FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

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Transkript:

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 15 vom 03.06.2016 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Schwandorf im Rahmen des Vollzugs des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG), Firma Eckart GmbH, Hartenstein 2 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe für das Haushaltsjahr 2016 3 Haushaltssatzung für den Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf für das Haushaltsjahr 2016 4 Stellenausschreibung Landkreis Schwandorf: IT-Spezialisten/IT-Spezialistin für den Bereich Software- und Datenbankmanagement 7 1

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Schwandorf im Rahmen des Vollzugs des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Die Firma Eckart GmbH, 91235 Hartenstein hat am 12.07.2013 beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentliche Änderung der bestehenden Anlagen zur Herstellung von Aluminiumpulver und paste auf der Flurnummer 184/27 der Gemarkung Rauberweiherhaus, Gemeinde Wackersdorf durch verschiedene Maßnahmen gestellt. Mit Bescheid des Landratsamtes Schwandorf vom 23.05.2016 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für dieses Vorhaben mit Auflagen erteilt. Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides werden hiermit gemäß 10 Abs.7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Sie lauten wie folgt: Das Landratsamt Schwandorf erlässt folgenden B e s c h e i d : 1 Der Eckart GmbH wird nach Maßgabe der nachstehenden, unter der Nummer 5 dieses Bescheides genannten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlagen zur Herstellung von Aluminiumpulver und paste durch folgende Maßnahmen erteilt: -Veränderung der Lagerflächen und mengen -Anbau einer Lkw-Andockstation an das Gebäude Wa23 und -Einsatz zusätzlicher Einsatzstoffe in der Pastenanlage 2 Diese Genehmigung schließt auf Grund der Konzentrationswirkung nach 13 BImSchG die Baugenehmigung nach Art. 55, 68 BayBO und die Rodungserlaubnis nach Art.9 BayWaldG mit ein. 3 Planunterlagen 4 Anlagen- und Leistungsdaten Die Leistung, technische Ausstattung und Betriebsweise der geänderten Anlage zur Herstellung von Aluminiumpasten ist insbesondere durch folgende Daten definiert: 4.1 Lageranlagen 4.2 Einsatzstoffe Pastenanlage 4.3 Betriebszeiten 5 Nebenbestimmungen 6 Allgemeines 7 Kosten Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Eine Klage gegen diesen Bescheid hat gem. 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung; das bedeutet, dass der Bescheid auch dann befolgt werden muss, wenn er mit einer Klage angegriffen wird. Beim Landratsamt Schwandorf kann die Aussetzung der 2

Vollziehung, beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Im Bereich des Immissionsschutzrechts wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht daher keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07. 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides und seiner Begründung sowie die genehmigten Antragsunterlagen liegen zwei Wochen lang, vom 04. Juni 2016 bis einschließlich dem 17. Juni 2016 während der Amtsstunden im Rathaus der Gemeinde Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, sowie im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, Zimmer 122 zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Schwandorf, 03.06.2016 Landratsamt Schwandorf Ebeling Landrat Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe für das Haushaltsjahr 2016 I. Aufgrund der 12 ff. der Verbandssatzung vom 13. Februar 1998, geändert durch Änderungssatzung vom 15.03.2013 und der Art.40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art.63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe in ihrer öffentlichen Sitzung am 07. Mai 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art.40 KommZG i.v.m. Art.65 Abs.3 GO bekannt gemacht wird: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 387.312 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.500 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt Umlagen werden nicht erhoben. 4 3

5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2016 in Kraft. II. Das Landratsamt Schwandorf hat mit Schreiben vom 11. Mai 2016 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Schwarzenfeld, Asbach 10 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Schwarzenfeld, 13. Mai 2016 Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe Böhm Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung für den Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf- Wackersdorf für das Haushaltsjahr 2016 I. Aufgrund der 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff KommZG i. V..m. Art. 63 GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf Wackersdorf folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.640.400 und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 242.000 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage ( 19 Abs. 3 Verbandssatzung). Die Umlageschlüssel betragen: für die Kläranlage: für die 74,72 % für die Gemeinde Wackersdorf 25,28 % (vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind). 4

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2015 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 erfolgt i.r. der Jahresrechnung 2016 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2016 und der über das Jahr 2016 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt. Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt: 1. KLÄRANLAGE Berechnung lt. Anlage 2 Ansatz im HHplan 2016 gesamt 1.491.400 1.491.400 74,72 % 25,28 % 1.114.374,08 1.114.400 377.025,92 377.000 2. VERBANDSSAMMLER gesamt 43,5 % 56,5 % Ansatz im HHplan 2016 500 200 300 3. ABLAUFKANAL gesamt 73 % 27 % Ansatz im HHplan 2016 0 0 0 Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen. (2) Eine Schuldendienstumlage ( 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2016 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 90.000 erhoben. Die Schuldendienstumlage wird wie folgt festgesetzt: Tilgung 90.000 davon 66 % 34 % 59.400 30.600 Ansatz im HHplan 2016 59.400 30.600 (3) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens ( 19 Abs. 2 Verbandssatzung). 5

Die Umlageschlüssel betragen: Gemeinde Wackersdorf a) Kläranlage BA 33 66 % 34 % b) Verbandssammler BA 34 43,5 % 56,5 % c) Ablaufkanal BA 34 73 % 27 % Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt: a) Kläranlage (7000) gesamt Beschaffung Vermögen bewegl. Erhöhung der allgemeinen Rücklage 66 % 34 % 8.500 5.600 2.900 1.500 1.000 500 Ansatz im HHplan 2016 10.000 6.600 3.400 b) Kläranlage (7001) gesamt Ansatz im HHplan 2016 (ohne BHKW) 66 % 34 % 20.000 13.200 6.800 für BHKW (122.000 ) zum Teil durch Entnahme aus Umlagen-Rücklage gedeckt 20.500 komplette Entnahme aus Umlagen-Rücklage 80.500 Entnahme aus Umlagen- Rücklage 21.000 und Invest.Umlage 20.500 Ansatz im HHplan 2016 40.500 13.200 27.300 c) Verbandssammler gesamt BA 34 43,5 % 56,5 % Ansatz im HHplan 2016 0 0 0 d) Ablaufkanal BA 34 gesamt 73 % 27 % Ansatz im HHplan 2016 0 0 0 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 festgesetzt. 6

6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. II. Die Haushaltssatzung und plan für das Haushaltsjahr 2016 wurde dem Landratsamt Schwandorf gemäß Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 2 GO i.v.m. Art. 110 Satz 1 GO vorgelegt. Das Landratsamt Schwandorf hat mit Schreiben vom 09. Mai 2016, Az: 2.1-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. III. Die Haushaltssatzung und plan liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf, Klärwerkstr. 1, 92421 Schwandorf, Zimmer Nr. 9 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Schwandorf, den 11. Mai 2016 Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf Andreas Feller Verbandsvorsitzender Stellenausschreibung Landkreis Schwandorf: IT-Spezialisten/IT-Spezialistin für den Bereich Software- und Datenbankmanagement Der Landkreis Schwandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n IT-Spezialisten / IT-Spezialistin für den Bereich Software- und Datenbankmanagement. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung finden Sie im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de/stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 20. Juni 2016 an das Landratsamt Schwandorf, Personalverwaltung, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Ruf-Nr. 09431/471-369 (Frau Kirchberger). Für Auskünfte zum Aufgabenbereich steht Herr Singer unter der Ruf-Nr. 09431/471-401 zur Verfügung. Schwandorf, 30. Mai 2016 Landratsamt Schwandorf Ebeling Landrat 7