BEGRÜNDUNG zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 48 - Ostlandstraße Südwest mit integriertem Grünordnungsplan

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Transkript:

STADT FÜSSEN LANDKREIS OSTALLGÄU BEGRÜNDUNG zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 48 - Ostlandstraße Südwest mit integriertem Grünordnungsplan Entwurfsverfasser Bebauungsplan: Kreisplanungsstelle des Landkreises Ostallgäu, Postfach 12 55, 87610 Marktoberdorf Entwurfsverfasser Grünordnungsplan: Dipl.-Ing. FH Cornelius Wintergerst, Baumgarten 124 A, 87637 Eisenberg Anlage 1: Luftbildausschnitt (ohne Maßstab) Anlage 2: Ausschnitt Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) 1. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst mit ca. 0.32 ha eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 859/8 der Gemarkung Füssen. Das Bebauungsplangebiet liegt im westlichen Stadtbereich nördlich des Bundeswehrkasernengeländes. Das Gebiet ist wie folgt begrenzt: Im Norden: von der bestehenden Wohnbebauung an der Welfenstraße Im Osten: von der bestehenden Wohnbebauung an der Ostlandstraße Im Süden: von der bestehenden Wohnbebauung an der Ponickaustraße Im Westen: von der bestehenden Wohnbebauung an der Ponickaustraße 2. Veranlassung und Bedarf Das Plangebiet liegt innerhalb eines schon seit langem bebauten Wohngebietes das ohne rechtskräftigen Bebauungsplan entstanden ist. Das Plangebiet selbst war schon bisher, allerdings flächenmäßig über das jetzige Grundstück hinausgehend, mit einem Pflegeheim des Deutschen Roten Kreuzes überbaut. Das bisherige Heim entspricht besonders hinsichtlich der Pflegesituation nicht mehr den heutigen Anforderungen; es lässt sich in seinem Bestand nicht unter optimalen wirtschaftlichen Gesichtspunkten umbauen und soll deshalb abgebrochen und durch einen sternförmigen Neubau ersetzt werden. Mit Bauvorbescheid vom 30.07.2003 wurde eine erste Planung eines Ersatzbaues mit max. drei Geschossen und größerem Bauvolumen als genehmigungsfähig festgestellt. Der nun geplante Neubau benötigt wesentlich weniger Grundstücksfläche und ist in seiner funktionalen Ausgestaltung den heutigen Bedürfnissen angepasst. Zur Erreichung einer wirtschaftlichen Größe ist jedoch ein viergeschossiger Baukörper erforderlich. Die umgebende Bebauung ist jedoch im wesentlichen durch zwei- und dreigeschossige Baukörper geprägt. Es soll deshalb der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 48 aufgestellt werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen. Seite 1 von 9

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen 3.1 Landesentwicklungsprogramm / Regionalplan Region Allgäu(16) Gemäß Regionalplan der Region Allgäu (16) ist die Stadt Füssen Mittelzentrum mit den folgenden regionalplanerischen Funktionen: Mittelpunktsfunktion, Kur und Tourismus sowie Kultur. Weiterhin ist die Stadt Ausgangs- bzw. Endpunkt der überregionalen Entwicklungsachse nach Kempten und der regionalen Entwicklungsachsen nach Marktoberdorf und nach Halblech. Das Stadtgebiet ist dem Alpengebiet zugeordnet und gleichzeitig Ausschlussgebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen. Große Teile des Gemarkungsgebietes gehören zu den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten Nr. 13 Auerberg und Forggenseegebiet, der Nr. 15 Lechvorberge und der Nr. 18 Falkensteinzug und Alpseekessel bei Schwangau. Weiter ist im Forggensee das Vorbehaltsgebiet Nr. 213 für Kiesabbau und Teile des Gemarkungsgebietes sind mit den Zonen A, B und C für die Ordnung der Verkehrserschließung im Alpengebiet überlagert. Sonstige weitere Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete bestehen im Gemarkungsbereich derzeit nicht. 3.2 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Füssen wurde mit Bescheid Nr. 420-4621-201.1 der Regierung von Schwaben vom 14.12.1988 genehmigt und durch Bekanntmachung am 02.01.1989 rechtswirksam. Hierin ist das Plangebiet als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenheim ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Lage und Bestand 4.1 Städtebau Das Bebauungsplangebiet ist bestimmt durch die umgebende und vorhandene Wohnbebauung. Diese ist im wesentlichen bestimmt durch überwiegenden Mehrfamilienhausbau in dreigeschossiger Bauweise, häufig mit Hochparterre als lange Zeile. Lediglich an der östlichen und nördlichen Seite angrenzend sind zweigeschossige Baukörper in Form von Reihen- oder Einfamilienhäusern gegeben. Südlich der Bauzeile entlang der Ponickaustraße ist das Kasernengelände der Bundeswehr gegeben. Das bisherige Altenheimhauptgebäude ist dreigeschossig, ebenfalls mit Hochparterre und zweigeschossigen Anbauten. 4.2 Gewässer Im Plangebiet sind keinerlei Oberflächengewässer vorhanden. Der Grundwasserspiegel ist nicht bekannt. 4.3 Landschaftsbild Durch die großflächig umgebende bestehende Bebauung ist das Plangebiet für das Landschaftsbild nicht maßgebend bzw. von Bedeutung. Es ist keinerlei Ortsrandsituation gegeben. 4.4 Bauliche Nutzungen Die umgebenden und angrenzenden bebauten Bereiche sind von einer Wohnbebauung vor allem in Form der Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung geprägt. Innerhalb dieser Bebauung liegt als soziale Einrichtung das bisherige Altenheim mit einer größeren umgebenden Freifläche. 4.5 Erschließung / Verkehr Das Planungsgebiet beinhaltet an der ostseitigen Geltungsbereichsgrenze die bestehende und ausgebaute Ostlandstraße. Südseitig ist die bestehende und ausgebaute Ponickaustraße vorhanden. Über diese Straße und die Froschenseestraße ist die Anbindung an das ü- berörtliche Straßennetz der Stadt Füssen gesichert. Seite 2 von 9

4.6 Ver- und Entsorgung Durch die bestehende Bebauung ist das Plangebiet hinsichtlich Wasser, Strom, Erdgas, Telekommunikation und Abwasser schon voll erschlossen. 4.7 Vegetation Außerhalb des Gebäudebestandes sind vor allem intensiv gepflegte Rasenflächen aber auch ein 30- bis 50-jähriger Baumbestand (Birken, Ahorn, Rotfichten, Linden, Buche und Kiefer) sowie verschiedene Sträucher und ein Heckenstreifen (Hainbuche) gegeben (siehe auch Bestandsaufnahme Grünordnungsplan). 5. Planung 5.1 Planungsziele - Erhaltung von Gemeinbedarfsflächen - Stärkung bzw. Verbesserung des Pflegeheimangebotes - Stärkung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Heimes - Verbesserung der Ökologie durch Anwendung der Eingriffregelung 5.2 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet liegt an schon gut ausgebauten innerörtlichen Straßen mit guten und ausreichenden Anbindungen zum Stadtgefüge und überörtlichem Verkehrsnetz. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und notwendig. 5.3 Art und Maß der baulichen Nutzung Entsprechend den Erfordernissen und der Flächennutzungsplandarstellung wird das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen insbesondere mit der Zweckbestimmung Seniorenpflegeheim des Bayerischen Roten Kreuzes ausgewiesen. Diese Nutzung entspricht im wesentlichen auch der bisherigen Nutzung. Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die durch Baugrenzen gebildeten ü- berbaubaren Flächen sowie durch die Grund- und Geschossflächenzahl. Entsprechend der vorgesehenen Nutzung wurden die Baugrenzen dargestellt. 5.4 Bauweise Für eine optimale wirtschaftliche Betriebsführung in einem Pflegeheim sind kurze Wege, gute Übersichtlichkeit und optimale funktionale Zusammenhänge erforderlich. Dies lässt sich nur in einem kompakten Baukörper mit entsprechender Geschosszahl erreichen. Deshalb sind vier Vollgeschosse zulässig. Um dennoch eine möglichst umgebungsgerechte Bebauung zu erreichen, wurde ein sternförmiger Baukörper festgesetzt der zu seiner umgebenden, überwiegend dreigeschossigen Bauweise nicht zu massiv wirkt. Durch diese Bauweise wird auch das Walmdach mit einer minimalen Dachneigung von 10 und einer max. Dachneigung von 27, nicht zu hoch. Im gesamten Planbereich gilt die offene bzw. die geschlossene Bauweise. 5.5 Baugestaltung Die rechtliche Grundlage für die Festsetzungen der Gestaltung im Bebauungsplan leiten sich aus Art. 91 BayBO i.v. mit 9 Abs. 4 BauGB ab. Entsprechend dem Gebietscharakter werden die Festsetzungen bezüglich der Gestaltung auf ein Mindestmaß beschränkt und deshalb im wesentlichen nur die Geschoßigkeit, das Dach und die Außengestaltung mit möglichen Werbeanlagen fixiert. 5.6 Flächenbilanz Das Baugebiet ist insgesamt ca. 3.211 m² groß und umfasst nur Gemeinbedarfsflächen. Seite 3 von 9

6. Bodenordnende Maßnahmen Seitens der Stadt Füssen sind keine Maßnahmen vorgesehen und erforderlich. Das Grundstück ist im Eigentum des Investors. 7. Grünordnung / Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 7.1 DARSTELLUNG DER BETROFFENEN SCHUTZGÜTER UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS IN DIE NATUR Arten und Lebensräume Einzelne Bäume werden entfernt und dadurch wird der Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleinsäuger eingeschränkt. Folgende Gehölze werden entfernt: 1 Ahorn (Acer pseudoplatanus) Ø 15 21 cm, 3-stämmig, 9 m hoch 4 Birken (Betula pendula) Ø 35 40 cm, 13 15 m hoch 3 Linden (Tilia cordata und europaea) Ø 33 35 cm, 10 12 m hoch 1 Blaufichte (Picea pungens glauca) Ø 33 cm, 8 9 m hoch 2 Rotfichten (Picea abies) Ø 49 cm und 70 cm, 14 m und 17 m hoch 1 Kiefer (Pinus sylvestris) Ø 44 cm, 12 m hoch Boden Ein kleiner Anteil auf die Wirkung des Schutzgutes Boden besteht im Flächenverlust der bestehenden Grünflächen (intensiv gepflegte Rasenfläche ). Änderungen sind in der Flächenbilanz aufgeführt. Wasserhaushalt Oberflächenwasser: Durch die Pflasterflächen ( Anlieferung, Vorfahrt Haupteingang ) wird das Oberflächenwasser nicht mehr über die Filterfunktion der Wiesenfläche zugeführt, sondern punktuell oder über Sickerrigolen dem Grundwasser zugeleitet. Grundwasser Durch große Sickerflächen und Teiche ( Rückhaltebecken ) wird das Grundwasser nicht beeinflusst. Klima und Luft Durch den neuen Gebäudekomplex können geringfügige Veränderungen im Bereich des Kleinklimas vorkommen. Vegetation Die Hauptwirkung auf die Vegetation liegt im Verlust der bestehenden Bäume, die durch die geplante Baumaßnahme entfernt werden. Durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich kann dieser Verlust kompensiert werden. Landschaftsbild Die geplante Bebauung liegt mitten im Stadtgebiet und bewirkt auf das Landschaftsbild keine Beeinträchtigung. Seite 4 von 9

7.2 VERMEIDUNGSMASSNAHMEN UND KOMPENSATION Boden Der Oberboden (Humus) wird getrennt abgeschoben und auf dem Grundstück in Mieten gelagert. Der Anteil für die geplanten Vegetationsflächen verbleibt auf dem Grundstück. Der Überschuss an Oberboden wird für die Verwendung von Pflanzmaßnahmen oder Begrünungsarbeiten zwischengelagert. Wasserhaushalt Bei der Versickerung des Oberflächenwassers von den Dachflächen und versiegelten Flächen im Außenanlagebereich ist darauf zu achten, dass ein direkter Kontakt zwischen Grundwasser und Einleitung des Sickerwassers ausgeschlossen wird (eine Filterschicht aus geeignetem Material muss zwischen Sickerung und Grundwasserstand eingebaut werden). Wie aus dem Grünordnungsplan ersichtlich wird, sind auf dem Grundstück zwei Wasserbiotope eingezeichnet, über die das künftige Wassermanagement (z.b. Regenwasserversickerung der Dachflächen) betrieben wird. Klima Durch entsprechende Begrünungsmaßnahmen und Baum-Neupflanzungen wird das Kleinklima positiv beeinflusst. Vegetation Im Bereich der künftigen Wiesenflächen wird der Oberboden mit gewaschenem Natursand abgemagert. Entwicklung einer artenreichen Wiesenfläche: Die Wiese soll ausgehagert werden, was durch eine regelmäßige, mehrmalige Mahd und einen festen Schnittzeitpunkt erreicht werden kann. Das Mähgut ist aufzunehmen. Auf die Ausbringung von Dünger - egal in welcher Form - ist zu verzichten. Als Ersatz für die gefällten Bäume und zur Einbindung des Gebäudekomplexes in die Natur werden folgende Pflanzmaßnahmen durchgeführt: Bäume 1. Wuchsordnung: Mindestpflanzgröße: 3 xv m.b. Stamm-Umfang 20-25 cm 4 Stück Acer pseudoplatanus / Bergahorn 1 Stück Prunus avium / Vogelkirsche Mindestpflanzgröße bei den Linden ( Ausgleich für die gerodeten Linden ): Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen war der Aufwand für die Umpflanzung nicht zu vertreten. Herr Frisch vom Landratsamt Ostallgäu wurde von Herrn Wintergerst am 24.02.2005 telefonisch benachrichtigt. 2 Stück Tilia cordata / Winterlinde Solitärbaum 4xv m.b. Hochstamm St-U 25-30 Bäume 2. Wuchsordnung: Mindestpflanzgröße: Solitär 3xv m.b. 300-350 cm oder Hochstamm 3xv m.b. Stamm-Umfang 16-18 cm 3 Stück Acer campestre / Feldahorn 1 Stück Sorbus aucuparia / Eberesche 3 Stück Quercus robur Fastigiata / Säuleneiche Seite 5 von 9

Sträucher und Stauden: 1 Flächen 1-5 = 300 m² Fläche 1 Nordseite Geronto: 30 m² Fläche 2 Nordseite TG-Abfahrt: 20 m² Fläche 3 Süd-Ostseite zwischen Ostlandstraße und Zufahrt: 160 m² Fläche 4 Süd-Westseite unter den Birken: 70 m² Fläche 5 Westseite Geronto: 20 m² Solitärgehölze 10 % von 300 m² = 30 St Mindestpflanzgröße: 3xv m.b. 125-150 cm Pfanzempfehlung: im hausnahen Bereich: Amelanchier lamarckii Felsenbirne Kolkwitzia amabilis Perlmuttstrauch im Außenbereich: Cornus sanguinea / Roter Hartriegel Cornus mas / Kornelkirsche Euonymus europaeus / Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum / Heckenkirsche Viburnum lantana / Wolliger Schneeball Feldgehölze: 20 % von 300 m² = 60 Stück Mindestpflanzgröße: Pflanzabstand in der Reihe: Pflanzabstand der Reihen: Pflanzbedarf: Sträucher o.b. 60-100 cm 1,50 m 1,00 m 1 Strauch je 1,50 m² Pflanzfläche Fassadenbegrünung: Cornus mas / Kornelkirsche Cornus sanguinea / Roter Hartriegel Corylus avellana / Haselnuss Euonymus europaeus / Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare / Liguster Lonicera xylosteum / Heckenkirsche Prunus spinosa / Schlehe Rosa arvensis / Feldrose Rosa canina / Hundsrose Salix caprea / Sal-Weide Sambucus nigra / Holunder Sambucus racemosa / Traubenholunder Viburnum lantana / Wolliger Schneeball Viburnum opulus / Gemeiner Schneeball Clematis vitalba / Gemeine Waldrebe Hedera helix / Efeu Polygonum aubertii / Schlingknöterich Parthenocissus tricuspidata Veitchii Seite 6 von 9

Spalierobst im Gerontobereich: Pflanzempfehlung: Birne Gute Luise Apfel Gloster Staudenflächen: 70 % von 300 m² = 210 m² 4-8 St Stauden pro m² = ca. 1200 St Pflanzvorschlag: Alchemilla mollis / Frauenmantel Anemone japonica Honorine Jobert Aquilegia vulgaris / Akelei Asarum europaeum / Haselwurz Galium odoratum / Waldmeister Astilbe japonica Deutschland / Prachtspiere Astilbe arendsii Fanal / Prachtspiere Brunnera macrophylla / Kaukasus-Vergißmeinnicht Campanula glomerata Schneekrone / Knäuelglockenblume Convallaria majalis Grandiflora / Maiglöckchen Epimedium versicolor Sulphureum / Elfenblume Geranium endressii / Storchschnabel Geranium macrorrh. Spessart / Storchschnabel Geranium sanguineum / Blut-Storchschnabel Geum coccineum Borisii / Nelkenwurz Malva alcea / Sigmarswurz, Rosenpappel Tiarella cordifolia / Schaumblüte Waldsteinia geoides Gräser und Farne: Luzula sylvatica / Wald-Marbel Dryopteris filix-mas / Wurmfarn Matteucia struthiopt / Becherfarn Wasser- und Sumpfzone: Pflanzvorschlag: Pflanzen für die Seerosenzone: Hottonia palustris / Wasserfeder Nymphea alba / Seerose weiß Ranunculus aquatilis / Wasser-Hahnenfuß Flacher Wasserstand: Ranunculus lingua / Sumpf-Hahnenfuß Sagittaria sagittifolia / Pfeilkraut Immerfeuchter Uferrand: Alisma plantago-aquatica / Froschlöffel Caltha palustris / Sumpfdotterblume Eriophorum angustifolium / Wollgras Iris pseudacorus / Gelbe Sumpf-Schwertlilie Lythrum salicaria / Blutweiderich Menyanthes trifoliata / Fieberklee Myosotis palustris / Vergißmeinnicht Veronica beccabunga / Ehrenpreis Seite 7 von 9

Arten und Lebensräume Durch die Neupflanzung, vor allem durch das Anlegen von Staudenflächen wird durch die Pflanzenvielfalt eine wesentliche Verbesserung für die Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger geschaffen. Eine weitere Verbesserung für Kleinlebewesen im Wasser- und Sumpfzonenbereich entsteht durch die Anlage von 2 Teichen (Wasserfläche ca. 70 m² ). Landschaftsbild Aus der näheren Umgebung betrachtet, wird durch den Erhalt der Bäume sowie durch die geplante Neupflanzung der Gebäudekomplex in einen natürlichen Pflanzgürtel eingebettet. 7.3 Ausgleichsberechnung Lt. einer Vorbesprechung mit Herrn Frisch von der unteren Naturschutzbehörde kann auf diesem Gelände in der geplanten Form der Ausgleich für den Eingriff geschaffen werden. (Besprechung des Bestand und Entwurfplanes am 03.02.2005). Aus der Flächenbilanz wird der Vergleich zum Altbestand und der neuen Planung ersichtlich. Grundstücks-Flächenbilanz Grundstücksfläche, Fl.-Nr. 859/8 Gesamtfläche: 7 947 m² Geltungsbereich des Bebauungsplanes: 3 211 m² Übersicht der Flächen (Altbestand) lt. Aufmaß vom 18.01.2005 Altbestand Neuanlage Überbaute Fläche (Gebäude etc) 644 m² 1 195 m² Außenfläche 2 567 m² 2 016 m² Befestigte Flächen 656 m² 326 m² Wasserdurchlässige Wege etc 390 m² Traufstreifen Grobkies 16 m² Biotopflächen / Teich- und Schilfgürtel 70 m² Vegetationsflächen 1 895 m² 1 230 m² Dachbegrünung (TG-Zufahrt, Nordwestflügel) 150 m² Wie aus der Aufstellung hervorgeht, wird in Bezug auf die neue Außenanlage großen Wert darauf gelegt, dass die verbleibenden Außenflächen für den Naturhaushalt in sinnvoller Weise ausgebaut werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Geltungsbereich geschaffen. 8. Immissionen / Altlasten Trotz des relativ nahen Bundeswehrgeländes sind keine Immissionen aus Verkehr oder Gewerbe gegeben. Ebenso sind nach den vorliegenden Erkenntnissen in dem Bebauungsplangebiet keine Altlasten vorhanden. Seite 8 von 9

9. Ver- und Entsorgung 9.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch Anschluss an die städtische Wasserversorgungsanlage sichergestellt. 9.2 Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist durch Anschluss an das städtische Leitungsnetz und die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes sichergestellt. Oberflächenwasser soll möglichst versickert werden. 9.3 Stromversorgung Für die Stromversorgung sind die EWR zuständig. Die Sicherstellung ist zwischen Stromversorger und Unternehmen zu regeln. 9.4 Erdgasversorgung In dem Plangebiet sind bestehende Erdgasleitungen gegeben und damit eine Versorgung mit Erdgas möglich. Für die Erdgasversorgung ist die Erdgas Allgäu Ost zuständig. 9.5 Telekommunikation Erforderliche Maßnahmen die über die bestehenden Anschlüsse hinausgehen sind vom Versorgungsträger zu treffen. 9.6 Abfallbeseitigung / Abfallverwertung Die Abfallbeseitigung ist gemäss der Satzung des Landkreises Ostallgäu geregelt und entsprechend einzuhalten bzw. durchzuführen. Auf das Merkblatt des Landkreises wird verwiesen. 10. Kartengrundlage Als Kartengrundlage dient die digitale Flurkarte des Vermessungsamtes Marktoberdorf vom September 2004. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters (Bayerische Rechtssammlung 219-1-F) jeder, der Arbeiten beabsichtigt oder durchführt, die den festen Stand oder die Erkennbarkeit von Vermessungszeichen gefährden, die Sicherung oder Versetzung der Vermessungszeichen beim Staatlichen Vermessungsamt zu beantragen hat. Füssen, 23.05.2005 STADT FÜSSEN Gez. Gangl, Erster Bürgermeister Seite 9 von 9