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Transkript:

Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg vom 21.12.2011) das Anwaltshaus Böblingen informiert!

Herausgeber Schobinger & Partner, Rechtsanwälte Fachanwälte Carmen Meola, Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht Herrenberger Str. 14 71032 Böblingen Tel: 07031 81749-60 Fax: 07031 81749-99 Email: post@anwaltshausbb.de Internet: www.anwaltshausbb.de Partnerschaftsregister Amtsgericht Böblingen Nr. 240009 Stand: Januar 2012 Diese Mandanteninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Über Hinweise und Anregungen zu dieser Broschüre würden wir uns wie immer freuen. 2

MANDANTENINFORMATION zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Kammern Freiburg) zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Kammern Freiburg) hat in einem aktuellen Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen: 10 Sa 19/11) entschieden, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers bei dessen durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres untergehen und bei einer späteren Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitgeber abzugelten sind. Der Arbeitnehmer und Kläger war von 2006 bis zum Ausscheiden aus seinem Arbeitsverhältnis am 30. November 2010 arbeitsunfähig erkrankt. Er begehrte von seinem Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubsansprüchen für die Jahre 2007, 2008 und 2009. Das Landesarbeitsgericht hat dem Arbeitnehmer nur die Abgeltungsansprüche für das Jahr 2009 zugesprochen. Darüber hinaus hat es entschieden, dass die weiteren beantragten Urlaubsansprüche für die Jahre 2007 und 2008 zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers bereits verfallen waren. Gemäß 7 Abs. 3 BUrlG geht der Urlaubsanspruch am Ende des ersten Quartals des Folgejahres unter. Als Folge der Schultz- Hoff -Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 20.Januar 2009 (C-350/06) hat das Bundesarbeitsgericht im Wege der unionsrechtskonformen Rechtsfortbildung mit seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) entschieden, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind. 3

Nach einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2011 (C-214/10) ist eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre jedoch nicht geboten und eine nationale Regelung mit einer Begrenzung des Übertragungszeitraums von 15 Monaten unionsrechtlich nicht zu beanstanden. Unter Berücksichtigung dieser EuGH Entscheidung hat nunmehr auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers bei dessen durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres untergehen und bei einer späteren Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitgeber abzugelten sind. Eine Pressemitteilung vom 28.12.2011 und weitere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.lag-badenwuerttemberg.de/servlet/pb/menu/1273195/index.html?root=1 149275 Es wird empfohlen, diese Informationen zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen. 4

Anwaltsübersicht Schobinger & Partner Manfred Arnold Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Carmen Meola Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht Dorothee Korn Fachanwältin für Familienrecht Gert Kreutzfeldt 7.5.2011 Rechtsanwalt seit 1983 Fachanwalt für Mietrecht und WEG Ursula Negler Prassler Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Axel Schobinger Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Wirtschaftsmediator, CfM Nadine Strohmaier Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht, Jugendstrafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht Dr. Claus Strohmaier Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht In Kooperation mit: Dipl. oec. Margit Schobinger Steuerberaterin www.steuerberater-bb.de 5

Schobinger & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte Herrenberger Str. 14 71032 Böblingen Telefon (07031) 81749-60 Telefax (07031) 81749-99 post@anwaltshausbb.de www.anwaltshausbb.de 6