Flurbereinigung im Landkreis Meißen Folie 1 Wozu Flurneuordnung? den Straßenbau begleitende Unternehmensflurbereinigung Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung und des Naturschutzes Flurneuordnung zur Förderung der Dorfentwicklung und Landespflege Folie 2 1
Was erreicht Flurneuordnung? Maßnahme Stahnaer Bach 2011 renaturiertes Fließgewässer, Umweltschutz, Landentwicklung, Hochwasserschutz Die Flurbereinigung stellt ausreichend Land für die Renaturierungskonzeption bereit z. B. hier für den Abschnitt 1 in der Maßnahme Grunderwerb So lassen sich frühzeitig Landnutungskonflikte vermeiden Folie 3 Flurbereinigung Flur-Bach ALT NEU Folie 4 2
Gewässergrenzen ALT NEU Folie 5 fehlende Flurstücke ALT NEU Folie 6 3
Überbauten ALT NEU Folie 7 Vorteile für Bauabschnitt I Folie 8 4
Die Flurbereinigungsbehörden sind nach dem FlurbG und dem Ausführungsgesetzen der Länder zum FlurbG zuständig, um Regelungen an Flurstücken ggf. bis ins Eigentum reichend vorzunehmen. Für die Umsetzung der WRRL kann das von Bedeutung sein, wenn Maßnahmen am Gewässer Eingriffe in das Eigentum von Gewässerflurstücken und angrenzende Flächen erfordern. Folie 9 1. Verfahren nach FlurbG a Regelverfahren nach 1, 37 b Vereinfachtes Verfahren nach 86 c Unternehmensverfahren nach 87 d Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach 91 ff. e Freiwilliger Landtausch nach 103 a ff. Folie 10 5
2. Verfahren nach LwAnpG besondere Fallgestaltungen als Folge der DDR-Landwirtschaft Folie 11 3. Antragstellung, Verfahrensvoraussetzungen zu 1a zu 1b Antrag reicht für Einleitung nicht aus. Entscheidend ist objektives Erfordernis, welches durch Flurb.-Behörde festgestellt wird. Antrag zu 86 Abs. 2 Trägerverfahren führt zur Einleitung kein Enteignungsrecht Folie 12 6
zu 1c Antrag führt zur Einleitung Kriterium: - Flächenbedarf > 6 ha - Planfeststellung Enteignungsrecht zu 1d Antrag führt zur Einleitung Umsetzung notwendiger Maßnahmen Folie 13 zu 1e zu 2. Antrag in Form von Tauschvereinbarungen der Eigentümer, ggf. unter Beteiligung von Dritten, führt zur Einleitung Antrag führt zur Einleitung Folie 14 7
4. Kosten Verfahrenskosten - für 1a, 1d, 1e, 2 trägt das Land - für 1b, 1c der Vorhabensträger (pauschal derzeit 550,- /ha) Folie 15 Ausführungskosten - für 1a, 1d, 1e, 2 tragen die Teilnehmergemeinschaften (65% - 80% Förderung) - für 1b, 1c die Teilnehmergemeinschaften bei 65% - 90% Förderung, den Eigenanteil trägt der Vorhabensträger Folie 16 8
5. Vorteile - insgesamt wesentlich kostengünstiger, da der Bearbeitungsaufwand z.b. des Vorhabensträgers sinkt - Benötigte Flächen sind schneller verfügbar, Vermessungen, Grundbuchumschreibungen behindern nicht die Umsetzung der Maßnahmen Folie 17 - Die Eigentümer der Ausgangsflächen erhalten gut geformte Flurstücke zurück - Räumlich entfernt liegende Tauschflächen behindern die Umsetzung nicht Folie 18 9
Kosten in der Flurbereinigung Verfahrenskosten Ausführungskosten trägt zu 100% der Freistaat Sachsen 914.000 7.600 83.200 19.000 Zuschuss Teilnehmer Agrar Gemeinde 80 90% Folie 19 Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens Einleitung Baumaßnahmen Wege- und Gewässerplan Neugestaltungsgrundsätze Vorstandswahl Anordnung Ausführungsanordnung Flurbereinigungsplan Vorläufige Besitzeinweisung Absteckung der neuen Grenzen Neuordnungsentwurf mit Wunschtermin Gewannenvermessung Wertermittlung Schlussfeststellung Schlussabrechnung Berichtigung d. öffentlichen Bücher Folie 20 10