Angebot Krankenzusatzversicherung



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Transkript:

Angebot Krankenzusatzversicherung Vermittler: Wilfried Schöler (16320001) Versicherungsnehmer: Anrede: Name: Zusatz-Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Herr Max Mustermann Geburtsdatum: Staatsangeh.: Telefon: Handy: Fax: email: 01.01.1973 deutsch OfflineTarifrechner Version 3.2.9.6.1 Seite 1 von 8 Versicherte Person: Anrede: Name: Herr Max Mustermann Versicherungsumfang: Zahnzusatzversicherung JA dental plus Beginn: Ende des Versicherungsjahres: 10.01.2015 Tarifvariante T1201 Tarifstand 01.12.2012 Geburtsdatum: 01.01.1973 Die Erstattung von Aufwendungen ist in den ersten 48 Monaten ab Versicherungsbeginn begrenzt, und zwar auf insgesamt höchstens Leistungsstaffel 12 Monate 24 Monate 36 Monate 48 Monate Mit der Bedingungs-Nummer: 102602 haben Sie unter www.janitos.de Zugriff auf Ihr Bedingungswerk. Zahlweise: Zahlungsart: Zahlweise: monatlich Versicherungsdauer: 2 Jahre Kto.Nr.: BLZ: Bank: Kontoinhaber: Die Mindestzahlungsrate beträgt 5,- Euro Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir einen Inkassozuschlag in Höhe von 5,- Euro je Rechnungsstellung erheben, wenn die Beitragszahlung nicht im Lastschriftverfahren erfolgt. Ihre Versicherungsprämie: Bemerkung: Jahresbeitrag: Beitrag gem. Zahlweise: 290,88 24,24

Allgemeine Kundeninformation der Seite 2 von 8 Informationen zum Versicherer Gesellschaftsangaben und ladungsfähige Anschrift Rechtsform Registergericht und -nummer Steuernummer Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorstand Postanschrift /Hausanschrift Ladungsfähige Anschrift HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Rechtsform Registergericht und -nummer Steuernummer Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorstand Postanschrift /Hausanschrift Ladungsfähige Anschrift Concordia Rechtsschutz- Versicherungs-Aktiengesellschaft Rechtsform Registergericht und -nummer Steuernummer Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorstand Postanschrift /Hausanschrift Aktiengesellschaft Handelsregister Mannheim/HRB 336562 Ust-ID: DE 814582874 Thomas Leicht Peter Schneider (Vorstandssprecher) Stephan Oetzel Klaus-Christoph Reichert Postfach 10 41 69 69031 Heidelberg Im Breitspiel 2 4 69126 Heidelberg siehe Postanschrift/Hausanschrift Risikoträger der Berufshaftpflichtversicherung Aktiengesellschaft Handelsregister Hannover B 201662 Ust-ID: DE 811186087 Herbert K. Haas Dr. Heinz-Peter Roß (Vorsitzender) Markus Drews Gerhard Frieg Peter Klingspor Iris Klunk Jörn Stapelfeld Riethorst 2 30659 Hannover siehe Postanschrift/Hausanschrift Risikoträger der Rechtsschutzversicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Hannover HRB 0556 Ust-ID: DE 115658106 Volker Stegmann Dr. Helner Feldhaus (Vorstandsvorsitzender) Wolfgang Glaubitz Johannes Grale Henning Mettler Hans-Jürgen Schrader Lothar See 30621 Hannover Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover Ladungsfähige Anschrift siehe Postanschrift/Hausanschrift Stand: 1. Januar 2011 Kl_9920111D

Allgemeine Kundeninformation der Seite 3 von 8 DEURAG Deutsche Rechtschutz-Versicherung AG Rechtsform Registergericht und -nummer Steuernummer Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorstand Postanschrift /Hausanschrift Ladungsfähige Anschrift Risikoträger der Rechtsschutzkomponente in der Privathaftpflichtversicherung Best Selection und Premium Aktiengesellschaft Handelsregister Wiesbaden/HRB 3995 Ust-ID: DE811344831 Dr. Klaus Sticker Christian Appelkamp Karlheinz Kutschenreiter Udo Steinhorst Dr. Thomas Wolf Abraham-Lincoln-Str. 3 65189 Wiesbaden siehe Postanschrift/Hausanschrift Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Ansprechpartner zur außergerichtlichen Schlichtung Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an das Beschwerdemanagement der. Beschwerdemanagement Im Breitspiel 2-4 69126 Heidelberg Tel.: 0 6221. 709 1460 Sie können sich darüber hinaus bei Beschwerden zur Schadensversicherung an den Versicherungsombudsmann wenden. Versicherungsombudsmann Versicherungsombudsmann e.v. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Internet: www.versicherungsombudsmann.de Versicherungsombudsmann für Krankenversicherung Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Internet: www.pkv-ombudsmann.de Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtung nicht berührt. Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im Produktinformationsblatt bzw. im Vorschlag zu Ihrer Versicherung genannt. Stand: 1. Januar 2011 Kl_9920111D

Allgemeine Kundeninformation der Seite 4 von 8 Informationen zum Vertrag Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Grundsätzlich haben die Ihnen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Unterlagen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, halten wir uns an die gemachten Angaben 6 Wochen gebunden. Danach unterbreiten wir gerne einen neuen Vorschlag. Bindefrist Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Zustandekommen des Vertrags Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärungen (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die, Postfach 10 41 69, 69031 Heidelberg. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einhalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, aus Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/360 der oben genannten Jahresprämie. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt bzw. dem Vorschlag zu Ihrer Versicherung. Beendigung des Vertrages Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen. Vertragssprache Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor dem zuständigen Gericht Ihres Wohnortes geltend gemacht werden. Stand: 1. Januar 2011 Kl_9920111D

Produktinformationsblatt zur Janitos Krankenzusatzversicherung OfflineTarifrechner Version 3.2.9.6.1 Seite 5 von 8 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenzusatzversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen der für die Krankheitskostenversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/JS) und Tarifbedingungen der für jeweilige Ergänzungsversicherung). Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsunterlagen sorgfältig. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Welche Risiken sind versichert? JA dental plus Bei medizinisch notwendiger Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ersetzen wir Ihre Aufwendungen für - Zahnbehandlung zu 100 %, sofern die GKV hierfür insgesamt keine Leistungen vorsieht, - zahnmedizinische Individualprophylaxe zu 90 %, - Zahnersatz einschließlich der Material- und Laborkosten zu 100 %, sofern Sie nur die Regelversorgung in Anspruch nehmen und bis zu 90% bei einer höherwertigeren Versorgung sowie für - kieferorthopädische Leistungen einschließlich der Material- und Laborkosten zu 80 %, sofern die GKV hierfür keine Leistungen vorsieht unter den in den Tarifbedingungen genannten Voraussetzungen und im Rahmen der tariflichen Höchstgrenzen. Bitte lesen Sie hierzu auch 4 AVB/JS. Wichtige Hinweise: Versichert werden nur Personen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr als drei fehlende Zähen haben. Für bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz für alle tariflichen Leistungen (mit Ausnahme der zahnmedizinischen Individualprophylaxe) beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten (vgl. 3 Abs. 3 AVB/JS). Sie entfällt bei Unfällen. Wann besteht keine Leistungspflicht? Keine Leistungspflicht besteht beispielsweise für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte 5 AVB/JS und ggf. den Tarifbestimmungen. Darüber hinaus sind ggf. individuell bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbarte Leistungsausschlüsse zu beachten. Diese sind im Versicherungsschein aufgeführt. Wie hoch ist die Prämie, wann müssen Sie diese bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die monatliche Prämie richtet sich nach der Beitragsgruppe des erreichten Alters der zu versichernden Person. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Versicherungsschein in Verbindung mit der für den Tarif gültigen Tarifprämientabelle. Zahlungsmodalitäten: Zahlweise: monatlich Versicherte Person: Max Mustermann, 01.01.1973 Baustein Jahresprämie Versicherungsbeginn JA dental plus 290,88 Prämienfälligkeit: 10.01.

Produktinformationsblatt zur Janitos Krankenzusatzversicherung OfflineTarifrechner Version 3.2.9.6.1 Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass die Versicherung nur mit einem Risikozuschlag möglich ist, kommt ggf. zur angegebenen Prämie ein gesondert mit Ihnen zu vereinbarender Risikozuschlag hinzu. Risikozuschläge sind im Versicherungsschein aufgeführt. Seite 6 von 8 Erreicht die versicherte Person das erste Alter der nächsten Beitragsgruppe, ist die für diese Beitragsgruppe geltende Prämie zu zahlen. Bitte lesen Sie hierzu 8a Abs. 3 und 4 AVB/JS. Die erste Prämie wird nach Ablauf von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Prämien sind zu dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir einen Inkassozuschlag in Höhe von 5,- Euro je Rechnungsstellung erheben, wenn die Beitragszahlung nicht im Lastschriftverfahren erfolgt. Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, die rückständige Prämie innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Welche Obliegenheiten sind bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu beachten? Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Sie alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Bitte beantworten Sie daher die im Antrag enthaltenen Fragen unbedingt mit der erforderlichen Sorgfalt. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir uns unter Umständen auch noch nach längerer Zeit - vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie können auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle den Versicherungsschutz verlieren. Über die genauen Folgen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht weisen wir Sie im Antrag gesondert hin. Welche Obliegenheiten bestehen während der Laufzeit des Versicherungsvertrages? Bitte teilen Sie uns mit, wenn für Sie oder eine mitversicherte Person bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskostenversicherung abgeschlossen wird. Sollten Sie oder eine mitversicherte Person diese Obliegenheit schuldhaft verletzen, sind wir unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit und/oder können den Versicherungsvertrag kündigen. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, lesen Sie bitte 10 AVB/JS. Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? Bitte erteilen Sie uns bei Eintritt des Versicherungsfalles alle zur Feststellung des Versicherungsfalles sowie unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlichen Auskünfte und überlassen uns die Unterlagen, die wir hierfür benötigen. Auch in ihrem eigenen Interesse ist die versicherte Person verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die ihrer Genesung hinderlich sind. Weitere Obliegenheiten ergeben sich aus 9 Abs. 2 und 11 AVB/JS sowie ggf. aus den Tarifbedingungen. Sollten Sie oder eine mitversicherte Person eine dieser Obliegenheiten schuldhaft verletzen, sind wir unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, lesen Sie bitte 10 und 11 Abs. 3 AVB/JS.

Produktinformationsblatt zur Janitos Krankenzusatzversicherung OfflineTarifrechner Version 3.2.9.6.1 Seite 7 von 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung), nicht vor Ablauf der Wartezeiten (siehe 3 AVB/JS) und nicht vor Zahlung der Erstprämie. Ist die Zahlung der Erstprämie durch Lastschrift vereinbart und kann der Lastschrifteinzug von uns bei Fälligkeit der Erstprämie erfolgreich durchgeführt werden, besteht ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt Versicherungsschutz. Wird die Lastschrift über die Erstprämie nicht eingelöst bzw. wegen Widerspruchs zurückbelastetet, ist die Erstprämie nicht gezahlt worden. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz nicht, bevor sie die Zahlung der Erstprämie veranlasst haben, z.b. durch Erteilung eines Überweisungsauftrags an Ihr Kreditinstitut, es sei denn, Sie haben die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Welche Möglichkeiten gibt es, den Versicherungsvertrag zu beenden? Ihr Vertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Weitere Beendigungsgründe sind z.b. der Tod oder der Wegfall der Versicherungsfähigkeit, insbesondere die Beendigung der Versicherung in der GKV. Bitte lesen Sie hierzu 13 bis 15 AVB/JS.

Seite 8 von 8 Tarifprämien JA dental plus gültig ab 01.01.2012 Die aufgeführten monatlichen Tarifprämien enthalten keine, möglicherweise aufgrund des Gesundheitszustandes zu erhebenden, Zuschläge. Die ggf. im Versicherungsschein ausgewiesenen individuellen Risikozuschläge werden bei der Umstufung in das nächste Lebensalter prozentual angerechnet. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem Kalenderjahr, in dem die Änderung in Kraft tritt. Alter Beitrag Alter Beitrag 0 13,83 51 31,59 1 13,83 52 32,44 2 13,83 53 33,28 3 13,83 54 34,08 4 13,83 55 34,84 5 13,83 56 35,04 6 13,83 57 35,83 7 13,83 58 36,66 8 13,83 59 37,52 9 13,83 60 38,40 10 13,83 61 39,32 11 13,83 62 40,20 12 13,83 63 41,04 13 13,83 64 41,78 14 13,83 65 42,43 15 13,83 66 42,90 16 11,98 67 43,23 17 11,98 68 43,41 18 11,98 69 43,19 19 11,98 70 42,92 20 11,98 71 42,01 21 11,10 72 41,71 22 11,63 73 41,40 23 12,36 74 41,12 24 13,21 75 40,68 25 14,15 76 40,13 26 15,09 77 39,47 27 15,92 78 38,69 28 16,62 79 37,80 29 17,17 80 36,91 30 17,83 81 36,02 31 18,63 82 35,13 32 19,51 83 34,24 33 20,31 84 33,35 34 21,06 85 32,46 35 21,72 86 31,57 36 22,34 87 30,68 37 22,97 88 29,79 38 23,46 89 28,93 39 23,81 90 28,04 40 24,24 91 27,18 41 24,80 92 26,33 42 25,34 93 25,47 43 25,90 94 24,62 44 26,46 95 23,78 45 27,01 96 22,91 46 27,63 97 22,05 47 28,26 98 21,20 48 28,98 99 20,36 49 29,81 100 19,51 50 30,70