Gemeinsame Empfehlung

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Empfehlung Fortbildung in Kitas 1. Ziel der Fortbildung 1.1 Die Fortbildung soll pädagogischen Fachkräften in Einrichtungen und Diensten der Kinderund Jugendhilfe sowie Fachkräften in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe Handlungskompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben bei der fachlichen Anleitung und Betreuung von Praktikanten in der berufspraktischen Ausbildung vermitteln. 1.2 Praktikanten im Sinne dieser Empfehlung sind Schülerinnen und Schüler der Fachschulen, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege während ihrer berufspraktischen Ausbildung. 2. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung 2.1 Die Fortbildung richtet sich an geeignete Fachkräfte. Geeignete Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eignung einen sozialen Beruf mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Einrichtung oder einem Dienst der Behindertenhilfe nachweisen können. 2.2 Für die Fortbildung können im Hinblick auf die Anleitung in der berufspraktischen Ausbildung von Praktikanten der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen a) in der Fachrichtung Sozialpädagogik staatlich anerkannte Erzieherinnen/staatlich anerkannte Erzieher, b) in der staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen/staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger sowie die im jeweiligen Tätigkeitsfeld anerkannten Fachkräfte zugelassen werden. 2.3 Für die Zulassung zur Fortbildung haben die Bewerber folgende Unterlagen einzureichen: a) Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erworbene Berufsabschlüsse, b) Darstellung des beruflichen Werdegangs, c) Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der beruflichen Fortbildung. 3. Dauer und Kosten der Fortbildung Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe Vom 5. Dezember 2008 1 Zur Durchführung von 48 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) vom 20. August 2003 (SächsGVBl. S. 389), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 323) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO) vom 9. Januar 2004 (SächsGVBl. S. 11), in der jeweils geltenden Fassung, wird die Fortbildung für pädagogische Fachkräfte sowie für Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe empfohlen, die mit Aufgaben für die Anleitung von Praktikanten (Praxisanleiter) betraut sind. 3.1 Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst in der Regel mindestens 80 Stunden. 3.2 Die Kosten hat der Teilnehmer zu übernehmen, sofern dies nicht durch andere Bestimmungen geregelt ist. Die Höhe der Kosten für die Fortbildung wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung aufzunehmen, die zwischen den Teilnehmern und den Bildungsträgern abgeschlossen wird. Der Bildungsträger kann für die Fortbildung von Praxisanleitern Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der http://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 28.12.2008 Seite 1 von 3

ESF-Antrag ist an die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB), Pirnaische Straße 9 in 01069 Dresden zu richten. 4. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung (Rahmenprogramm) 4.1 Einführung: Durch die sich fortlaufend an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierende sozialpädagogische Arbeit in der Kinderund Jugendhilfe sowie heilerziehungspflegerische Arbeit in der Behindertenhilfe steigen die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte. Ein wesentliches Kernelement, den gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen, ist die enge Verzahnung von schulischer und berufspraktischer Ausbildung. Die berufspraktische Ausbildung hält eine Vielzahl praktischer Erfahrungen bereit. Im Erproben des eigenen beruflichen Handelns entfalten und erweitern die Praktikanten ihre beruflichen Handlungskompetenzen und erfahren die Wirksamkeit ihres Handelns. Die Anbindung der Ziele der berufspraktischen Ausbildung an ausgewählte Ziele der einzelnen Lernfelder der schulischen Ausbildung bildet das Fundament für die Verzahnung von schulischer und berufspraktischer Ausbildung. 4.2 Aufgaben der Praxisanleiter: Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung sollen sich die Praxisanleiter als Berater, Moderator und Vorbild verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: Hineinversetzen in die Perspektive der Praktikanten, Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation Motivation der Praktikanten, Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplans, Anleiten, Übertragen und Kontrollieren von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums, Durchführen von Informations- und Reflexionsgesprächen, Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Praktikanten, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien. 4.3 Rahmenprogramm für die Fortbildung von Praxisanleitern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der Behindertenhilfe: Nachfolgende Zielstellungen und Inhalte des Rahmenprogramms für die Fortbildung von Praxisanleitern orientieren sich an den Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und den Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, in den jeweils geltenden Fassungen. 5. Nachweis der Fortbildung Rahmenprogramm 5.1 Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind die für die Fortbildung fachlich zuständige verantwortliche Lehrkraft der Bildungsstätte sowie eine berufserfahrene Fachkraft beteiligt. Die Fachkraft ist in Absprache zwischen der Bildungsstätte und dem Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen beziehungsweise der Einrichtungen der Behindertenhilfe, bei dem die Fortbildungsteilnehmer arbeiten, zu benennen. Das Fachgespräch soll je Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten. 5.2 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach Nummer 4 erworbenen Kenntnisse mündlich zu äußern. 5.3 Der Bildungsträger erteilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat (Muster siehe Anlage). Im Zertifikat sind die Inhalte der Fortbildung auszuweisen. Diese Empfehlung ersetzt die Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom 4. September 2006. Dresden, den 5. Dezember 2008 Sächsisches Staatsministerium für Soziales Mannel Empfehlung Fortbildung in Kitas http://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 28.12.2008 Seite 2 von 3

Abteilungsleiterin Sächsisches Staatsministerium für Kultus in Vertretung des Abteilungsleiters Streul Referatsleiterin Empfehlung Fortbildung in Kitas Anlage 1 zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895) Zuletzt enthalten in Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus vom 14. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 407) http://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 28.12.2008 Seite 3 von 3

Zielstellung Inhalt Didaktisch-methodische Hinweise 10 Stunden Verdeutlichen relevanter gesetzlicher Vorgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern Allgemeine Grundlagen: A) Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung Fachrichtung Sozialpädagogik Fachschulordnung (FSO) aktueller Stand Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Empfehlung zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachdung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fach- Empfehlung zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbilrichtung Heilerziehungspflege richtung Sozialpädagogik Präsentation der Einrichtung, Reflexionsgespräch zu praktischen Erfahrungen, Fallbeispiele zur Beweisführung B) Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Fachrichtung Sozialpädagogik Fachschulen mit Fachbereich Sozialwesen in freier Trägerschaft und in Beruflichen Schulzentren Praxiseinrichtungen, vor allem: Praxiseinrichtungen, vor allem: - Wohnstätten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene - Kindertageseinrichtungen: Kinderkrippen, Kindergärten, - Werkstätten für behinderte Menschen inklusive Berufsbildungsbereich, Kinderhorte Förder- und Betreuungsbereich, - Betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche - Pädagogische Unterrichtshilfe im Förderschulbereich - Einrichtungen zur Förderung der Erziehung in der Familie - Familienentlastende Dienste - ambulante/mobile Dienste - Einrichtungen der Jugendarbeit - offene Freizeiteinrichtungen - heilpädagogische Tagesstätten - Integrationskindergärten - Betreuungseinrichtungen und -formen für psychisch erkrankte Menschen Trägerverbände C) Spezifik der möglichen Tätigkeitsfelder Assistenz Beratung Begleitung Bildung Betreuung Erziehung Pflege Bildung Erziehung Betreuung Beratung Fachrichtung Sozialpädagogik Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Praxisanleiter (zum Beispiel Fähigkeit zum Dialog, zur Empathie, zu Toleranz)

Zielstellung Inhalt Didaktisch-methodische Hinweise 30 Stunden Umsetzen der Ziele der Ausbildung in der Praxis Erstellen von individuellen Ausbildungsplänen Arbeiten mit schulinternen Ausbildungsmappen und vergleichbaren Materialien Übertragen von Aufgaben Planung der berufspraktischen Ausbildung: A) Berufsbild der Erzieherin, des Erziehers beziehungsweise der Heilerziehungspflegerin, des Heilerziehungspflegers, Abgrenzung verschiedener Ausbildungen gegeneinander und Fortbildungsmöglichkeiten B) Anforderungen an die Praktikantenstelle C) Organisation der Ausbildung, Abschluss und Verlängerung der Ausbildung D) Kooperation mit der Fachschule, Vorstellen der Inhalte der Lernfelder innerhalb der Ausbildung und deren Verknüpfung mit den Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung E) Ausbildungsplan und Leistungsnachweise Vergleich der Schlüsselqualifikation mit Veröffentlichungen der Verbände (zum Beispiel Kompetenzpapier der BAG-HEP), Berufsbild und dessen gesellschaftliche Herausforderung diskutieren, Kooperation zwischen Fachschule und Praxisstelle, Vorstellen der Lernfeldarbeit innerhalb der Ausbildung, exemplarisches Arbeiten mit Lernsituationen, Organisation der Ausbildung Lernund Ausbildungsmittel präsentieren, Präsentation von praxisbezogenen Kooperationen

Zielstellung Inhalt Didaktisch-methodische Hinweise 20 Stunden Anleitung der Praktikanten beim Ausführen von Arbeitsaufgaben Unterstützen von Lernprozessen bei Erwachsenen Beobachtung und Dokumentation von Lernfortschritt und Lernergebnissen Durchführung der berufspraktischen Ausbildung: A) Auswählen der Tätigkeitsfelder und Aufbereiten der Aufgabenstellung, zum Beispiel Fachrichtung Sozialpädagogik, zum Beispiel - Beobachtung von Motorik und Wahrnehmung - Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen - Pflege - Individuelle Angebotsplanung/Individuelle Förderplanung - Themen zumuten und Themen beantworten - Individuelle Angebotsplanung - Auseinandersetzung mit der interdisziplinären Zusammenarbeit - Bildungsprozesse unterstützen/bildungsbereiche des Sächsischen Bildungsplanes - Kennenlernen und Umsetzen unterschiedlicher Therapieangebote - Auseinandersetzung mit der interdisziplinären Zusammenarbeit - Gestaltung von Erziehungspartnerschaft und Kooperation - Gestaltung von Erziehungspartnerschaft und Kooperationen - Förderprozesse organisieren - Unterstützungsangebote in besonderen Lebenssituationen Reflexion auf der Grundlage des individuellen Arbeitsplanes, Reflexion auf der Grundlage einer Ausbildungsmappe oder ähnlicher Anleitungsmaterialien, Präsentation von Erfahrungen im Beobachten und Analysieren, Rollenspiele, Diskussion und Beispiele von Zielvereinbarungen, Fallbeispiele B) Arbeitsorganisation C) Praktische Anleitung D) Fördern von Handlungskompetenzen, zum Beispiel Fachrichtung Sozialpädagogik, zum Beispiel - Beobachtungs- und Analysefähigkeiten - Beobachtungs- und Analysefähigkeiten - Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Planung, Durchführung - Fähigkeit zur Planung, Beobachtung und Dokumentation - Reflexion heilerziehungspflegerischer Prozesse - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person - Reflexion sozialpädagogischer Prozesse und der zu Grunde liegenden Werthaltung und Menschenbilder - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltung und Menschenbilder - Fähigkeit zur Kooperation im Team, sowie mit Angehörigen, Betreuern, und Vertretern anderer Fachdienste - Fähigkeit zur Kooperation im Team sowie mit anderen - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe Einrichtungen und Fachdiensten - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Ab- - Fähigkeit zur situationsabhängigen Pflege und Betreuung läufe - Fähigkeit zur Gestaltung von Erziehungspartnerschafläufe - Fähigkeit zur Gestaltung von Erziehungspartnerschafteten E Lernerfolgskontrolle und Reflexion

Zielstellung Inhalt Didaktisch-methodische Hinweise 10 Stunden Entwicklung der Fähigkeit zur Anfertigung von Beurteilungen Lösen von Konflikten Planen und Gestalten von Kooperationen Förderung des Lernprozesses: A) Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken Grundsätze für den Anleitungsprozess - Zielorientiertheit - Prinzip der Praxisnähe - Nachhaltigkeit der Wirkung - Kontrolle B) Fördern aktiven Lernens in der Erwachsenenbildung C) Sichern von Lernerfolgen D) Erstellen von Leistungsnachweisen E) Erstellen von Beurteilungen - Situationsanalyse: Darstellung der institutionellen, materiellen, personellen Rahmenbedingungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld, Beschreibung von eigenen sozialpädagogischen beziehungsweise heilerziehungspflegerischen Aufgaben einschließlich der methodischen Ansätze - Schriftliche Reflexion: Beurteilung der eigenen Entwicklung hinsichtlich der sozialpädagogischen beziehungsweise heilerziehungspflegerischen Arbeit, Theoretische Reflexion des eigenen beruflichen Handelns, Ableiten eigener Ziele im Hinblick auf die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen Rolle der Anleiter, Gruppenarbeit, Fallbeispiele, Rollenspiele, Anleitungsgespräche, Merkmale des partnerschaftlichen Anleitungsverfahrens erarbeiten und an Beispielen üben, Beurteilung des Praktikums, Vorstellen von Bewertungsrastern, Analyse von Bewertungen, Katalog für verbales Bewertungsurteil, Konflikt- und Stressmanagement 10 Stunden Unterstützen beim Erstellen der Facharbeit Motivieren und Ermutigen der Praktikanten für einen bestmöglichen Ausbildungsabschluss F) Umgang mit Konflikten G) Kooperation mit Fachgremien und Bereichen außerhalb der Praktikantenstelle Abschluss der Ausbildung: A) Facharbeit fachliche Unterstützung bei der Wahl eines praxisrelevanten Themas B) Vorbereitung auf den Abschluss der berufspraktischen Ausbildung Fachrichtung Sozialpädagogik. berufspraktische Aufgabe einschließlich der schriftlichen Vorbereitung Gegenstand der berufspraktischen Aufgabe ist die Planung und Gestaltung eines Tagesablaufes unter Einbeziehung einer Fördereinheit und unter Berücksichtigung der differenzierten Zielgruppe C) Rolle der Praxisanleiter in der Prüfung Mitwirken an Leistungsnachweisen und Beurteilungen laut FSO Gegenstand der berufspraktischen Aufgabe ist die Planung und Gestaltung eines Tagesablaufes mit daraus abgeleiteten Aktivitäten

Anlage Muster Bezeichnung der Bildungsstätte Zertifikat über die Teilnahme an der Fortbildung nach der Gemeinsamen Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe Vom 5. Dezember 2008 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat in der Zeit vom bis regelmäßig an der Fortbildung sowie am Fachgespräch teilgenommen. Ort, Datum (Stempel der Bildungsstätte) Unterschrift der Leitung der Bildungsstätte Anlage: Nachweise über die Inhalte der Fortbildung