Fachthemen-Merkblatt 3003 Version 01/04.2017 Grundlage VKF Brandschutzanwendung Nr.26387 Anwendung Systembedingungen / Anforderungen Stand der Technik Papier (STP) Brandschutzmassnahmen für VAWD unter Verwendung von lamitherm 23 PIR Top Flächige Wärmedämmung in Aussenwandbekleidungen an Gebäuden mittlerer Höhe sind so zu unterteilen, dass sich ein Brand an der Aussenwand vor dem Löschangriff durch die Feuerwehr um nicht mehr als zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses ausbreiten kann. Bei WDVS gilt das als erfüllt, wenn in jedem Geschoss ein umlaufender Brandriegel aus Baustoffen der RF1 (Schmelztemperatur 1.000 C) mit einer minimalen Höhe von 0,2 m eingebaut wird oder das WDVS mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt wird. Aussenwandbekleidungssystem für Gebäude mittlerer Höhe ohne Beherbergungsbetriebe. Aufgrund der speziellen brandschutztechnischen Eigenschaften der swisspor PIR Top 023 Fassadenplatte, sind Brandschutzmassnahmen in Form von horizontalen, geschossweisen oder vertikalen Brandriegeln (horizontal oder vertikal angeordnete Schutzstreifen innerhalb der Dämmebene von WDVS mit brennbarer Dämmung), die die unkontrollierte Brandausbreitung in der Dämmebene verhindern sollen, bei der eingesetzten Verbundplatte (PIR-EPS) nicht notwendig. Untergrund: Raumabschliessende, massive, mineralische Wand aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF1 (kein Beitrag zum Brand) mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Kleber: LAWASTAR plus und forte POLYmörtel light, maximale Kleberdicke 20 mm Dämmstoff: swisspor PIR Top 023 Fassadenplatte der swisspor AG Plattendicke: 60-320 mm / Brandverhalten: RF2 Gewebeeinbettung: LAWASTAR plus POLYmörtel light, minimale Schichtdicke 4 mm KABE Glasgittergewebe grün (ETAG 004 geprüft) Deckputz (Oberputz) Deckschichten ( harte Beläge ) Deckputze: WANCODUR, WANCOLAN, WANCOSIL, WANCOLITH, BLUEtec Deckschicht: kelesto Klinkerriemchen Minimale Dicke: Putze: 1,5 mm / harte Beläge 8 mm 2-facher Farbanstrich: Schichtstärke: maximal 0,50 mm Die swisspor PIR Top 023 Fassadenplatte wird im System lamitherm 23 PIR Top integriert und handelt es sich um ein Aussenwandbekleidungssystem, das aus einer maximal 320 mm dicken brennbaren Wärmedämmung (Mehrschichtplatte, maximal 314 mm PU/PIR-Hartschaum und 6-10 mm EPS, beide RF 2) bestehen, die mit einem mineralisch gebundenen Klebemörtel (RF 1) auf einer nichtbrennbaren, raumabschliessenden, massiven Aussenwand (Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten) befestigt werden und die an ihrer Aussenseite vollflächig mit einem glasgitterarmierten Putzsystem in einer minimalen Dicke von 5,5 mm (davon immer 4 mm armierter Unterputz RF1) bzw. einem harten Belag (RF 1, Dicke mindestens 8 mm) abgedeckt sind. Die dispersionsgebundenen Oberputze liefern nur einen geringen Brandbeitrag (RF 2) und haben eine maximale Dicke von 4 mm. Eine grössere Dicke der mineralisch gebundenen bzw. nichtbrennbaren Oberputze (RF 1) wirkt eher schützend. Im STP wird einerseits ausführlich auf die Anbringung und Ausführung von Brandriegeln in der Praxis eingegangen (die in den benannten WDVS mit dem lamitherm 23 PIR Top Dämmsystem nicht notwendig sind), andererseits werden auch zusätzliche Brandschutzmassnahmen beschrieben, die sich für bestimmte Bereiche der Gebäudeaussenwand aus den Brandschutzvorschriften der VKF direkt oder inhaltlich ableiten. Durch die speziellen brandschutztechnischen Eigenschaften ist es jedoch nur notwendig einen Teil dieser Massnahmen an Gebäuden mittlerer Höhe auszuführen. Die einzelnen Massnahmen sind nachfolgend, in Anlehnung an das STP dargestellt. Nicht angegebene Massnahmen müssen nicht umgesetzt werden.
Brandschutzabstände Zwischen Bauten und Anlagen sind Brandschutzabstände einzuhalten, damit diese sich nicht durch gegenseitige Brandübertragung gefährden. Den brennbaren Baustoffen in Aussenwandbekleidungssystemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es sind folgende Brandschutzabstände zwischen benachbarten Bauten und Anlagen einzuhalten: 5.00 m, beide Aussenwände eine äusserste Schicht aus Baustoffen der RF1 aufweisen 7.50 m, wenn eine Aussenwand eine brennbare äusserste Schicht aufweist 10.00 m, wenn die Aussenwände eine brennbare äusserste Schicht aufweisen Unterschreitung der Abstände Brandschutzabstand 4.00m Wenn die Brandschutzabstände unterschritten werden, sind Ersatzmassnahmen zu treffen. Mindestens 4,00 m, wenn die Aussenwände ein WDVS unter Verwendung einer äussersten Schicht und einer Wärmedämmschicht aus Baustoffen der RF1 haben. Ausführung wancortherm 34, beide Seiten mit nichtbrennbarer Wärmedämmung und nichtbrennbarer äusserer Schicht. Brandschutzabstand 5.00m Mindestens 5,00 m, wenn die Aussenwände mit einer VAWD unter Verwendung allseits geschlossener äusseren Schichten (armierte Grundputze und Deckputze oder «harte» Beläge Stein, Feinsteinzeug, Klinker etc.) aus Baustoffen RF1, in einer Dicke von mindestens 5 mm versehen sind. Die Dämmung darf dann brennbar (RF 2) sein. Wenn auf beiden Aussenwänden ein lamitherm 23 PIR Top appliziert wird, bedarf es keiner Brandriegel. Falls eine Aussenwand mit einer anderen VAWD ausgeführt wird, muss dieses den Vorgaben des STP entsprechen. Brandschutzabstand 6.00m Mindestens 6,00 m, wenn die Aussenwände mit einem WDVS unter Verwendung einer brennbaren äussersten Schicht (RF 2) und einer brennbaren Wärmedämmschicht (RF 2) versehen sind. Wenn auf beiden Aussenwänden das System lamitherm 23 PIR Top appliziert wird, bedarf es keiner Brandriegel. Falls eine Aussenwand mit einer anderen VAWD ausgeführt wird muss dieses den Vorgaben des STP entsprechen. Brandschutzanwendung Deckputz RF1 Brandschutzanwendung Deckputz RF2 KABE SIL Mineralputz, VKF Brandschutzanwendung Nr. 26216 Einbettungsmasse mit Glasfasergewebe und mineralisch gebundenem Deckputz KABE KH KUNSTHARZPUTZ, VKF Brandschutzanwendung Nr. 26217 Einbettungsmasse mit Glasfasergewebe und organisch gebundenem Deckputz
Brandabschnittsbildung Brandmauern Flucht- und Rettungswege Diese erfolgen bei Bauten und Anlagen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile als Trennungen in Brandabschnitte. Diese Bauteile sollen die Brandausbreitung innerhalb des Gebäudes auf andere Brandabschnitte verhindern, was einen entsprechenden Anschluss an die Aussenwände bedingt. Die notwendige brandschutztechnische Qualität dieser Anschlüsse ist durch die Festlegung einer massiven, mineralischen, nicht brennbaren Schicht mit ca. 30 Minuten Feuerwiderstand als Bedingung für den Untergrund. Auf dieser Grundlage kann, einschliesslich Brandmauern, auf eine zusätzliche Abbildung der Brandabschnittbildung in dem System lamitherm 23 PIR Top verzichtet werden. Auch für das System lamitherm 23 PIR Top gelten im Bereich der Flucht- und Rettungswege erhöhte Anforderungen an die Brennbarkeit des Dämmstoffes. Bei vertieften Hauseingängen oder Hausdurchgängen, die Flucht- und Rettungswege sind ( sicherer Ausgang ins Freie ), müssen die benannten WDVS an Wänden und Untersicht (Decke) mit Dämmstoffen der RF1 ausgeführt werden. Laubengänge / Flucht- und Rettungswege An ausgewiesenen Laubengängen müssen Aussenwandbekleidungen aus Baustoffen der RF1 bestehen. Die Dämmung der lamitherm 23 PIR Top muss durch Baustoffe der RF1 ersetzt werden. Die Stirnfläche (Streifen) der nicht brennbaren Dämmung darf aussen mit der brennbaren Flächendämmung überdeckt werden. Ausführung im Spritzwasserbereich Auf Horizontalflächen auftreffender Regen verursacht jedoch Spritzwasser, welches erfahrungsgemäss bei nicht brennbaren Dämmstoffen zur Durchfeuchtung und damit zu Bauschäden führen kann. Aus diesem Grund ist es notwendig, in diesen Bereichen streifenweise eine Perimeterdämmung auszuführen, die meist aus brennbaren Dämmstoffen besteht. Die Ausbildung der Perimeterdämmung darf dabei eine Höhe von 0,25 m über der Sockellinie oder dem Anschluss der Horizontalfläche nicht überschreiten.
Installationen in der Dämmebene In der Dämmschicht sind grundsätzlich keine geschossübergreifenden Leitungsführungen (Rohre, Kabel etc.) zulässig. Installationen sind im Untergrund (Aussenwand) zu verlegen und vollflächig mit mineralischem Mörtel zu überdecken. Abweichungen sind im Einzelfall abzuklären. Vorzugsweise sollten alle geschossübergreifenden Installationen im Innenbereich der Gebäude oder vor der Aussenwandbekleidung geführt werden. Bei Abweichungen von diesem Grundsatz ist aus brandschutztechnischer Sicht zunächst der nachfolgende Lösungsansatz für eine Verlegung im Dämmbereich denkbar. Die Leitungen sind in einem durchgehenden und allseits geschlossenen Installationskanal zu verlegen, der in dieser Einbaulage einen Feuerwiderstand von 30 Minuten (z. B. mit nichtbrennbaren Brandschutzplatten, gemäss der Liste «Allgemein anerkannte Bauprodukte») aufweist. Die Aussenseite der nicht brennbaren Kanalbekleidung muss zur Aufnahme eines mineralischen Klebemörtels geeignet sein. Die Ausführung ist im Einzelfall zu planen, die Eignung nachzuweisen und behördlich abzustimmen. Fassadensanierung / Aufdoppelung bestehender VAWD Bei Fassadensanierungen von bestehenden WDVS wird nach STP unterschieden in: 1. Aufbringen einer zusätzlichen, neuen äusseren Schicht auf die bereits vorhandene, als Beschichtung, Anstrich, Deckputz, Deckschicht oder einem kompletten Aussenputz aus bewehrtem Grundputz und Deckputz/Deckschicht ohne Wärmedämmung 2. Aufbringen eines neuen, zusätzlichen WDVS einschliesslich Wärmedämmung und Putzschicht/Deckschicht 3. Rückbau und Ersatz der bestehenden Dämmung (entspricht Neubauverhältnis) Die Arbeiten nach Punkt 1, d.h. vom Farbauftrag bis zum kompletten Neuverputz, beeinträchtigen aus brandschutztechnischer Sicht ein bereits ausgeführte VAWD in lamitherm 23 PIR Top nicht. Im Falle einer Sanierung einer bestehenden VAWD nach Punkt 2 mit brennbarer Dämmung mit einer lamitherm 23 PIR Top Dämmung als Aufdopplung sind im Bestand nachträglich Brandriegel nach STP in der bestehenden Dämmung bis auf den Untergrund zu installieren. Die Gesamtdicke der Dämmung darf 320 mm nicht überschreiten.
Lokale Überschreitung der Dämmdicke, Deckenstirnen, Dekorprofile, Zierelemente usw. Die maximal zulässige Dämmdicke der lamitherm 23 PIR Top Dämmung von 0,32 m darf punktuell bei kleinen Mauerwerksabsätzen, Deckenstirndämmungen und dgl. oder linienförmig bei Dekorprofilen überschritten werden, allerdings dabei nicht die Dicke der EPS-Schicht. Die Überschreitung der maximalen Dämmdicke in der Fläche darf nicht mehr als 0,05 m betragen und muss lokal begrenzt sein (maximal 15 % der betroffenen Fassadenseite). Streifenförmige, vertikal oder horizontal angebrachte Dekorprofile der RF3 mit einem maximalen Querschnitt von 0,15 m² können unter bestimmten Voraussetzungen auf die lamitherm 23 PIR Top Dämmung aufgebracht werden, ohne zu einer erhöhten brandschutztechnischen Gefährdung zu führen. Der Grundputz (minimale Dicke hier 3 mm, RF1) inklusive Bewehrung muss immer hinter den Dekorprofilen durchgeführt werden. Die Dekorprofile müssen auf dem Grundputz mit einem für die benannten WDVS ausgewiesenen Klebemörtel vollflächig (Floating-Buttering-Verfahren) verklebt werden. Falls erforderlich muss eine zusätzliche mechanische Befestigung nach Angaben des Herstellers des Dekorprofils erfolgen.