lade- und Tankinfrastruktur für Straßenverkehr und Binnenschifffahrt (z.b. öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, LNG-Betankungseinrichtungen) Modellprojekte im Bahnverkehr (z.b. Wasserstofftankstellen) Elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität (z.b. Ladeinfrastruktur für ÖPNV-Busse) Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen Senkung des CO 2 - und Schadstoffausstoßes in den niedersächsischen Seehäfen und der Schifffahrt Juristische Personen, die entsprechende Versorgungseinrichtungen für Schiffe entwickeln, errichten oder betreiben Entwicklung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben von mindestens 50.000 und höchstens 1 Mio.
Stärkung CO 2 -armer Verkehrsträger Verbesserung des Zugangs und der Nutzung CO 2 -armer Verkehrsträger im Güterverkehr und Verlagerung von Gütermengen auf Schiene und Binnenwasserstraße Juristische Personen, die Güterverkehrszentren/Binnenhäfen entwickeln bzw. betreiben oder die als Träger landesweiter/regionaler Logistiknetzwerke/-cluster agieren Gebietskörperschaften, die als Mitglieder landesweiter Logistiknetzwerke/- cluster satzungsgemäß eine herausgehobene Rolle spielen Weiterentwicklung der Netze für intermodale Knoten des Landes (Güterverkehrszentren, Binnenhäfen) Unterstützungsmaßnahmen für klimaschonende Logistiklösungen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Förderspektrum der NBank Infrastruktur
Breitbandanbindung von Gewerbegebieten Nachhaltige Anhebung des Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbeund Industriegebieten auf ein zukunftsfähiges Niveau Gebietskörperschaften in Niedersachsen, ggf. andere Organisationsformen in öffentlicher Hand Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in unterversorgten Gewerbe- oder Industriegebieten (weißer NGA-Fleck) mit mindestens 50 MBit/s symmetrisch Ergänzende Maßnahmen, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines NGA- Netzes erforderlich sind Zuschuss von bis zu 50 % bzw. max. 200.000 für passive Infrastrukturmaßnahmen
Breitbandausbau Niedersachsen Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in unterversorgten Gebieten (weiße NGA-Flecken) auf mindestens 50 MBit/s Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse (nur Betreibermodelle) netzseitige, passive Breitbandinfrastrukturmaßnahmen: Tiefbau, Verlegung von Leerrohren, Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel projektbezogene Finanzierungsaufwendungen Zuschuss von bis zu 25 % der förderfähigen Investitionen, max. 5 Mio.
Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur Attraktives und preisgünstiges Gewerbeflächenangebot insbesondere für KMU Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben Zuschuss von bis zu 50 %, im GRW-Zielgebiet bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % Förderung in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), zudem in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Peine, Rotenburg (Wümme), Wesermarsch und Wolfenbüttel sowie der kreisfreien Stadt Braunschweig
Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Förderung von rentierlichen Investitionen in kommunale Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zur Anhebung auf ein zukunftsfähiges Niveau Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur in weißen NGA- Flecken (keine Erschließung durch private TK-Unternehmen in den nächsten 3 Jahren) Mindestanforderung an Technik: FTTC oder FTTB Laufzeit bis zu 25 Jahre, bis zu 7 tilgungsfreie Jahre Festschreibung eines günstigen Zinses für die gesamte Laufzeit Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Projektkosten
Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen - Produkt Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Kommunen (Gebietskörperschaften als Projektträger) Kommunale Infrastruktur Fördersatz: 50 % Projekte Flüchtlingskrise = bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen Laufzeiten: bis 20 Jahre Zinsbindung: für gesamte Laufzeit möglich Tilgung: flexible Tilgungsstruktur, vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Mögliche Projekte und Voraussetzungen Landeshauptstadt Hannover Landkreis Celle Landeshauptstadt Hannover
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie Generierung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie Unternehmen der Bereiche Hafenbetrieb, -infrastruktur und -umschlag Unternehmen, die in den Bereichen Entwicklung / Produktion / Vernetzung der maritimen Verbundwirtschaft oder Offshore-Windenergie tätig sind In niedersächsischen Seehäfen: Kapazitäten für Offshore-Windenergie In niedersächsischer Küstenregion: Neuartige Schiffstypen, innovative Antriebskonzepte und Elemente für die Offshore- Windenergie; Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Technologie- und Gründerzentren Gründung und Aufbau junger Unternehmen in den forschungsintensiven Industrien, wissensintensiven Dienstleistungen und Kreativbranchen Träger von TGZ kommunale Gebietskörperschaften (ggf. auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind) Errichtung neuer TGZ (ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW) Erweiterung und Modernisierung bestehender TGZ Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 %
Touristische Infrastruktur Touristische Projekte, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den o.g. Bereichen Schaffung barrierefreier touristischer Angebote Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 2 Mio.
Wohnraumförderung
Grundsatz Förderzweck: Versorgung mit qualitativ angemessenem, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum Förderziel: Mietwohnraumförderung: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können Modernisierungsförderung: Unterstützung bei der Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes, z.b. Erhaltung oder Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel, energetische Modernisierung, Nutzung erneuerbarer Energie Eigentumsförderung: Finanzielle Unterstützung um die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen
Überblick Fördermaßnahmen Mietwohnungen und Ersatzbau Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen in Fördergebieten Energetische Modernisierung von Mietwohnungen CO 2 -Landesprogramm - energetische Modernisierung im Mietwohnungsbestand Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens Landesbürgschaften für den Wohnungsbau Außerdem: Neubau sowie Maßnahmen im Bestand bei selbst genutztem Wohneigentum
Fördervoraussetzung Wohnraumversorgungskonzept: Neubau in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum Zeitlich flexible Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss Kommunale Bedarfsbestätigung: Neubau, Ausbau/Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, hilfe- und pflegebedürftige Personen einschließlich neuer Wohnformen Modernisierungsmaßnahmen, Ausbau/Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten Weder Konzept noch Bestätigung erforderlich: Energetische Modernisierung Modellprojekte Landesprogramm zur CO 2 -Reduzierung
Darlehen Zunächst 20 Jahre zinslos, ab dem 21. Jahr marktüblich Tilgung: 1,00 % - 5 % p. a. Verwaltungskosten: 0,50 % p. a nach hälftiger Darlehenstilgung : 0,25 % p. a. Bearbeitungsentgelt: 1,00 % (einmalig)
Ausblick: Änderung gem. Vorschlag Verbandsanhörung Mietwohnungsbau: Förderung nur für enge Einkommensgrenzen gem. 3 NWoFG Förderbetrag bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich Tilgungsnachlass nach 20 Jahren auf den Ursprungsdarlehensbetrag (bei vorzeitige Ablösung entfällt Tilgungsnachlass) 30 Jahre zinslos/tilgung nach 30 Jahren 30 jährige Miet- und Belegungsbindung Prozentuale mittelbare Belegung Förderung auch für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand Eigentumsförderung: Die zinslose Zeit wird von 10 Jahren auf 15 Jahre erhöht Moderate Erhöhung der Förderbeträge