Landschaftspläne in Europa Workshop 17.-20.9.2008, Vilm Landschaftspläne in Österreich DI Thomas Knoll Knoll Planung & Beratung ZT Geschäftsführer der ÖGLA (Öst. Gesellschaft für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur)
Situation in Österreich Landschaftsplanung in Österreich nicht in einem eigenen Gesetz verankert Bundes und Landesgesetze im Wirkungskreis sind zu beachten Bund Forstwesen Wasserwirtschaft Bundesstrassenplanung, Eisenbahnwesen Denkmalschutz Landesebene Raumplanungs- und Raumordnungsgesetz Naturschutzgesetz
Situation in Österreich Aufteilung auf 9 Bundesländer landschaftsplanerische Instrumente auf örtlicher Ebene z.b. in: Salzburg (Freiraumkonzept, Landschaftspflegeplan) Niederösterreich (Landschaftskonzept) Oberösterreich (Landschaftspflegeplan, Grünlandkonzept) Kärnten (Landschaftspflegeplan) Tirol (Naturpflegeplan) Steiermark (Landschaftsrahmenplan, Landschaftspflegeplan)
Ziele Raumordnungsgesetz NÖ Generelle Ziele: Vorrang überörtlicher Interessen Ressourcenschonung, nachhaltige Nutzbarkeit, sparsame Verwendung Energie Sicherung Gebiete mit Standorteignung Bedacht auf Verkehrsauswirkung Erhaltung u. Verbesserung Landschaftsbild Freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Gewässern und schonende Erschließung Unterstützung Nationalparks Vermeidung von Gefahren
Ziele Raumordnungsgesetz NÖ Besondere Ziele überörtliche RO: Versorgung mit techn. und soz. Einrichtungen Maßnahmen zur Unterstützung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklung Gewährleistung Ver- und Entsorgung Abstimmung Verkehrserfordernisse Sicherung reg. Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente Abstimmung Materialabbau auf Bedarf
Ziele Raumordnungsgesetz NÖ Besondere Ziele örtliche RO: Planung Siedlungsentwicklung im Anschluss an Ortsbereiche Flächensparende, verdichtete Siedungsstruktur Sicherung und Entwicklung Ortskerne Klare Abgrenzung Ortsbereiche Sicherstellung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Sicherstellung räuml. Vorraussetzung für örtl. Wirtschaft sparsame Verwendung von für Land- und Forstwirtschaft geeigneter Böden Netz verschiedenartiger Spiel- und Freiräume..
Ablauf Planungsprozess NÖ Grundlagen Grundlagenerhebung mit landschaftsplanerischen Details Analyse Stärken - Schwächen Landschaftskonzept Fachliche Entscheidungsgrundlage Örtliches Entwicklungskonzept Rechtlich verordnet, sieht Gemeindeentwicklung der nächsten 10-15 Jahre vor Flächenwidmungsplan Rechtlich verordnet, parzellenscharf
Inhalte Landschaftskonzept Rechtliche Rahmenbedingungen Naturräumliche Beschreibung Naturräumliche Grundlagen Landschaftscharakter Raumnutzung außerhalb des Siedlungsgebietes ( Siedlungsrelevante Freiräume. Naherholung, kleinklimatisch relevante Strukturen etc.) Siedlungsstruktur Naturräumliche Analyse (Stärken Schwächen) Naturräumliches Leitbild Ziel- und Maßnahmenkonzept
Beispiele Regionales Landschaftskonzept: Neusiedler See West (1994) Landschaftsrahmenplanung: Wulkatal (1990) Wien-Nordost (1990) Landschaftsplan: Amstetten (1998) Bad Waltersdorf (2003) Gurgltal (2004) Landschaftskonzept Oberneukirchen (1994) Kremsmünster (1994) Gföhl 1997) Breitenau (2007) Hohe Wand (2008) Freiraumkonzept Westlliches Bregenz (2001) Stadtentwicklungsgebiet Mais, Wien (2002)
Anhang Rechtliche Verankerung der Landschaftsplanung in den Bundesländern
Burgenland ROG (1969): kein Instrument der Landschaftsplanung angeführt NSchG (1990): keine Landschaftsrahmenpläne oder Landschaftspflegepläne verankert Instrument Landesentwicklungsprogramm Regionales Entwicklungsprogramm Regionales Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Räumlicher Bezug Landesweit regional Regional örtlich
Wien BAUORDNUNG (1998): beinhaltet die Landschafts- und Freiraumplanung nicht ausdrücklich NSchG (1998): Der 15 beinhaltet ein Arten- und Biotopschutzprogramm und den Begriff des landschaftspflegerischen Begleitplanes im 20. Raumplanung Naturschutz Instrument Stadtentwicklungsplan ( Grünraum Auszug aus dem längerfristigen Leitbild) ersetzt in Wien das Landschaftsprogramm Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan Grünordnungsplan Landschaftspflegerische Begleitplanung Räumlicher Bezug Überörtliche Raumplanung Überörtlicher Bezug Örtlicher Bezug Örtlicher Bezug Objektplanungsebene
Niederösterreich ROG (1976): Seit 1.1.1996 ist die Erstellung eines Landschaftskonzepts anlässlich der Erstellung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes verpflichtend. Der Begriff des Landschaftskonzepts ist im 1 Abs. 10 definiert. NSchG: Spezifische Instrumente der Landschaftsplanung sind bislang nicht verankert. Auf freiwilliger Basis wurden zahlreiche Projekte durchgeführt.
Oberösterreich ROG (1994): im Text- und Planteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind bestimmte Aussagen die Landschaft betreffend zu machen: Die natürlichen Voraussetzungen und Umweltbedingungen unter besonderer Berücksichtigung von ökologisch wertvollen Gebieten, Gebiet mit besonderer Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung, Neuaufforstungsgebiete sowie Freiund Erholungsflächen Die räumliche und funktionelle Gliederung des Baulandes im Hinblick auf künftige Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung einschließlich der Festlegung von Vorrangflächen des Baulandes und des Grünlandes Die Sicherung eines wirksamen Landschafts- und Umweltschutzes Instrument Raumplanung Naturschutz Landschaftsrahmenplan Naturschutzrahmenplan Landschaftspflegepläne
Steiermark ROG (1974): Es ist kein Instrument der Landschaftsplanung ausdrücklich angeführt. Querbezüge zur Landschaftsplanung finden sich in verschiedenen Paragraphen (z.b. 3 Abs. 2; 3 Abs. 3, 4, 9, ). Laut 21 Abs. 5 ist die Erstellung von Sachbereichskonzepten möglich, die mit einer Zweidrittelmehrheit vom Gemeinderat zu beschließen sind. NSchG (1976): Es sind Landschaftsrahmenpläne ( 2 Abs. 3) und Landschaftspflegepläne ( 31) verankert. Raumplanung Naturschutz Überörtliche Entwicklungsprogramm für Natur- und Landschaftspflege (1985) Freiraumkonzept Regionales Sachprogramm Naherholungsraum Örtliche Instrumente Landschaftskonzept ( Freilandleitbild ) Instrumente Landschaftspflegeplan Landschaftspflegeplan Räumlicher Bezug Landesweit Regional Regional Raumbezug Gemeindegebiet Raumbezug Landesweit oder regional Regional oder lokal
Salzburg ROG (v. 1998): Das Freiraumkonzept ist als Teil des räumlichen Entwicklungskonzepts der Gemeinden definitiv angeführt. Indirekt beinhaltet es jedoch zahlreiche Bestimmungen, die im Rahmen von landschaftsplanerischen Arbeiten zur Zielerreichung eingesetzt werden können bzw. für deren Umsetzung landschaftsplanerische Fachbeiträge notwenig sind (wären). NSchG (v. 1999): Landschaftspflege- und Detailpläne ( 35) sind als Instrumente der Landschaftsplanung angeführt.
Überörtliche Räumlicher Bezug Raumplanung Landesentwicklungsprogramm 1994 (LEP 1994) Sachprogramm Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum Sachprogramm generell Landesweit Zentralraum (seit 1995) Landesweit oder Landesteile Sachprogramm Golf Landesweit (seit 1998) Sachprogramme u.a.: Überörtliche Siedlungsgrenzen Landschafts- und Freiraumnutzung Rohstoffsicherung Natur und Umwelt: o Renaturierung und Restrukturierung o Landwirtschaftliche Vorrangzonen Kulturlandfunktionskartierung Geplant lt. LEP 1994 Erstellung nicht absehbar o Bodenschutz o Sport-, Freizeit- und Naherholungsanlagen Naturschutz Regionalprogramme Örtliche Instrumente Freiraumkonzept als Teil des räumlichen Entwicklungskonzeptes Instrumente Landschaftspflegeplan und Detailplan Landschaftspflegerischer Begleitplan Regional Raumbezug Lokal Raumbezug Lokal und/oder projektbezogen projektbezogen
Tirol ROG (1997): es gibt einige Anknüpfungspunkte zur Landschaftsplanung, für die Überörtliche Raumordnung in 1 Abs. 2 lit. b+c (Aufgaben und Ziele), 7 Abs. 1 lit. a (Raumordnungsprogramme) und 27 Abs. 2 lit. g, h + i (Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung) TROG 1997. Weiters sind die nach 30 des Tiroler Naturschutzgesetzes vorgesehenen Naturpflegepläne als Raumordnungsprogramme zu erlassen. NSchG (1997): Landschaftspflegepläne nach 17 sowie die Naturinventare- bzw. pflegepläne sind
Tirol Raumplanung Instrument Raumordnungsprogramm für die Festlegung überörtlicher landwirtschaftlicher Freihaltegebiete Raumordnungsprogramm für die Festlegung überörtlicher Grünzonen (für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen, der Erholungsfunktion, der ökologischen Ausgleichfunktion und der Landschaftsbildfunktion) Örtliches Raumordnungskonzept Freiraumteil daraus abgeleitet auf freiwilliger Basis Freiraumleitbild bzw. Freiraumkonzept Räumlicher Bezug Regional (Kleinregionen) Regional (Kleinregionen) Lokal Naturschutz Landschaftspflegerische Begleitpläne Lokal Naturpflegepläne Regional in den Schutzgebieten nach den 10, 11, 13, 20 und 21 Tiroler Naturschutzgesetz 1997
Vorarlberg ROG: Aspekte der Landschaftsplanung in 2 der Raumplanungsziele berücksichtigt. 11 sieht die Erstellung von räumlichen Entwicklungskonzepten für die Gemeinden auf freiwilliger, aber auch vom Land geförderter Basis vor. NSchG (1997): 5 sieht alle drei Jahre die Erstellung eines Berichts über den Zustand der Entwicklung von Natur und Landschaft vor. 6 regelt die Erstellung von Inventaren von Natur- und Landschaftsräumen durch Landesregierung unter Einbeziehung der Gemeinden. In 7 ist festgehalten, dass die Gemeinden ein räumliches Entwicklungskonzept für das jeweilige Gemeindegebiet erstellen kann. Instrument Raumplanung Landschaftskonzepte Freiraumplanung Naturschutz Natur- und Landschafbericht Inventare v. Natur- und Landschaftsräumen (Biotopinventar Vorarlberg) Entwicklungskonzepte
Kärnten Raumplanung Naturschutz Instrument Regionales Entwicklungskonzept Örtliches Entwicklungskonzept Raumverträglichkeitsprüfung Landschaftspflegeplan Landschaftspläne Kärntner Naturschutzprogramm (N.A.B.L.) Räumlicher Bezug Regional Kommunal Lokal Regional oder kommunal Kommunal