Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet! Neue Methoden der Kassenprüfung. Unternehmerfrühstück 3. November 2011



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Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet! Neue Methoden der Kassenprüfung Unternehmerfrühstück 3. November 2011

A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung B. Besonderheiten bei Register- und PC-Kassen C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Neue digitale Methoden der Kassenprüfung Folie 2 2010 Dr. Jörg Lehr

Bisherige Prüfungspraxis A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Vergleich Rohgewinn und Aufschlagsätze mit der Richtsatzsammlung Interner Betriebsvergleich über mehrere Jahre Kontrolle der Kassenbuchhaltung Stichprobenartige Kontrolle der Belege Kontrolle der Privatanteile Folie 3 2010 Dr. Jörg Lehr

Neue Prüfungspraxis A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Die Betriebsprüfer versuchen verstärkt, die Beweiskraft der Buchführung zu erschüttern, indem bei der Kassenführung formelle und/ oder materielle Mängel festgestellt werden. Folie 4 2010 Dr. Jörg Lehr

Anforderungen an die Kassenführung A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung = Kassenführung muss sachverständigen Dritten erlauben, sich in ange- messener Zeit einen Überblick über die angefallenen Geschäftsvorfälle zu verschaffen. zeitnahe, tägliche Aufzeichnung richtige, vollständige Aufzeichnungen keine Eintragung ohne Beleg keine Kassenfehlbeträge, Minuskasse Änderungen müssen nachvollziehbar sein Kassensturzfähigkeit Folie 5 2010 Dr. Jörg Lehr

Kassenbuch Das Kassenbuch bildet sämtliche Bargeldbewegungen Geschäftskasse wie Einnahmen, Ausgaben, Geldtransit, Einlagen und Entnahmen ab. Angabe der Tageseinnahmen grds. bei Bargeldgeschäften Einzelaufzeichnung nicht zumutbar, Angabe der Tageseinnahmen ausreichend ausn. ab 15.000 Geschäftspartner, Adresse etc. aufzeichnen (GeldwäscheG) Einnahmen getrennt nach USt 7% / 19% Zahlungen mit Scheck, Kreditkarte oder EC-Karte nicht erfassen. Bei elektronischen Kassen werden Scheck, Kreditkarten oder EC Karten- Zahlung oft im Tagesumsatz erfasst, dann ist dieser Umsatz als Tageseinnahme in der Kasse zu berücksichtigen und als Geldabgang auf das Bankkonto in der Kasse zu vermerken. A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Folie 6 2010 Dr. Jörg Lehr

Häufige formelle Fehler A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Nichteinhaltung der Ordnungsvorschriften Buchung der Tageseinnahmen ohne Beleg Keine gesonderte Aufzeichnung von Schecks Keine zeitnahe Eintragung ins Kassenbuch Nicht zeitgerechte Buchung der Kasseneinlagen und Entnahmen End- und Anfangssaldo wird nicht überprüft Folie 7 2010 Dr. Jörg Lehr

Häufige materielle Fehler A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Nichterfassung von Einnahmen Nichterfassung von Ausgaben nicht chronologisch fortlaufend geführtes Kassenbuch Nichtzählen des täglichen Kassenbestandes (Führen einer rechnerischen Kasse) Minuskasse nur summenmäßige tägliche Kassenbucheintragung Kassenfehlbeträge ohne Nachweis (Diebstahl) Einlagen deren Herkunft ungeklärt ist Einlagen die nachträglich eingetragen wurden Einlagen und Entnahmen in unverständlich raschem Wechsel Darlehen, bei denen Mittelherkunft ungeklärt ist hohe Kassenbestände, dennoch Privateinlagen/obwohl laufendes Konto im Minus Z-Bons bei elektronischer Registrierkasse fehlen Folie 8 2010 Dr. Jörg Lehr

Neue Prüfungspraxis A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Folge einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung formell ordnungsgemäße Kasse grds. keine Schätzung möglich; ausn. Schätzung möglich, wenn ausreichender Anlass die sachliche Richtigkeit der Kasse in Zweifel zu ziehen (z.b. zu niedrige RG Sätze und keine ungebundenen Privatentnahmen) bei formellen Mängeln keine Schätzung, wenn Kasse gleichwohl sachlich richtig bei materiellen Mängeln grds. Hinzuschätzung möglich (z.b. Kassenminus), ausn. Vollschätzung möglich, wenn Kassenführung völlig unbrauchbar Folie 9 2010 Dr. Jörg Lehr

Kassenbuch / Kassenbuchführung A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung Die Anforderungen an das Kassenbuch unterscheiden zwei Fälle: offene Ladenkasse / PC-Kasse ohne Testat Registrierkasse / PC-Kasse mit Testat Keine Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle bzw. bei PC mit Stornierungsmöglichkeit. Oft bei kleineren Gaststätten, Thekenverkauf, Friseur etc. Aufzeichnung und Speicherung der laufenden Geschäftsvorfälle ohne Stornomöglichkeit in Gaststätten, größeren Einzelhandelsgeschäften etc. Tageseinnahmen durch täglichen Kassenbericht ermitteln, Einzelaufzeichnung unzumutbar Tageseinnahmen je Kasse in einer Summe im Kassenbuch eintragen Folie 10 2010 Dr. Jörg Lehr

Kassenbericht A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung = nachvollziehbare, systematische und rechnerische Ermittlung der täglichen Bareinnahmen. Ermittlung Kassenbestand laufender Tag + Wareneinkäufe / sonstige Barausgaben + Bankeinzahlungen + Privatentnahmen - Kassenbestand Vortag - sonstige Bareinnahmen - Privateinlagen = Bareinnahmen Do 3. Nov. 1.130 250 500 150 Mi 2. Nov. 950 0 0 Do 3. Nov. 1.080 vollständige und tägliche Berechnung Kassensturzfähigkeit Folie 11 2010 Dr. Jörg Lehr

Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) B. Besonderheiten bei Register- und PC-Kassen Registrierkasse: Wird eine Registrierkasse geführt, deren Tagesabschlussbons die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 9.Januar 1996 (Testat) erfüllen, ist es ausreichend, wenn in einem Kassenbuch täglich die Tageseinnahmen in einer Summe (aber getrennt je Barkasse) sowie alle Ausgaben aufgezeichnet werden. Folie 12 2010 Dr. Jörg Lehr

Begriffsdefinition X- & Z- Abschlag X-Abschlag Zwischenabruf des jeweiligen Speichers ( Finanzen, Artikel, ) ohne Daten zu löschen keine Nummer ersetzt nicht den Z-Bericht B. Besonderheiten bei Register- und PC-Kassen Z-Abschlag Abfrage der gespeicherten Daten ( Umsätze, WG, ) mit anschließender Löschung des jeweiligen Speichers enthält fortlaufende Nummer enthält Unternehmensname, Brutto-, Nettoumsatz, Z-Zähler, Datum/Uhrzeit des Ausdrucks, Zahlwege und Storno- bzw. Retourebuchungen Löschhinweis für den Tagesspeicher Der Z-Abschlag ist zwingend aufzubewahren! Folie 13 2010 Dr. Jörg Lehr

Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) Aufbewahrungspflicht bei Registerkassen BMF 1996 B. Besonderheiten bei Register- und PC-Kassen Aufzuhebende Belege bei Registrierkassen BMF 1996 Organisationsunterlagen der Kasse, insbesondere die Bedienungsanleitung, die Programmieranleitung, die Programmabrufe nach jeder Änderung (z.b. der Artikelpreis) Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner- und Trainingsspeichern sowie alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, Quittungen Mit Hilfe der Registrierkasse erstellte Rechnungen Tagessummenbons (Z-Abschläge), fortlaufend und vollständig Alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der EDV-Registrierkasse str. ob Kontrollstreifen (Permanentrolle) aufzubewahren sind hm nein zur Sicherheit sollten diese aber aufbewahrt werden Folie 14 2010 Dr. Jörg Lehr

Erweiterung der Aufbewahrungspflicht bei Registrierkassen BMF 2010 B. Besonderheiten bei Register- und PC-Kassen alle Einzeldaten sind unveränderbar und vollständig aufzubewahren Verdichtung der Daten auf Rechnungsendsummen ist unzulässig Speicherung auf externen Datenträger möglich, wenn innerhalb des Gerätes Speicherung nicht möglich Aufbewahrung in ausgedruckter Form nicht ausreichend digitale Unterlagen sind in auswertbarem Format vorzulegen Einsatzorte und zeiten der Kassen sind zu protokollieren Übergangsregelung für Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen und technisch die Software nicht angepasst werden kann bzw. die Speicher nicht erweitert werden können bis 31.12.2016. Folie 15 2010 Dr. Jörg Lehr

Aufbewahrungspflicht 147 AO A. Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung 10 Jahre Kassenbücher (manuell wie elektronisch) Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen Buchungsbelege Unterlagen zur elektronischen Zollanmeldung sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung 6 Jahre empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten bei Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Folie 16 2010 Dr. Jörg Lehr

Digitale Betriebsprüfung 147 AO C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 23.10.2000 wurde der digitale Datenzugriff der Finanzverwaltung für Außenprüfungen eingeführt. Unmittelbarer Datenzugriff Einsicht in gespeicherte Daten bzw. in Datenverarbeitungssystem Mittelbarer Datenzugriff Anspruch, dass Daten nach Vorgabe des Finanzamtes ausgewertet werden Datenträgerüberlassung Gespeicherte Daten werden auf Datenträger zur Auswertung überlassen Aufbewahrungspflicht 10 Jahre Folie 17 2010 Dr. Jörg Lehr

Überprüfung der sachlichen Richtigkeit durch die Betriebsprüfung C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet geeignet innerer Betriebsvergleich Nachkalkulation nicht geeignet äußerer Betriebsvergleich Richtsatzsammlung IDEA Zeitreihenvergleich Chi Quadrattest etc. Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung Folie 18 2010 Dr. Jörg Lehr

interner Betriebsvergleich: Nachkalkulation I. Sachverhalt Pizzeria verkauft Pizzen, Wareneinsatz 1.50 netto/pizza, Verkaufspreis 6 netto/pizza, Rohgewinn/Pizza 4,50 = Rohgewinnaufschlagsatz von 300 % II. Berechnung Betriebsprüfung Gesamt Wareneinkauf 2008 50.000, Rohgewinn rechnerisch 150.000, Rohgewinn laut Buchführung 100.000 (200 %) Problem C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Indiz für sachliche Unrichtigkeit der Kassenführung wenn z.b. Rohgewinnaufschlagsatz lt. Richtsatzsammlung ebenfalls bei 300 % III. Verteidigung Nachkalkulation idr unscharf viele Warengruppen (Pizza, Nudeln, Fleisch, Fisch...), Dienstleistungen betriebliche Besonderheiten (z.b. Rabattaktionen wie Happy Hour, Mittagstisch, Betriebseröffnung, Werbeaktionen, Rezepte) Folie 19 2010 Dr. Jörg Lehr

interner Betriebsvergleich mit IDEA C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet IDEA ist ein Programm, mit dessen Hilfe Datensätze unterschiedlichster Art und Herkunft einfach und konsistent selektiert, analysiert und aufbereitet werden können. Es sind komplexe Analysen von Daten, Analysen spezieller Bereiche und viele weitere Funktionen unter Windows auszuführen. Wesentliche Programmfunktionen/ Prüfungsverfahren Kassenminusprüfung unübliche/auffällige Positionen Lückentest Abgleich Lagerbestände Ermittlung gesplittete Arbeitsverhältnisse Sonderkonditionen für Mitarbeiter Zeitreihenvergleich Benford Law Chi-Quadrat-Test Folie 20 2010 Dr. Jörg Lehr

interner Betriebsvergleich mit IDEA C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Zeitreihenvergleich I. Sachverhalt Pizzeria verkauft tägl. 100 Pizzen, je Pizza 250 g geschälte Tomaten, 300 Tage x 100 Pizzen x 250 g Tomaten = 7.500 kg Wareneinsatz II. Zeitreihenvergleich Wareneinkauf Tomaten Januar 1.500 kg, August 6.000 kg Spätestens im März konnten keine Tomaten mehr zur Pizzaproduktion vorhanden sein Problem Indiz für sachliche Unrichtigkeit der Kassenführung III. Verteidigung Berücksichtigung von Warenbeständen betriebliche Besonderheiten wie Veränderung Rezeptur, anderes Produkt, neue Preise etc. Folie 21 2010 Dr. Jörg Lehr

Digitale Betriebsprüfung C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Benfords Law Annahme, dass es mehr Zahlen mit niedriger Anfangsziffer gibt als solche mit einer hohen ersten Ziffer (Betrachtung der relativen Häufigkeit bestimmter Anfangsziffern). Folie 22 2010 Dr. Jörg Lehr

Digitale Betriebsprüfung C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Chi-Quadrat-Test Chi-Quadrat-Test untersucht die Verteilung der letzten und vorletzten Ziffern vor dem Komma sowie die Verteilung der ersten und zweiten Nachkommastellen. Der Chi-Quadrat-Test stellt eine mathematische Überprüfung von Häufigkeitsverteilungen von Einnahmen dar. Wer bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte erfasst, hat wie jeder Mensch unbewusst eine Vorliebe für bestimmte Lieblingszahlen und verwendet diese dementsprechend häufiger. Der Chi-Quadrat-Test untersucht die Verteilung bestimmter Ziffern und vergleicht, wie oft jede Ziffer in der Gesamtheit nach ihrer statistischen Wahrscheinlichkeit auftauchen sollte und wie oft sie tatsächlich verzeichnet ist. Folie 23 2010 Dr. Jörg Lehr

interner Betriebsvergleich mit IDEA C. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet Chi-Quadrat-Test In einer endlichen Zahlenmenge mit tatsächlich unbekannter Verteilung (Grundgesamtheit) wird angenommen, dass die Endziffern 0 bis 9 gleich häufig auftreten (Nullhypothese) Kleinere, zufällige Abweichungen einer Stichprobe werden nicht erheblich sein. Erhebliche Abweichungen rechtfertigen die Annahme, dass besondere Umstände vorliegen. Folie 24 2010 Dr. Jörg Lehr

interner Betriebsvergleich Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsregelung I. Geldverkehrsrechnung = Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben, Vermögensabgängen, Vermögenszugängen soweit Ausgaben höher als Einnahmen = Indiz für nicht erklärte Einkünfte II. Vermögenszuwachsrechnung = ausgehend vom Vermögenszuwachs im Prüfungszeitraum wird auf die notwendigen Einnahmen rückgerechnet III. Verteidigung nachvollziehbare schlüssige Erklärungen von Lücken z.b. Erbschaft, Darlehen, Lottogewinn, Auszahlung von LVersicherungen Folie 25 2010 Dr. Jörg Lehr

Äußerer Betriebsvergleich/Richtsatzsammlung I. Sachverhalt Pizzeria verfügt über formell ordnungsgemäße Buchführung. Rohgewinnaufschlagsatz liegt bei 200 %, laut amtlichen Richtsatz für Pizzerien in einer Spanne von 250-350 %. Die BP will zuschätzen. II. Rechtsfolgen allein das Abweichen der betrieblichen RG Aufschlagsätze berechtigt noch nicht zur Annahme einer sachlich unrichtigen Kassenführung (keine Zuschätzung) nur wenn weitere Aspekte hinzukommen (z.b. zu geringe ungebundene Privatentnahmen etc) kann sachliche Unrichtigkeit nachgewiesen werden. III. Verteidigung betriebliche Besonderheiten z.b. Happy Hour bei Gastronomie, nicht vergleichbares Warenangebot (z.b. Boutique) Folie 26 2010 Dr. Jörg Lehr

Prävention Was kann zur Risikominimierung getan werden? Erfüllung der formellen und materiellen Anforderungen an die Buchhaltung Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bzgl. der digitalen Daten und Belege Handlungsempfehlungen befolgen, z.b. Prüfung RG Sätze, Hinweis auf ungebundene Entnahmen, Kassenminusbestände, hohe Kassenbestände, fehlende Belege etc. Folie 27 2010 Dr. Jörg Lehr

Abschließende Bemerkungen Und jetzt? Folie 28 2010 Dr. Jörg Lehr

Abschließende Bemerkungen Wird schon nicht so schlimm werden, weil Folie 29 2010 Dr. Jörg Lehr

Abschließende Bemerkungen es gibt doch so viele Gegenargumente! Folie 30 2010 Dr. Jörg Lehr

Abschließende Bemerkungen Hier sind die beliebtesten: Mein Steuerberater hat mich darauf noch nie angesprochen. Das wurde früher bei einer Betriebsprüfung noch nie beanstandet. Die können mich erst für die Zukunft dazu verpflichten. Das erkläre ich dem Prüfer dann schon. Folie 31 2010 Dr. Jörg Lehr

Abschließende Bemerkungen Es gibt noch mehr gute Argumente: Damit gehe ich notfalls bis zum höchsten Gerichtshof. Wenn die mir so kommen, dann mach ich den Laden halt zu. Dann haben wir halt noch ein paar Arbeitslose mehr. Ich bin doch eine kleiner Fisch, da gibt es doch ganz andere. Folie 32 2010 Dr. Jörg Lehr

Fehlerhafte Kassenführung ist wie Trunkenheit am Steuer, wenn Sie sich sicher sind, dass ihr Argument den Polizisten überzeugt, der Ihnen gerade eine Blutprobe mit 1,8 Promille abgenommen hat, dann überzeugen Sie auch den Betriebsprüfer bzw. den Richter beim Finanzgericht. Sollten Sie sich nicht sicher sein, dass der Polizist sich von Ihnen überzeugen lässt, sollten Sie sich bessere Erklärungen überlegen! Folie 33 2010 Dr. Jörg Lehr