a. bereits klare Richtlinien und eine eindeutige Gesetzeslage seit 2003 existiert,



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Transkript:

An den Sektionschef Bundesministerium für Finanzen Leiter der Sektion V (IT) Dr. Arthur Winter Arthur.Winter@bmf.gv.at Wien, am 7. November 2007 Sehr geehrter Herr Dr. Winter, wir, das Wiener IT Unternehmen it20one, sind seit über 7 Jahren einer der führenden Anbieter für elektronische Rechnungslegung mit Signatur in Österreich. Unsere zahlreichen Kunden und Partnerunternehmen kommen aus vielen verschiedenen Branchen und sind sowohl KMUs als auch internationale Unternehmen. Aufgrund der in der letzten Zeit kursierenden Gerüchte über die Neuregelung der elektronische Rechnung, haben wir sehr viele Anfragen von Kunden, die zwar sofort auf e-invoice umsteigen möchten, sich aber aufgrund der unklaren Lage mit Ihren Investitionen zurückhalten. Um diesen unerfreulichen Trend Einhalt zu gebieten, wenden wir uns mit den Fragen, die uns unsere Kunden und auch Partnerunternehmen stellen, an Sie, mit dem höflichen Ersuchen, diese schnellstmöglich zu beantworten und auch in Ihre Überlegungen einzubeziehen und umzusetzen: 1. Warum werden vom BMF drei neue, zum Teil verwirrende und mit den e-invoice Lösungsanbietern am Markt nicht abgestimmte Modelle auf der BMF Homepage veröffentlicht obwohl: a. bereits klare Richtlinien und eine eindeutige Gesetzeslage seit 2003 existiert, b. die bereits eingeführten e-invoice Lösungen (bei ca. 3.000 Unternehmen) einwandfrei in der Praxis funktionieren und c. mit diesen Lösungen bereits eine bedeutende Zahl von ca. 50 Millionen Rechnungen pro Jahr gesetzeskonform signiert werden Die Veröffentlichung der Überlegungen hat der Wirtschaft enorm geschadet und die bereits für 2007 budgetierten und freigegebenen Projekte auf unbestimmte Zeit verzögert. -50

2. Bereits die Argumente, die in Ihrer Beschreibung bei der Ausgangslage geschildert werden, entsprechen nicht den am Markt befindlichen Tatsachen. Auf welcher Grundlage kommt das BMF zu diesen Überlegungen? Unserer Erfahrung nach stehen diese Argumente im Widerspruch zu den Erfolgen am Markt: a. Das die elektronische Rechnung im B2B Bereich keine signifikante Verbreitung aufweist ist nicht richtig, denn 50 Millionen signierte Rechnungen pro Jahr sind aus unserer Sicht eine signifikante Anzahl (Tendenz stark steigend)! b. Die elektronische Rechnung hätte sich bereits am Markt um ein vielfaches schneller verbreiten können. Die Verzögerungsgründe liegen hier nicht an der fortgeschrittenen Signatur, sondern lediglich an den zahlreichen Gerüchten und Falschmeldungen rund um e-invoice (Großteils auch von der WKO verbreitet). c. Die fortgeschrittene Signatur ist technisch sehr wohl einwandfrei erkennbar. Es gibt dafür bereits unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis sehr gut funktionieren und auch von den Rechnungsempfängern problemlos angenommen werden. Die vom BMF angeführten Verunsicherungen diesbezüglich können wir nicht nachvollziehen und konnten auch von unseren Kunden und deren Rechnungsempfängern bis dato überhaupt nicht bestätigt werden. Im Gegenteil, da laut USTG. eine fortgeschrittene Signatur in Österreich für die elektronische Rechnungslegung vorgeschrieben ist und diese auch für den Anwender in der Praxis einfach zu handhaben ist, wird sie von den Unternehmen sehr gut angenommen. d. Ein PDF ist keineswegs ein unstrukturiertes Rechnungsformat, denn aus einem PDF (abgesehen von eingescannten Dokumenten) können problemlos Daten strukturiert ausgelesen werden. Weiters können in ein PDF bereits XML Daten eingebettet und damit beim Empfänger automatisch verarbeitet werden. Daher trifft auch die Behauptung, dass hier kein Einsparungspotential beim Empfänger vorhanden ist, überhaut nicht zu. Viele Projekte werden von der Eingangsrechnungsseite angegangen, da dort das Einsparungspotential noch grösser als auf der Ausgangsseite ist. PDF bzw. PDF/A ist das ideale Format für signierte Rechnungen. Viele Kunden bevorzugen ein Dokument das sie am Bildschirm ansehen können. Dafür benötigt man nur den kostenlosen Acrobat Reader, der auf fast jedem PC installiert ist und der auch die Signaturen einwandfrei prüfen kann. Die am Markt befindlichen Dokumenten Management Systeme extrahieren aus PDF Dokumenten alle erforderlichen Daten (Eingangsrechnungsworkflow) und übergeben diese bis zur Vorkontierung an die bestehenden Buchhaltungssysteme. -50

3. Bürgerkarten Modell: a. Warum soll in Österreich, die fortgeschrittene Signatur für die Rechnungslegung, obwohl sie sich in der Praxis als viel geeigneter als die qualifizierte Signatur erwiesen hat nun doch wieder abgeschafft werden? In der gesamten EU gibt es den Trend weg von der qualifizierten Signatur, da sich in der Praxis erhebliche Probleme gezeigt haben und sich die Verbreitung nicht durchsetzt (siehe Deutschland), hin zur benutzerfreundlichen fortgeschrittenen Signatur. Österreich ist in der EU mit dem jetzigen UST Gesetz ein Vorzeigemodell für die elektronische Rechnungslegung, das nachweislich in der Praxis funktioniert. Warum will das BMF diesen Status aufgeben und jetzt plötzlich gegen den EU weiten Trend steuern? b. Warum werden die überwiegenden Vorteile der fortgeschrittenen Signatur für die elektronische Rechnungslegung nicht berücksichtigt? i. Vorteile fortgeschrittene Signatur: 1. serverseitige Massensignatur möglich 2. sicher gegen Manipulation 3. der größte Risikofaktor bei elektronischen Datenaustausch ist nach wie vor das Manuelle Einschreiten, das hier minimiert ist 4. geringe Zertifikatskosten 5. unterschiedliche Zertifizierungsanbieter beleben den Markt ii. Nachteile fortgeschrittene Signatur: 1. Entspricht nicht der händischen Unterschrift (ist aber bei der Rechnung auch nicht erforderlich) iii. Vorteile qualifizierte Signatur: 1. Entspricht der händischen Unterschrift iv. Nachteile qualifizierte Signatur: 1. große Manipulationsgefahr durch unsichere PIN-CodeEingabe (Karten werden im Reader vergessen, PIN-CodeEingabe kann leicht ausspioniert werden). 2. erhöhter Aufwand, wenn der Mitarbeiter krank ist 3. erhöhter Aufwand, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt 4. Probleme bei Hardware Treibern 5. thermische Probleme bei grosser Rechnungsanzahl (Chip auf der Karte schmorrt durch) 6. erhöhte Zertifikatskosten 7. Abhängigkeit von nur mehr einem Anbieter (A-Trust) -50

Diese Überlegungen haben bei unseren Kunden den Veracht verstärkt, dass es sich hier um eine Förderungshilfe für die A-Trust handelt, die aufgrund dieses Modells zum Monopolisten werden würde. Durch die überwiegenden Nachteile der qualifizierten Signatur bei der elektronischen Rechnungslegung ergibt sich automatisch noch weniger Rechtssicherheit als beim jetzigen Modell. c. Dieselben Argumente gelten auch für die EDI Sammelrechnung. Auch hier ist die fortgeschrittene Signatur die bessere Variante. 4. Bestätigungs-Modell: a. Warum wird ein auf Österreich eingeschränktes und auch in den Funktionen beschränktes Format (ebinterface) bevorzugt? Viele Kunden arbeiten bereits seit Jahren erfolgreich mit internationalen XML Standardformaten die es in fast allen Branchen gibt: z.b. Papierindustrie: PAPINET Autoindustrie: CAP Format Diese Standards beinhalten den gesamten Abwicklungsprozess: Angebot Auftrag Auftragsbestätigung Bestellung Kommissionierung Lieferschein Rechnung Gutschrift Ebinterface ist lediglich auf das Rechnungsformat beschränkt. b. Warum sollen diese Firmen, die bereits diese internationalen Standards nützen für Österreich ein zusätzliches XML Format einführen, das nur die Rechnung beschreibt und das keine branchenspezifischen Informationen beinhaltet? c. Warum wird bei dem Bestätigungs-Modell auf eine einfache Signatur zurückgegriffen, wo die Echtheit der Herkunft nicht nachvollziehbar ist, also eine enorme Unsicherheit für den Empfänger darstellt? -50

5. FinanzOnline-Modell: a. Wieso wird bei diesem Modell nur ein einziges Format bevorzugt? b. Wie wird die revisionssichere Archivierung der Dokumente sichergestellt? c. Wie kommt diese unsignierte Rechnung zum Empfänger? d. Durch das kostenlose Service des FinanzOnline-Modells tritt das BMF in direkte Konkurrenz mit den am Markt befindlichen Anbietern für elektronische Rechnungslegung. Dies ist unseres Wissens laut Verfassungsrecht nicht zulässig. 6. Obwohl es vorgesehen war, die e-invoice Anbieter zu diesem Thema mit einzubeziehen, hat dies leider nicht stattgefunden! Warum werden die e-invoice Lösungsanbieter nicht in Form von Arbeitskreisen in die Erarbeitung der neuen Modelle miteinbezogen, um die Erfahrungen am Markt und die Wünsche der Kunden einfliesen zu lassen? Eine weitere Frage die noch unbeantwortet im Raum steht: Was passiert mit den Rechnungen die bereits ab 2003 mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen wurden (geschätzte Anzahl: 120 Millionen Rechnungen)? Den Wünschen unserer Kunden folgend, schlagen wir daher dringend vor, die bestehende Regelung auf jeden Fall beizubehalten. Eine Kopie dieses Schreibens wird auf unserer Homepage veröffentlicht und geht an unsere Kunden und Partner. Im Namen unserer Kunden und Partner bedanken wir uns schon jetzt für die Berücksichtigung der Wünsche und werden Ihre geschätzte Antwort sofort nach Erhalt weiterleiten. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit vorzüglicher Hochachtung Ing. Karl Weintögl Geschäftsführung it20one -50