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Transkript:

Betrifft: Bitte um Auskunft über Ihre rentenpolitischen Ziele Beantwortet von: Frau Theresa Gröninger Kandidatin der CDU Bremen zur Bundestagswahl 2017 Listenplatz 5 Sehr geehrter Frau Harms, Sehr geehrter Herr Triebe, Sehr geehrter Herr Teufel, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen zum Wahlprogram der CDU zur Bundestagswahl 2017. Sehr gerne beantworte ich Ihnen die Fragen wie folgt: Zu 1: Lebensstandard im Alter sichern und Zu 2: Altersarmut verhindern CDU und CSU bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 umfassend und erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert. Unsere erfolgreiche Politik der letzten zwölf Jahre hat dazu geführt, dass neue Arbeitsplätze und Wachstum entstanden sind. Das hat die lange Zeit prekäre Lage der Rentenversicherung deutlich verbessert und die gesetzliche Rente stabilisiert. Das Rentenniveau hat sich deshalb besser entwickelt, als in den Prognosen vorhergesagt: Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Dies kommt Millionen von Rentnern zugute. Durch die gute Wirtschaftslage sind die Renten in den letzten Jahren oberhalb der Inflationsrate gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner haben wieder Teil am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Gleichzeitig bleiben die Rentenbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über 2020 hinaus stabil.

Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen, unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter, zukunftsfest aufstellen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden. 3 Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Zu 2: Altersarmut verhindern : Grundsätzlich ist die Rente ein Spiegelbild des Erwerbslebens. Die beste Versicherung gegen Altersarmut ist eine gute und durchgehende Erwerbstätigkeit. Mit der CDU/CSUgeführten Bundesregierung haben wir einen Rekord bei den Beschäftigten und einen Tiefstand bei den Arbeitslosen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Unser Ziel lautet: Vollbeschäftigung bis spätestens 2025. Wir wollen zielgerichtet den Menschen helfen, die zukünftig ein höheres Risiko haben könnten, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Für Erwerbsgeminderte haben wir bereits in dieser Legislaturperiode deutliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Wir haben die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten in diesem Zeitraum zweimal erhöht. Damit bekämpfen wir Altersarmut bei denen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig in Rente gehen mussten. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen.

Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen, unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter, zukunftsfest aufstellen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Unser Ziel bleibt es weiterhin Altersarmut zu vermeiden. Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Zu 3: Erwerbstätigenversicherung : Für CDU und CSU steht eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Wir wollen zielgerichtet den Menschen helfen, die zukünftig ein höheres Risiko haben könnten, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Beispielsweise wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Zu 4: Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung stärken Für CDU und CSU steht eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung.

Zur besseren Information der Verbraucher hat die unionsgeführte Bundesregierung zum 01.01.2017 einheitliche Produktinformationsblätter für private Riester- und Basisrentenverträge eingeführt. Diese erhöhen Transparenz und Vergleichbarkeit. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir deutliche Verbesserungen in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung auf den Weg gebracht. Durch die Erhöhung der Grundzulage wird die staatliche geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) deutlich attraktiver. Wir wollen diesen Weg auch in Zukunft weiter fortsetzen. Weiterhin gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil das im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Der Bundeshaushalt sieht als Leistung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung aktuell einen Betrag in Höhe von knapp über 90 Milliarden Euro vor. Das entspricht rund einem Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Schon heute ist damit der Großteil der sogenannten versicherungsfremden Leistungen steuerfinanziert. Zu 5: Rentenpolitische Fehler korrigieren Zur besseren Information der Verbraucher hat die unionsgeführte Bundesregierung zum 01.01.2017 einheitliche Produktinformationsblätter für private Riester- und Basisrentenverträge eingeführt. Diese erhöhen Transparenz und Vergleichbarkeit. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir deutliche Verbesserungen in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung auf den Weg gebracht. Durch die Erhöhung der Grundzulage wird die staatliche geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) deutlich attraktiver. Wir wollen diesen Weg auch in Zukunft weiter fortsetzen. Weiterhin gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten

Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil das im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, für den gibt es die Erwerbsminderungsrente. Wir haben in dieser Legislaturperiode mit zwei Gesetzen die Erwerbsminderungsrenten deutlich erhöht. Mit dem Rentenpaket von 2014 wurde die sogenannte Zurechnungszeit in einem Schritt vom 60. auf das 62. Lebensjahr erhöht. Damit erhält derjenige, der nach Unfall oder Krankheit im Beruf aufhören muss, mehr Berufsjahre angerechnet. Mit dem Erwerbsminderungsrentenverbesserungsgesetz heben wir die sogenannte Zurechnungszeit noch weiter an: Stufenweise von 2018 bis 2024 auf das Alter 65. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen. Im Rahmen des Flexirentengesetzes haben wir sichergestellt, dass es keine "Zwangsverrentung" mehr aus der Grundsicherung heraus gibt. Ist eine dauerhafte Grundsicherung absehbar, muss eine vorzeitige Altersrente nicht mehr beantragt werden. CDU und CSU werden die Renteneinheit vollenden. Mit der jüngsten Rentenanpassung nähern sich die Renten im Osten denen im Westen weiter an. Der aktuelle Rentenwert Ost liegt nun bei fast 96 Prozent der Westwerts. Von 2018 bis 2024 werden diese Beträge weiter angeglichen. Die Höherbewertung der Ostlöhne wird parallel dazu abgebaut. Im Jahr 2025 gibt es dann die Renteneinheit. Die CDU hat dafür gesorgt, dass dieser Schritt bezahlbar bleibt.