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Transkript:

Betreuungsvertrag für d i e A u f n a h m e u n d B e t r e u u n g e i n e s K i n d e s i m H ort d e r J a h n s c h u l e W i t t e n b e r g e zwischen SOS-Kinderdorf Prignitz Nedwigstraße 1 19322 Wittenberge Telefon +49 (0)3877 9262-0 Telefax +49 (0)3877 9262-18 als Träger des Hortes der Jahnschule - vertreten durch die Einrichtungsleitung, Herrn Dr. Daniel Krause-Pongratz - und den Personensorgeberechtigten Frau Herrn wohnhaft in (Stadt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1

1 Betreutes Kind Das im Folgenden genannte Kind wird durch den Hort der Jahnschule betreut. Bitte für jedes Kind einen einzelnen Betreuungsvertrag ausfüllen. Vorname und Name des Kindes Geburtstag des Kindes Klassenstufe bei Betreuungsbeginn Herkunftsland (Landesstatistik) Deutschland Muttersprache (Landesstatistik) Deutsch Sobald Ihr Kind die 5. oder 6. Klasse besucht, ist eine Bewilligung des Landkreises für die Betreuung im Hort Voraussetzung! Antragsunterlagen hierfür finden Sie auf unserer Internetseite www.hort-jahnschule.de oder auf der Internetseite www.landkreis-prignitz.de Bürgerservice Formulare A-Z K (wie Kita) Anzahl Kinder mit Kindergeldanspruch gesamt: (relevant für Beitragsnachlass bei Mehrkindfamilien) (Bitte graues Feld ausfüllen.) 2

2 Betreuungszeit 2.1 Vertragsbeginn Aufnahme im Hort ab (Bitte graues Feld ausfüllen.) 2.2 Öffnungszeiten Der Hort der Jahnschule betreut Ihr Kind auf Wunsch zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr, ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen. 2.3 Gebuchte Betreuungszeiten Geben Sie hier die maximale, d. h. längste von Ihnen gewünschte Betreuungszeit an Schultagen ein. Wahrscheinlich braucht Ihr Kind diese Betreuungszeit nicht an allen Tagen. Ausschlaggebend für die Beitragsberechnung ist aber diese maximale Betreuungszeit. Folgende maximale Betreuungszeit wird vorerst gebucht (Änderungen der Betreuungszeiten siehe 2.4; Betreuung an Schließtagen siehe 2.6): vor der Schule von-bis nach der Schule von-bis Gesamtstundenzahl Sollte die maximale Betreuungszeit 4 Stunden überschreiten, muss ein entsprechender Antrag beim Landkreis Prignitz gestellt werden! Die Unterlagen hierfür finden Sie auf unserer Internetseite www.hort-jahnschule.de oder auf der Internetseite www.landkreis-prignitz.de Bürgerservice Formulare A-Z K (wie Kita). 2.4 Änderung von Betreuungszeiten Änderungen dieser Regelung können monatlich vorgenommen werden und dem Hort der Jahnschule jeder Zeit persönlich oder schriftlich durch die Personensorgeberechtigten mitgeteilt werden. 3

2.5 Schließung der Einrichtung Zu bestimmten Zeiten können im Einvernehmen zwischen Personensorgeberechtigten und dem Träger, vertreten durch die Hortleitung, Schließzeiten vereinbart werden (Betriebsferien, Schließung zwischen den Feiertagen). 2.6 Betreuung während der Schließzeiten Es besteht die Möglichkeit für Personensorgeberechtigte, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, eine ganztägige Betreuung während der Schließzeiten mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vorher anzumelden. Hierfür wird ggf. ein zusätzlicher Beitrag erhoben. 3 Kosten 3.1 Beitragspflicht Nach 17 Kita-Gesetz haben die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) zu entrichten. 3.2 Höhe und Staffelung Die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge werden durch die jeweils gültige Satzung festgelegt. Die jeweils gültige Satzung steht als Download unter www.hortjahnschule.de zur Verfügung. Gemäß dieser Satzung werden die Elternbeiträge durch Bescheid erhoben. 3.3 Eingruppierung Die Eingruppierung gemäß Satzung richtet sich nach der glaubhaft belegten Erklärung zum Einkommen der Personensorgeberechtigten. Pflegeeltern zahlen einen gesonderten Beitragssatz. Die Erklärung zum Elterneinkommen ist als Anlage 2 dem Betreuungsvertrag beigelegt. Wenn diese glaubhaft belegte Erklärung fehlt, werden die Personensorgeberechtigten in die höchste Einkommensstufe eingeordnet. 3.5 SEPA-Basis-Lastschriftmandat Die Beiträge für den Hort der Jahnschule werden durch SOS-Kinderdorf Prignitz ausschließlich mittels SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist Bestandteil dieses Vertrages und muss zusammen mit diesem zur Anmeldung eingereicht werden (Anlage 1). 4

3.4 Essensgeld Die Bezahlung des Essens erfolgt getrennt von den Elternbeiträgen über Vorkasse. Anmeldung und Bestellung erfolgt über www.sos-essen-prignitz.de. 4 Erkrankung des Kindes 4.1 Meldepflicht Kinder, die nach 34 Infektionsschutzgesetz an einer gefährlichen ansteckenden Krankheit leiden oder ein entsprechender Verdacht besteht, dürfen den Hort der Jahnschule nicht besuchen. Hinsichtlich dieser Krankheiten besteht eine gesetzliche Meldepflicht der Personensorgeberechtigten. Ausnahmen bedürfen der amtsärztlichen Zustimmung. Der zuständige Amtsarzt oder der von ihm beauftragte Arzt des Gesundheitsamtes entscheidet, ob krankheits- oder ansteckungsverdächtigte oder Krankheitserreger ausscheidende, nicht erkrankte Kinder oder die Geschwister dieser sowie die in Satz 1 genannten Kinder den Hort der Jahnschule besuchen dürfen. 4.2 Hausarzt und Krankenversicherung Name Hausarzt Praxisadresse Hausarzt Krankenversicherung Versicherungs-Nr. Familienmitversicherung bei Mutter Vater private Krankenversicherung 5

4.3 Chronische Erkrankungen Bitte melden Sie uns chronische Erkrankungen (z. B. Allergien, Diabetes), die im Betreuungsalltag eine Rolle spielen oder auf die wir besonders achten sollen. Sollten in bestimmten Fällen besondere Maßnahmen ergriffen werden, bitten wir darum, uns im Folgenden darüber zu informieren oder das persönliche Gespräch zu suchen. Erkrankung(en) Besondere Maßnahmen 5 Betreuung 5.1 Gesetzlicher Auftrag Die Tagesbetreuung umfasst die Förderung, Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder entsprechend des gesetzlichen Rechtsanspruchs laut Kita-Gesetz. 5.2 Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch eine Hortmitarbeiterin und endet mit der Übergabe des Kindes an eine abholberechtigte Person. Bei einem selbstständig nach Hause gehenden Kinde endet die Aufsichtspflicht mit dem Verlassen des Grundstücks des Horts. 5.3 Unfallversicherungsschutz Während der Betreuung durch den Hort der Jahnschule besteht für das Kind ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 6

5.4 Haftung Der Hort der Jahnschule haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Essen/Getränken, Geld o. ä. während der Betreuungszeit. 5.5 Abwesenheit des Kindes Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, den Hort zu informieren, wenn das Kind nicht zur Betreuung kommt. 6 Kündigung 6.1 Kündigungsfristen Die Personensorgeberechtigten und der Träger können jeweils die Betreuung im Hort der Jahnschule mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Posteingangs der Kündigung bei SOS-Kinderdorf Prignitz an. Von dieser Regelung kann nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Schulwechsel oder Umzug, abgewichen werden. 6.2 Ausschluss Der Träger kann die Entscheidung zur Bereitstellung des Betreuungsplatzes zurückziehen und das Kind vom Besuch des Jahnschulhortes ausschließen, wenn o die Personensorgeberechtigten trotz Mahnung den Zahlungsverpflichtungen 2 Monate nicht nachkommen bzw. in Höhe von 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand sind und/oder wiederholt gegen die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag und/oder wiederholt gegen diese Satzung verstoßen oder o medizinische Indikationen vorliegen. 6.3 Kündigung aus gesetzlichen Gründen SOS-Kinderdorf Prignitz kann Betreuungsverträge kündigen, wenn gesetzliche Bestimmungen den vertraglichen Vereinbarungen entgegenstehen. 6.4 Form und Begründung Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu begründen. 7

7 Abholregelung 7.1 Abholregelung Mein/unser Kind wird vorerst immer abgeholt. Berechtigt zum Abholen sind: Name Vorname täglich MO DI MI DO FR (Bitte graue Felder ausfüllen/ankreuzen.) darf alleine nach Hause gehen und zwar ab (Uhrzeit) bis spätestens (Uhrzeit) (Bitte graue Felder ausfüllen oder ankreuzen.) Folgende spezielle Abholregelungen sollen darüber hinaus gelten. 8

7.2 Änderung der Abholregelung Änderungen dieser Regelung können dem Hort der Jahnschule jeder Zeit persönlich oder schriftlich durch die Personensorgeberechtigten mitgeteilt werden. 8 Kontakt 8.1 Postadresse Postsendungen erreichen die Personensorgeberechtigten unter folgender Adresse. Straße: Postleitzahl: Ort: 8.2 Telefon Unter folgenden Nummern können im Bedarfsfall die Personensorgeberechtigten telefonisch erreicht werden. Telefonnummer angerufene Person 9

8.3 Mail Unter folgenden Mailadressen können im Bedarfsfall die Personensorgeberechtigten angeschrieben werden. 8.4 Änderung der Kontaktdaten Wohnungswechsel, Namensänderungen und veränderte Erreichbarkeit müssen die Personensorgeberechtigten dem Hort der Jahnschule melden. 9 Zustimmungen 9.1 Satzung Mit der Unterschrift unter den Betreuungsvertrag wird die jeweils gültige Satzung des Horts der Jahnschule anerkannt. 9.2 Datenverarbeitung Mit der Unterschrift unter den Betreuungsvertrag wird der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und Speicherung der im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung dieser Anmeldung gewonnen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zugestimmt. 9.3 Fotos Ich/Wir erlauben die unentgeltliche Verwendung von Fotos, auf dem das betreute Kind abgebildet ist (bei Zustimmung bitte graues Feld ankreuzen!). Die Erlaubnis gilt ohne zeitliche und örtliche Beschränkung und nur für die Verwendung des Bildmaterials im Rahmen der satzungsgemäßen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des SOS-Kinderdorf e.v. Die Einwilligung umfasst die Verwendung in gedruckten Medien (z.b. Presseveröffentlichungen, SOS-Kinderdorfbote, Jahresberichte, Informations- und Werbedrucksachen, Spendenaufrufe), jegliche digitale Nutzungen (z. B. auf Datenträgern oder auf Homepages und Internetangeboten) und die Wieder- 10

gabe z. B. bei Vorträgen oder anderen Veranstaltungen. Der SOS-Kinderdorf e.v. ist berechtigt, auch Dritten (z. B. beauftragte Redaktionen) die Verwendung zum vorgenannten Zweck zu gestatten. Die Namen der Kinder können aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen verändert werden, wenn dies als notwendig erachtet wird. Ein Widerruf dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich möglich und ist wirksam für künftige Verwendungen, berührt aber nicht zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits bestehende Aufzeichnungen sowie etwaige bereits daraus entstandene und/oder entstehende Bildverwertungen. 10 In eigener Sache SOS-Kinderdorf Prignitz freut sich, dass Sie Ihr Kind im Hort der Jahnschule anmelden. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere pädagogischen Fachkräfte mit viel Einfühlungsvermögen und Kompetenz Ihr Kind in seiner Entwicklung begleiten werden. Für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge haben wir immer ein offenes Ohr. Nach Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Betreuungsvertrages an SOS-Kinderdorf Prignitz werden die Daten in die Verwaltungssoftware übertragen. Im Anschluss erhalten die Eltern auf Wunsch eine von SOS-Kinderdorf unterschriebene Kopie des Vertrages zurück. Wittenberge, den Wittenberge, den Personensorgeberechtigte (Mutter) SOS-Kinderdorf e. V. Personensorgeberechtigter (Vater) Anlage 1: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Anlage 2: Erklärung zum Einkommen der Personensorgeberechtigten 11