Leitlinien für die Dienstgemeinschaft von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen in der Evangelischen Landeskirche Anhalts

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Transkript:

Leitlinien für die Dienstgemeinschaft von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen in der Evangelischen Landeskirche Anhalts Vorwort In Kirche und ihrer Diakonie sind Ehrenamtliche tätig. Viele Arbeitsfelder brauchen die enge Zusammenarbeit von beruflich Tätigen und Ehrenamtlichen. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit und die oft unausgesprochenen Erwartungen sind in den Gemeinden und Arbeitsbereichen unterschiedlich. Deshalb sind Leitlinien für den Dienst an gemeinsamen Aufgaben (Dienstgemeinschaft) sinnvoll. Eine Gruppe, zusammengesetzt aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenkreise unserer Landeskirche hat die vorliegenden Leitlinien erarbeitet. Der im Titel gewählte Begriff Dienstgemeinsnhaft ist ein Bekenntnis der Arbeitsgruppe mit dem Ziel von weiterem Wachstum der Beteiligungskirnhe (s. Anhang 2.). Ehrenamtliche Arbeit geschieht freiwillig, unentgeltlich und verbindlich im organisierten Rahmen für eine bestimmte Zeit. 1. Gewinnung von Ehrenamtlichen 2. Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit 3. Notwendige Festlegungen Inhalt 4. Partnerschaftliche Kooperation und Kommunikation 5. Fortbildung 6. Regelung von Konflikten 7. Dank, Anerkennung und Tätigkeitsnachweis Anhang Hinweise auf die Verfassung der Evang. Landeskirche Anhalts Literatur Anlage Merkblatt zum Versicherungsschutz der Mitarbeiter Nachweis-Formblatt über ehrenamtlich geleistete Arbeit

1. Gewinnung von Ehrenamtlichen 1.1. In der Kirche und Diakonie gibt es vielfältige Arbeitsfelder. Es ist notwendig, zu sehen, welche Arbeitsfelder vorhanden sind, herauszufinden, welche nötig sind, aber noch fehlen, zu prüfen und zu entscheiden, wo Ehrenamtliche tätig werden können. 1.2. Es gibt eine Vielfalt von Interessen, Begabungen und Fähigkeiten. Diese in die Arbeitsfelder einzubringen, heißt: Begabungen zu entdecken (in Gruppen, bei gemeinsamen Erlebnissen und persönlichen Begegnungen), erlernte Fähigkeiten abzurufen und einzusetzen, Interessen zu erfragen, Problemfelder zu benennen und um Rat und Hilfe zu bitten, individuelle Fähigkeiten hervorzulocken, Mut zu machen, sich auszuprobieren. 1.3. Zur Zeit ändert sich die Motivation zu ehrenamtlinher Tätigkeit deutlich. Der Bereitschaft, unentgeltlich und verbindlich Zeit und Kraft einzusetzen, entsprechen Erwartungen nach Erweiterung von Erfahrung und Wissen, nach Gemeinschaft, nach sinnvoller Tätigkeit. 1.4. Eine spürbar gute Atmosphäre der Zusammenarbeit von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen (s. Abschnitt 4) wirbt für Bereitschaft zu ehrenamtlicher Mitarbeit. 2. Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit 2.1. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit muß in ruhiger Atmosphäre ein Gespränh mit einem kompetenten Vertreter oder einer kompetenten Vertreterin der entsprechenden Leitung stattfinden. Notwendig ist ein Gespräch über beiderseitige Erwartungen, den genauen Aufgabenbereinh, Klärung der Eigenverantwortung, Verantwortlinhkeiten innerhalb der Rechtsordnungen von Landeskirche und Diakonie, Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit, Eignung, Unterstützung beim Einarbeiten. Eine zeitliche Begrenzung der Mitarbeit ist zu erwägen und ggf. zu verabreden.

2.2. Bei Einverständnis müssen die neue Mitarbeiterin und der neue Mitarbeiter sowie das entsprechende Aufgabengebiet in der Gemeinde und der Diakonie bekannt gemanht werden. Das kann im Gottesdienst, im Gemeindeboten u. a. geschehen. Bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung wird eine öffentliche Einführung oder Einsegnung empfohlen. 2.3. Ehrenamtlinhe Tätigkeit wird begründet durch schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, Wahl, Beauftragung. Dabei müssen die Notwendigen Festlegungen gemäß Abschnitt 3 ein Bestandteil sein. 3. Notwendige Festlegungen Frauen und Männer arbeiten mit großem Einsatz ehrenamtlich in vielen Bereichen. Damit Konflikte nicht entstehen oder diese schnell bereinigt werden können, müssen verbindlinhe Vereinbarungen getroffen werden. 3.1. Von ehrenamtlich Arbeitenden werden erwartet: Versnhwiegenheit in vertraulichen Angelegenheiten, Wahrung von Dienstgeheimnissen auch nach Beendigung der Tätigkeit, Bereitschaft zur Kooperation mit anderen ehren- und hauptamtlich Arbeitenden, Loyalität gegenüber der Kirche, Bereitschaft zur Fortbildung. Bereitschaft zu konstruktiver Kritik. 3.2. Folgende Voraussetzungen müssen für ehrenamtlich Tätige gewährleistet sein: Erstattung von Auslagen, z. B. Fahrtkosten, Telefongesprächsgebühren, Porto, Materialkosten oder andere Unkosten, die zur Ausübung ihrer ehrenamtlich geleisteten Arbeit erforderlich sind. Im Zweifelsfall sind Absprachen notwendig. Die entsprechenden Kosten müssen im Haushalt eingestellt werden. Die Kostenerstattung muss unkompliziert und zügig erfolgen. Ein Barvorschuss kann bei Bedarf gezahlt werden. Bei Verzicht auf Auslagenerstattung ist eine Zuwendungsbestätigung anzubieten. Über den Versinherungssnhutz durch die Evangelische Landeskirche Anhalts oder die Dienststellen der Diakonie müssen ehrenamtlich Arbeitende zu Beginn ihrer Tätigkeit informiert werden. Das gilt auch für den notwendigen Einsatz privater Fahrzeuge zu dienstlichen Zwecken (Merkblatt s. Anlage). Zusätzlich notwendige Versicherungen müssen zu Lasten der Einrichtung abgeschlossen werden. Ein notwendiger Einsatz von privaten Arbeitsmitteln erfordert vor der Benutzung eine Absprache in Bezug auf Reparaturbedarf, Verschleiß oder Diebstahl. 4. Partnerschaftliche Kooperation und Kommunikation Ehrenamtliche, nebenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kirche und ihrer Diakonie sind in einer Dienstgemeinschaft innerhalb der jeweiligen Aufgabenbereiche gleichberechtigt nebeneinander tätig. Gegenseitige Anerkennung und ein

partnerschaftliches Miteinander trotz der verschiedenen Verantwortlichkeiten sind Grundlage einer guten Arbeitsatmosphäre. 4.1. Regelmäßige Besprenhungen mit Auswertung von Erfahrungen sollten geplant mindestens einmal jährlich stattfinden. Auch unbequeme Fragen und kritische Mitteilungen müssen dabei Platz haben. 4.2. Eine fanhlinhe und seelsorgerlinhe Begleitung der Ehrenamtlichen, bezogen auf ihre Tätigkeit, aber auch auf persönliche Anliegen und Probleme, muss ermöglicht werden. 4.3. Um Mitspranhe aller Beteiligten in konkreten Fall zu ermöglichen, sind notwendig: eine verbindlich vereinbarte Aufgabenbeschreibung, ein sachgerechter und umfassender Informationsaustausch, z.b. rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung, die Einbeziehung Ehrenamtlicher in die Entscheidungsfindung, ggf. mit Festlegung des Stimmrechts, Beachtung persönlicher Gaben und Grenzen. 5. Fortbildung 5.1. Für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist Fortbildung unentbehrlich zur Vermittlung von Wissen und Einübung von Fähigkeiten, als Erfahrungsaustausnh mit Tätigen anderer Gemeinden, Gruppen und Diensten, zur Stärkung von Identifikation mit der Aufgabe, zur Förderung der Motivation, zu Selbsterfahrung und sozialem Lernen durch regelmäßige Angebote für Lebensund Glaubensfragen. 5.2. Wegen der oft unterschiedlichen Voraussetzungen von Bildung und Lebenserfahrung müssen Fragen, Bedürfnisse und Wünsnhe der Ehrenamtlichen für Thema und Art der Fortbildung besonders beachtet werden. 5.3. Für die Fortbildung müssen Haushaltsmittel eingeplant werden. Eine angemessene finanzielle Beteiligung der Ehrenamtlichen muss, wenn nötig, vor der jeweiligen Veranstaltung vereinbart werden. 6. Regelung von Konflikten Probleme oder Konflikte mit Gesprächs- und Lösungsbedarf treten auf zwischen ehrenamtlich Tätigen und beruflich Tätigen, innerhalb einer Gruppe, zwischen verschiedenen Gruppen, zwischen Tätigen und Klienten. 6.1. Bei Anzeichen von Problemen soll Gespränhsbedarf angemeldet werden. Die Bereitsnhaft zum Gespränh ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Klärung einer Situation (s. Anhang 3.).

6.2. Eine Gruppe kann aus ihren Reihen Personen des Vertrauens bestimmen, die ihre Interessen vertreten. 6.3. Zur Begleitung und Regelung schwerwiegender Konflikte müssen auch Wege mit Hilfe neutraler Personen gesucht werden. Abhängig vom Problemkreis muss eine solche Person fachlich kompetent und erfahren in Konfliktbearbeitung sein. Die Vermittlungs- und Regelungsdienste der Kreisoberpfarrer und des Landeskirnhenrates bzw. der Diakonie sind dafür vorgesehen. Fremde Hilfe von außerhalb bedarf einer Abstimmung der entsprechenden Leitungsgremien. 7. Dank, Anerkennung und Tätigkeitsnachweis Jede Form der ehrenamtlichen Arbeit sollte anerkannt, entsprechend gewürdigt und nicht als selbstverständlich angesehen werden. 7.1. Zur Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kann aus besonderen Anlässen ein angemessenes Geschenk überreicht werden oder eine Anerkennung anderer Art erfolgen. Solche Anlässe sind z. B. runde Geburtstage, Dienst -Jubiläen, -Verabschiedung nach langjähriger Tätigkeit, Beendigung einer Tätigkeit. 7.2. Im Falle einer Verabschiedung oder bei Bedarf auch zwischenzeitlich soll ein Nanhweis oder eine Bestätigung mit Referenz in schriftlicher Form von der zuständigen Dienststelle der Kirche oder der Diakonie vorbereitet und übergeben werden. Dessau, August 2000. Die Arbeitsgruppe setzt sinh wie folgt zusammen: Günter Brandt Andreas Köhn Sieglinde Lewe Dr. Gerlinde Otto Rosel Schimkat Barbara Schulz Gemeinde Bobbau Auferstehungsgemeinde Dessau Frauen- u. Familienarbeit der Landeskirche Gemeinde St. Johannis u. St. Marien Dessau Petrusgemeinde Dessau Gemeinde Oranienbaum ab 24. Juni 2000 Erweiterung durch Mitglieder weiterer Kirchenkreise.

Anhang 1. Aus der Verfassung der Evang. Landeskirnhe Anhalts (zunänhst 19 und 34 mit der beantragten Veränderung nonh im Verfassungsaussnhuss) 19 (1) 1 Der der ganzen Gemeinde gegebenen Auftrag zum Zeugendienst wird in der persönlichen Glaubensverantwortung des einzelnen Christen sowie in besonderen Ämtern und Diensten sichtbar, bei deren Regelung landeskirchlichen Ordnungen zu beachten sind. 2 Kirchliche Mitarbeiter sind haupt-, neben- und ehrenamtlich in einer Dienstgemeinschaft tätig. 34 (1) 1 Die haupt-, neben- und ehrenamtlich kirchlichen Mitarbeiter sollen nach ihrer Haltung und Befähigung für die ihnen zu übertragenden Aufgaben geeignet sein. 2 Sie werden für ihren Dienst vorbereitet und fortgebildet. (2) Die Mitarbeiter werden angemessen für ihr Amt beauftragt. 2. Kirnhe mit Hoffnung, hrsg. Kirchenamt der EKD, Hannover 1998 Seite 17, Seite 28 3. Geben Sie ihrer Gemeinde ein neues Gesinht, hrsg. Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Gemeindekirnhenratswahlen 1999 in der Evangelischen Landeskirche Anhalts, 3. Lieferung, Sechs Phasen Modell zur Lösung von Problemen.