compendio Finanz- und Handelsgeschäft Updates zur Auflage 2011 Ausgabe Februar 2014
Ein von Compendio und Crealogix gemeinsam entwickeltes Lehrmittel für Blended Learning Bankfachliche Begleitung: CYP, Center for Young Professionals in Banking Die E-Learning-Module können bei Crealogix lizenziert werden www.bankingtoday.ch www.compendio.ch www.crealogix.com www.cyp.ch www.swissbanking.org Finanz- und Handelsgeschäft Updates zur Auflage 2011 Ausgabe Februar 2014 Grafisches Konzept und Satz: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich Druck: Edubook AG, Merenschwand Redaktion und didaktische Bearbeitung: Fabienne Thiemeyer Artikelnummer: Update Auflage: 3. Auflage 2014 Ausgabe: U1024 Sprache: DE Code: CYP Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Der Inhalt des vorliegenden Buchs ist nach dem Urheberrechtsgesetz eine geistige Schöpfung und damit geschützt. Die Nutzung des Inhalts für den Unterricht ist nach Gesetz an strenge Regeln gebunden. Aus veröffentlichten Lehrmitteln dürfen bloss Ausschnitte, nicht aber ganze oder gar das ganze Buch fotokopiert, digital gespeichert in internen Netzwerken der Schule für den Unterricht in der Klasse als Information und Dokumentation verwendet werden. Die Weitergabe von Ausschnitten an Dritte ausserhalb dieses Kreises ist untersagt, verletzt Rechte der Urheber und Urheberinnen sowie des Verlags und wird geahndet. Die ganze oder teilweise Weitergabe des Werks ausserhalb des Unterrichts in fotokopierter, digital gespeicherter oder anderer Form ohne schriftliche Einwilligung von Compendio Bildungsmedien AG ist untersagt. Copyright 2010, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich
Die Bankenwelt verändert sich laufend. Und so verändert sich auch der Inhalt des Lerntexts von BT 2.0 von Jahr zu Jahr. Es ist ein zentrales Anliegen, dass der Inhalt von BT 2.0 immer aktuell gehalten wird. Deshalb gibt Compendio Bildungsmedien jedes Jahr auf den Beginn des neuen Schuljahrs hin eine aktualisierte und korrigierte Fassung von heraus. Dieses Update sorgt dafür, dass auch die Käufer der Auflage 2011 über die jeweils aktuellsten Informationen verfügen. Dieses Update wird während dreier aufeinanderfolgender Jahre jeweils per Anfang Februar ergänzt und auf www.bankingtoday.ch publiziert. So ist sichergestellt, dass für die Vorbereitung der Abschlussprüfungen im Frühjahr bzw. Sommer sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Lehrmittels bekannt sind. Tipp: Wir empfehlen, die Änderungen und Ergänzungen des Updates früh in der Vorbereitungsphase im Lehrmittel zu vermerken bzw. in das Lehrmittel zu übertragen. So kann man von einem nicht zu unterschätzenden Repetitionseffekt profitieren. Anlegen 1 Überblick und Beteiligungspapiere 1 Gläubigerpapiere 1.1 Die Grundidee der Gläubigerpapiere Abb. 7 1.6.1 Die Obligation im Vergleich mit dem Sparkonto und der Aktie Mündelsichere Anlagen Anlegen 2 Gläubigerpapiere, Geldmarktinstrumente und Anlagefonds Die Stempelsteuer auf Obligationen wurde abgeschafft. Die letzte Zeile der Abbildung 7 kann deshalb ersatzlos gestrichen werden. Der Begriff «mündelsichere Anlagen» stammt aus dem Vormundschaftsrecht (neu Erwachsenenschutzrecht), das im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt ist. Der Bevormundete hiess ursprünglich auch Mündel. Per 1. Januar 2013 ist das revidierte Vormundschaftsrecht in Kraft getreten und der Begriff «Mündel» wird nicht mehr verwendet. 3
3 Strukturierte 3.1 Was zeichnet strukturierte aus? Abb. 33 3 Strukturierte 3.1 Was zeichnet strukturierte aus? Abb. 33 Anlegen 3 Termingeschäfte, strukturierte und alternative Anlagen Präzisierung der Tabellenzeile Markterwartungen (bei derivativen n) Der Begriff «Kurse» ist irreführend. Richtig muss es heissen: «Kurs des Basiswerts» bzw. einfach «Basiswert», also: Hebelprodukte: steigender oder sinkender Kurs des Basiswerts Partizipationsprodukte: steigender Kurs des Basiswerts Renditeoptimierungsprodukte: gleichbleibender oder leicht steigender Kurs des Basiswerts. Kapitalschutzprodukte: steigender/leicht steigender Kurs des Basiswerts Abhängig von der Produktstruktur bei Partizipationsprodukten sind die Markterwartungen des Basiswerts steigend oder sinkend. Die Abb. 33 wurde angepasst: Kategorien Beispiel: Kapitalschutzprodukte Knock-out- Warrants Trackerzertifikate Discountzertifikate Hebelprodukte Partizipationsprodukte Renditeoptimierungsprodukte Kapitalschutz ohne Cap Kapitalschutz mit Cap (steigender oder sinkender (steigender oder sinkender Markterwartungen (gleichbleibender oder leicht steigender (steigender / leicht steigender Anlageberatung und Vermögensverwaltung 4
Einstieg und 4 Eurex die europäische Terminbörse «Eurex» 1.2 Die Schweizer Börsen Abb. 4 Die Börse Die SIX Group AG hat auf den 1. Januar 2012 ihre Beteiligung an der Eurex an die Deutsche Börse AG veräussert. Als Alleinaktionärin der Eurex Zürich führt die Deutsche Börse AG auch den Schweizer Derivatmarkt im bisherigen Umfang während mindestens 3 Jahren weiter. Scoach ergänzt mit Warrants: SIX Swiss Exchange Aktien Obligationen Fondsanteile Eurex Optionen Futures (auf Aktien, Aktienindizes, Zinssätzen usw.) Strukturierte Scoach Warrants (auf Aktien, Aktienindizes, Zinssätzen usw.) 3 Scoach die europäische Börse für strukturierte Scoach war ursprünglich ein Gemeinschaftsunternehmen der SIX Swiss Exchange und der Deutschen Börse AG mit Handelsplätzen in Frankfurt am Main und Zürich. Diese Zusammenarbeit ist auf Ende Juni 2013 aufgelöst worden. Die Scoach Schweiz AG ist seit diesem Zeitpunkt eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SIX Swiss Exchange AG. 1.2 Der Wechselkurs 1.2.1 Kursnotierung Abb. 3 2.1.2 Was sind Cross Rates? Beispiel: Cross Rates bei Mischung von indirekter und direkter Notierung. 2.4.2 Termingeschäfte mit Devisen (Outright) Tabelle Berechnung Termingeschäft auf 30 Tage für Herrn Huber 3.3.1 Direkte Anlagen Nach Abb. 34 Metallkonto Devisen und Edelmetalle Bei Abb. 3 wurden die Devisenkurse für den USD falsch notiert. Richtig sind: Geld: 0.8791 (und nicht 1.8791) Brief: 0.9071 (und nicht 1.9071) Kursnotierung USD/CHF korrigiert: Cross Rates bei Mischung von indirekter und direkter Notierung. Jemand will mit Schweizer Franken britische Pfund kaufen. Es gelten folgende Kurse: USD/CHF: 0.8931 und GBP/USD: 1.6351. Wie berechnet man die Cross Rates? In der ersten Spalte der ersten Tabellenzeile muss es richtig heissen: Zinssatz Kredit CHF: 0.150% Zins für CHF 178 100. auf 30 Tage: (und nicht CHF 240 400. ) Änderung der Rechtslage betreffend Metallkonti. Neu gilt: Nicht privilegiert sind Metallkonti, bei denen der Kunde nicht Eigentümer des Metalls ist, sondern bloss eine Forderung gegen die Bank auf Herausgabe von Edelmetall hat. Investment Banking 5