3. Ökologisches Kolloquium am 19./20.9.2013 in Koblenz Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten Arten Artenschutz gemäß den Regeln der guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft in Bundesliegenschaften
Einleitung Der Begriff der Guten fachlichen Praxis im Artenschutz Mindestschwelle naturschutzfachlicher Anforderungen 44 Abs. 4 BNatSchG Entspricht die [ ] forstwirtschaftliche Bodennutzung und die Verwertung der dabei gewonnenen Erzeugnisse den in 5 Absatz 2 bis 4 dieses Gesetzes genannten Anforderungen sowie den sich aus 17 Absatz 2 des Bundes- Bodenschutzgesetzes und dem Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ergebenden Anforderungen an die gute fachliche Praxis, verstößt sie nicht gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten, europäische Vogelarten [...] betroffen, gilt dies nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Umsetzung der GfP im Bundesforst durch Naturschutzstandards in der Geschäftsanweisung Naturschutz und Landschaftspflege
Thematische Untergliederung der GA NuL (bzw. GfP) insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes im Wald Bestandesbegründung / Verjüngungsverfahren Bodenproblematik und Walderschließung (keine Bodenbearbeitung) Naturschutz im Wald (integrativer Naturschutz) Waldschutz (keine Biozide, störungsarme Jagd) Standortgerechte Baumarten Nährstoffkreisläufe (keine Düngung) Waldbausysteme Segregativer Waldnaturschutz
Bestandesbegründung / Verjüngungsverfahren Bestandsbegründung Im Rahmen der Betreuung des Waldes sind naturnahe Dauerwälder aufzubauen und zu erhalten. Dabei ist auf einen hinreichenden Anteil standortheimischer Baumarten zu achten. Zum Aufbau und Erhalt naturnaher Wälder muss die Verjüngung der Hauptbaumarten der jeweiligen natürlichen Waldgesellschaften ohne Wildschutzmaßnahmen grundsätzlich möglich sein. Dies gilt nicht, soweit der Waldentwicklungstyp (WET) auf Wunsch des Liegenschaftsnutzers hiervon abweichen muss. Die Prozesse der biologischen Automation, insbesondere Naturverjüngung, Selbstdifferenzierung und inner- bzw. zwischenartliche Qualifizierung, werden für die waldbauliche Steuerung weitest möglich genutzt. Naturverjüngungsverfahren und Saaten sind Pflanzungen vorzuziehen. Die Verjüngung erfolgt trupp- bis maximal kleinbestandsweise sowie räumlich und zeitlich verteilt. Es sind möglichst steuerungsarme Baumartenmischungen anzustreben.
Bestandesbegründung / Verjüngungsverfahren Bestandsbegründung Foto: Jost Foto: Jost
Sukzessionsprozesse Bestandsbegründung Sukzessionen sind auf Teilflächen zuzulassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und es sich um Offenlandbereiche in der Zuständigkeit von Bundesforst handelt. Bei kleinflächigen Bestandesstörungen sind natürlich ablaufende Prozesse ohne forstliche Beeinflussung zu ermöglichen.
Alterungsprozesse und Altholz Altholzinseln sind zu erhalten. Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Bäume mit Höhlen und/oder Spalten sind zu belassen und dauerhaft zu markieren. Biotopbäume und Solitäre (z.b. starke Einzelbäume, Huteeichen, etc.) sind möglichst zu erhalten. Ihre Definition erfolgt im Anhalt an die jeweiligen Landesbestimmungen.
Alterungsprozesse und Altholz Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Foto: Jost Foto: Schleupner
Totholz Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Totholz ist grundsätzlich zu belassen; dabei sollten mindestens acht Bäume ab 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) pro ha stehen bzw. liegen bleiben.
Totholz Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Foto: Jost Foto: Jost Foto: Jost
Nist- und Höhlenbäume Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Horstbäume sind zu schützen und Horstschutzzonen festzulegen, bzw. die jeweiligen Landesregelungen umzusetzen. Bäume mit Höhlen und/oder Spalten sind zu belassen und dauerhaft zu markieren.
Nist- und Höhlenbäume Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Foto: Dr. Ebrecht Foto: Jost Foto: Jost
Waldränder Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Kleinstrukturen, Waldwiesen, arten- und strukturreiche, buchtig ausgeformte und ausreichend tiefe Waldränder sind zu erhalten.
Waldränder Foto: Jost Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz)
Seltene Baumarten / Provenienzen Seltene Baum- und Straucharten sind zu sichern. Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz)
Foto: Jost Seltene Baumarten / Provenienzen Foto: Balk Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz)
Sonstige naturschutzfachlich relevante Kleinstrukturen Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Kleinstrukturen, Waldwiesen, arten- und strukturreiche, buchtig ausgeformte und ausreichend tiefe Waldränder sind zu erhalten. Biotopverbundflächen (z.b. Hecken, Alleen, Fließgewässer mit Auen etc.) und Trittsteinbiotope (z.b. offene Heideflächen im Wald etc.) sind zu bewahren. Bei kleinflächigen Bestandesstörungen sind natürlich ablaufende Prozesse ohne forstliche Beeinflussung zu ermöglichen.
Sonstige naturschutzfachlich relevante Kleinstrukturen Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Foto: Jost Foto: Jost Foto: Jost
Spezielle Artenschutzmaßnahmen 44 Abs. 4 BNatSchG Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Sind in Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführte oder europäische Vogelarten betroffen, liegt nur dann kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vor, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die forstliche Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Dies kann durch besondere Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt werden.
Spezielle Artenschutzmaßnahmen Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) z.b. Nisthilfen für Insekten u.a., Horstunterlagen, Amphibienlaichgewässer, Gestaltung von Fledermausquartieren etc. Renaturierung von Mooren, Fließgewässern Gestaltung der Übergangsbereiche von Wald zu Offenland Alt- und Totholzkonzept (Altholzinsel: ab ca. 1 ha; 1 je 20 ha Biotopbaumgruppe: ca. 15-20 Bäume; 1 je 3 ha)
Spezielle Artenschutzmaßnahmen Naturschutz im Wald (Integrativer Naturschutz) Foto: Tilk Foto: Anton Foto: Anton Foto: Schwers
Standortgerechte Baumarten Standortgerechte Baumarten Standortheimische Wälder sind zu erhalten. Arten der Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV) sind bei Pflegemaßnahmen und Durchforstungen vorrangig zu fördern.
Standortgerechte Baumarten Standortgerechte Baumarten Foto: Jost Foto: Jost
Fremdländische Baumarten / Reinbestandswirtschaft Standortgerechte Baumarten Die gezielte Entwicklung von großflächigen Reinbeständen, insbesondere mit fremdländischen Baumarten, ist unzulässig.
Fremdländische Baumarten / Reinbestandswirtschaft Standortgerechte Baumarten Foto: Struck Foto: Jost Foto: Struck
Waldbausysteme mit dem Sonderfall Kahlschlag Waldbausysteme Kahlschläge über 0,5 ha sind unzulässig. Gleiches gilt für kurzfristig starke Auflichtungen über 0,5 ha, die zu erheblichen Störungen des Bestandesklimas und der Stoffkreisläufe oder zu deutlichen Zuwachsverlusten führen. Hiervon ausgenommen sind Kalamitätsflächen.
Vergleich bewirtschafteter / unbewirtschafteter Wald Segregativer Waldnaturschutz Auf Dauerbeobachtungsflächen (mindestens 2%, Mindestgröße 15 ha) sind alle forstlichen Maßnahmen zu unterlassen. Naturschutzstrategien und Schutzgebietsgrößen BImA hat im Rahmen der 1. & 2. Tranche des Nationalen Naturerbes (NNE) rd. 93.000 ha national bedeutsame Naturschutzflächen zur Verfügung gestellt.
Vergleich bewirtschafteter / unbewirtschafteter Wald Segregativer Naturschutz Foto: Böttcher Foto: Jost Foto: Böttcher
Nieder- und Mittelwald Segregativer Naturschutz Fortführung kulturhistorischer Nutzungsformen ist in Absprache mit den Nutzern vorgesehen.
Segregativer Naturschutz Nieder- und Mittelwald Foto: Feil
Biotopkartierung Bund (BKBu) Steuerungsinstrumente Im Rahmen der BkBu werden auch seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erfasst und entsprechende Schutzmaßnahmen geplant (flächendeckende Biotopkartierung). Fachaudit Umwelt in den Bundesforstbetrieben Im Prüfbereich ökologisch bedeutsame und seltene Flächen sowie seltene Arten wird u.a. die Qualität und Effizienz von Artenschutzmaßnahmen geprüft. Im Prüfbereich Vielfalt wird der Erhalt von Totholz, Biotop- /Höhlenbäumen und Dauerbeobachtungsflächen berücksichtigt. Die Ergebnisse des Umweltaudits gehen in die jährlichen Zielvereinbarungen ein.
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