SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2016

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Transkript:

SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2016 Stand: Juni 2017

1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Die Vergütungsgrundsätze der SüdFactoring GmbH sind Teil der ganzheitlichen HR-Strategie. Sie beruhen auf der Konzernvergütungsstrategie der LBBW und beschreiben den inhaltlichen Rahmen für die mittel- und langfristig orientierte strategie- und risikoorientierte Vergütungsgestaltung der Gesellschaft. Sie regeln Ziele und Inhalte des Vergütungs- und Leistungsmanagements in der Gesellschaft und stellen unter anderem sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Im Vordergrund steht die Ausrichtung der Vergütungsinstrumente an der Geschäfts- und Risikostrategie der SüdFactoring GmbH, die die Geschäfts- und Risikostrategie des LBBW-Konzerns unterstützt. Sie verfolgen das Ziel, die Übernahme von Risiken, die unverhältnismäßig und mit der Geschäfts- und Risikostrategie der SüdFactoring GmbH unvereinbar sind, zu vermeiden und sind auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtet. Als zentrale Mess- und Steuerungsgrößen werden elementare erfolgs- und risikobezogene Indikatoren mit Bezug zum Stichtag sowie der zum Stichtag realisierten Zukunft verwendet. Die Ausschüttungsvoraussetzungen der variablen Vergütung knüpfen an den finanzwirtschaftlichen Nebenbedingungen des LBBW-Konzerns, der Zustimmung des Aufsichtsgremiums und den individuellen Erfolgsbeiträgen an. Die SüdFactoring GmbH gewährt im Marktvergleich angemessene Vergütungen und Nebenleistungen. Die Attraktivität der Gesamtvergütung wird durch regelmäßige Marktvergleiche überprüft. 1.2. Vergütungsstruktur Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus der Fixvergütung, einer zusätzlichen variablen Vergütung und weiteren gehaltsrelevanten Leistungen und Angeboten, sogenannten Benefits, zusammen. Für das Verhältnis der erfolgsabhängigen variablen Vergütung an der Fixvergütung besteht eine 1:1-Obergrenze, womit die relevanten regulatorischen Bestimmungen eingehalten werden. Die angegebene Grenze wurde im Jahr 2016 in keinem Fall überschritten. 1.2.1 Fixvergütung Außertarifliche Fixvergütung. AT-Beschäftigte bzw. leitende Angestellte erhalten grundsätzlich 12 Monatsgehälter. Die Fixvergütung orientiert sich am Vergleich der Vergütung für die Funktion mit externen Wettbewerbern und der internen Vergütung einerseits sowie der persönlichen Leistung andererseits. Einmal im Jahr findet eine Überprüfung der Fixgehälter statt. Die sogenannte Regelanpassung (Anpassung AT-Grundgehälter) wird jährlich vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen und zum 1. Juli eines Jahres für alle AT-Beschäftigten umgesetzt. Daneben gibt es die Möglichkeit einer individuellen Erhöhung, für die der Aufsichtsrat der Gesellschaft jährlich ein Budget beschließt. Die Entscheidung, welcher Beschäftigte eine individuelle Erhöhung erhält, wird von der zuständigen Führungskraft getroffen. Diese hängt maßgeblich von der individuellen Leistung des Beschäftigten und der internen Gehaltsstruktur bzw. der Marktindikation ab. Die Grundgehälter der AT-Angestellten und der Leitenden Angestellten wurden linear um 1,0 % zum 1. Juli 2016 angehoben. Darüber hinaus stand ein Budget in Höhe von 1,2 % der Fixgehälter für individuelle Gehaltsmaßnahmen im AT-Bereich zur Verfügung. 2 Stand: Juni 2017

Tarifliche Fixvergütung Rund 3/4 der Beschäftigten erhalten eine Fixvergütung gemäß den Regelungen des Banktarifs bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Als Fixvergütung erhalten diese Mitarbeiter in der Regel 12 Monatsgehälter und eine tarifliche Sonderzahlung. Darüber hinaus wird eine zusätzliche freiwillige betriebliche Sonderzahlung (14. Gehalt) bezahlt über die der Aufsichtsrat der Gesellschaft jährlich neu entscheidet. Die Erhöhung der Fixgehälter der Tarifangestellten erfolgt analog den tarifvertraglich getroffenen Vereinbarungen und Regelungen des Banktarifs bzw. des TVöD. Arbeitsverträge, aus denen sich Verpflichtungen zur Zahlung von Abfindungen bei Ausscheiden ergeben, gibt es in der SüdFactoring GmbH nicht. 1.2.2 Variable Vergütung Die variable Erfolgsvergütung honoriert den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der SüdFactoring GmbH sowie den individuellen überdurchschnittlichen Beitrag des einzelnen Mitarbeiters. Die variable Erfolgsvergütung wird auf Basis der individuellen Leistungsbeurteilung durch die zuständige Führungskraft festgelegt. Die variable Erfolgsvergütung bietet grundsätzlich keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken. Es besteht keine Koppelung von Ertrag aus Risikonahme und erzielbarer variabler Erfolgsvergütung. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Bonusbudgets richtet sich nach dem Erfolg der SüdFactoring GmbH. Durch die Berücksichtigung von qualitativen Faktoren sowie der Entkopplung von Markt und Risikomanagement wird die Nachhaltigkeit des Erfolgs berücksichtigt. Vor der Auszahlung der variablen Vergütung werden die Nebenbedingungen nach 7 InstitutsVergV geprüft. 1.2.3 Spontananerkennung Um situativ und möglichst zeitnah herausragende Einzelleistungen zu honorieren, stellt die SüdFactoring GmbH zusätzlich ein Budget für Spontananerkennungen für alle Beschäftigten zur Verfügung. 1.2.4 Benefits Des Weiteren gewährt die SüdFactoring ihren Beschäftigten freiwillig, d.h. nicht aufgrund tariflicher Ansprüche, gehaltsrelevante Leistungen und Angebote. Die wichtigsten vergütungsrelevanten Benefits in der SüdFactoring GmbH sind: Betriebliche Altersversorgung gemäß Betriebsvereinbarung Dienstwagen (für Vertriebsmitarbeiter und leitende Angestellte) Die Vergütungsgrundsätze und damit einhergehend die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sind für alle Beschäftigten über das Intranet der SüdFactoring GmbH zugänglich. Alle neu in die SüdFactoring GmbH eintretenden Beschäftigten werden zusätzlich über die für sie maßgeblichen Vergütungssysteme informiert. 3 Stand: Juni 2017

2. Besonderheiten der Vergütungssysteme 2.1. Geschäftsführer Zuständigkeit Die Geschäftsführer der SüdLeasing GmbH sind in Personalunion für die SüdFactoring GmbH tätig und wurden von der LBBW im Rahmen der Risikoanalyse als Risk Taker identifiziert. Die Entscheidungen über das Vergütungssystem bzw. die Festsetzung der Bezüge der Geschäftsführer werden vom Vorstand der LBBW getroffen. Die detaillierte Ausgestaltung kann dem Vergütungsbericht 2016 der LBBW entnommen werden. 2.2. Beschäftigte im Vertrieb Die Entscheidungen über das Vergütungssystem werden von der Geschäftsführung der SüdFactoring GmbH sowie die Festsetzung der Bezüge von der zuständigen Führungskraft getroffen. In die Ausgestaltung der Vergütungssysteme wird der Betriebsrat eingebunden. Grundsätze der variablen Erfolgsvergütung Für Beschäftigte im Vertrieb bzw. im Außendienst gilt im Berichtsjahr die Betriebsvereinbarung Erfolgsorientierte Vergütung für den Vertrieb. Dem Beschäftigten im Vertrieb wird zum Jahresanfang ein Orientierungswert zugewiesen. Die erfolgsabhängige variable Vergütung ist an ein Leistungsmanagement verknüpft, welches die Geschäfts- und Risikostrategie der Gesellschaft unterstützt. Grundlage der Bonuszumessung ist hierbei die individuelle Zielerreichung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die ermittelte Gesamtzielerreichung wird rechnerisch in einen Anteil des Orientierungsbetrages übersetzt. Die individuelle Zielerreichung wird auch anhand nichtfinanzieller Parameter wie Verhalten, erlangtes Know How etc. gemessen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch die jeweils zuständige Führungskraft und fließt in die Berechnung der Bemessung einer möglichen variablen Erfolgsvergütung der einzelnen Beschäftigten ein. 2.3. Beschäftigte in Marktfolge und Stabseinheiten Zuständigkeit Die Entscheidungen über das Vergütungssystem werden von der Geschäftsführung, die Festsetzung der Bezüge von der zuständigen Führungskraft der SüdFactoring GmbH getroffen. In die Ausgestaltung der Vergütungssysteme wird der Betriebsrat eingebunden. Grundsätze der variablen Erfolgsvergütung Für Beschäftigte in Marktfolge und Stabseinheiten gilt im Berichtsjahr die Betriebsvereinbarung Erfolgsorientierte Vergütung für Marktfolge und Stäbe. Dem Beschäftigten in Marktfolge und Stäbe wird zum Jahresanfang ein Orientierungswert zugewiesen. Dieser ist an ein Leistungsmanagement geknüpft, welches die Geschäfts- und Risikostrategie der Gesellschaft unterstützt. Die individuelle Bonuszumessung erfolgt auf der Grundlage von Funktion, Zielvereinbarung und Zielerreichung sowie der Aufgabenerfüllung. Sie richtet sich dabei nach den quantitativen und qualitativen Zielerreichungen. Bei Mitarbeitern in den Kontroll-, Marktfolge und Stabseinheiten liegt der Schwerpunkt des Vergütungssystems auf der fixen Vergütung. 3. Vergütungs-Governance Für die Festlegung, Umsetzung und Einhaltung der Vergütungsgrundsätze liegt die Verantwortung bei folgenden Gremien bzw. Personengruppen: Geschäftsführung: Berichtet im Aufsichtsrat über die Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssystematik und stellt die Übereinstimmung mit der Geschäfts- und Risikostrategie sicher, ggf. unter Hinzuziehung entsprechender Fach- und Kontrollabteilungen (z. B. Personal, Risiko, Revision, 4 Stand: Juni 2017

Compliance etc.) und überprüft die Vergütung höherer Führungskräfte in Risikomanagement und Finanzcontrolling. Die Angemessenheit der Vergütung wird jährlich durch die Geschäftsführung überprüft. Der Vergütungsbeauftragte der LBBW nimmt zudem Kenntnis über die Neu- und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme in der SüdFactoring GmbH. Damit stellen Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Gesellschaft die Umsetzung der regulatorisch erforderlichen Vergütungssystematik in der SüdFactoring GmbH sicher. Bereich Personal: Erarbeitet auf der Fachebene die Gestaltung der Vergütungssystematik, bereitet die Entscheidungen der Geschäftsführung vor und setzt diese um. Überwacht, ob Leistungsindikatoren festgelegt und Zielvereinbarungen getroffen werden und ob die Zielerreichung dokumentiert wird. Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung wird dabei auf die Unterstützung durch den Bereich Personal der LBBW zurückgegriffen. Dieser stellt auch den Gleichklang der Vergütungssysteme im Konzern sicher. Die Kontrolleinheiten überprüfen, ob die Regelungen zur Vergütungsstruktur mit den Anforderungen der InstitutsVergV übereinstimmen und anderen rechtlichen Anforderungen oder internen Richtlinien der SüdFactoring GmbH nicht entgegenstehen. Führungskräfte: Die Führungskraft hat im Leistungsmanagement und bei einer Bonusfestsetzung eine Schlüsselstellung inne. Externe Berater: Um die Angemessenheit der Vergütungssysteme gegenüber Marktgegebenheiten zu beurteilen, wird auf die Expertise der LBBW zurückgegriffen, die mit unabhängigen Beratern Marktvergleiche durchführt. Detaillierte Informationen können dem Vergütungsbericht 2016 der LBBW entnommen werden. 4. Ausblick Nach Veröffentlichung der zweiten Novelle der Institutsvergütungsverordnung werden die aktuellen Modelle überprüft und sofern erforderlich angepasst. 5. Vergütungskennziffern 1 Kennzahlen in TEUR (alle Angaben ohne Geschäftsführer) Gesamtvergütung 8.197 Anzahl der Begünstigten 129 Fixvergütung 7.888 Gewährte variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 2 298 Anzahl der Begünstigten 33 Garantierte variable Vergütungen im Rahmen der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses 0 Anzahl der Begünstigten 0 Einzelvertraglich begründete Abfindungen für die Beendigung der Tätigkeit 12 Anzahl der Begünstigten 1 davon höchste individuelle Vergütung 12 Im Berichtsjahr wurden keine entgangenen Bonuszahlungen von vorherigen Arbeitgebern übernommen. 6. Offenlegungspflichten Die vorgenannten Informationen werden durch die SüdFactoring GmbH auf der eigenen Internetseite (http://www.suedfactoring.de) in deutscher Sprache veröffentlicht. N =Differenzen sind rundungsbedingt. O =Gewährte variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 inkl. der im Geschäftsjahr gezahlten Spontananerkennungen und Prämien aus dem Verbesserungsprozess.= 5 Stand: Juni 2017