SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Nachweis 24. BImSchV

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Transkript:

sc A4364 141205 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 05.12.2014 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Nachweis 24. BImSchV Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Schallschutznachweis für vorhandene Bürogebäude gemäß 24. BImSchV an der Straße Alt-Mahlsdorf (B1/B5) Berlin Porta Ost V+V GmbH & Co. KG Bakenweg 16 20 32457 Porta-Westfalica A4364

Inhaltsverzeichnis 1. Situation...3 2. Grundlagen...3 3. Anforderungen an den Schallschutz...4 3.1. Allgemeines... 4 4. Berechnungsverfahren...4 5. Ermittelung der vorhandenen Schalldämm-Maße...5 6. Vergleich Bestand mit Erfordernis...5 7. Zusammenfassung...6 Anlagen -2-

1. Situation In Berlin wird im Bezirk Marzahn-Hellersdorf der Neubau eines Porta Möbelmarktes mit Anbindung an die Straße Alt-Mahlsdorf (B1/B5) als Vollanschluss über eine Ampelkreuzung geplant. Für die Anbindung des Porta Möbelmarktes wird eine Linksabbiege- und eine Rechtsabbiegespur geplant, so dass eine wesentliche Änderung an der Straße im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorliegt. Im schalltechnischen Gutachten vom 28.08.2014 wurde festgestellt, dass für 2 Objekte Anspruchsvoraussetzungen gemäß 24. BImSchV bestehen, da die Prognosepegel über 70 db(a) tagsüber liegen (siehe Anlage 1): IP1: L r = 72 db(a) Landsberger Straße 264/265 IP2: L r = 73 db(a) Landsberger Straße 263. Somit sind die Berechnungen der erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße gemäß 24. BImSchV durchzuführen und zu prüfen, ob die Anforderungen gegen Außenlärm an den Bestandsgebäuden erfüllt werden. IP1: Landsberger Straße 264/265 IP2: Landsberger Straße 263 2. Grundlagen 24. BImSchV Verkehrswege Schallschutzmaßnahmenverordnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Ausschnittskopien der Bürogebäude Landsberger Straße und Informationen zu den Raumnutzungen (Büroräume / Großraumbüros / Ausstellungsräume u. a. Kago Kamine/Schornsteine) sowie vorhandene Baukonstruktionen. -3-

3. Anforderungen an den Schallschutz 3.1. Allgemeines Die Verkehrswege-Schallschutzverordnung (24. BImSchV) hat ein Berechnungsverfahren, mit dem für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen die erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße berechnet werden. Da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an IP1 und IP2 überschritten werden, werden nachfolgend die Schalldämm-Maße in Abhängigkeit von den Außenlärmeinwirkungen untersucht und für die baugleich ausgeführten Büroräume die erforderliche Schalldämmung ermittelt. Im vorliegenden Fall ist aus der 24. BImSchV folgendes Berechnungsverfahren zugrunde zu legen: 4. Berechnungsverfahren Die Ermittelung dieser Schalldämm-Maße erfolgt nach der Tagesnutzung der Büroräume entsprechend der Gleichung (2) der 24. BImSchV R w,res. = L rt + 10 lg S G / A - D + E hierin bedeuten: R w,res. = erf. bewertetes Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in db L r,t = Beurteilungspegel für den Tag gemäß der 16. BImSchV S G = vom Raum aus gesehen gesamte Außenfläche in m² A = äquivalente Absorptionsfläche des Raumes in db (A = 0,8 x Gesamtgrundfläche) D = Korrektursummand nach Tabelle 1 der 24. BImSchV: D = 42 db für Büroräume D = 47 db für Großraumbüros E = Korrektursummand nach Tabelle 2 der 24. BImSchV: E = 3 db für innerstädtische Straßen -4-

5. Ermittelung der vorhandenen Schalldämm-Maße Die vorhandenen Schalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in dem Beiblatt 1 zur DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - bestimmt. Aus dem Beiblatt 1 zur DIN 4109 werden für die vorhandenen Außenwandkonstruktionen (Einsicht in die Bauakten) sowie die Flächen ermittelt und die Schalldämm-Maße abgeschätzt. Nach den Ausführungsplänen besteht die Außenfassade aus: - 15 cm Betonplatte - 8 cm Wärmeisolierung - Klinker-Verblendfassade Schalldämmung R w,r = 51 db Die vorhandenen Fensterkonstruktionen bestehen aus Isolierverglasungen gemäß Wärmeschutzverordnung, so dass hier von einem Schalldämm-Maß von R w = 30 db an den Bestandsgebäuden auszugehen ist. 6. Vergleich Bestand mit Erfordernis Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß R w,res ergibt sich aus den Einzelflächen Wand/Fenster mit den jeweiligen Schalldämm-Maßen aus den Anlagen 1.1 1.4. Aus dem Vergleich der erforderlichen Schalldämm-Maße R w,res. mit den tatsächlich an den Bestandsgebäuden vorhandenen Schalldämm-Maßen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Anforderungen erfüllt werden (siehe nachfolgende Tabelle): -5-