Erholung, Freizeit und Tourismus
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- Frauke Esser
- vor 8 Jahren
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1 Fachdialog Regionalverband Ruhr Erholung, Freizeit und Tourismus Regionalplanung 5. Dezember 2012 regionalerdiskurs auf dem Weg in die Zukunft der
2 REGIONALER DISKURS
3 Regionalforum Herausforderungen/Oberhausen 23./ Herausforderung Freiraumentwicklung + Der Freiraum als Querschnittsaufgabe Der Freiraum erfüllt aufgrund seiner Multifunktionalität eine Querschnittsaufgabe. Die vielfältigen Funktionen, z.b. Rohstoffgewinnung, Erholungsnutzung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standorte für regenerative Energiegewinnung etc., sind bei allen räumlichen Entwicklungen und Planungen mit zu berücksichtigen. Wie kann der Freiraum als Impulsgeber auf den Siedlungsraum wirken? Herausforderung Natürliche Ressourcen + Rohstoffsicherung Die Nachfolgenutzungen von Abgrabungen auch in Verbindung mit Projekten, die verschiedene Nutzungsansprüche miteinander verbinden(u.a. Hochwasserschutz, Naturschutz, Erholung, Tourismus) haben bereits bei der Festlegung von Abgrabungen einen hohen Stellenwert.
4 TAGESORDNUNG Uhr Eintreffen & Kaffee Uhr Begrüßung Martin Tönnes (RVR, Bereichsleiter Planung) Uhr Ziele des Fachdialogs/Sachstand der Regionalplanung Michael Bongartz (RVR, Referatsleiter Regionalplanung) Uhr Regionales Freizeitverhalten in der Metropole Ruhr Paul Lawitzke (RVR, Referat Kultur und Sport, Freizeitmarketing) Uhr Erholung, Freizeit und Tourismus Die fachliche Grundlage zum Regionalplan Ruhr Martin Wirtz (RVR, Referat Regionalentwicklung, Städtebauliche Planung/Freizeitplanung) Uhr Regionales Radwegekonzept Ulrich Heckmann (RVR, Route der Industriekultur) Uhr Rückmeldungen, Statements, Diskussion Maria T. Wagener (RVR, Referat Regionalentwicklung)
5 TAGESORDNUNG Uhr Festlegungen zum Komplex Freizeit und Erholung in der Regionalplanung Erfahrungen und Fallbeispiele aus dem Regionalverband Leipzig-Westsachsen Prof. Dr. habil. Andreas Berkner (Leiter der Regionalen Planungsstelle Leipzig) Uhr Rückmeldungen, Statements Maria T. Wagener (RVR, Referat Regionalentwicklung) Uhr Pause & Imbiss Uhr Erfahrungs-/Meinungsaustausch in Gruppen Uhr Kaffeepause Uhr Abschließende Diskussion Uhr Ende des Fachdialogs Moderation: Maria T. Wagener (RVR, Referatsleiterin Regionalentwicklung) 5
6 MEINUNGSAUSTAUSCH FRAGEN 1. Welche Perspektiven sehen Sie für die Freizeit- und Erholungsentwicklung in der Metropole Ruhr? 2. Welchen Beitrag kann der Regionalplan zur Freizeitentwicklung leisten?
7 Regionalverband Ruhr Regionalplanung Fachdialog Freizeit, Erholung und Tourismus Anlass und Ziele des Fachdialogs / Sachstand der Regionalplanung Michael Bongartz I Referatsleiter I Referat Regionalplanung
8 Regionaler Diskurs
9 Regionale Grünzüge Großflächiger Einzelhandel Land- und Forstwirtschaft Verkehr und Mobilität Klimaanpassung und Klimaschutz Erholung und Freizeit Kulturlandschaften Natur und Landschaft Gewässer Gewerbe/Industrie Wohnen Regionalplanung Querschnittsthemen im regionalen Diskurs Demographischer Wandel Strukturwandel und Wirtschaft Klimawandel Chancengleichheit/Gender
10 Handlungsfelder bei der Regionalplan-Aufstellung Kulturlandschaft Verkehr/ Mobilität Rohstoffgewinnung Anregungen aus dem Fachdialog Fachliche Grundlagen Erholung/ Freizeit/ Tourismus Land- und Forstwirtschaft Klimaschutz Entwurf Regionalplan Ruhr Freiraum entwicklung Siedlungsentwicklung Gewässer/Hoch wasserschutz Naturschutz
11 Fachdialoge ALLGEMEIN: fachliche Anforderungen an die räumliche Entwicklung der Metropole Ruhr aus der Perspektive verschiedener fachlicher Akteure auszutauschen, Leitlinien, Grundzüge und inhaltliche Ausrichtung für planerische Festlegungen im Regionalplan Ruhr vorzubereiten und über die Regionalplanung hinausgehende Handlungsnotwendigkeiten bzw. weitergehende fachliche Befassung mit bestimmten Themen zu benennen.
12 Fachdialoge Keine Bindungswirkung für die abschließende Abwägung Keine Vorwegnahme der eigentlichen planerischen Abwägung im nachfolgenden Verfahren Fundierung der Abwägungsgrundlagen Ergebnisoffene Diskussion mit dem Ziel, gemeinsame oder auch divergierende Positionen zu erkennen Es geht nicht um Absprache verbindlicher Ziele und Grundsätze
13 Rechtliche Vorgaben Raumordnungsgesetz 2 Abs. 2 ROG Grundsätze der Raumordnung sind insbesondere: Nr. 1. Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben 4. Ländliche Räume sind unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Entwicklungspotenziale als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu erhalten und zu entwickeln; dazu gehören auch die Umwelt- und Erholungsfunktionen ländlicher Räume.
14 Rechtliche Vorgaben Landesentwicklungsplan NRW B. III Natürliche Lebensgrundlagen B.III.1. Freiraum - Ziele 1.21 Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaftung erforderlich. B.III.3 Wald 3.21 Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass der Wald seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen nachhaltig erfüllen kann.
15 Rechtliche Vorgaben Landesentwicklungsplan NRW C. Flächenvorsorge C.V.2 Ziele Freizeit und Erholung 2.1 Erhaltung und Entwicklung des siedlungsnahen Freiraums hinsichtlich seiner Freizeitfunktionen Sicherung und Entwicklung des Freiraums einschließlich der Regionalen Grünzüge für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung auch in den Verdichtungsgebieten Pflege und Entwicklung ausreichend großer Landschaftsteile für die siedlungsnahe landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung in räumlicher Zuordnung zu größeren Erweiterungen von Wohnsiedlungen und neuen eigenständigen Wohnstandorten.
16 Rechtliche Vorgaben Landesentwicklungsplan NRW 2.2 Sicherung attraktiver Freiraumbereiche für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung außerhalb der Verdichtungsgebiete 2.3 Sicherung schutzwürdiger Landschaftsteile unter Wahrung von Biotop- und Artenschutz so, dass die Freizeitnutzung die sich daraus ergebenden Einschränkungen beachtet. 2.4 Umwelt-, sozial- und zentrenverträgliche Planung von großflächigen Freizeiteinrichtungen 2.5 Ansiedlung überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte Freizeiteinrichtungen im Siedlungsraum, bzw. räumlich und funktionale Ausrichtung auf Siedlungsbereiche
17 Rechtliche Vorgaben Landesentwicklungsplan NRW 2.6 Sicherung und ggf. Schaffung räumlicher Voraussetzungen für ein angemessenes, an den Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnissen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen orientiertes Angebot innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen Verknüpfung innerstädtische Grün- und Freiflächen nach Möglichkeit untereinander und mit siedlungsnahen, der Freizeitgestaltung gewidmeten Freiflächen 2.7 Berücksichtigung interkommunale Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur durch die Regionalplanung. => Diese Konzepte sollen in enger Verbindung mit Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsstruktur und der Wohnsituation erarbeitet werden.
18 Zeichnerische Darstellung in den Regionalplänen Landesplanungsgesetz- Durchführungsverordnung (LPlG DVO) Anlage 3 - Legende 1.b) ASB für zweckgebundene Nutzungen (Vorranggebiete): 1.ba) Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen: Feriendörfer, Ferien- und Wochenendhausgebiete, Dauercampingplätze, Einrichtungen für Ferien- und Fremdenbeherbergung, Ferien-, Freizeit- und Erlebnisparks, Freizeit- und Sportgroßeinrichtungen. => Standorte für größere bzw. großflächigere Freizeiteinrichtungen (überwiegend durch bauliche Anlagen geprägt)
19 Landesplanungsgesetz- Durchführungsverordnung (LPlG DVO) Anlage 3 - Legende 2.e) Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen 2.ec) Sonstige Zweckbindungen (Vorranggebiete) => Standorte für größere bzw. großflächigere Freizeiteinrichtungen (überwiegend nicht durch bauliche Anlagen geprägt)
20 Landesplanungsgesetz- Durchführungsverordnung (LPlG DVO) Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung Zusätzlich zu Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen, Waldbereichen und Oberflächengewässern Sicherung und Entwicklung : -einer landschaftstypischen Ausstattung mit natürlichen Landschaftsbestandteilen, -Der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes für die landschaftsgebundene Erholung, - festgesetzter Landschaftsschutzgebiete und Freiraumbereiche, die künftig geschützt werden sollen.
21 Inhalt der Regionalpläne Textliche Darstellungen bestehen aus: - Grundsätzen (sind zu berücksichtigen) und - Zielen (sind zu beachten und im Text als solche zu kennzeichnen) der Raumordnung.
22 Regionalpläne im Verbandsgebiet
23 Zeichnerische Darstellung ASB-E ASB-E Sonderbau -flächen ASB-E ASB-E Freiraumbereich mit Zweckbindung E Freiraumbereich mit Zweckbindung E
24 Textliche Darstellungen in den Regionalplänen Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen Größere bzw. großflächigere Freizeiteinrichtungen (überwiegend durch bauliche Anlagen geprägt) Zuordnung zu räumlich-funktional geeigneten Zentren/ bzw. Siedlungsschwerpunkten (Grundsatz: E-L ; Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99 ) leistungsfähige und attraktive Anbindung an / Erreichbarkeit des ÖPNV (Grundsatz: E-L Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99)
25 Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen Größere bzw. großflächigere Freizeiteinrichtungen (nicht überwiegend durch bauliche Anlagen geprägt) Größere bzw. großflächigere Freizeiteinrichtungen innerhalb von Freiraumbereichen, sofern mit den dargestellten Freiraumfunktionen vereinbar (Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99, RFNP) Landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung nur im Freiraum nur in geringem Umfang und in unmittelbarer Anlehnung an Ortslagen und vorrangig im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (Ziel: RFNP)
26 Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen Einrichtungen des Freizeitwohnens, Feriendörfer, Ferien- und Wochenendhausgebiete, Campingplätze und Hotels Zuordnung zu ASB oder in unmittelbarer Anlehnung an Ortslagen /Siedlungsränder/ in Siedlungsschwerpunkten oder in geeigneten Bereichen für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen; dabei =>Beachtung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Gewässerschutzes sowie die Leistungsfähigkeit der öffentlichen und privaten Infrastruktur und des Charakters der aufzunehmenden Ortsteils (Grundsatz: E-L; Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99) Konzentration innerhalb von ASBE-Darstellungen (Grundsatz: E-L)
27 Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen Allgemein: Freizeit- und Erholungsanlagen Keine Schaffung neuer Siedlungsansätze im Freiraum (Grundsatz: E-L; Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99, RFNP)
28 Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen Außerdem: Ausschluss von Dauerwohnen in Ferienhausgebieten durch Festlegung von Art und Maß der Bebauung in der Bauleitplanung (Grundsatz: E-L) Keine Einzelhandelsverkaufsflächen an Standorten für Freizeitgroßeinrichtungen (Ziel: Do W, GEP 99 (für best. Standorte)) Planungsrechtliche Sicherung kleinerer Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung, (max. 1 km entfernt von einer Siedlungs- und Ortsrandlage) (Grundsatz: E-L) Textliche Ziele für einzelne Anlagen (z.b. Alpin Center, Kettlerhof, Arena in Gelsenkirchen.) (Ziel: E-L, Bo-Ha, Do-W )
29 Bereiche zu Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) Grundsätze und Ziele mit Bezug zur Erholung BSLE dienen der landschaftsorientierten Erholung, Sport- und Freizeitnutzung (Grundsatz: E-L, RFNP Ziel: Bo-Ha, Do-W ) Einrichtungen für die Erholungs- und Freizeitnutzung nur in geringem Umfang und nur in unmittelbarer Anlehnung an Ortslagen; Vermeiden einer übermäßigen Erschließung und Möblierung (Grundsatz: E-L Ziel: Bo-Ha, Do-W )
30 Bereiche zu Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) Grundsätze und Ziele mit Bezug zur Erholung Sicherung und Ausbau grüner Entwicklungsbänder entlang von Gewässerläufen Ergänzung durch ein regionales Rad- und Wanderwegenetz (Ziel: GEP 99 Grundsatz: RFNP) In BSLE Sicherung der Zugänglichkeit für Erholungssuchende i.r. der nachfolgenden Landschaftsplanung (Grundsatz: E-L Ziel: Bo-Ha, Do-W, GEP99 )
31 Bereiche zu Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) Grundsätze und Ziele mit Bezug zur Erholung Großflächige Freizeiteinrichtungen mit hohem Freiraumanteil grundsätzlich nur in BSLE zulässig, unter bestimmten Bedingungen. => z.b. nicht auf ökologisch hochwertigen Flächen, keine Beeinträchtigung abseits gelegene, ruhige und naturnahe Bereiche, keine nachteilige Veränderung des Landschaftscharakters (Grundsatz: E-L) Erholungsgebiete sollen erhalten und weiterentwickelt werden; => Berücksichtigung der naturräumlichen und kulturräumlichen Eignungen, Nähe zu Nachfragegebieten, Gewährleistung der Zugänglichkeit der Landschaft, Belange des Naturschutzes. (Ziel: GEP99)
32 Fazit Unterschiedliche Darstellungen in den derzeit rechtskräftigen Regionalplänen Auswertung der Vorgaben in den Regionalplänen lässt eine große Bandbreite textlicher Regelungen in der Regionalplänen erkennen. Uneinheitliche Bindungswirkung der Vorgaben (Grundsätze/ Ziele) Unterschiedliche zeichnerische Darstellungen in den Regionalplänen (ASB-E/Freiraumbereich mit Zweckbindung Erholung ) Unterschiedliche Regelungstiefe und Regelungsinhalte in den textlichen Zielen der Regionalpläne
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