Entwicklung im DVGW-Regelwerk Überarbeitung des DVGW Arbeitsblattes GW 10 11. Praxistag Korrosionsschutz am 21.06.2017 in Bochum Autoren: Rainer Deiss & Hilmar Jansen DVGW AB GW 10 KKS Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung 2
DVGW AB GW 10 KKS Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung 3 Inhalt 4 Einleitung Begriffe und Regelwerksbezüge Rolle und Aufgaben der Korrosionsschutzsachverständigen Neue Aspekte bei der Erarbeitung des DVGW GW 10 (A)
Einleitung 5 Überarbeitung der GW 10 um bessere Abstimmung auf vorgelagerte ISO und CEN Normen zu erzielen DIN EN ISO 15589-1 (E) statt DIN EN 12954 Erweiterung des Anwendungsgebietes um Rohrleitungen auf Verdichterstationen und GDRM Anlagen Durchgängige Anwendung der Begriffe für die KKS Instandhaltung gem. DIN 31051 Definition von Rolle und Aufgaben der Korrosionsschutzsachverständigen Begriffe und Regelwerksbezüge 6 Bezüglich der zu betrachtenden Schutzobjekte verweist das DVGW GW 10 (A) auf die folgenden internationalen und europäischen KKS-Regelwerke: DIN EN ISO 15589-1 Anwendungsbereich Transportleitungen der Erdgas und Erdölindustrie DIN EN 14505 Anwendungsbereich der komplexen Anlagen DIN EN 13636 Anwendungsbereich erdgedeckter Behälter und zugehöriger Rohrleitungen
Begriffe und Regelwerksbezüge 7 Erstmals wird in GW 10 zum KKS der Betrieb des KKS erwähnt. Organisation und Durchführung der KKS-Betriebsführung und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für KKS-Einrichtungen Steuern und Regeln von Betriebsabläufen und Zuständigkeiten und Festlegung von Qualitätsstandards Bedienen und Steuern des KKS und der KKS-Ferninspektion und Veranlassung von Maßnahmen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des KKS Organisation einer Prüfmittelüberwachung Veranlassung, Dokumentation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen und Störungsbeseitigungen Führen der betrieblichen Dokumentation Die Nachmessung des kathodischen Korrosionsschutzes für das Schutzobjekt ist gem. der ISO 15589-1 auszuführen. Der Ordnungsbegriff Überwachung verschwindet gänzlich und wird durch Inspektion ersetzt. Statt von Datenfernübertragung wird nun von Ferninspektion gesprochen. Planung und Errichtung von KKS Systemen (ohne Änderung oder Erweiterung des KKS Systems) werden unter dem Begriff Neueinrichtung beschrieben. Rolle und Aufgaben der Korrosionsschutzsachverständigen 8 Vorgaben zur Qualifikation der Korrosionschutzsachverständigen (SV) in DVGW AB G 100 FG IX Erstmalige Beschreibung der SV-Tätigkeiten in der neuen GW 10 Die Regelwerke G 463, G 466-1, G 491 und G 497 verweisen bzgl. der Aufgaben des SV bei Bau und Inspektion auf GW 10 Prüfung durch den Sachkundigen nach GW 11 und Bescheinigung durch den SV nach G 100 FG IX gilt für: Baulichen Voraussetzungen bei Neueinrichtung eines KKS Systems an allen Rohrleitungsanlagen Erstmaliger Nachweis der KKS-Wirksamkeit an allen Rohrleitungsanlagen Wiederkehrender Nachweis der KKS-Wirksamkeit bei Änderungen an einem bestehenden Korrosionsschutzsystem, für welches die Referenzwerte neu oder in Teilen neu definiert werden müssen
Neue Aspekte - KKS Planung und Einrichtung 9 4 Planung und Einrichtung 4.1 Allgemeines Die Voraussetzungen für die Anwendung und Vorgaben für die Planung sowie Einrichtung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) sind in DIN EN ISO 15589-1, DIN EN 14505 und DIN EN 13636 *) beschrieben. Die Planung hat die im Zuge der Inbetriebnahme durchzuführende Festlegung von Referenzwerten und die angestrebte Art der Fernüberwachung zu berücksichtigen. 4.10 Einrichtung des KKS 4.10.1 Allgemeines Bei der Einrichtung des KKS sind die Angaben der DIN EN ISO 15589-1, DIN EN 14505 sowie die DIN EN 13636 zu beachten. Die Einrichtung des KKS erfolgt durch KKS-Fachkräfte unter Anleitung eines Sachkundigen entsprechend DVGW GW 11 (A). *) Neue Sachverhalte sind kursiv hervorgehoben. Neue Aspekte - KKS Planung und Einrichtung 10 4.4 Konstruktive Gestaltung und Voraussetzungen Bei der Planung eines kathodischen Korrosionsschutzsystems müssen die in DIN EN ISO 15589-1, DIN EN 14505 und DIN EN 13636 beschriebenen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Ergänzend sind die im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten: Anforderungen an die Umhüllung des Schutzobjektes: Bei der Planung sind DIN 30675-1, DIN 30670, DIN 30678 und DIN EN 12068 sowie ggf. DIN EN ISO 21809-1, DIN EN ISO 21809-2 und DIN EN ISO 21809-3, zu berücksichtigen. Für die Beschichtung von erdverlegten Lagerbehältern und Rohrleitungen in komplexen Anlagen, die bei Temperaturen T 80 C betrieben werden wird auf DIN EN 10290 verwiesen. Bei der Neuverlegung von Rohrleitungen und Lagerbehältern sollte aus Beeinflussungsgründen, zur Optimierung des Schutzstrombedarfs, zur Reduzierung einer möglichen Wechselstromkorrosionsgefährdung und zur Optimierung der Überwachung des KKS, eine fehlstellenfreie Umhüllung angestrebt werden. Bei einem spezifischen Umhüllungswiderstand von r co = 10 8 Ωm² kann von einer fehlstellenfreien Umhüllung ausgegangen werden.
Neue Aspekte - KKS Planung und Einrichtung 11 4.4. Konstruktive Gestaltung ( ) Bei Sonderbauwerken, wie Dükern, grabenlos verlegten Rohrleitungsabschnitten oder Mantelrohrbauwerken ist der spezifische Umhüllungswiderstand r co gesondert, vor Ihrer Einbindung in den restlichen Rohrleitungsverbund, zu ermitteln. Darüber hinaus empfiehlt sich der Einsatz einer elektrolytischen Porenprüfung an nachumhüllten Rundschweißnähten vor Einzug des Sonderbauwerks (s. Anhang F) In komplexen Anlagen sind die Ermittlung des spezifischen Umhüllungswiderstandes und die Fehlstellenortung i.d.r. nicht möglich. Deshalb ist an beschichteten Rohrleitungen in komplexen Anlagen die Qualitätsprüfung der Umhüllung (z.b. Porenprüfung, Hochspannungstest) besonders sorgfältig durchzuführen. Der Einsatz von Dehnpolstern (z.b. Polyurethanschaum) im Anlagenpiping ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, da diese für den aktiven Korrosionsschutz (LKS) abschirmend wirken. Neue Aspekte - KKS Planung und Einrichtung 12 4.9.3.3 Messstellen und Messpunkte.sind die Vorgaben in DIN EN ISO 15589-1, DIN EN 14505 und DIN EN 13636 zu berücksichtigen. Bezüglich explosionsgefährdeter Bereiche ist DVGW GW 24 (A) zu beachten. In komplexen Anlagen ist die Anordnung von Messpunkten unter Berücksichtigung der Reproduzierbarkeit von KKS-Messungen vorzunehmen.
Neue Aspekte - KKS Planung und Einrichtung 13 4.12 Prüfung der baulichen Voraussetzungen Bei Neueinrichtungen eines Korrosionsschutzsystems sind die baulichen Voraussetzungen für den KKS vom Korrosionsschutzsachverständigen (DVGW G 100 (A) Fachgebiet IX) zu prüfen und zu bescheinigen. Die Prüfung der baulichen Voraussetzungen beinhaltet: Voraussetzungen für die Anwendung des KKS Art des KKS (galvanische Anodenanlage, Fremdstromschutzanlagen sowie Streustromableitungsanlagen) Art des Schutzobjektes (Rohrleitungen, erdgedeckte Tanks oder Rohrleitungen in komplexen Anlagen) Einrichtungen zur Herabsetzung von Berührungsspannungen während Bau und Betrieb von Leitungen sowie Einrichtungen zum Schutz vor Wechselstromkorrosion Messstelleneinrichtung, Anzahl und Typ gemäß DIN EN ISO 15589-1. 4.13 Abnahme und Übergabe Grundlage für die Abnahme und Übergabe von KKS-Einrichtungen an den Anlagenbetreiber ist die Erstellung einer schriftlichen Fertigmeldung durch den Sachkundigen. Diese enthält im Minimum eine vollständige Dokumentation der installierten KKS-Einrichtungen, einschließlich eines Nachweises der Überprüfung der baulichen Voraussetzungen. Neue Aspekte - KKS Inspektion 14 7.2 Inspektion 7.2.1 Allgemeines Zur Inspektion gehören die Festlegung der Referenzwerte, die Überprüfung der Funktion und der Wirksamkeit des KKS. 7.2.2 Referenzwerte Mindestens einmal (z. B. im Rahmen der Nachmessung nach 5.3) muss an einem kathodisch geschützten Objekt explizit der Nachweis der Wirksamkeit des KKS geführt werden. Dies bedeutet, dass die Erfüllung des Schutzpotentialkriteriums gemäß DIN EN ISO 15589-1 an allen Umhüllungsfehlstellen des Schutzobjektes bzw. für komplexe Anlagen nach DIN EN 14505 nachgewiesen werden muss. Hierzu sind die entsprechenden Messverfahren nach Anhang C oder andere geeignete Verfahren anzuwenden. Für komplexe Anlagen gilt der Nachweis der Kriterien nach DIN EN 14505.
Neue Aspekte - KKS Inspektion 15 7.2.3 Nachweis der KKS Wirksamkeit Beim erstmaligen Nachweis der Wirksamkeit des KKS gemäß ISO 15589-1, DIN EN 14505 und DIN EN 13636 ist nach ausreichender Polarisationszeit durch einen Sachkundigen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 11 (A) eine Erhebung und Bewertung der Messwerte durchzuführen. Die Beurteilung und Bescheinigung erfolgt in diesem Fall durch den KKS Sachverständigen (z.b. DVGW G 100 (A) Fachgebiet IX). Wenn es durch Änderungen am Korrosionsschutzsystem notwendig wird, die Referenzwerte für das Schutzobjekt neu zu definieren, ist wieder der Nachweis der Wirksamkeit des KKS erforderlich. Wie beim erstmaligen Nachweis erfolgt die Erhebung und Bewertung der Messwerte durch den Sachkundigen. Die Beurteilung und Bescheinigung erfolgt auch in diesem Fall durch den Korrosionsschutzsachverständigen. 7.2.6.4 Ferninspektion Komplexer Anlagen Bei der Fernüberwachung des KKS in komplexen Anlagen besteht das Mindestüberwachungsziel darin, einen ausreichenden Schutzstrom sicherzustellen, Ausfall oder Defekt einzelner Anoden bzw. Anodengruppen zu erfassen (z. B. durch Überwachung der Stromabgabe der Anoden). Neue Aspekte - KKS Inspektion 16 7.2.7 Empfehlung von zusätzlichen Überprüfungen Werden vom Betreiber einzelne Abschnitte oder der gesamte Abschnitt des Schutzobjektes aus sicherheitstechnischen, versorgungstechnischen oder anderen Gründen als besonders kritisch erachtet, ist zu prüfen, ob zusätzliche über die in 7.2.1 bis 7.2.6 beschriebenen Inspektionsmaßnahmen hinausgehende Überprüfungen durchgeführt werden müssen. In Gebieten mit dichter Besiedlung oder besonderem Schutzbedürfnis, entsprechend DVGW G 466-1 (A), ist die Erfüllung des Schutzpotentialkriteriums gemäß ISO 15589-1 an allen Umhüllungsfehlstellen des Schutzobjektes wiederkehrend nachzuweisen. Die Zyklen der wiederkehrenden Überprüfung sind vom Betreiber festzulegen und zu begründen. Die Wirksamkeit des Korrosionsschutzes kann alternativ auch durch den Einsatz intelligenter Molche geführt werden, unabhängig davon ob die Rohrleitung in Gebieten mit dichter Besiedlung oder besonderem Schutzbedürfnis liegt.
Neue Aspekte - KKS Dokumentation 17 8 Dokumentation Dokumentation der Planung (ISO 15589-1, DIN EN 14505 oder DIN EN 13636) Dokumentation der geplanten Ferninspektion Dokumentation der Einrichtung (Anpassung der Planungsdokumentation) Bestandsdokumentation Dokumentation der Ergebnisse qualitätssichernder Maßnahmen Dokumentation der Inbetriebnahme Dokumentation der Einrichtung der Ferninspektion Neue Aspekte - DVGW AB GW 10 Anhang 18 Anhang A Verfahren zur Ermittlung des Schutzstrombedarfs Anhang B Beispiele für den Einbau einer KKS-Anlage für erdüberdeckte Flüssiggasbehälter Anhang C Verfahren zum Nachweis der Wirksamkeit des KKS Anhang D Weitere Hinweise zur Ferninspektionstechnik Anhang E Anodenanlagen Anhang F Elektrolytisches Messverfahren zur Ortung von Umhüllungsschäden im Schweißnahtnachumhüllungsbereich
Neue Aspekte - DVGW AB GW 10 Anhang 19 Anhang E 1 Fremdstromanodenanlagen Bei Tiefenanodenanlagen in komplexen Anlagen beginnt die aktive Länge in der Regel direkt unter der Geländeoberkante, um den gewünschten Spannungstrichter auszubilden. Insbesondere bei Tiefenanoden mit hoher Stromabgabe ist darauf zu achten, dass anodisch entstehende Gase (O 2, Cl 2 ) über ein perforiertes Gasentlüftungsrohr entweichen können. Bei schweren Anoden ist zusätzlich eine Zugentlastung anzubringen. In komplexen Anlagen, die nach dem hot-spot Prinzip betrieben werden, sind Anodenanlagen (z. B. Kabelanoden, Containeranoden, Einzelanoden) im Nahbereich der zu schützenden erdverlegten Rohrleitung im Abstand von ca. 0,5-1m auf Höhe des Rohrleitungsscheitels in geeignetem Bettungsmaterial einzubringen. Neue Aspekte - DVGW AB GW 10 Anhang 20 Anhang C Verfahren zum Nachweis der Wirksamkeit des KKS ( ) Für den erstmaligen Nachweis der Wirksamkeit des KKS in komplexen Anlagen kann es notwendig sein, die Anzahl der Messpunkte zur vollständigen Erfassung des Schutzzustandes zu erhöhen (Rastermessung mit 5 m Abstand). Für den Fall, dass die Ausschaltpotentialtechnik nicht durchführbar ist, sind die Kriterien nach DIN EN 14505 anzuwenden. Die Messwerte dienen als Referenzwerte für zukünftige Inspektionen.
Neue Aspekte - DVGW AB GW 10 Anhang 21 Anhang E 1 Elektrolyt. Porenprüfung Beschreibung der Messtechnik Zusammenfassung 22 Inhaltlich technische Aktualisierung sowie Zusammenfassung der DVGW AB GW 10, GW 12 und GW 16 Abstimmung und Verweis auf existierende Regelwerke (z.b. nationale, europäische und internationale Regeln) Forderung zum kathodischen Schutz von erdverlegten Rohrleitungen auf Verdichterstationen und GDRM-Anlagen Definition von Inspektionsmaßnahmen an Rohrleitungen in Gebieten dichter Besiedlung oder besonderem Schutzbedürfnis Beschreibung der Zuständigkeit und Tätigkeiten der Korrosionsschutzsachverständigen
23 Dipl.-Ing. Hilmar Jansen Leiter Engineering - Kompetenz Center Korrosionsschutz T +49 201 3642-18353 hilmar.jansen@open-grid-europe.com Open Grid Europe GmbH Gladbecker Straße 404 D-45326 Essen www.open-grid-europe.com