Kulturlandschaft und Raumordnungsplanung
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- Kristian Max Lorenz
- vor 7 Jahren
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1 Klaus Einig Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Referat Raumentwicklung Kulturlandschaft und Raumordnungsplanung Hannover, Kulturlandschaft neue Steuerungsformen in Planung und Politik Statistische Woche, Braunschweig Folie 1
2 Gliederung Kulturlandschaft, wie wird sie wahrgenommen? Monitoring des Kulturlandschaftswandels: was ist zu beobachten? Wie wirkt Raumordnungsplanung? Wie wird Kulturlandschaft durch Raumordnungsgebiete gestaltet? Wie wird Kulturlandschaft und Raumordnung im nationalen Leitbildprozess interpretiert? Folie 2
3 Wahrnehmung der Kulturlandschaft Folie 3
4 Raumgliederungen der Raumordnung Folie 4
5 Landschaftsgliederung des Naturschutzes Folie 5
6 Monitoring des kumulativen Wandels der Kulturlandschaft Folie 6
7 Landschaft als Spur materialisierter Handlungsfolgen Folie 7
8 Kumulativer Landschaftswandel in Deutschland Folie 8
9 Schweizer Landschaftsmonitoring: Einzelelemente Bsp. Monitoring der Landschaftsveränderung (Ebene Einzelelemente) in der Schweiz 1972 bis 1995 von Landschaftsveränderung betroffene Fläche = ha (entspricht Fläche des Kantons Tessin) Hälfte negativ (gerodete Obstbäume, neue Siedlungsfläche, Straßenbau) Fünftel positiv (neuer Obstbaum, Hecke, Straßenrückbau) Drittel neutral (neuer Wald, Ausbau bestehender Straßen, neues Gebüsch) Folie 9
10 Monitoring der raumbedeutsamen Vorhaben Ein Vorhaben ist raumbedeutsam, wenn es die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflußt Folie 10
11 Digitales Raumordnungskataster raumbedeutsamer Vorhaben u. Planungen Digitales Raumordnungskataster wäre ideales Monitoringinstrument Vorbereitende Planungen, z. B. Linienbestimmungen, F-Pläne Endgültige Festlegungen, z. B. B-Pläne, planfestgestellte Vorhaben Folie 11
12 Wie wirkt Raumordnung auf die Landschaft? Folie 12
13 Verbindliche Festlegungen finden sich in Regionalplänen zur/zu... Bevölkerungsentwicklung Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung Freiraumentwicklung und Umweltschutz Fremdenverkehr und Erholung Wirtschaft und Arbeitsmarkt Verkehr technischen Ver- und Entsorgung, Wasserwirtschaft, Energie sozialen Infrastruktur Folie 13
14 Ziele der Raumordnung nach 3 Nr. 2 ROG sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen, textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Folie 14
15 Grundsätze der Raumordnung nach 3 Nr. 3 ROG sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in oder aufgrund von 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungsund Ermessensentscheidungen. Folie 15
16 Häufigkeit von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in Regionalplänen Bestandsaufnahme aller Regionalpläne (ca. 110) für den Bereich Freiraum hat ergeben: von 1300 Planelementen sind ca. 900 als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet von diesen entsprechen nur 5 % allen vier Merkmalen eines Ziels der Raumordnung Folie 16
17 Gestaltung der Kulturlandschaft mittels Raumordnungsgebiete Folie 17
18 Immer noch föderale Vielfalt Gebietsfestlegungen zu Natur und Landschaft Grau unterlegt: Planungsregionen, für die Raumordnungspläne vektorisiert wurden Folie 18
19 Vorranggebiet nach 7 Abs. 4 ROG Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Nutzungen vorgesehen sind schließen andere Nutzungen aus, die mit den vorrangigen nicht vereinbar sind Bindungswirkung eines Ziels der Raumordnung Folie 19
20 Vorbehaltsgebiet nach 7 Abs. 4 ROG Gebiete, in denen bestimmte, raumbedeutsame Nutzungen bei Abwägungen ein besonderes Gewicht erhalten nach herrschender Meinung: Wirkung eines Grundsatzes Folie 20
21 Eignungsgebiet nach 7 Abs. 4 ROG Eignungsgebiete wirken innergebietlich wie ein Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Entscheidend ist ihre außergebietliche Wirkung, die einem Ziel der Raumordnung entspricht nach 35 BauGB zu genehmigende privilegierte Vorhaben können so außergebietlich ausgeschlossen werden Folie 21
22 Häufigkeitsverteilung von Festlegungen Bestandsaufnahme aller Regionalplänen (110) 243 Natur und Landschaft 223 Rohstoffsicherung 178 Freizeit und Erholung 158 Grundwassersicherung 135 Forstwirtschaft 115 allgemeiner Freiraumschutz 115 Landwirtschaft 63 Windkraftnutzung 44 vorbeugender Hochwasserschutz 11 Bodenschutz 10 (Siedlungs-)Klimaschutz Folie 22
23 Regionales Raumordnungsprogramm 1996 Land- und Forstwirtschaft Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft Gebiet zur Vergrößerung des Waldes Vorsorgegebiet für Landwirtschaft - aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft Erholung Vorsorgegebiet für Erholung Vorranggebiet für Erholung Regional bedeutsame Sportanlage Natur und Landschaft Vorranggebiet für Freiraumfunktionen Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft Vorranggebiet für Natur und Landschaft Gebiet zu Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes Wasserversorgung Vorranggebiet für TrinkFolie 23 wassergewinnung Kommunalverband Grossraum Hannover
24 Siedlungsbereichsausweisungen in der Regionalplanung Nordrhein-Westfalens Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) ASB für zweckgebundene Nutzung GIB für flächenintensive Großvorhaben Bereich f. indust. u. gewerb. Nutzung (GIB) Bsp. Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf 1999 Folie 24
25 Kulturlandschaft und Raumordnung im nationalen Leitbildprozess Folie 25
26 Folie 26
27 Folie 27
28 Folie 28
29 Ursprüngliche verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung: Bodenrecht - Raumordnungsrecht Festlegungen der Raumordnung dürfen nicht unmittelbar die Nutzung von Grund und Boden zum Gegenstand haben Es bedarf der Übersetzung in einen Plan (Bebauungsplan oder Planfeststellung), damit eine direkte Wirkung auf die Bodennutzung ausgelöst werden kann Ziele der Raumordnung sind nur gegenüber öffentlichen Stellen verbindlich Folie 29
30 Neue Rechtslage durch Änderung von 4 ROG und 35 Abs. 3 BauGB 35 Abs. 3 S. 2 BauGB - Privilegierte Vorhaben sind im Außenbereich nur dann zulässig, wenn sie keinem Ziel der Raumordnung widersprechen 4 ROG - Adressatenkreis von Zielen der Raumordnung wird auf Subjekte des Privatrechts erweitert Ziele der Raumordnung haben eine Außenwirkung Bodennutzung wird standortscharf gesteuert (Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums) Folie 30
31 Positivplanerische Bereichsausweisungen der Regionalplanung in der Region Hannover Ländlich strukturierte Siedlung Standort Schwerpunktaufgabe Wohnstätten/Arbeitsstätten Zentralört. Standort/Ergänzungsbereich Versorgungskern zentraler Ort Herausgeh. Fachmarktstandort Ordnungsraum Vorranggebiet für Siedlungsentwicklung Bsp. Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2006 Folie 31
32 Ausweisung von Bestands- und Zuwachsflächen in der Regionalplanung Hessens Siedlungsfläche-Bestand Ind. u. Gewerbefläche-Bestand. Siedlungsfläche-Zuwachs Ind. u. Gewerbefläche-Zuwachs Bsp. Regionalplan Südhessen 2000 Folie 32
33 Freiraumfestlegungen in den Regionalplänen Thüringens - Nordthüringen - Mittelthüringen - Südthüringen - Ostthüringen Folie 33
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