Entwicklung einer Anreizregulierung im Eisenbahninfrastruktursektor Kirsten Rüther, Bundesnetzagentur Konferenz "Verkehrsökonomik und -politik" Berlin, 12062015 wwwbundesnetzagenturde
Überlegungen zur Anreizregulierung 2007 Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Entgeltregulierung im Bereich Eisenbahn Überlegungen zur AEG-Novellierung 2008 2009 2010 Eisenbahnregulierungsgesetz RL 2012/34 2012 2013 im Vermittlungsausschuss gescheitert Eisenbahnregulierungsgesetz II 2014 2015 Bildquelle: Education Group GmbH, Lizenz: Creative Commons / Eingefärbt vom Original 120615 2
Zeit nimmt jeder anders wahr Quelle: Prof Dr Christian von Hirschhausen, Präsentation 2005 3
Charakteristika des Sektors Heterogenität des Sektors Unterschiedliche Größenverhältnisse regulierter Unternehmen Verschiedene Quellen der Kostendeckung Eigenmittel vertraglich vereinbart Nicht vertraglich vereinbarte Eigenmittel Zuwendungen vertraglich vereinbart Nicht vertraglich vereinbarte Zuwendungen 4
Regulierte Eisenbahninfrastruktur (AEG) Schienenwege Rund 150 Betreiber 1 Mrd Trkm vs 22 Trkm Häfen Rund 100 Betreiber 40 Mio t vs 3000 t Personenbahnhöfe Rund 100 Betreiber 140 Mio vs 12 Halte Güterbahnhof /-terminal Rund 250 Betreiber 2 Mio TEU vs 51 TEU Wartungs-, andere techn Einrichtungen Rund 180 Betreiber Abstellgleise Rund 200 Betreiber Rangierbahnhöfe Rund 60 Betreiber Brennstoffaufnahme Rund 100 Betreiber Quelle: Marktbeobachtung Bundesnetzagentur 2014; diverse Publikationen 5
Wesentliche Finanzströme im Eisenbahnsektor Bund Länder 5,8 Mrd Aufgabenträger EVU SPNV 12,9 Mrd Endkunden 1,4 Mrd EVU SGV 3,9 Mrd EU 6,0 Mrd EVU SPFV 0,42 Mrd* 0,44 Mrd** DB AG DB Netze Fahrweg Kommunen DB Netze Personenbf DB Netze Energie NE EIU Regionalisierungsmittel Markterlöse der EVU Infrastrukturnutzungsentgelte BSWAG LuFV Dividende fix Dividende zusätzlich Finanzierung der Länder Eisenbahnkreuzungsgesetz TEN-T und EFRE DB ML * Nicht zweckgebundene Dividende ** Zweckgebundene Dividende Quelle: Marktbeobachtung Bundesnetzagentur 2014; diverse Publikationen 6
Unterschiedlicher Entgeltmaßstab (ERegG-E) Unterschiedlicher Entgeltmaßstab Heterogenität des Sektors Anreizregulierung für Betreiber der Schienenwege und Personbahnhöfe Kostenzuschlagsregulierung für weitere Serviceeinrichtungen Sonderregelung für Wartungseinrichtungen 7
Schaffung von Ausnahmetatbeständen (ERegG-E) Unterschiedliche Größenverhältnisse regulierter EIU Ggf Möglichkeit von Ausnahmetatbeständen, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht zu erwarten ist 8
Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsquellen (ERegG-E) Kostendeckung erfolgt über unterschiedliche Quellen Nebeneinander von vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen Über Entgelte werden die Kosten gedeckt, die nicht anderweitig finanziert werden 9
Konstruktion der Anreizregulierung (ERegG-E) Für BdS = Kosten, die zur Erbringung des Mindestzugangspakets anfallen Für BvPbf = Kosten in Zusammenhang mit Halten und damit verbundenen Leistungen Ausgangsniveau der Gesamtkosten Zuwendungen Erzeugerpreisindex gesetzlich Produktivitätsfortschritt Qualitätsvorgaben vertraglich gesetzlich vertraglich Die Kosten der Betreiber der Schienenwege, der Betreiber von Personenbahnhöfen, die über Entgelte gedeckt werden Obergrenze der Gesamtkosten 10
Differenzierter Produktivitätsfaktor (ERegG-E) Kostendeckung Kosten Unterliegen vertragl PF Unterliegen gesetzl PF Unterliegen vertragl PF Unterliegen gesetzl PF Eigenmittel vertraglich Eigenmittel sonstige Zuwendungen sonstige Zuwendungen vertraglich Der Produktivitätsfortschritt wird in Abhängigkeit davon differenziert, welche Kosten und deren Deckung vertraglich geregelt sind 11
Differenzierte Qulitätssicherung (ERegG-E) Mit vertraglicher Vereinbarung Vertrag Am Anfang wurde das Universum erschaffen Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen Die Sicherung der Qualität erfolgt über die Regelungen der vertraglichen Vereinbarung Ohne vertragliche Vereinbarung Vertrag Am Anfang wurde das Universum erschaffen Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen Die Sicherung der Qualität erfolgt über die gesetzlich geregelte Qualitätsregulierung 12
Konstruktion der Anreizregulierung (ERegG-E) Ausgangsniveau der Gesamtkosten Ausnahmeregelungen Individuelle Überprüfung, ob Obergrenze eingehalten werden kann Berücksichtigung unvorhergesehener Mehrbelastungen Obergrenze der Gesamtkosten = Die Kosten der Betreiber der Schienenwege, der Betreiber von Personenbahnhöfen, die über Entgelte gedeckt werden Dient zur Begrenzung der zu genehmigenden Entgelte, nicht zur Begrenzung des zu erzielenden Umsatzes 13
Vielen Dank! Kirsten Rüther Bundesnetzagentur, Abteilung Eisenbahnregulierung KirstenRüther@Bundesnetzagenturde 14