DTHO Prüfungsrichtlinien für die DTHO-Gesellschaftstanzlehrerausbildung

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Transkript:

DTHO Prüfungsrichtlinien für die DTHO-Gesellschaftstanzlehrerausbildung (gültig ab 01.04.2013 / 2013 by Thomas Latus)

-2-1. Allgemeines 1.1 Die Prüfungen unterliegen der Aufsicht der DTHO. Die Termine und Orte sollen mindestens 6 Monate vorher bekannt gegeben werden. Alle, der DTHO gemeldeten Auszubildenden, sind automatisch zum Lehrjahresende zur entsprechenden Prüfung angemeldet. 1.2 Die Prüfungsgebühren sind spätestens 6 Wochen vor der Prüfung zu bezahlen. Sind die Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig beglichen, wird der Prüfling nicht zur Prüfung zugelassen. Bei Nichtantritt zur Prüfung verfallen die Prüfungsgebühren. Abmeldungen müssen 6 Wochen vor der Prüfung schriftlich bei der DTHO erfolgen. Bei Erkrankungen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall sind keine Fristen zu berücksichtigen. 1.3 Als Prüfer werden nur fachtheoretische Ausbildungslehrer eingesetzt. 1.4 Eine Prüfungskommission besteht in allen fachtheoretischen Prüfungen aus 2 Prüfern. Für alle tänzerischen Prüfungen müssen mindestens 2 Prüfer anwesend sein. Das Prüfen eigener Ausbildungsschüler ist nicht zulässig. 1.5 Als Zuhörer zu Prüfungen sind zugelassen: Beisitzer (fachtheoretische Ausbildungslehrer ohne Prüfungserfahrung) nach Antrag an die DTHO Die Prüfer haben jederzeit die Möglichkeit, Zuhörer aus der Prüfung zu entfernen. 2. Zulassung 2.1 Erste Zwischenprüfung Zur 1. Zwischenprüfung sind alle Auszubildenden zugelassen, die ordnungsgemäß angemeldet sind. 2.2. Zweite Zwischenprüfung Zur 2. Zwischenprüfung werden nur Kandidaten zugelassen, die die 1. Zwischenprüfung bestanden haben. 2.2 DTHO-Tanzlehrerprüfung Zur Tanzlehrerprüfung werden nur Kandidaten mit bestandener 2. Zwischenprüfung und bestandener Lehrprobe zugelassen. -3-

-3-3. Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren müssen rechtzeitig vor der Prüfung bezahlt sein. Siehe Gebührenordnung. 4. Notengebung 4.1 Notengebung für das 1. & 2. Lehrjahr, alle Aufnahme- & Tanzlehrerprüfungen Die Prüfer geben Noten von 1 bis 6 in Schritten von 0,1. Aus diesen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Es gilt: sehr gut bestanden = 1,00 1,49 gut bestanden = 1,50 2,49 bestanden = 2,50 4,49 nicht bestanden = 4,50 6,00 4.2 Nachprüfungen / Wiederholungsprüfungen Sind bis zu zwei Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so gilt das jeweilige Fach als nicht bestanden und muss in einer Nachprüfung nachgeholt werden. Werden beide Fächer in der Nachprüfungen bestanden, so gilt die gesamte Prüfung als bestanden. Sind drei oder mehr Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Sind drei oder mehr Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so kann die Prüfung von den Prüfern vorzeitig abgebrochen werden. Bei Nichtantritt einer Prüfung gilt diese ebenfalls als nicht bestanden. 4.3 Ausnahmen Auf Antrag des Ausbildungsschülers, kann der Prüfungstermin verschoben werden. Bei Krankheit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, kann die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Jede Prüfung darf nur einmal wiederholt werden. Die 1. und 2. Zwischenprüfung sowie die Tanzlehrerprüfung müssen nach spätestens einem Jahr wiederholt werden. Nach- und Sonderprüfungen werden von der DTHO angesetzt. Es besteht kein Anrecht auf die Durchführung von Nach- und Sonderprüfungen. -4-

-4-4.4 Prüfungsfächer 4.4.1 1. Zwischenprüfung Tänzerische Prüfung Standardtänze (5 Fächer) Vortanzen aller Standardtänze als Herr und/oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (1) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Linienführung, Heben und Senken, Bein- und Fußarbeit, Führung. Theoretische Prüfung Standardtänze (4 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse nach Charts zu den Figuren aus dem Bereich (1) des Figurenkatalogs. Die Figuren des Bereichs (1) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den Figuren des Bereichs (1) als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. Theoretische Prüfung Elementare Bewegungslehre Standard (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Standard, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1). Tänzerische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Vortanzen aller Lateinamerikanischen Tänze als Herr oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (1) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Bein- und Fußarbeit, Hüftbewegung, Führung. Theoretische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse nach Charts zu den Figuren aus dem Bereich (1) des Figurenkatalogs. Die Figuren des Bereichs (1) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den Figuren des Bereichs (1) als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. Theoretische Prüfung Elementare Bewegungslehre in den Lateinamerikanische Tänze (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Latein, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1). -5-

-5- Musiktheorie (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich (1). 4.4.2 2. Zwischenprüfung Tänzerische Prüfung Standardtänze (5 Fächer) Vortanzen aller Standardtänze als Herr und/oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (2) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Linienführung, Heben und Senken, Bein- und Fußarbeit, Führung. Theoretische Prüfung Standardtänze (4 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse nach Charts zu den Figuren aus dem Bereich (1-2) des Figurenkatalogs. Die Figuren des Bereichs (1-2) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den Figuren des Bereichs (1-2) als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. Theoretische Prüfung Elebewele Standardtänze (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1) und (2) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Standard, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1) und (2). Tänzerische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Vortanzen aller Lateinamerikanischen Tänze als Herr oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (2) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Bein- und Fußarbeit, Hüftbewegung, Führung. Theoretische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse nach Charts zu den Figuren aus dem Bereich (1-2) des Figurenkatalogs. Die Figuren des Bereichs (1-2) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den Figuren des Bereichs (1-2) als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. Theoretische Prüfung Elebewele Lateinamerikanische Tänze (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1) und (2) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Latein, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1) und (2). -6-

-6- Musiktheorie (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich (1) und (2). 4.4.3 DTHO-Tanzlehrerprüfung Lehrprobe (1 Fach) Tänzerische Prüfung Standardtänze (5 Fächer) Vortanzen aller Standardtänze als Herr oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (3) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Linienführung, Heben und Senken, Bein- und Fußarbeit, Führung. Theoretische Prüfung Standardtänze (5 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse aller Figuren des Figurenkatalogs nach Charts aus den Bereichen (1-3). Die Figuren des Bereichs (1-3) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den anderen Figuren als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. Theoretische Prüfung Elebewele Standardtänze (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1-3) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Standard, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1-3). Tänzerische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Vortanzen aller Lateinamerikanischen Tänze als Herr oder Dame, unter vorwiegender Verwendung der Figuren aus dem Bereich (3) des Figurenkatalogs. Bewertet wird nach den Kriterien Takt, Rhythmus, Haltung, Bein- und Fußarbeit, Hüftbewegung, Führung. Theoretische Prüfung Lateinamerikanische Tänze (5 Fächer) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse aller Figuren des Figurenkatalogs nach Charts aus den Bereichen (1-3). Die Figuren des Bereichs (1-3) des Figurenkatalogs müssen tänzerisch demonstriert werden können, und mit den anderen Figuren als Eingang und Ausgang in Verbindung gebracht werden. -7-

-7- Theoretische Prüfung Elebewele Latein. Tänze (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse, der mit (1-3) gekennzeichneten Elemente der Elementaren Bewegungslehre Latein, in Verbindung mit einer tänzerischen Demonstration der dazugehörigen Figuren aus dem Figurenkatalog Bereich (1-3). Musiktheorie (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich (1) bis (3). 5. Folgen der tänzerischen Prüfung Die in den jeweiligen tänzerischen Prüfungen zu tanzenden Folgen sind derart zu gestalten, dass alle Figuren (mind. 90%) des zu prüfenden Lehrjahres in einem Zeitablauf von 2 Minuten mindestens einmal durchgetanzt werden. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Regelung kann das Vortanzen der Folge auch zur Musik in der theoretischen Prüfung verlangt werden. 6. Berechnung der Endnoten Die in Klammern angefügte Zahl am Ende einer Zeile, gibt jeweils die Zahl der geprüften Fächer, also der Einzelnoten an. Daraus ergeben sich ggf. Gesamtnoten aus Theorie und Praxis für: Langsamen Walzer, Tango, Wiener Walzer, Slowfoxtrott, Quickstep Samba, Cha Cha Cha, Rumba, Paso Doble, Jive Elementare Bewegungslehre Standard Elementare Bewegungslehre Latein Musiktheorie 6.1. 1. Zwischenprüfung a. Standardtänze tänzerisch je eine Note (5) b. Standardtänze nach Charts (ohne WW) je eine Note (4) c. Lateinamerikanische Tänze tänzerisch je eine Note (5) d. Lateinamerikanische Tänze nach Charts je eine Note (5) e. Musiktheorie eine Note (1) f. Elementare Bewegungslehre Standard eine Note (1) g. Elementare Bewegungslehre Latein eine Note (1) Die Endnote ist die Summe der Gesamtnoten geteilt durch 22. -8-

-8-6.2 2. Zwischenprüfung a. Standardtänze praktisch je eine Note (5) b. Standardtänze theoretisch* je eine Note (4) c. Lateinamerikanische Tänze praktisch je eine Note (5) d. Lateinamerikanische Tänze theoretisch je eine Note (5) e. Elementare Bewegungslehre Standard eine Note (1) f. Elementare Bewegungslehre Latein eine Note (1) g. Musiktheorie eine Note (1) * Wiener Walzer wird nicht theoretisch geprüft! Die Endnote ist die Summe der Gesamtnoten geteilt durch 22. 6.3 DTHO-Tanzlehrerprüfung a. Lehrprobe 1 Note 5-fach (5) b. Standardtänze praktisch je eine Note (5) c. Standardtänze theoretisch je eine Note (5) d. Lateinamerikanische Tänze praktisch je eine Note (5) e. Lateinamerikanische Tänze theoretisch je eine Note (5) f. Elementare Bewegungslehre Standard 1.-3. Lj.* eine Note (1) g. Elementare Bewegungslehre Latein 1.-3. Lj.* eine Note (1) h. Musiktheorie 1.-3. Lj.* eine Note (1) * f-h) Die Note ergibt sich aus der Schnittnote vom 1.-3.Lehrjahr. Die Endnote ist die Summe der Gesamtnoten geteilt durch 28. Herausgeber: Thomas Latus, Herrigerstr. 25, D-50374 Erftstadt, Germany, Phone: +49 22 35-95 25 22 www.tanzlehrerausbildung.eu info@tanzlehrerausbildung.eu www.hiphop-tanzlehrer.de info@tanzschule-latus.de Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, verboten. Kein Teil dieser Unterlagen darf ohne schriftliche Einwilligung von Thomas Latus in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. 04/2013 by Thomas Latus, Erftstadt, Germany.