Betriebsanweisung nach 20 Gefahrstoffverordnung Stand: April 2007 Institut für Anorganische Chemie der Universität Hannover Materialsynthese-Praktikum für Studierende der Chemie mit Abschluss Master Allgemeine Laborordnung Beim Umgang mit gasförmigen, flüssigen oder festen Gefahrstoffen sowie mit denen, die als Stäube auftreten, sind besondere Verhaltensregeln und die Einhaltung von bestimmten Schutzvorschriften zu beachten. Der Umgang mit Stoffen deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, hat so zu erfolgen wie der mit Gefahrstoffen. Die Aufnahme der Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption über die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen. Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die giftig (T) umweltgefährlich (N) sehr giftig (T + ) hochentzündlich (F + ) gesundheitsschädlich (X n ) leichtentzündlich (F) reizend (X i ) brandfördernd (O) ätzend (C) explosionsgefährlich (E) krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend (fruchtschädigend) erbgutverändernd sensibilisierend sind oder aus denen bei der Verwendung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können. Bei allen Arbeiten im Labor sind die folgenden Regelungen einzuhalten.
1. Grundregeln a. Das Betreten des Labors ist nur Studierenden der oben genannten Praktika erlaubt, denen ein Laborplatz zugeteilt ist. Dies gilt insbesondere für Versuche, die in Forschungslaboratorien einzelner Arbeitskreise unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters durchgeführt werden. Hier ist zudem den Anweisungen anderer Arbeitskreismitglieder Folge zu leisten. Versuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sich mindestens eine weitere Person im Labor befindet. b. Im Labor muss ständig eine Schutzbrille getragen werden. Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder aber eine Überbrille nach W DIN 2 über der eigenen Brille tragen. Träger von Kontaktlinsen müssen eine spezielle Brille tragen, die den Kontakt der Augen mit Flüssigkeit verhindert. c. Im Labor ist ständig ein weißer Baumwollkittel zu tragen, der aufgrund des Brennund Schmelzverhaltens keine erhöhte Gefährdung im Brandfall erwarten lässt. Die persönliche Kleidung muss den Körper und die Arme ausreichend bedecken. Die persönliche Kleidung soll so gewählt werden, dass im Gefahrfall keine erhöhte Gefährdung von ihr ausgeht. Es darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. Es ist insbesondere untersagt, das Labor mit kurzen Hosen, Röcken, Sandalen u.ä. zu betreten. d. Die beim Umgang mit einem Gefahrstoff in den entsprechenden Sicherheitsratschlägen (S-Sätzen) und speziellen Betriebsanweisungen vorgesehenen Körperschutzmittel wie Korbbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Handschuhe u.ä. sind zu benutzen. e. Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist strikt verboten. f. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können (und umgekehrt). g. Lebensmittel sind im Labor nicht gestattet. h. Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten. i. Laufende Experimente im Praktikumssaal dürfen auf keinen Fall unbeaufsichtigt sein. Das Verlassen des Arbeitsplatzes während eines Versuchs ist nur zulässig, wenn eine andere Person im Labor über das Experiment unterrichtet ist und die Aufsicht übernimmt. j. Jedes Experiment im Praktikumssaal muss so geplant werden, dass es innerhalb der Öffnungszeiten des Praktikums durchführbar ist bzw. bei Laborschluss gefahrlos unterbrochen werden kann. Es ist untersagt, Versuche im Praktikumssaal über Nacht laufen zu lassen. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit einem Assistenten möglich. k. Gefäße, Geräte oder Apparaturen dürfen nach Laborschluss keinesfalls am Arbeitsplatz frei zugänglich zurückgelassen werden. Sie dürfen nach entsprechender Sicherung (z.b. gegen Umfallen oder Auslaufen) im Abzug, im Trockenschrank etc. stehen gelassen werden, wenn von ihnen keine Gefahr
ausgehen kann. Sie sind mit Namen des Studenten, Platznummer und gegebenenfalls mit Inhaltsangabe zu versehen. 2. Praktikumsbetrieb a. Jeder Studierende übernimmt am ersten Praktikumstag gegen Unterschrift einen Laborplatz samt Platzausrüstung. Fehlende oder defekte Ausrüstungsteile sind dem zuständigen Laborpersonal sofort zu melden. Der Laborschrank ist mit einem eigenen Vorhängeschloss zu verschließen. (gilt nur bei Saalpraktikum!) b. Nach Beendigung des Praktikums wird der Laborplatz samt der vom Institut bereitgestellten Arbeitsmittel (vollständig und gereinigt!) gegen Quittung abgegeben. (gilt nur bei Saalpraktikum!) c. Aufwendige Apparaturen oder selten benötigte Geräte werden bereit gestellt und sind entsprechend pfleglich zu behandeln. d. Fehlende oder defekte vom Institut bereitgestellte Arbeitsmittel müssen in jedem Fall ersetzt werden. e. Alle allgemein zugänglichen Geräte (Röhrenofen, Sandbäder, Netzgeräte etc.) sind sofort nach Benutzung zu reinigen und an den ursprünglichen Platz zurückzustellen. f. Vorratsgefäße für Chemikalien dürfen nur zum Abfüllen aus den Regalen bzw. Schränken entnommenen werden und sind nach Gebrauch umgehend an den ursprünglichen Platz zurückzustellen. g. Leere Chemikaliengefäße sind auf den dafür vorgesehenen Platz zu stellen. Sie werden in der Regel zum nächsten Praktikumstag aufgefüllt. h. Vor Beginn der praktischen Arbeiten muss sich jeder Studierende persönlich über alle Gefahrstoffe informieren, die an dem jeweiligen Praktikumstag zum Einsatz kommen. Dies geschieht entweder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen bzw. einer Sicherheitsdatenblatt-CDROM oder durch Nachschlagen in einem Ordner, in dem die Gefahrstoff-Datenblätter vor Beginn des Praktikums gesammelt werden. Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich. Die R- und S- Sätze sind für jeden Versuch im Laborjournal zu notieren, der Wortlaut dieser R- und S-Sätze muss am Ende des Laborjournals vorhanden sein. i. Jeder Versuch ist vor Beginn der praktischen Arbeiten in einem fest gebundenen DIN A4 Heft (Laborjournal) nach Vorgabe des Praktikumsleiters vorzubereiten. Das Laborjournal ist zusammen mit einer Ansatzberechnung sowie einer Skizze der Versuchsapparatur zum jeweiligen Labortag mitzubringen. j. Während des Laborbetriebs ist im Laborjournal die Durchführung des jeweiligen Versuches nach der ausgeteilten Vorlage zu protokollieren. Abweichungen von den ausgegebenen Versuchsvorschriften sind nur nach Absprache mit dem jeweiligen Assistenten zulässig. k. Jeder Studierende ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz am Abend in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Der Labordienst ist für den einwandfreien Zustand der allgemein zugänglichen Bereiche des Labors verantwortlich.
3. Allgemeine Schutz- und Sicherheitseinrichtungen a. Die Frontschieber der Abzüge sind geschlossen zu halten. Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren (z.b. durch einen Papierstreifen oder Wollfaden). Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden und müssen umgehend dem Assistenten angezeigt werden. Einen Ausfall der Be- und/oder Entlüftung (Alarmton) ist unverzüglich zu melden. b. Alle (Not)ausgänge, Feuerlöscheinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notduschen, Augenduschen und Notabsperr-Vorrichtungen für Gas, Strom und Wasser müssen ständig frei zugänglich sein. c. Die Augenduschen sind wöchentlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Bodeneinläufe und Becken-Siphons sind mit Wasser gefüllt zu halten, um die Abwasserleitungen gegen den im Labor herrschenden Unterdruck zu verschließen. d. Die Benutzung von Feuerlöschern ist unverzüglich dem Laborpersonal zu melden, um die Wiederbefüllung zu gewährleisten. 4. Abfall-Minderung und -Entsorgung a. Der Weiterverwendung und der Wiederaufbereitung von Chemikalienresten ist der Vorzug vor der Entsorgung zu geben. Gefährliche Reststoffe (Alkalimetalle, Peroxide, Hydride, Säuren/Laugen etc.) sind sachgerecht nach Maßgabe der Versuchsvorschriften bzw. der Skripte zum Praktikum in weniger gefährlichen Stoffen umzusetzen, die dann entsprechend entsorgt werden. b. Anfallende nicht weiter verwendbare Chemikalienreste, die aufgrund ihrer Eigenschaften als Sonderabfall einzustufen sind, müssen in den ausstehenden Gefäßen gesammelt werden. Maßgeblich hierfür ist der Entsorgungsplan. c. In die Abfallbehälter unter den Laborbänken gehören keine Chemikalienreste (auch keine Filterpapiere!). Der Abfall ist wie dort angegeben zu sortieren. 5. Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind folgende Anweisungen einzuhalten; Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern. Gefährliche Versuche abstellen, Gas, Strom, und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen! ). Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können, oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Ein Unfall ist unverzüglich dem Laborpersonal und dem Praktikumsleiter zu melden.
6. Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich einen notwendigen NOTRUF tätigen. Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. Kleiderbrände löschen. Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen. Bei Augenverätzungen mit der Augendusche beide Augen von außen her zur Nasenwurzel bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen. Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. Bei auftretendem Schock Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern. Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen; sonst Kopf überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort mit der Beatmung beginnen. Auf Vergiftungsmöglichkeit achten. (Bei Herzstillstand; Herz- Lungen-Wiederbelebung durch ausgebildete Personen). Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für den Arzt aus Sicherheitsdatenblättern oder entsprechenden Büchern, Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen. 7. Notruf 112 Feuerwehr, Rettungs- und Notarztwagen von jedem Telefon aus innerhalb der Universität Hannover. 110 Polizei 4440 Universitätsverwaltung Setzen Sie einen NOTRUF gemäß folgendem Schema ab: Wo geschah der Unfall: Institut für Anorganische Chemie, Callinstr. 9, Labor I, 1. Etage Was geschah: Welche Verletzungen: Wieviele Verletzte: Warten: Feuer, Verätzung, Sturz, usw. Art und Ort am Körper Anzahl Weitere Hinweise siehe Notfall-Merkblatt niemals auflegen, bevor die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat; es können wichtige Fragen zu beantworten sein.
Hannover, April 2007 gez. Dr. F.J. Brieler