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Transkript:

Seite 1 IK-Nr.: 460 596 807 Um die Qualität unseres nachhaltig zu sichern, arbeiten wir nach dem Pflegeprozess. Der Pflegeprozess besteht aus einer Reihe von logischen, voneinander abhängigen Überlegungs-, Entscheidungsund Handlungsschritten, die auf eine Problemlösung hin ausgerichtet sind. Im Regelkreis lässt er sich folgendermaßen darstellen ( nach WHO-Definition): 1. Einschätzen des Pflegebedarfs, Pflegeanamnese 4. Evaluieren/Bewerten der Pflege 2. Planen der Pflege 3. Durchführen der Pflege Das Resultat der Pflege wird an der Erreichung des Zieles messbar. Wenn das Ziel erreicht wird, ist der Vorgang beendet.

Seite 2 IK-Nr.: 460 596 807 1. Einschätzen des Pflegebedarfs, Pflegeanamnese Bereiche, in denen Pflegeprobleme und Bedürfnisse bestehen, werden anhand einer Informationssammlung zu folgenden Punkten erfasst. AEDL s nach Monika Krohwinkel 1 Für eine sichere Umgebung sorgen 2 Kommunizieren 3 Atmen 4 Essen und trinken 5 Ausscheiden 6 sich sauber halten und kleiden 7 Körpertemperatur regeln 8 Sich bewegen 9 Arbeiten und Spielen 10 Sich als Mann, Frau fühlen und verhalten 11 Schlafen 12 Sterben 13 Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen Diese Punkte dienen als Leitfaden und Gedankenstütze. Sehr viel genauer ist die Informationssammlung mit Hilfe der Pflegeanamnese, die routinemäßig beim Erstbesuch erstellt wird. Die Informationssammlung findet nicht nur bei der Aufnahme statt, sondern erfolgt fortwährend. Neue Informationen führen zu neuer Situationseinschätzung und Änderung der Schritte. Insbesondere bei der Evaluation der Pflege, z.b. im Rahmen der Pflegevisite werden, erneut regelhaft und geplant Informationen erfasst.

Seite 3 IK-Nr.: 460 596 807 Daten für unsere Informationssammlung erhalten wir durch: Gespräche Auskunft von anderen an der Versorgung Beteiligten durch das, was Patienten und / oder Angehörigen zufällig (im Rahmen der Versorgung) sagen durch ein gezieltes Gespräch mit dem Patienten und / oder Angehörigen Wahrnehmung mit allen Sinnen (sehen, hören, riechen, tasten) Beobachtung (Aussehen, Zustand, Verhalten) Schriftliche Informationen, z.b. Pflegeüberleitungsbogen, Aufnahmeformulare, Arztbrief, diagnostische Anamnese, Krankengeschichte, etc. Grundsatz: Der notwendige Pflegebedarf wird umfassend in der Patientenpflegedokumentation im Rahmen der Pflegebedarfsermittlung fixiert. Dabei wird kenntlich gemacht, welche Bereiche der Unterstützung, z.b. Essen und Trinken, von den Angehörigen und welche Bereiche, z.b. Körperpflege, von unserem Pflegedienst übernommen werden. In die Pflegeplanung gehen dann nur die Leistungen ein, welche der Patient / Kunde bei uns einkauft. In den Fällen, in denen z. B die Körperpflege morgens durch uns erfolgen soll, abends aber von den Angehörigen übernommen wird, muss diese Vereinbarung aus der Dokumentation hervorgehen. Die konkrete Planung der Körperpflege mit Nennung der detaillierten Maßnahmen erfolgt dann nur für den morgendlichen Einsatz des. Grundsätzlich notwendig ist und bleibt aber eine schriftlich fixierte Regelung über die Zuständigkeiten! 2. Planen der Pflege Die Planung der Pflege geschieht in drei Unterschritten: 2.1 Erfassung der Probleme und Ressourcen Die durch die Informationssammlung erhaltenen Daten über den Patienten werden analysiert und in Bezug auf folgende Fragen bewertet: Welches sind die Probleme des Patienten, die für die Pflege von Bedeutung sind? Welches sind die Ressourcen (vorhandene Fähigkeiten und Möglichkeiten) des Patienten, die für die Lösung obiger Probleme von Bedeutung sind? Die Problemformulierung muss objektiv, kurz und wesentlich, exakt und spezifisch sein. Sie muss eine Beobachtung enthalten ohne Interpretation und Werturteil. Sie muss sich auf den Patienten und die Pflege beziehen. Eine medizinische oder pflegerische Diagnose ist kein Pflegeproblem!

Seite 4 IK-Nr.: 460 596 807 2.2 Zielsetzung - Pflegeziel Zu jedem formulierten Pflegeproblem gehört ein Pflegeziel. Es muss realistisch, erreichbar und überprüfbar sein. Formuliert wird das Pflegeziel so konkret und so knapp wie möglich, möglichst mit einem qualitativen oder quantitativen Hinweis, das die Überprüfung der Zielerreichung ermöglicht mit einem Zeitelement, das die Überprüfung der Zielerreichung in Bezug auf einen Zeitkorridor ermöglicht 2.3 Planung der Maßnahmen Die Planung der Pflegemaßnahmen orientiert sich am Patienten und dient dem Erreichen des Pflegeziels. Die Ressourcen (Fähigkeiten und Möglichkeiten) des Patienten und die seiner Angehörigen müssen bei der Planung berücksichtigt und in die Maßnahme mit einbezogen werden. Die Pflegemaßnahmen sollen alle maßgeblichen Prophylaxen mit einbeziehen. Der Patienten muss gut verständlich auch über die Maßnahmen informiert werden, die seinen Wünschen und Vorstellungen nicht entsprechen und die er evtl. ablehnt, die aber zur Zielerreichung notwendig sind. Die Planung der Maßnahmen soll möglichst von den betreuenden Pflegekräften und der Pflegedienstleitung gemeinsam erfolgen, bzw. abgesprochen werden. Formulierung der Pflegemaßnahme Jede Pflegeperson muss, auch wenn sie nicht an der Planung beteiligt war, erkennen können: was zu tun ist (Pflegetätigkeit) wie es zu tun ist (Arbeitsablauf) wann bzw. wie oft es getan werden muss (Zeitpunkt/Häufigkeit) Die Formulierung soll deshalb so kurz und knapp wie möglich, aber für alle an der Pflege Beteiligten verständlich sein. konkrete Maßnahmen beschreiben, mit denen man das gesetzte Ziel am besten zu erreichen hofft die Art, die Quantität, die zeitlichen Abstände der Maßnahmen angeben

Seite 5 IK-Nr.: 460 596 807 3. Durchführen der Pflege Die Durchführung der Pflegemaßnahmen bildet den Kern des Pflegeprozesses. Die Qualität der Pflege wird in erheblichem Maße von der Art und Weise der Ausführung bestimmt. Die Pflegemaßnahmen entsprechen einer Arbeitsanweisung im Sinne einer Pflegeverordnung. Die festgelegten Durchführungshinweise sind für jede Pflegeperson verbindlich. Abweichungen von den festgelegten Pflegemaßnahmen müssen schriftlich begründet und ebenfalls dokumentiert werden. Zur Durchführung zählt abschließend die Dokumentation. 4. Evaluieren/Bewerten der Pflege In diesem Pflegeprozessschritt evaluieren wir die Pflege. Dazu ziehen wir unter anderem den Pflegebericht hinzu. Der Pflegebericht dient der Beurteilung der Pflegewirkung sowie der Informationssammlung. In unserem Pflegebericht dokumentieren wir den Verlauf und die Wirkung der Pflegemaßnahmen in Hinblick auf die Pflegeziele, sowie das wechselnde Befinden des Patienten. Die Eintragungen im Pflegebericht sollen sich auf genaue Beobachtungen stützen und z.b. im Rahmen der Pflegevisite auf folgende Fragen Antwort geben: Was für eine Wirkung hat die Pflege auf den Patienten? Wie sind seine Reaktionen auf einzelne Maßnahmen? Wie ist sein Befinden heute? Sind Veränderungen in seinem Zustand aufgetreten: positive, negative, keine? Inwieweit wurden die gesetzten Pflegeziele erreicht? Aufgrund dieser Beurteilung können Entscheidungen getroffen werden, ob die Ziele erreicht wurden oder ob neue Pflegemaßnahmen und / oder Pflegeziele notwendig sind. Folgende Ergebnisse sind denkbar: Alle Pflegeziele wurden erreicht (Idealfall) und die Pflege ist abgeschlossen. Es konnten nur einige Ziele erreicht werden. Keines der geplanten Ziele konnte erreicht werden. Bestehende Probleme sind bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es sind neue Probleme aufgetreten oder kurzfristig zu erwarten. Die Bewertung führt zur Sicherung und Weiterentwicklung der Planung, indem in unserem Pflegedienst ein Pflegevisitenstandard vorliegt, der regelt, welcher Mitarbeiter wie, wann und wo die Bewertung des Pflegeprozesses vornimmt. Überprüft werden alle Maßnahmen innerhalb des Pflegeprozesses auf Erfolg und Sinnhaftigkeit.