C Die Creative Commons Lizenzen
Florian Philapitsch Creative Commons Österreich Legal Project Lead www.creativecommons.org florian.philapitsch@wu-wien.ac.at
Affiliate Institution Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht, WU Wien www.infolaw.at
Überblick Urheberrecht - Wurzel allen Übels schöne neue digitale Welt Lösung Creative Commons Lösung Creative Commons? Version 3.0
Urheberrecht Sinn und Zweck ist die Schaffung eines Verwertungsmonopols zur Förderung von Kreativität und schöpferischen Leistungen zugunsten der Allgemeinheit Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers und der Allgemeinheit Schutz des geistigen Eigentums
Wir alle sind Urheber Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat. eigentümliche geistige Schöpfung
Schutz von Anfang an... Urheberrechtlicher Schutz entsteht mit Werkschöpfung keine Registrierung keine Anmeldung kein Copyrightvermerk
... ein Leben lang Schutzdauer 70 Jahre (nach dem Tod des Urhebers) allenfalls Tod des letzten Miturhebers unabhängig von Interesse des Urhebers unabhängig von wirtschaftlicher Verwertbarkeit
Alle Rechte vorbehalten Ausschließlichkeitsrechte freie Werknutzung enge Schranken des Urheberrechts
ein digitales Dorf Aus Konsumenten werden Produzenten Hardware ist leistbar Verbindungen sind leistbar Netz ist überall Alles was digital ist, ist Kopie
c
CC-Lizenzen Legale Hacks des Urheberrechts Juristische Tools für Austausch und Kollaboration Some Rights reserved Einige Rechte vorbehalten generische Lizenzen - national portiert
Die CC-Lizenzen Urheber (Autoren, Musiker...) entscheiden selbst, welche Nutzungen sie zulassen wollen Kommerzielle Nutzung kann erlaubt oder untersagt werden Bearbeitung (z.b. Remix) des Werkes kann erlaubt oder verboten werden Share Alike : Bearbeitete Werke müssen unter derselben Lizenz veröffentlicht werden (Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
4 Elemente Namensnennung Nicht kommerziell Keine Bearbeitung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
6 Lizenzen Creative Commons Namensnennung Creative Commons Namensnennung Keine Bearbeitung Creative Commons Namensnennung Nicht kommerziell Creative Commons Namensnennung- Keine Bearbeitung Nicht-kommerziell Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichen Bedingungen Nicht-kommerziell Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichen Bedingungen
alles schon da gewesen... 24 Abs 1 UrhG: Der Urheber kann anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle [...] dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsbewilligung). Auch kann er einem anderen das ausschließliche Recht dazu einräumen. (Werknutzungsrecht).
Urhebervertragsrecht 24 Abs 1 UrhG: Der Urheber kann anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle [...] dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsbewilligung). Auch kann er einem anderen das ausschließliche Recht dazu einräumen. (Werknutzungsrecht).
Was ist es? Lizenzverträge (Urheberverträge) Grundlage bleibt das Urheberrecht eine Erweiterung ursprünglich enger Grenzen Werknutzungsbewilligungen
Was ist es nicht? eine Alternative zum Urheberrecht ein eigenes Rechtssystem kostenpflichtig verpflichtend
Was bringt es dem Nutzer? Möglichkeit, legal und kostenlos an Musik, Texte, Filme, Bilder etc. zu kommen Nutzung z.b. als Illustrationen für eigene Texte, als Hintergrundmusik für eigene Filme etc. Anregung, selber kreativ zu werden, indem man das angebotene Material nicht nur konsumiert, sondern zu etwas Neuem macht Mehr Innovation in Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft
Was bringt es dem Schöpfer? Verbreitung des eigenen Werks Das Internet ermöglicht es, fast ohne Kosten zu veröffentlichen Austausch mit anderen Kreativen - Rückgriff auf einen riesigen Remix-Pool (die Commons) ohne Nachfragen und fast ohne Juristen! Anregung von Zusammenarbeit Creative Commons ermöglicht neue Geschäftsmodelle
CC als Organisation Creative Commons Stanford University / Kalifornien Creative Commons International Berlin, Internationale Koordination der Legal Leads Creative Commons (National) Legal Lead (Juristische Seite) Community Lead (Community Building / Öffentlichkeitsarbeit) icommons Communitybuilding weltweit, Vernetzung der Commons -Bewegung Science Commons Zunächst auf USA beschränkt, Open Access und freie Daten
Was bisher geschah... Ans österreichische Urheberrecht angepasste Lizenztexte gibt es seit Sommer 2004 Weltweit bisher für ca. 50 Länder verfügbar über 37 000 Werke unter österr. CC-Lizenz Erste Gerichtsverfahren (teilweise) gewonnen 140 Millionen Werke mit Creative Commons lizensiert (Stand Juni 2006)
Probleme & Fragen Verwertungsgesellschaften! freie Lizenz? BY-Lizenz Kompatibilität mit anderen Lizenzen? Liste kompatibler Lizenzen FSF anerkennt CC-Lizenzen (BY und BY-SA) nicht-kommerziell?
Version 3.0 echte generische Lizenz moral rights (Urheberpersönlichkeitsrechte) Datenbankrecht making available breiter Urheberbegriff Collective Rights Management (3 Versionen) kompatible Lizenzen
Weitere Informationen www.creativecommons.org www.creativecommons.at florian.philapitsch@wu-wien.ac.at BY: Florian Philapitsch / Markus Beckedahl