5. Bildungswege in den Berufsbildenden Schulen

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Transkript:

5. Bildungswege in den Berufsbildenden Schulen 5.1. Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik - 100 -

Anmerkungen Schematisierte Darstellung des Bildungswesens. Die Abbildung des Sekundarbereichs I orientiert sich an der Verteilung der Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe 8 für das Jahr 2001 im Bundesdurchschnitt: Hauptschule 22,7 %, Realschule 24,4 %, Gymnasium 29,5 %, integrierte Gesamtschule 8,9 %. Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten und die Anerkennung der Schulabschlüsse ist bei Erfüllung der zwischen den Ländern vereinbarten Voraussetzungen grundsätzlich gewährleistet. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) beträgt 9 Jahre, in 5 Ländern 10 Jahre, und die anschließende Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht) 3 Jahre. 1. In einigen Ländern bestehen besondere Formen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule (Vorklassen, Schulkindergärten). In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule 6 Jahrgangsstufen. 2. Beschulung von Behinderten entsprechend den Behinderungsarten in Sonderformen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, teilweise auch integrativ zusammen mit Nichtbehinderten. Schulbezeichnung nach Landesrecht unterschiedlich (Sonderschule /Schule für Behinderte / Förderschule). 3. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung eine Phase besonderer Förderung, Beobachtung und Orientierung über den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten. In einigen Ländern ist die Orientierungsstufe oder Förderstufe als eigenständige Schulart eingerichtet. 4. Die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule werden auch an Schularten mit mehreren Bildungsgängen mit nach Ländern unterschiedlichen Bezeichnungen angeboten. Hierzu zählen die Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt), Erweiterte Realschule (Saarland), Integrierte Haupt- und Realschule (Hamburg), Verbundene Haupt- und Realschule (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern) und Regionale Schule (Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern) sowie die Gesamtschule. 5. Der Bildungsgang des Gymnasiums wird auch an Gesamtschulen angeboten. In der kooperativen Gesamtschule sind drei Bildungsgänge (Bildungsgänge der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums) pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst, in der integrierten Gesamtschule bilden sie eine pädagogische und organisatorische Einheit. Die Einrichtung von Gesamtschulen ist nach dem Schulrecht der Länder unterschiedlich geregelt. 6. Die allgemein bildenden Schulabschlüsse nach Jahrgangsstufe 9 und 10 tragen in einzelnen Ländern besondere Bezeichnungen. Nachträglicher Erwerb dieser Abschlüsse an Abendschulen möglich. 7. Zugangsvoraussetzung ist die formelle Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe, die in der Regel nach Jahrgangsstufe 10 erworben - 101 -

wird. Der Erwerb der Allgemeinen erfolgt zur Zeit in den meisten Ländern noch nach 13 aufsteigenden Schuljahren. In mehreren Ländern wird die bereits nach 12 Jahren erlangt oder es erfolgt gegenwärtig schrittweise die Umstellung auf eine zwölfjährige Dauer der Schulzeit. In anderen Ländern gibt es Angebote zur Verkürzung der Schulzeitdauer auf 12 Jahre bis zum Abitur. 8. Die Berufsoberschule besteht bisher nur in einigen Ländern und bietet Absolventen mit Mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener bzw. fünfjähriger Berufstätigkeit die Möglichkeit zum Erwerb der Fachgebundenen. Bei Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache ist der Erwerb der Allgemeinen möglich. 9. Die Fachoberschule ist eine 2-jährige Schulart, die aufbauend auf dem Mittleren Schulabschluss mit Jahrgangsstufe 11 und 12 zur Fachhochschulreife führt. Für Absolventen mit Mittlerem Schulabschluss und einer beruflichen Erstausbildung ist der unmittelbare Eintritt in Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule möglich. 10. Berufsfachschulen sind berufliche Vollzeitschulen verschiedener Ausprägung im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Abschlüsse. Besondere Form der 2-jährigen Berufsfachschule mit einem Mittleren Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung, die zum Abschluss staatlich geprüfter Assistent führt, sowie die ein- oder zweijährige Berufsfachschule zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung. In Verbindung mit dem Abschluss eines mindestens zweijährigen Bildungsgangs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden. 11. Zusätzlich zum berufsqualifizierenden Abschluss ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses. 12. Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung (Dauer 1-3 Jahre) und setzen grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. 13. Einschließlich Hochschulen mit einzelnen universitären Studiengängen (z.b. Theologie, Philosophie, Medizin, Verwaltungswissenschaften, Sport). 14. Die Berufsakademie ist eine Einrichtung des tertiären Bereichs in acht Ländern, die eine fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Studienakademie mit einer praktischen in einem Betrieb im Sinne eines dualen Systems verbindet. - 102 -

5.2. Grundstruktur der beruflichen Bildung Grundstruktur der beruflichen Bildung "Bildungswege" Überbetriebliche Ausbildung Ausserbetriebliche Ausbildung Abiturientenausbildung der Wirtschaft Besondere Ausbildung. für Behinderte Sonderformen der betrieblichen Ausbildung "Beamtenausbildung" Betriebliche Ausbildung Schulische Ausbildung (duales System) Studium Berufsvorbereitung (AVJ / BGJ / BFS / BvB) Berufliche Erstausbildung Weiterbildung Weiterführende berufliche Schulen (wie Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachgymnasien) sind auf diesem Schaubild nicht dargestellt. - 103 -

III 418 Öffentliche berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein Juni 2005 Abs.: fachgebundene HR und allgemeine HR BERUFSOBERSCHULE-Oberstufe Fachrichtungen: Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, Gestaltung, Agrarwirtschaft, Ernährung u. Hauswirtschaft 387 BA + FHR Abs.: FACHOBERSCHULE 1.273 FHR zugleich Berufsoberschule-Unterstufe Fachrichtungen: Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, Gestaltung, Agrarwirtschaft, Ernährung u. Hauswirtschaft FACHSCHULE Seefahrt 5.3. Öffentliche berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein Technik 2.995 Sonderpädagogik Hauswirtschaft Hotelu. Gaststät ten Heilpädagogik Sozialpädagogik - Metallt.. -Elektrot.. - Bautechn. - Umweltsch. u. a. 72 433 29 30 15 1.66 BA + mind. qua-hsa sowie 2 Jahre Berufserfahrung Betriebswirtschaft Landwirtschaft 144 14 5 BA und MR oder FHR oder HR Studienkolleg 134 BA + MR BERUFSSCHULE 61.491 HSA HSA HS JOA BVM AVJ 4.19 1.81 Abs.: BA nach BBiG und HSA, qua-hsa, MR, FHR Fachkraf t für Hausw. und Sozial- HSA Auszubildende im dualen System BGJ mit 1.074 Vorvertrag 485 53.927 Technik Wirtschaft Gesundh. u. Ernährung Ernährung HSA - 104 - - 104 - BERUFSFACHSCHULE 7.894 Abs.: MR 46 Abs.: BA nach BBiG Holzbildhauer Abs.: BA-L, z.t. FHR Assistenten Wirtschaft Sozialpädagogik, PTA u.a. RSA 12.242 Abs.: BA-L, z.t. MR Sozialwesen Abs.: allg. HR, FHR (schul.teil) FACH- GYMNASIUM 6.592 Wirtschaft Technik Ernährung Agrarwirtschaft Gesundheit und Soziales RSA, besser 3,0 Abkürzungen: JOA = Jugendliche ohne und ohne Berufsvorbereitung, BVM = Berufsvorbereitende Massnahme, AVJ = Ausbildungsvorbereitendes Jahr, BGJ = Berufsgrundbildungsjahr, BBiG = Berufsbildungsgesetz, BA = Berufsabschluss, BA-L = nach Landesrecht, HSA = Hauptschulabschluss, qua-hsa = qualifizierter Hauptschulabschluss gemäss 12 (3) SchulG, RSA = Realschulabschluss, = Schülerzahl im Schuljahr 2002/03, Vorauss. = Voraussetzung, Abs. = Abschluss, MR = mittlerer Schulabschluss; gleichwertig dem Realschulabschluss, FHR = Fachhochschulreife, HR = 3.14 1.153

5.4. Weiterbildung an Beruflichen Schulen, ein Beispiel Schulart: AVJ BGJ BFS FS BOS FOS FG Ausbildungsvorbereitendes Jahr Berufsgrundbildungsjahr Berufsfachschule - I - Berufsfachschule - II - Berufsfachschule - III - Fachschule (kurz) Fachschule (lang) Berufsoberschulen Fachoberschulen Fachgymnasien Dauer: 1 Jahr 1 Jahr 1 bzw. 2 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 2 Jahre # 1 Jahr 3 Jahre Ziel: Vorbereitung auf Ausbildung, Erfüllung der Berufsschulpflicht Vorbereitung auf Ausbildung, Grundbildung in einem Berufsfeld Berufsbezogene Grundbildung in einem Berufsfeld in einem Berufsfeld Berufliche Weiterbildung zur/zum Heilpädagogin/ Heilpädagogen zur/zum Betriebswirt/in (Logistik) bzw. Erzieher/in Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in einem Berufsfeld Erwerb der Fachhochschulreife Erwerb der allgemeinen bzw. Fachhochschulreife (nach 2 J.) Abschluss: Hauptschulabschluss möglich Hauptschulabschluss möglich Nach 2 Jahren: Abschluss, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist Berufsabschluss und Realschulabschluss Berufsabschluss, bei Zusatzprüfung Erwerb der Fachhochschulreife Staatlich anerkannter Berufsabschluss Staatlich anerkannter Berufsabschluss, bei Zusatzprüfung Erwerb der Fachhochschulreife Fachgebundene, bei Zusatzprüfung Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife Berechtigung/ Erfüllung der Bezeichnung: Berufsschulpflicht, wenn keine erfolgt ggf. Anrechnung auf die Ausbildung in einem entsprechenden Berufsfeld ggf. Anrechnung auf die Dauer einer entsprechenden Fachkraft für Pflegeassistenz - Sozialpädagogische/r Assistent/in, - Kaufmännische/r Assistent/in - Fotodesigner/in Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/ Heilpädagoge - Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in (Schwerpunkt Logistik) - Staatlich geprüfte/r Erzieher/in Aufnahme eines (fachgebundenen) Hochschulstudiums Studium an einer Fachhochschule, ggf. Anrechnung als 1. Schuljahr der BOS Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule Fachrichtungen: - Hauswirtschaft 6) - Technik 7) - Gartenbau/Floristik 3) - Gesundheit/Ernährung 3) - Friseurber./Kosmetik 3) - Wirtschaft (KVJ) 4) OHNE HS-Abschluss HS-Abschluss - Bautechnik 2) (nur kooperativ) - Metalltechnik 1) 7) - Elektrotechnik 7) - Wirtschaft 5) (auch Abendform) - Nahrung u. Gastronomie 2) - Gesundheit u.ernährung 3) - Bau-, Holz- u. Farbtechnik 2) - Sozialwesen 6) - Sozialpädagogik 6) - Kaufmännische Assistenten 5) - Fotodesigner 5) - Heilpädagogik 6) - Sozialpädagogik 6) - Wirtschaft: Logistik 4) (nur Teilzeitform) - Allgemeine Technik 7) - Gestaltung 2) - Ernährung und Hauswirtschaft 3) - Sozialwesen 3) - Wirtschaft 4) - Allgemeine Technik 1) 7) - Gestaltung 2) - Ernährung und Hauswirtschaft 3) - Wirtschaft 4) - Sozialwesen 3) - Technik 1) (Elektro-, Maschinen-, Datenverarbeitungs-, Bautechnik) - Wirtschaft 4) 5) - Ernährung 6) - Gesundheit / Soziales 6) mit qualif. Abschluss 10. Kl. und RS-Abschluss - entfällt - mit Abschluss einer Fachschule* oder gleichwertiger Qualifikation und 1jähriger Tätigkeit* mit * mit oder 5jähriger Berufstätigkeit* mit mit überdurchschnittlichem Abschluss (besser als 3,0) FHSchulreife - entfällt - mit Abschluss einer Fachschule* oder gleichwertige Qualifikation und 1jährige Tätigkeit* mit oder 5jähriger Berufstätigkeit* - entfällt - - entfällt - mit Abschluss einer Fachschule* oder gleichwertige Qualifikation und 1jährige Tätigkeit* - entfällt - - entfällt - - entfällt - 1) Berufliche Schule am Schützenpark - Technik - 4) Ludwig-Erhard-Schule (Wirtschaft) 6) Berufliche Schule am Königsweg # 1. Schuljahr = 1jährige Fachoberschule 2) Berufliche Schule am Schützenpark - Bau und Nahrung - 5) Der Ravensberg (Sozialwirtschaft und Sozialpädagogik) 3) Berufliche Schule am Schützenpark - Sozialwirtschaft - (Wirtschaft und Verwaltung) 7) Berufliche Schule in Gaarden (Technik) * in dem entsprechenden Berufsfeld In beruflichen Teilzeitschulen (duale Ausbildung mit Berufsschulunterricht) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, aufbauend auf dem vorhandenen Abschluss mittels zusätzlichem Unterricht einen weiterführenden allgemeinbildenden Abschluss zu erlangen. LHS Kiel - Stand: 01.12.2005-105 -

5.5. Bildungswege für Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife oder Abitur - 106 -