2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug in Nordrhein- Westfalen Ihre Schreiben vom 22.11.2012 und unser Telefonat am 6.12.2012



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MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Herrn Klaus Kleine-Büning Lembecker Str. 149 45721 Haltern am See per E-Mail: info@hohe-mark-ohne-forensik.de 2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug in Nordrhein- Westfalen Ihre Schreiben vom 22.11.2012 und unser Telefonat am 6.12.2012 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: 22 - bei Antwort bitte angeben Herr Schnabel Telefon 0211 8618-3373 Telefax 0211 8618-53373 falk.schnabel@mgepa.nrw.de 11. Dezember 2012 Sehr geehrter Herr Kleine-Büning, für Ihre beiden Schreiben vom 22.11.2012 an Frau Ministerin Steffens danke ich Ihnen. Frau Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Auf unser Telefonat am 6.12.2012, in dem ich Ihnen eine Rückmeldung bis zum 11.12.2012 in Aussicht gestellt habe, nehme ich Bezug. I. Mit Ihren Schreiben sprechen Sie das 2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug an, in das auch das Gelände der Schachtanlage Auguste Victoria 9 in Haltern am See einbezogen worden ist. Sie beklagen in einem Schreiben, dass die Recherche des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug und meines Hauses nach geeigneten Grundstücken für Neubauten von forensischen Kliniken unzureichend gewesen sei. Insbesondere kritisieren Sie, dass Frau Ministerin in der Bürgerversammlung am 6.11.2012 dazu aufgerufen habe, weitere Grundstücke zu benennen, die ebenfalls für Klinikneubauten in Betracht kommen könnten. Zugleich schlagen Sie eine Reihe solcher Grundstücke vor. Mit Ihrem weiteren Schreiben vom selben Tag äußern Sie Ihre Ängste in Bezug auf Lockerungen, die den Maßregelvollzugspatientinnen und Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Telefon 0211 8618-50 Telefax 0211 8618-54444 poststelle@mgepa.nrw.de www.mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

-patienten einer neuen Maßregelvollzugsklinik gewährt werden könnten. Insoweit bitten Sie um die Beantwortung mehrerer, im Einzelnen aufgelisteter Fragen. Seite 2 von 7 Hierzu darf ich wie folgt Stellung nehmen. II. Wie Sie zutreffend anmerken, gehört die Auswahl von Grundstücken für den Bau neuer Maßregelvollzugskliniken zu den Aufgaben des für den Maßregelvollzug zuständigen Landesministeriums. Dieser gesetzlichen Aufgabe kommt mein Haus in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug mit dem 2. Ausbauprogramm nach. Vor dem Hintergrund etwaiger Vorbehalte gegen forensische Kliniken war es das Anliegen von Frau Ministerin Steffens, den Auswahlprozess - im Gegensatz zu früheren Neubauvorhaben - möglichst transparent und partizipativ zu gestalten. Dies spiegeln der mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen abgestimmte und auf den Internetseiten meines Hauses abrufbare Katalog von Kriterien, die die Standortauswahl maßgeblich bestimmen, sowie das Schreiben an alle Kommunen der fünf betroffenen Landgerichtsbezirke vom September 2011 wider, mit dem um Benennung geeigneter Neubauflächen gebeten wird. Die Aufforderung an die Kommunen und die sie begleitende Presseberichterstattung über die Suche des Landes nach Grundstücken haben jedoch nicht dazu geführt, dass auf diesem Wege hinreichende Flächen für Forensikneubauten angeboten worden sind. Aus diesem Grund war der Landesbeauftragte, der die Federführung bei der Standortauswahl innehat, darauf angewiesen, eigene Recherchen anzustellen. Hierzu hat er unter anderem Einrichtungen und Körperschaften angesprochen, die bekanntermaßen Grundstücke in einer Größenordnung anbieten, wie sie für den Neubau einer Forensik erforderlich ist (mind. 5 ha). Neben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zählte zu diesen Ansprechpartnern unter anderem die RAG Montan Immobilien, die Sie in einem Ihrer Schreiben erwähnen. Soweit Grundstücke mitgeteilt worden sind, die in einem der fünf betroffenen Landgerichtsbezirke liegen, mindestens 5 ha groß sind und - dies möchte ich besonders

hervorheben - dem Land für den Neubau einer Forensik zur Verfügung gestellt werden würden ( Verfügbarkeit ), wurden sie vom Landesbeauftragten in die Standortprüfung einbezogen. Seite 3 von 7 Angesichts der bekannten und sich aktuell bestätigenden Vorbehalte gegen forensische Kliniken konnten in diesem Abschnitt des Standortauswahlverfahrens nur solche Umstände berücksichtigt werden, die ohne Gefährdung der Suche zu ermitteln waren. Denn bereits das öffentliche Bekanntwerden des Interesses an einem Grundstück für Forensik hätte das Prüfungsverfahren beeinträchtigen und zum Wegfall der Verfügbarkeit einer Fläche führen können. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass das Standortauswahlverfahren erst dann beendet werden kann, wenn alle notwendigen Belange geprüft werden konnten. Dies gilt insbesondere auch für nach der ersten Einschätzung bekannt werdende Umstände. Um die absehbaren Ängste und Vorbehalte auf möglichst wenige Standorte zu beschränken, hat Frau Ministerin am 23.10.2012 nur die fünf Flächen bekannt gegeben, die sich zu diesem Zeitpunkt als am besten geeignet für Klinikneubauten dargestellt haben. Die Bekanntgabe markiert zugleich den Beginn des zweiten Abschnitts des Prüfungsverfahrens, das zum abschließenden Ergebnis führen wird. Es geht auf den ausdrücklichen Wunsch von Frau Ministerin zurück, in diesem Verfahrensabschnitt den bereits im September 2011 beschrittenen Weg der öffentlichen Beteiligung an der Standortsuche erneut einzuschlagen. Demgemäß wird auf Bürgerversammlungen, in Antwortschreiben auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie auf den Internetseiten meines Hauses auf die Bereitschaft hingewiesen, in die laufenden Prüfungen auch neue, bislang nicht bekannte Grundstücksangebote einzubeziehen. Ebenfalls einbezogen werden etwaige Umstände, die zu einzelnen benannten Standorten mitgeteilt werden und bisher, weil unbekannt, nicht einbezogen werden konnten. Die genannten Möglichkeiten, sich an diesem Verfahrensabschnitt zu beteiligen, sind inzwischen mehrfach wahrgenommen worden. Demgemäß habe ich auch Ihre Schreiben dem Landesbeauftragten mit der Bitte um Prüfung zugeleitet.

Ich stimme Ihnen daher zu, dass Ziel des Standortauswahlverfahrens sein muss, jeweils die am besten geeignete Fläche für einen Klinikneubau zu finden. Nach dem soeben geschilderten Verfahrensablauf teile ich allerdings Ihre Bewertung, das Verfahren sei bislang unzureichend gewesen, nicht. Es bestand und besteht weiterhin die auch von Ihnen bereits in Anspruch genommene Möglichkeit, Umstände vorzutragen, die Sie bei der Grundstücksprüfung berücksichtigt wissen wollen, und Alternativflächen vorzuschlagen. Seite 4 von 7 Gestatten Sie mir aber, auf die Grenzen hinzuweisen, die sich aus der von Ihnen hervorgehobenen Aufgabenstellung, ausreichend Standorte und Plätze für den Maßregelvollzug zu schaffen, ergeben. Wie schon die Reaktionen auf das Schreiben von Frau Ministerin vom September 2011 zeigten, ist auch aktuell zu beobachten, dass weit überwiegend Gründe von Dritten, also nicht etwa den Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Liegenschaften vorgebracht werden. Alternativvorschläge umfassen jedwede freie Flächen, die beispielsweise im Internet recherchiert worden sind ohne Hinweis darauf, ob sie überhaupt verfügbar sind, d.h. dem Land verkauft werden würden. Sicherlich mag es eine Vielzahl von Flächen geben, die subjektiv besser für eine Forensik geeignet erscheinen als die Schachtanlage Auguste Victoria 9. Das Kernproblem der Standortauswahl besteht jedoch darin, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer solche Flächen regelmäßig nicht für forensische Kliniken bereitstellen wollen. Damit sind sie für das Land nicht verfügbar und müssen, ungeachtet aller sonstigen positiven Eigenschaften, ausscheiden. Fehlt es an Liegenschaften, auf denen in allseitigem Einvernehmen forensische Kliniken gebaut werden können, ist die Beeinträchtigung entgegenstehender Interessen daher unumgänglich. Aufgabe der laufenden Prüfung ist daher, sämtliche Aspekte eines Standorts sorgfältig gegen andere abzuwägen. Die Verschiedenartigkeit der berührten Interessen (Naturschutz, Bauleitplanung, Sicherheitsbelange usw.), die sich bereits aus dem Kriterienkatalog ergeben, lässt dabei eine quasi mathematische Abwägung mit Punktwerten oder Relativgewichten nicht zu. Hier kommen der Landesbeauftragte und mein Haus nicht umhin, eine wertende Betrachtung vorzunehmen.

Der Veröffentlichung von weiteren Einzelheiten der Standortprüfung steht der Umstand entgegen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen und eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen worden ist. Inwieweit die Abwägung der verschiedenen Belange belastbar ist, wird sich dann in dem sich anschließenden Bauverfahren zeigen müssen. Dort haben die Beteiligten gegebenenfalls die Möglichkeit, die Standortauswahl auch gerichtlich prüfen zu lassen. Seite 5 von 7 III. Zu den von Ihnen in Ihrem weiteren Schreiben vom 22.11.2012 gestellten Fragen habe ich den Landesbeauftragten beteiligt und nehme, soweit mir entsprechende Daten vorliegen, wie folgt Stellung: 1. Forensikstandorte in NRW mit Anzahl der Plätze In NRW gibt es derzeit 14 Maßregelvollzugskliniken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Standorte mit der jeweiligen Anzahl von stationären Plätzen (Neubauten des 1. Ausbauprogramms hervorgehoben): Bedburg-Hau 384 Dortmund 62 Duisburg 100 Düren 227 Essen 54 Herne 90 Köln-Porz 150 Langenfeld 170 Lippstadt 266 Marsberg 111 Münster-Amelsbüren 54 Rheine 84 Stemwede-Haldem 179 Viersen 172 2. Herkunft der Patientinnen und Patienten Erhebungen über die Herkunft bzw. Wohnorte der Patientinnen und Patienten finden nicht statt. Die Bedarfe der einzelnen Landgerichtsbezirke richten sich nach den Aufnahmen je Landgerichtsbezirk.

3. Entweichungen Die durchschnittliche Zahl der Entweichungen ist seit den letzten zehn Jahren, trotz eines Anstiegs der Anzahl der Patientinnen und Patienten um zwei Drittel, um die Hälfte gesunken. Im Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe sind im ersten Quartal 2012 insgesamt 18 Patientinnen und Patienten entwichen. Davon kehrten 16 Patientinnen und Patienten in die jeweiligen Kliniken zurück. Im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland wurden insgesamt 11 Entweichungen gemeldet. Hiervon befinden sich 9 Patientinnen und Patienten bereits wieder in den Kliniken. Erfahrungsgemäß kehrt etwa die Hälfte der entwichenen Patientinnen und Patienten freiwillig zurück, ein Viertel noch am Tag der Entweichung. In 2011 entfiel der größte Teil der Entweichungen (97%) auf eine verspätete Rückkehr aus unbegleiteten Lockerungen. Insgesamt waren - einschließlich früherer Entweichungen - zum Stichtag 1.10.2012 12 Patientinnen und Patienten flüchtig. Seite 6 von 7 4. Unterschiede zwischen älteren und neuen Einrichtungen Ältere Kliniken haben zum Teil Stationen mit einer geringeren baulichen Sicherheit als Neubauten. Dies wird bei der Belegung berücksichtigt. Daneben haben einzelne ältere Kliniken eine größere Anzahl offener Stationen. Entweichungen stellen aber auch hier seltene Einzelfälle dar. 5. Unterschiede zwischen den Bundesländern Die Statistiken zu Entweichungen sind im Vergleich nicht hinreichend belastbar, um insoweit verbindliche Aussagen zu machen. Nordrhein- Westfalen zählt zu den Ländern mit den strengsten Kriterien für Entweichungen und dem höchsten Maß an Transparenz gegenüber dem Landtag. 6. Straftaten während Entweichungen Der Umstand, dass vor Ort eine forensische Klinik vorhanden ist, führt nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) nicht zu einem Anstieg der Straftaten. Strafrechtlich sanktionierte Delikte gegen Außenstehende an Klinikstandorten sind die Ausnahme (drei Fälle in fünf Jahren). Im Erhebungszeitraum 2003 bis 2011 hat es kein Tötungsdelikt gegeben. Diebstähle von Fluchtwagen sind unbekannt.

Soweit Straftaten begangen werden, rühren diese überwiegend von suchtkranken Patientinnen und Patienten her und zählen, wie von Ihnen zutreffend erwähnt, zum Bereich der Beschaffungskriminalität. Seite 7 von 7 7. Therapieangebot Grundlegende Informationen zu den verschiedenen Bausteinen einer Therapie im Maßregelvollzug finden Sie unter www.massregelvollzug.nrw.de. Maßregelvollzugskliniken haben einen Behandlungsauftrag, der ein ausreichendes und an den verschiedenen Krankheitsbildern orientiertes Therapieangebot vorsieht. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug grundsätzlich nur möglich, wenn die krankheitsbedingte Gefährlichkeit der oder des Untergebrachten therapiert werden konnte. Es liegt daher im Interesse der Untergebrachten, Therapieangebote wahrzunehmen, um eine spätere Entlassperspektive zu erlangen. 8. "Eskalationsplan" An jedem Forensikstandort besteht ein individuelles Sicherheitskonzept mit Absprachen zwischen Klinik und Polizei auf der Grundlage eines Runderlasses des Ministeriums und den Sicherheitsrichtlinien des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug. Jede Entweichung führt unverzüglich zu einer Fahndung durch die Polizei. Parallel versucht die Klinik, die Patientin oder den Patienten mit eigenen Mitteln zu finden. Für weitere Fragen, darf ich auch auf die Informationen im Internet unter www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/massregelvollzug hinweisen. Gerne können Sie sich auch an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Falk Schnabel