Tierschutzkonzept Mecklenburg- Vorpommern. Auftaktveranstaltung zum Tierschutzplan Brandenburg

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Transkript:

Tierschutzkonzept Mecklenburg- Vorpommern Auftaktveranstaltung zum Tierschutzplan Brandenburg

Grundsatz Tierschutzrecht Leben und Wohlbefinden des Tieres sind zu schützen Vernünftiger Grund als Abwägungskriterium >>> Zufügung von Schmerzen, Leiden und Schäden grundsätzlich verboten, Sicherstellung eine der Art und den Anforderungen des Tieres angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung >>> Anpassungsvermögen eines Tieres darf nicht überfordert werden 2

Tierschutz als Staatszielbestimmung Artikel 20a GG, Artikel 12 LV MV Tierschutz ausdrücklich als Rechtsprinzip staatlich gewährleistet staatliche Schutzpflicht durch die Gesetzgebung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung sowie durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung nach Maßgabe von Recht und Gesetz 3

Wahrnehmung Tierschutzthemen im Fokus der Öffentlichkeit Emotionale Anteilnahme Anforderungen an Tierhaltung und Kaufverhalten nicht zwingend kongruent Verallgemeinerung von Einzelfällen Allgemeine Schuldzuweisungen 4

Der Tierschutzbeirat Mecklenburg-Vorpommern zwei Mitglieder auf Vorschlag des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. des Deutschen Tierschutzbundes ein Mitglied auf Vorschlag der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein Mitglied auf Vorschlag des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. ein Mitglied auf Vorschlag des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. des Bundes für Umwelt und Natur Deutschlands ein Mitglied auf Vorschlag der Katholischen Kirche Mecklenburg-Vorpommern der Erzbistümer Hamburg und Berlin und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ein Mitglied auf Vorschlag des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. ein Mitglied auf Vorschlag des Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Veterinärämter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern 5

Das Tierschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern Das Tierschutzkonzept M-V umfasst zwei Teile: Teil 1: Maßnahmen, die Verbesserungen der Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere bewirken werden und Teil 2: Projekte, die den Schutz von Heimtieren, aber auch von kranken und verletzten Wildtieren betreffen. Ziel ist es, eine gesellschaftlich akzeptierte und vom Tierhalter leistbare Nutztierhaltung zu entwickeln und mit Projekten die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzorganisationen aber auch der Tierparke und Zoos zu unterstützen. http://www.regierung-mv.de/landesregierung/lm/service/publikationen?id=9824&processor=veroeff 6

Tierschutzkonzept Teil Nutztierhaltung 1. Optimierung der Haltungsbedingungen z. B. Umsetzung von mit Tierhaltern und Behörden abgestimmten Haltungsanforderungen wie Eckwerte Putenhaltung oder Empfehlungen zur Junghennenhaltung 2. Verzicht auf Eingriffe am Tier Minimierung der Auslöser für Verhaltensstörungen (z. B. Kannibalismus oder Federpicken) Schmerzausschaltung bei Eingriffen wie Kastration oder Enthornen 3. Betriebliche Eigenkontrollen Umgang mit kranken und verletzten Tieren Überprüfung von Ausführungshinweise zur Umsetzung und Überwachung der Tierschutzanforderungen 7

Tierschutzkonzept Teil Nutztierhaltung 4. Minimierung der Arzneimittelanwendung Ganzheitlicher Ansatz zur Umsetzung der 16. AMG-Novelle mit Prüfung der Haltungsbedingungen 5. Überprüfung der Leistungsanforderungen Tierartspezifische Gesprächsforen mit Tierhaltern und Züchtern zum Sachstand mit dem Ziel, die Leistungsanforderungen am physiologischen Leistungsvermögen auszurichten 6. Angebot von Schulungen Sicherung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierhalter 8

Projekte des Tierschutzkonzeptes, die den Schutz von Haustieren, aber auch von hilflosen, kranken oder verletzten Wildtieren betreffen Projekt 1 Sanierung Tierheime 43 Tierheime und Tierschutzvereine, die sich dem Deutschen Tierschutzbund e.v. angeschlossen haben über 20 weitere Tierheime und weitere Tierschutzvereine für 68 Einrichtungen besitzen im Land eine Genehmigung nach 11 Tierschutzgesetz (Stand: 13.7.2016) Förderung durch LU seit 1993 von 1993 bis 2016 ca. 2,2 Mio., davon 2016 600.000 gefördert wurden bisher 26 Einrichtungen mit 111 Projekten 2017: 900.000 zur Verfügung intensive Abstimmung mit dem Tierschutzbeirat, dem LFI, dem LALLF, den VLÄ Bilder: http://www.tierheim-schlage.de/tierheim-schlage/bilder-tierheimfest-2012/ http://www.tsv-demmin.de/katzen/ 9

Projekte des Tierschutzkonzeptes, die den Schutz von Haustieren, aber auch von hilflosen, kranken oder verletzten Wildtieren betreffen Projekt 2 Katzenschutz erstmalig 2016 und 2017 werden jeweils 20.000 für Kastrationsmaßnahmen aus dem Haushalt des LU bereitgestellt Projektträger ist der Landesverband MV des Dt. Tierschutzbundes e.v. 2016 wurden 483 Katzen/Kater kastriert, davon 318 weibliche und 165 männliche Tiere Co-Finanzierung des Deutschen Tierschutzbundes für seine Mitglieder, aber auch Bürger(initiativen), andere Tierschutzvereine und Behörden können bei Übernahme der Restkosten die Förderung von 50 / Katze bzw. 25 / Kater erhalten Zustand der zur Kastration vorgestellten Tiere mehrheitlich schlecht Ziel ist es, das Projekt auch für 2018/2019 fortzuführen 10

Projekte des Tierschutzkonzeptes, die den Schutz von Haustieren, aber auch von hilflosen, kranken oder verletzten Wildtieren betreffen Projekt 3 Umgang mit hilflosen, verletzten oder kranken Wildtieren AG gebildet auf Initiative des Landeszooverbandes und des Landesverbandes des Dt. Tierschutzbundes Federführung LU Faltblatt im April 2016 veröffentlicht Verfahren zum Umgang mit hilflosen, verletzten Wildtieren wurde mit dem SM, zuständig für die Rettungsleitstellen, und dem IM abgestimmt In der Haushaltsplan 2016/2017 des LU wurden wieder Mittel für Wildtierauffangstationen veranschlagt (30 T /Jahr). 2015: Zoo Stralsund, 2016: Tierpark Greifswald Konzept wurde 2016 in der AG abgestimmt; Lösungen für die Finanzierung z. B. von Tiertransporten oder notwendigen tierärztlichen Betreuungen müssen noch entwickelt werden http://www.regierung-mv.de/publikationen/?processor=veroeff&id=11335 11

Umsetzung Tierschutzkonzept M-V - mit der Umsetzung des Tierschutzkonzeptes MV sind zwei befristete Stellen (Tierarzt/Sachbearbeitung) verknüpft - 2 Teile landwirtschaftliche Nutztiere, Tierschutzprojekte Festlegung von Zielen: Tabellarische Erfassung der Maßnahmen: - Optimierung der Haltungsbedingungen - Ziel - Verzicht auf Eingriffe am Tier - Maßnahmen zur Zielerreichung - Betriebliche Eigenkontrollen - Sachstand - Minimierung der Arzneimittelanwendung - Zeitplan - Überprüfung der Leistungsanforderungen - Angebot von Schulungen http://www.regierung-mv.de/landesregierung/lm/service/publikationen?id=9824&processor=veroeff 12

Umsetzung Tierschutzkonzept M-V Schwerpunktmäßige Befassung mit den Tierarten: - Schwein - Geflügel und den Maßnahmen zu folgenden Zielen: - Optimierung von Haltungseinrichtungen - Verzicht auf Eingriffe an Tieren, die deren Anpassung an Haltungsbedingungen dienen 13

Umsetzung Tierschutzkonzept M-V Umsetzung Tierart Schwein Erlass MV vom 04.08.2016 zur Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum Sachstandermittlung bis 01.12.2016 abteilungsübergreifende Abstimmung zu finanziellen Fördermöglichkeiten im Agrarbereich bezüglich der Haltungsform Kastenstand Erlass MV vom 23.08.2016 zu erhöhten Ebenen in der Haltung von Aufzuchtferkeln und Mastschweinen Derzeit Überarbeitung des Erlasses zu Vermeidung des Schwänzekürzens bei Ferkeln vom 18.09.2012 unter Bezugnahme der Empfehlung der EU (2016/336) zur Anwendung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen im Hinblick auf die Verringerung der Notwendigkeit, den Schwanz zu kupieren Im Rahmen der Leitlinien zum Umgang mit Saugferkeln Begleitung eines Forschungsprojektes zum modifizierten Bolzenschuss bei Saugferkeln verschiedener Gewichtsklassen 14

Umsetzung Tierschutzkonzept M-V Umsetzung Tierart Geflügel Änderungsanträge MV zum Verordnungsantrag des Landes NI vom 08.09.2016 (Bundesratsdrucksache 403/16) zur Änderung der TierSchNutztV in Bezug auf die Haltung von Junghennen, Jungtieren von Elterntieren der Mast- und Legelinien Regelung der Mindestanforderungen in MV teilweise bereits durch Erlasse (Junghennen-Erlass, Elterntier-Erlass) Erlass zur Haltung von Jungtiere der Masthuhn-Elterntiere befindet sich in Bearbeitung in Anlehnung an den Erlass zur Minimierung von Tierverlusten in der Legehennenhaltung vom 23.09.2014 Förderung von vergleichenden Untersuchungen zu definierten Einflussfaktoren auf die Legehennengesundheit. Der Schwerpunkt liegt auf der täglichen Erfassung von tierbezogenen Leistungs- und Gesundheitsdaten bei unterschiedlichem Auslaufmanagement (LW 20/21 und LW 25) 15

Umsetzung Tierschutzkonzept M-V Umsetzung Tierart Rind Landeskodex M-V zur Vermeidung der Schlachtung hochtragender Rinder vom 05.10.2015 Schlachtung oder Tötung hochtragender Rinder sowie Aborteinleitungen bei hochtragenden Rindern, dürfen grundsätzlich nicht erfolgen Praxisseminar Tierschutz in der Rinderhaltung in Zusammenarbeit mit dem BiLSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Vorpommern-Greifswald und in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt MV 16

Zusammenfassung/ Ausblick Tierschutzkonzept M-V ist ein Arbeitsplan, der mit Tierhaltern, Wissenschaftlern, Behörden, Unternehmen und Verbrauchern bearbeitet wird, unterliegt der Weiterentwicklung, wird vom Tierschutzbeirat begleitet, ein Schritt zur weiteren Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere. 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18