Schleswig-Holsteinischer Landtag. Ausschussdienst und Stenographischer Dienst. Niederschrift. Sozialausschuss. 29. Sitzung

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Transkript:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Ausschussdienst und Stenographischer Dienst Niederschrift Sozialausschuss 29. Sitzung am Montag, dem 1. Oktober 2001, 14:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Landtages Sch/Sch

2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 Anwesende Abgeordnete Andreas Beran (SPD) Vorsitzender Wolfgang Baasch (SPD) Peter Eichstädt (SPD) in Vertretung von Siegrid Tenor-Alschausky Torsten Geerdts (CDU) Werner Kalinka (CDU) Helga Kleiner (CDU) Dr. Heiner Garg (FDP) Angelika Birk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fehlende Abgeordnete Birgit Herdejürgen (SPD) Arno Jahner (SPD) Thomas Stritzl (CDU) Die Liste der weiteren Anwesenden befindet sich in der Sitzungsakte.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 3 Tagesordnung: Seite 1. Anhörung des Städteverbandes und Landkreistages Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG) 4 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/918 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 15/1213 Schreiben des Sozialministeriums vom 6. Juli und 29. August 2001 gemeinsame Stellungnahme der Krankenkassen Umdrucke 15/1372 (neu) und 15/1420 (siehe Anhörung am 10. September 2001) Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände Umdrucke 15/1386 und 15/1437 2. Verschiedenes 8

4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 Der Vorsitzende, Abg. Beran, eröffnet die Sitzung um 14:09 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird in der vorstehenden Fassung gebilligt. Punkt 1 der Tagesordnung: Anhörung des Städteverbandes und Landkreistages Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/918 (überwiesen am 10. Mai 2001 an den Sozialausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss) Änderungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 15/1213 Schreiben des Sozialministeriums vom 6. Juli und 29. August 2001 gemeinsame Stellungnahme der Krankenkassen Umdrucke 15/1372 (neu) und 15/1420 (siehe Anhörung am 10. September 2001) Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände Umdrucke 15/1386 und 15/1437 Herr Rentsch trägt die Stellungnahme des Städtetages, Umdruck 15/1386, vor und betont, dass sowohl der CDU-Gesetzentwurf als auch der FDP-Änderungsantrag das Problem der Fehlfahrten nicht rechtssicher lösten. Vor dem Hintergrund, dass 60 ff. SGB V die Krankenkassen an einer Kostenübernahme für Fehlfahrten, bei denen eine Beförderung des Patienten nicht stattfinde, hindere, sei es mehr als verwunderlich, rechtlich fragwürdig und eine Mogelpackung, wenn die Kassen diese Kosten im Rahmen einer Vereinbarungslösung trügen (Umdruck 15/1437). Herr Erps appelliert im Namen des Landkreistages an den Landesgesetzgeber, sich nicht über eine bundesgesetzliche Regelung hinwegzusetzen und das Konnexitätsprinzip nicht außer Acht zu lassen, und macht darauf aufmerksam, dass man in Thüringen, in Hessen und im Saarland mit der Vereinbarungslösung schlechte Erfahrungen gemacht habe und die Vereinbarungslösung zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führe. Mit der in Niedersachsen angewendeten untergesetzlichen Regelung zur Fehlfahrtenproblematik könnte man leben.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 5 Auf Fragen von Abg. Baasch macht Herr Rentsch deutlich, die Fehlfahrten machten ein Volumen von bis zu 11 Millionen DM jährlich aus. Eine Einigung mit den Krankenkassen in Bezug auf die in der Vergangenheit angefallenen Kosten für Fehlfahrten gestalte sich schwierig, weil regional ganz unterschiedliche Forderungen sowohl von den Kassen als auch von der kommunalen Seite bestünden. Selbstverständlich sei man bereit, die Kosten des Rettungsdienstes noch transparenter zu machen und sich auf die Erstellung eines einheitlichen Selbstkostenblattes sowie statistischer Angaben und im Rahmen einer Mustersatzung auf eine einheitliche Kostenhöhe für Fehlfahrten zu verständigen. - Herr Erps weist darauf hin, dass in den Kreisen eine einheitliche Mustersatzung angewendet werde. Abg. Dr. Garg macht die Intention des Landesgesetzgebers deutlich, durch eine gesetzlich verankerte Vereinbarungslösung Kostenträger und Leistungserbringer zu einer Einigung zu zwingen. Herr Rentsch weist darauf hin, dass man bisher bewusst vermieden habe, das Land als zusätzlichen Kostenträger in die Diskussion zu bringen, obwohl das mit Blick auf die Rettungsdienstgesetze anderer Bundesländer nicht fern läge. Bei Einführung einer Vereinbarungslösung stehe zu befürchten, dass letztlich die Kommunen auf den Kosten hängen blieben, und damit wäre ein klarer Fall der Konnexität nach Artikel 49 Abs. 2 der Landesverfassung gegeben. Eine Frage von Abg. Eichstädt zur Aufgabe des so genannten Rendez-vous-Systems beantwortet Herr Facklam vom VdAK dahin, die Kassen würden die Kosten für den Einsatz des Notarztes tragen. Herr Erps setzt sich dafür ein, am bestehenden Rendez-vous-Systems nicht zu rütteln, und weist hinsichtlich der Kosten darauf hin, dass weitgehend Transparenz bestehe ( 133 SGB V), von der die Kassen allerdings kaum Gebrauch machten. Auf eine Frage von Abg. Birk teilt Herr Rentsch mit, dass die in Schleswig-Holstein im Rettungsdienst angewendeten Standards über den Standards in anderen Bundesländern lägen. Herr Erps spricht sich dafür aus, den Ausgang der von M Moser gestarteten Bundesratsinitiative zur Änderung der 60, 61 und 62 SGB V abzuwarten, die vonseiten der Kommunen nachdrücklich unterstützt werde. Er stellt klar, dass auch nach der Rechtsprechung des OVG die Fehlfahrten als gebührenfähiger Aufwand berechnet würden und die Rettungsdienstträger gehalten seien, entsprechende Gebühren gegenüber den Gebührenschuldnern beziehungsweise direkt gegenüber den Krankenkassen zu erheben, die im Übrigen hinsichtlich der Kostenübernahme unterschiedlich verführen.

6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 Abg. Baasch appelliert wiederholt an die Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände, sich bezüglich der Fehlfahrtenproblematik im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einigen. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die Kostenträgerschaft davon abhänge, ob Personalien und Anschrift in Erfahrung gebracht werden könnten (Umdruck 15/1437, Anlage). Nach Aussage von Herrn Rentsch machen die Fälle, in denen der Patient, dessen Personalien und Anschrift in Erfahrung gebracht würden, angetroffen, aber nicht abtransportiert werde, ungefähr 50 % aller Fehlfahrten aus. Anknüpfend an ein Gespräch mit den Kassen am 27. August 2001 wiederholt er im Namen des Städtetages folgendes Angebot: Das Ergebnis der Bundesratsinitiative werde abgewartet und in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 würden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht keine Gebührenbescheide verschickt. Bis zum 31. Dezember 2001 würden die Bescheide den Kassen zugeleitet und diese sollten in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie die Kosten für ihre Versicherten übernähmen. Soweit die Kassen die Kosten für ihre Versicherten bis zum 31. Dezember 2001 übernommen hätten, sollten sie diese nicht mehr zurückfordern. Bei Gebührenbescheiden, die die Kassen bis zum 31. Dezember nicht übernähmen, sollte jeder Rettungsdienstträger in eigener Verantwortung entscheiden, ob er die Bescheide bis zum 31. Dezember verschicke. Darüber hinaus sei beabsichtigt, innerhalb von zwei Jahren für die Kassen eine nachvollziehbarere Kostentransparenz herzustellen. Angesichts der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage erweitert Herr Rentsch das Angebot des Städtetages dahin, ab sofort unter Beibehaltung des geltenden Rettungsdienstgesetzes bis zur Entscheidung über die Bundesratsinitiative beziehungsweise bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils der Sozialgerichte in Schleswig-Holstein, längstens aber bis zum 31. Dezember 2003, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht keine Gebührenbescheide über die strittigen so genannten Fehlfahrten mehr zu verschicken. Der Vorsitzende macht unter Hinweis auf die Sitzung des Bundesratsgesundheitsausschusses am 12. September 2001 darauf aufmerksam, dass die schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative zur Änderung der 60, 61 und 62 SGB V in absehbarer Zeit wenig Aussicht auf Erfolg habe. Abg. Dr. Garg äußert, vor dem Hintergrund des Scheiterns der Bundesratsinitiative sehe er keine Alternative zu einer Vereinbarungslösung, die zu mehr Kostentransparenz im Rettungsdienst und zu Verhandlungspreisen statt administrierten Preisen führen werde und zudem der einzig gangbare Weg für eine Lösung für die in der Vergangenheit entstandenen Kosten sei.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 7 Abg. Kalinka erinnert daran, dass die Kommunen rechtlich verpflichtet seien, Gebührenbescheide zu versenden. Vor dem Hintergrund der vierjährigen Verjährungsfrist müsse die Fehlfahrtenproblematik mit Goodwill der Beteiligten jetzt gelöst werden. Herr Erps zeigt sich außerordentlich enttäuscht darüber, dass eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelung, für die sich sein Verband mit Nachdruck einsetze, offenbar keine Aussicht auf Erfolg habe, und problematisiert noch einmal die vom Ausschuss offensichtlich favorisierte Vereinbarungslösung, die zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen werde. Herr Rentsch wiederholt seine Einschätzung, dass die Vereinbarungslösung, nach der die Kassen im Rahmen des Gesamtbudgets entgegen bundesgesetzlicher Bestimmungen die Kosten für die Fehlfahrten trügen, rechtlich nicht zulässig sei. Herr Erps sagt für den Landkreistag zu, ab sofort keine neuen Bescheide für den vereinbarten Zeitraum zu verschicken. Die wenigen von der Verjährung betroffenen Fälle würden bis zum 31. Dezember d. J. noch abgewickelt. *** Der Ausschuss bedankt sich bei den Anzuhörenden für deren vielfältigen Stellungnahmen und appelliert an die kommunalen Landesverbände und Krankenkassen, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes hinsichtlich der Fehlfahrtenproblematik zu einer Einigung zu kommen; sonst werde der Ausschuss am 11. Oktober und der Landtag in seiner Tagung am 17. bis 19. Oktober 2001 eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschließen.

8 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Sozialausschuss - 29. Sitzung am 1. Oktober 2001 Punkt 2 der Tagesordnung: Verschiedenes a) Der Ausschuss wird bis zum 26. Oktober 2001 schriftliche Stellungnahmen zum Gesundheitsdienst-Gesetz, Drucksache 15/1045, einholen und strebt an, das Gesetz im November zu verabschieden, damit es wie geplant zum 1. Januar 2002 in Kraft treten kann. b) Der Ausschuss plant, Anfang des Jahres 2002 eine zweitägige Anhörung zur Drogenpolitik durchzuführen. Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung am 8. November 2001 Vorschläge für den Kreis der Anzuhörenden vorzulegen. Der Vorsitzende, Abg. Beran, schließt die Sitzung um 16:00 Uhr. gez. Beran Vorsitzender gez. Schmidt Geschäfts- und Protokollführer