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Transkript:

Dieses Kaufangebot richtet sich ausschließlich an Inhaber von Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien (bitte Disclaimer und Risikohinweise beachten) Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München an die Inhaber von Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG (ISIN AT0000A0AJ61) zum Erwerb von insgesamt bis zu 500.000 Stück UniCredit Bank Austria AG Nachbesserungsrechten zu einem Preis von EUR 3,00 je Nachbesserungsrecht Annahmefrist: 29.08.2017 bis 15.09.2017, 12:00 Uhr (Verkürzung und Verlängerung vorbehalten) 1. Überblick 1.1. Gegenstand des Angebots Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Teilerwerbsangebot (nachfolgend Angebot ) der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, (nachfolgend Bieterin ) zum Erwerb von bis zu 500.000 (in Worten: fünfhunderttausend) Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG (nachfolgend Nachbesserungsrechte ) mit der ISIN AT0000A0AJ61 einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte an die Inhaber der Nachbesserungsrechte (nachfolgend Inhaber ) zu einem Preis von EUR 3,00 (in Worten: Euro drei) in bar je Nachbesserungsrecht ( Angebotspreis"). Die Bieterin wird die Annahmeerklärungen nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen ( First Come - Prinzip). Sofern das Angebot überzeichnet wird, behält sich die Bieterin vor, die Annahmefrist zu verkürzen und/oder das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung. ISIN: Angebotspreis: Annahmefrist: AT0000A0AJ61, Nachbesserungsrechte UniCredit Bank Austria AG EUR 3,00 (in Worten: Euro drei) in bar je Nachbesserungsrecht. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten, den Angebotspreis zu erhöhen. 29. August 2017 bis zum 15. September 2017, 12:00 Uhr MESZ (vorbehaltlich Verkürzung bzw. Verlängerung und einer seitens der Depotbanken gesetzten früheren Rückmeldefrist). Von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist wird die Bieterin insbesondere dann Gebrauch machen, wenn sich während der Angebotsfrist in dem zur Bestimmung einer eventuellen Nachbesserung anhängigen Überprüfungsverfahren oder durch andere Faktoren die Nachbesserungsansprüche als wertlos herausstellen sollten. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten, die Annahmefrist zu verlängern. Seite 1

Die Annahme dieses Angebots durch die Bieterin ist während der (ggf. verkürzten oder verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut ("Depotbank") zu erklären. Die Wirksamkeit der Annahmeerklärung der Bieterin steht unter dem Vorbehalt der Übertragung der Nachbesserungsrechte auf das Clearstreamkonto der von der Bieterin beauftragten Abwicklungsstelle. Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter keiner weiteren aufschiebenden Bedingung. Die Anwendung des 934 österreichisches ABGB sowie 313 deutsches BGB oder andere vergleichbare Paragraphen anderer Rechtsordnungen gelten als bzw. werden wegen des aleatorischen Elementes wechselseitig ausgeschlossen. 1.2. Hintergrund Die Hauptversammlung der UniCredit Bank Austria AG hat am 03. Mai 2007 beschlossen, die Streubesitzaktionäre über ein Squeeze-Out Verfahren durch die Zahlung einer Barabfindung aus der Gesellschaft auszuschließen. Die Barabfindung wurde auf der Grundlage eines gutachterlichen Berichts der Wirtschaftsprüfer "Deloitte Valuation Services GmbH" festgelegt. Vom Handelsgericht Wien wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH" zum sachverständigen Prüfer bestellt. Der sachverständige Prüfer hat in seinem Bericht vom 27. März 2007 die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts der UniCredit und des Vorstandes der UniCredit Bank Austria AG sowie die Angemessenheit der Barabfindung der UniCredito Italiano S.p.A. bestätigt. Die Barabfindung wurde am 06. August 2008 im Gesamtbetrag von EUR 137,94 pro Aktie zur Auszahlung gebracht. Aufgrund der Einleitung eines Verfahrens zur gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Barabfindung wurde jedem UniCredit Bank Austria AG-Aktionär pro Aktie ein Wertpapier mit der ISIN AT0000A0AJ61 (=Nachbesserungsrecht) eingebucht. Ob es zu einer Nachbesserung kommt und falls ja, auf welchen Betrag sich diese Nachbesserung belaufen wird, ist gegenwärtig unklar. 1.3. Bieterin Die Bieterin, die Small & Mid Cap Investmentbank AG, ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland untersteht. Die Bieterin (HRB 193714, München) hat ihren Sitz in 80333 München, Barer Str. 7. 1.4. Kosten / Bankenprovision Die Bieterin übernimmt die Übertragungskosten (Bankenprovision) von bis zu maximal EUR 20,00 pro Depot, wenn mindestens 1.000 Stück Nachbesserungsrechte pro Depot an die Bieterin übertragen wurden. Die Gebührenerstattung wird mit der Überweisung des Kaufpreises an den Inhaber ausgezahlt. Die Depotbanken können auch kleinere Stückzahlen gesammelt abwickeln, jedoch werden hierfür keine Übertragungskosten von der Bieterin übernommen. Die Depotbanken erhalten einmalig pauschal EUR 1.000,00 je Depotbank als Abgeltung ihrer Kosten, sofern pro Depotbank zumindest 100.000 Stück Nachbesserungsrechte übertragen wurden. Die Provisionserstattung ist von den Depotbanken bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Annahmefrist bei der Abwicklungsstelle abzufordern. Ansonsten werden keine weiteren Kosten und Gebühren übernommen. Seite 2

1.5. Veröffentlichung Alle im Zusammenhang mit diesem Angebot erforderlichen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen erfolgen in deutscher Sprache im deutschen Bundesanzeiger sowie im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet unter http://www.smc-investmentbank.de. Darüber hinaus wird das Angebot nicht veröffentlicht, die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet und im Bundesanzeiger sowie in der Wiener Zeitung bezwecken weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts, noch ein öffentliches Werben. 2. Abwicklung des Angebots/Angebotsbedingungen 2.1. Beginn und Ende der Annahmefrist Die Annahmefrist beginnt am 29. August 2017 und endet am 15. September 2017 um 12:00 Uhr (mitteleuropäischer Zeit, MESZ), vorbehaltlich vorzeitiger Schließung. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten, die Annahmefrist zu verlängern. 2.2. Abwicklungsstelle Die Bieterin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle ( Zentrale Abwicklungsstelle") für das Angebot zu fungieren. Die Abwicklung des Angebots erfolgt direkt zwischen den Depotbanken und der von der Bieterin hierfür beauftragten Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen. Anfragen der Depotbanken sind zu richten an: Bankhaus Gebr. Martin AG, Frau Schweda, mail: dschweda@martinbank.de; Fax: +49 / 7161 / 969317. Bitte beachten: Es werden ausschließlich Anfragen von Depotbanken beantwortet. Die Weitergabe von Kontaktdaten an die Inhaber der Nachbesserungsrechte ist nicht erwünscht und Anfragen der Inhaber werden nicht beantwortet. 2.3. Details zur Abwicklung des Erwerbsangebots Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Beginn der Annahmefrist: Ab dem 28. August 2017 stehen das Angebot sowie die entsprechenden Formulare im Internet unter http://www.smc-investmentbank.de zum Download zur Verfügung. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de erfolgt voraussichtlich am 28. August 2017 sowie eine Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung erfolgt voraussichtlich am 29. August 2017. Versand der Kundenanschreiben und des Annahmeformulars: Um eine zeitnahe Unterrichtung der Inhaber der Nachbesserungsrechte über die Annahmefrist für das Erwerbsangebot der Bieterin zu gewährleisten, werden die Depotbanken gebeten, umgehend mit dem Versand der Kundenanschreiben zusammen mit diesem ausschließlich geltenden Erwerbsangebot und den Annahmeformularen zu beginnen. Gedruckte Erwerbsangebote und Annahmeformulare stehen nicht zur Verfügung. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden werden nicht übernommen. Seite 3

Annahmeerklärung durch die Inhaber von Nachbesserungsrechten: Die Annahmeerklärung muss von den jeweiligen Inhabern der Nachbesserungsrechte gegenüber ihren Depotbanken abgegeben werden. Ein Muster-Annahmeformular steht ab dem 28. August 2017 im Internet unter http://www.smcinvestmentbank.de zum Download bereit und ist zudem als Word-Dokument auf Anforderung bei der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str.7, 80333 München (kontakt@smc-investmentbank.de, Fax: +49 89 54 54 388-20) erhältlich. Die Verwendung des von der Bieterin zur Verfügung gestellten Muster-Annahmeformulars durch die Inhaber ist zwingend. Die Inhaber von Nachbesserungsrechten können das Angebot annehmen, indem sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Annahmeformular - vorbehaltlich einer ggf. durch die jeweilige Depotbank gesetzte Frist zur Rückmeldung - bis spätestens 15. September 2017, 12:00 Uhr (MESZ) bei ihrer Depotbank einreichen (eingehend). Die Bieterin behält sich ausdrücklich vor, die Annahmefrist aufgrund einer Übernachfrage zu verkürzen oder aber auch ggf. zu verlängern. Rücktrittsrecht, Rückabwicklung: Den Inhabern der Nachbesserungsrechte der UniCredit Bank Austria AG, die dieses Erwerbsangebot angenommen haben, steht kein Rücktrittsrecht zu. Bestandsmeldung durch die Depotbanken und Annahmeerklärung gegenüber der Bieterin: Die Inhaber der Nachbesserungsrechte, die die Annahme des Angebots über ihre jeweiligen Depotbanken erklären, ermächtigen und beauftragen die Depotbank unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gem. 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen, sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Anzahl der Nachbesserungsrechte der UniCredit Bank Austria AG, für die das Angebot angenommen wurde, mitzuteilen. Wichtiger Hinweis: Da die Zuteilung nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen erfolgt, werden die Depotbanken gebeten, die Summe der Nachbesserungsrechte auf Basis der bei ihnen eingereichten Annahmeerklärungen der Kunden gleichtägig an die Zentrale Zahlstelle weiter zu melden und die Nachbesserungsrechte möglichst gleichtägig bis 17:00 Uhr, spätestens aber am darauf folgenden Tag, auf das CBF-Konto 6041 der Zentralen Abwicklungsstelle zu übertragen. Sofern die Anzahl der so gemeldeten Nachbesserungsrechte die Zahl von 500.000 erreicht, ist die Bieterin berechtigt, die Annahmefrist zu beenden. In einem solchen Fall, werden die am letzten Tag gemeldeten Nachbesserungsrechte verhältnismäßig (d.h. Pro-Rata) zugeteilt und ggf. zu viel übertragene Nachbesserungsrechte zurückübertragen. Letzter Tag zur Mitteilung der Anzahl der Nachbesserungsrechte, für die das Angebot angenommen worden ist, durch die Depotbanken ist der 15. September 2017, 17:00 Uhr (MESZ): Seite 4

Ein Muster-Sammelannahmeformular für die Meldung der Depotbanken an die Zentrale Abwicklungsstelle steht im Internet unter http://www.smc-investmentbank.de zum Download bereit und ist zudem als Word-Dokument auf Anforderung bei der Bieterin (kontakt@smc-investmentbank.de, Fax: +49 54 54 388-20) sowie der Zentralen Abwicklungsstelle erhältlich. Die Verwendung des von der Bieterin zur Verfügung gestellten Muster-Sammelannahmeformulars ist zwingend. Annahmeformulare, die inhaltlich von dem Musterannahmeformular abweichen oder nicht in der vorgesehenen Frist eingehen, werden nicht akzeptiert. Die Übersendung eines Originals an die Bieterin ist nicht erforderlich. Übertragung der Nachbesserungsrechte durch die Depotbanken: Die Depotbanken werden gebeten, während der Angebotsfrist täglich die Sammelannahmeformulare (kumuliert) an die Zentrale Abwicklungsstelle zu senden und unverzüglich (spätestens am nächsten Bankarbeitstag) die Nachbesserungsrechte, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, auf das CBF-Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG (BLZ 610 300 00, BIC MARBDE6G) free of payment" (FOP) zu übertragen. Eine Gegeninstruktion durch die Bankhaus Gebr. Martin AG wird nicht erfolgen. Es erfolgt insofern bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung der Inhaber der Nachbesserungsrechte (Lieferung vor Zahlung). Depotbanken, die die Nachbesserungsrechte über die OeKB liefern, müssen diese cross-border" (T2S Konto DAKV6041000) übertragen. Die Nachbesserungsrechte sind, soweit dies während der Angebotsfrist noch nicht erfolgt ist, bis spätestens Montag, 18. September 2017 um 12:00 Uhr an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übertragen. Zuteilung im Falle der Überannahme des Angebots: Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu 500.000 Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG. Nehmen Inhaber von Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 500.000 Nachbesserungsrechte an, werden die Annahmeerklärungen nach dem Datum des Eingangs der Sammel-Anmeldungen der Depotbanken bei der Zentralen Abwicklungsstelle von der Bieterin berücksichtigt. Am letzten Tag der (ggf. verkürzten Annahmefrist) abgegebene Sammel-Anmeldungen werden ggf. verhältnismäßig (Pro-Rata) zugeteilt. Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet. Nur für den Fall einer Repartierung des Angebots wird die Bieterin den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots per Telefax oder per Mail mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die Bieterin behält sich einen Mehrerwerb im Falle der Überannahme ausdrücklich vor. Im Falle einer Überannahme wird sie eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich das Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.smc-investmentbank.de bekanntmachen und den Depotbanken, die eine Überannahme angemeldet haben, mitteilen. Zahlung des Kaufpreises: Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch die Bieterin über die Zentrale Abwicklungsstelle durch eine Überweisung je Depotbank auf das in dem Sammel-Annahmeformular angegebene Verrechnungs- Seite 5

Konto der Depotbank jeweils spätestens am folgenden Bankarbeitstag nach Übertragung der Nachbesserungsrechte. Eine Aufschlüsselung der Annahmeerklärungen auf Einzeldepotebene ist daher nicht erforderlich. Die Zubuchung des Kaufpreises auf Einzelkontenebene erfolgt durch die Depotbank. Bei dem Verrechnungskonto muss es sich um ein Euro-Konto handeln. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Euro. Veröffentlichung des Endergebnisses: Eine Veröffentlichung des Endergebnisses ist nicht vorgesehen. Auch sonstige Veröffentlichungen sind nicht vorgesehen. Nur für den Fall einer Repartierung des Angebots wird die Bieterin voraussichtlich am Montag, den 18. September 2017 die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung fanden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den betreffenden depotführenden Instituten eine etwaige Repartierung am selben Tag ebenfalls per Telefax mitteilen. DISCLAIMER: Dieses Angebot richtet sich nicht an "US Persons" im Sinne des US Securities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden. Inhaber von Nachbesserungsrechten mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beachten bitte die Hinweise dieser Angebotsunterlage und müssen sich über ggf. bestehende Beschränkungen zur Annahme dieses Angebots informieren. Dieses Angebot ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bestimmt. In anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland kann die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Angebots oder die Annahme des Angebots rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung von rechtlichen (insbesondere auch regulatorischen und/oder kapitalmarktrechtlichen) Bestimmungen durch Dritte. Bewertung des Angebots/Risikohinweis: Die Inhaber haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls sachverständige Beratung in Anspruch nehmen. Die Bieterin spricht gegenüber den Inhabern von Nachbesserungsrechten keine Empfehlung im Hinblick auf das Angebot aus. Die Bieterin erteilt den Inhabern von Nachbesserungsrechten weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Inhaber von Nachbesserungsrechten ist. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung. Dieses Angebot wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher weder zur Prüfung und Billigung, noch zur Durchsicht vorgelegt. Auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Sämtliche in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den der Bieterin derzeit Seite 6

verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots, die sich in Zukunft ändern können. Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts davon betroffener zukünftiger Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung darstellen. Die Bieterin wird dieses Angebot nicht aktualisieren; zu einer möglichen frühzeitigen Beendigung siehe Ziffer 2.3. des Angebots. Soweit die Bieterin im Rahmen dieses Angebots nicht die Übernahme einer Pflicht ausdrücklich anbietet, schließt die Bieterin jegliche Verpflichtungen und/oder Haftung aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Angebot aus, soweit dieser Ausschluss gesetzlich möglich ist (insbesondere bleibt eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und/oder für Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit unberührt). München, im August 2017 Small & Mid Cap Investmentbank AG Der Vorstand Seite 7