Vereinbarung zum Förder- und Beratungszentrum Südwestpfalz und zum Angebot der Förderschulen in der Region 1. Grundsätzliches Der Landkreis Südwestpfalz, die Stadt Pirmasens und die Stadt Zweibrücken beantragen gemeinsam die Beauftragung eines Förder- und Beratungszentrums Südwestpfalz. Die Matzenbergschule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) in Pirmasens soll formal den Auftrag gem. 92 Absatz 6 Schulgesetz erhalten. Sie ist gleichberechtigter Partner der Canada-Schule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) in Zweibrücken und nimmt mit ihr gemeinsam die Aufgaben des Förder- und Beratungszentrums wahr. Mit Blick auf die Größe der Gebietskörperschaften wird der Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums zwischen den Partnerschulen aufgeteilt. Die Matzenbergschule berät und unterstützt Schulen in der Stadt Pirmasens, Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Verbandsgemeinde Rodalben, Verbandsgemeinde Hauenstein, Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben und in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland bei der Organisation und Gestaltung des inklusiven Unterrichts. Entsprechendes leistet die Canada-Schule für Schulen in der Stadt Zweibrücken, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben.
2. Auftrag und Aufgaben des Förder- und Beratungszentrums Matzenbergschule und Canada-Schule verpflichten sich als gleichberechtigte Partner, gemeinsam Inklusion im Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums Südwestpfalz qualitativ weiterzuentwickeln und durch präventive Maßnahmen sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendliche zu vermeiden bzw. zu reduzieren. In den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache übernehmen die beiden Schulen folgende Aufgaben, die auf eine Reduzierung der Förderquote 1 ausgerichtet sind: Vermeidung der Verfestigung von Lernstörungen und Sprachstörungen durch direkte Förderung, Vermeidung der Verfestigung von Lernstörungen und Sprachstörungen durch indirekte Förderung (Beratung, Unterstützung von Lehrkräften an Regelschulen), Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften bei Einschulung, beim Übergang in die Sekundarstufe I sowie in der beruflichen Bildung, Förderung und Beratung in den bestehenden inklusiven Unterrichtsangeboten im Förderschwerpunkt Sprache sowie Unterstützung der Ausweitung dieser Angebote, Organisation und Gestaltung des fachlichen Austauschs mit Regelschulen und Förderschulen im Zuständigkeitsbereich, Weiterentwicklung von Kooperationsstrukturen mit außerschulischen Partnern, mit Jugend-, und Sozialhilfe, mit den Rehabilitationsträgern, mit anderen Beratungssystemen, usw. Im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung übernehmen die beiden Schulen einen Entwicklungsauftrag, der Folgendes beinhaltet: Entwicklung eines systemischen Beratungs- und Unterstützungsangebots für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulen in diesem Förderschwerpunkt mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Reduzierung von Verhaltensschwierigkeiten, Entwicklung eines pädagogischen Konzepts zum inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern in enger Abstimmung mit der Jugendhilfe. 1 Anteil der Schülerinnen und Schüler mit diesen Förderschwerpunkten an Förderschulen und Schwerpunktschulen
3. Stammschule für Beratung im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (Pirminiusschule Pirmasens) Die Pirminiusschule kooperiert mit dem Förder- und Beratungszentrum und erfüllt als Stammschule für Beratung folgende Aufgaben: Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte an Schwerpunktschulen insbesondere bezogen auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (z. B. zu Lehr- und Lernmitteln, zur Selbstständigkeitsförderung, zur Wahl passender Praktika), Aufbau inklusiver Unterrichtsangebote im berufsbildenden Bereich, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung nach Besuch der Klassenstufe 9 an Schwerpunktschulen, Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Werkstufe an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und dem berufsbildenden Bereich. 4. Stammschule für Beratung im Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Landstuhl Die Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung in Landstuhl kooperiert mit dem Förder- und Beratungszentrum. Dabei bezieht sie die Mauritiusschule Zweibrücken (Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung) nach Bedarf mit ein. Als Stammschule für Beratung erfüllt sie folgende Aufgaben: einzelfallbezogene Beratung und Unterstützung für Lehrkräfte der im Zuständigkeitsbereich gelegenen Regelschulen, die Schülerinnen und Schüler mit motorischen Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen inklusiv unterrichten (z. B. zum Nachteilsausgleich, zur angemessenen Hilfsmittelversorgung, zur Integration der Therapie in den Schulalltag, ggf. zum Einsatz der Integrationshilfe), Beratung von Eltern zum Umgang mit motorischen Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen ihrer Kinder (z. B. zum Antragsverfahren bei den Krankenkassen), Beratung zu nachschulischen Einrichtungen und zur Berufslaufbahn,
Beratung zu unterstützter Kommunikation und zur sachgerechten Hilfsmittelversorgung je nach Sachlage auch im Zusammenwirken mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum der Reha-Westpfalz bzw. der Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation. 5. Beratung in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören Für diese Förderschwerpunkte bestehen durch die Landesschulen bzw. die Schule des Bezirksverbands etablierte Beratungsstrukturen. Entwicklungsauftrag des Förder- und Beratungszentrums ist es, gemeinsam mit den genannten Schulen das Beratungsangebot in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören so weiterzuentwickeln, dass im Zuständigkeitsbereich fachliche Kompetenzen auf Dauer wohnortnah verankert sind. 6. Ressourcen Das Förder- und Beratungszentrum erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben in den Feldern Beratung und Kooperation eine zweckgebundene Ressource in Förderlehrerwochenstunden. Diese bestimmt sich nach Inhalt und Umfang der Beratungsleistungen im Laufe eines Schuljahres und wird von der Schulbehörde für das entsprechende Schuljahr festgelegt. Nach Abstimmung mit den Stammschulen für Beratung in den Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung erfolgt eine Aufteilung der zur Verfügung stehenden Förderlehrerwochenstunden. Die Ressourcen für die Beratung in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören, für die nach Ziffer 5 ein Entwicklungsauftrag geregelt ist, bleiben unberührt. 7. Dokumentation und Monitoring Zur Sicherung von Nachhaltigkeit und Qualität der Aufgaben dokumentieren das Förder- und Beratungszentrum und die Stammschulen für Beratung sämtliche in einem Schuljahr erbrachte Leistungen. Inhalt und Umfang der Dokumentation werden von der Schulbehörde festgelegt. Im Rahmen eines Monitorings überprüft die Schulbehörde die Dokumentation, wirkt auf notwendige Veränderungen des Angebots hin und passt die nach Ziffer 6 festzulegenden Ressourcen entsprechend an.
8. Angebot der Förderschulen Für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen möchten, gelten folgende Einzugsbereiche: Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Annweiler besuchen Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Hauenstein. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Bad Bergzabern besuchen Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland. (Die bestehende Organisationsverfügung sollte jedoch dahingehend geändert werden, dass diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls die Matzenbergschule besuchen). Die Canada-Schule in Zweibrücken besuchen Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken und der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben. Die Matzenbergschule besuchen Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Rodalben. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Rodalben nimmt keine Schülerinnen und Schüler mehr auf. Die Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach Burgalben können unter Berücksichtigung des Wohnorts zwischen den Förderschulangeboten in Zweibrücken, Pirmasens oder Landstuhl wählen. Entsprechendes wird durch Organisationsverfügungen der Schulbehörde festgelegt. Die bestehenden Organisationsverfügungen zu den anderen Förderschulen im Zu-
ständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums Südwestpfalz bleiben unberührt. 9. Revisionsklausel Diese Vereinbarung kann durch eine neue ersetzt werden, wenn sich die Unterzeichnenden darauf verständigen. Sie ist insbesondere unter Berücksichtigung schulstruktureller Veränderungen anzupassen. Ort, den. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Neustadt Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Zweibrücken Kreisverwaltung Südwestpfalz
Matzenbergschule Pirmasens Canada-Schule Zweibrücken Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH Heinrich Kimmle Stiftung Pirmasens