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Transkript:

An den Förderverein PRO ASYL e.v. Postfach 160624 60069 Frankfurt Per Fax: 069-24 23 14 72 Per Mail: proasyl@proasyl.de Beantragender Landesflüchtlingsrat: Auskunft erteilt: Tel.: Fax: E-mail: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Rechtsanwaltskosten im Asylverfahren / ausländerrechtlichen Verfahren / sozialhilferechtlichen Verfahren / anderweitigen gerichtlichen Verfahren /Gutachterkosten (zutreffendes bitte unterstreichen) Wir bitten um die Gewährung eines Zuschusses zu den Rechtsanwaltskosten /Gutachterkosten in Höhe von für 1) Anrede Frau Herr Name, Vorname: geb. am: 2) Aufenthaltsstatus: 3) Nationalität (ggf. Volkszugehörigkeit) / Herkunftsland: 4) Anschrift: 5) Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden 6) Name des Ehepartners/der Ehepartnerin: geb. am: Nationalität (ggf. Volkszugehörigkeit) / Herkunftsland: Aufenthaltsstatus: 7) Familien- und Vornamen der Kinder (unter 16 Jahre): 1. geb.: 5. geb.: 2. geb.: 6. geb.: 3. geb.: 7. geb.: 4. geb.: 8. geb.:

2 8) Klageverfahren 8.1) Art der Ablehnung des Bundesamtes: offensichtlich unbegründet einfach abgelehnt unzulässig (Dublinverfahren) Drittstaaten Regelung-Bescheid Nichtannahme des Folgeantrages 8.2) Rechtsanwaltliche Vertretung durch/gutachten durch: Name: Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail: 8.3) Befasstes Gericht: 8.4) Gerichtlicher Verfahrensstand: VG-Eilverfahren VG-Hauptsacheverfahren Verfahren beim OVG Verfahren bei anderen Gerichten: Verfahren aus der Abschiebehaft Folgeverfahren Dublin Überstellungsfrist: Drittstaaten Verfahren 8.5) Durch den Zuschuss soll folgender Verfahrensschritt ermöglicht werden: Klage zur Anerkennung nach Artikel 16 a GG Klage zur Anerkennung nach 60, Abs. 1 AufenthG Klage zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen nach 60 Abs. 2-7 AufenthG Klage zur Aufhebung der Abschiebungshaft Klage gegen Dublin / Drittstaaten Überstellung Folgeverfahren sonstige Verfahren: 9) Finanzierung des Verfahrens 9.1) Ist Prozesskostenhilfe beantragt? ja nein 9.2) Die Einkommensverhältnisse des Flüchtlings haben wir überprüft. Der Flüchtling kann eine Eigenbeteiligung in Höhe von leisten. 9.3) Zuschüsse Dritter in Höhe von wurden beantragt/bewilligt ja nein

3 10) Angaben zur besonderen Bedeutung des Verfahrens: 11) Wir stimmen einer Veröffentlichung durch PRO ASYL zu: ja nein anonym Vor einer Veröffentlichung wird der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin bzw. Flüchtlingsrat und Mandant/ Mandantin von PRO ASYL angefragt. 12) Begleitende Maßnahme des Flüchtlingsrates oder der Flüchtlingsinitiative vor Ort: 12.1) Wir haben das Verfahren bislang durch Öffentlichkeitsarbeit/ begleitet: ja nein in Vorbereitung/in Planung nach Bedarf und/oder andere Maßnahmen: 13) Dem Antrag sind beizufügen: Anhörungsprotokolle und ggf. Entscheidungen des Bundesamtes Klage- und Antragsschriften gegenüber Behörden und Gerichte Alle bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen/oder ärztliche Bescheinigungen Name des Landesflüchtlingsrates, Datum Ort, Datum Unterschrift für den Landesflüchtlingsrat Unterschrift Mandant/in Ich habe die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Rechtshilfefonds zur Kenntnis genommen und erkläre mich einverstanden.

4 Wird ausgefüllt vom Förderverein PRO ASYL e. V.: I) Antrag geprüft und befürwortet Datum, Unterschrift I.1) Zuschuss bewilligt in Höhe von für Datum, Unterschrift Bemerkungen: II) II.1) Zuschüsse für weiteres Rechtsmittel/weiteren Verfahrensabschnitt Zuschuss für weiteres Rechtsmittel/weiteren Verfahrensabschnitt bewilligt in Höhe von für (Bez. des Rechtsmittels) Datum, Unterschrift Bemerkungen:

Förderverein PRO ASYL e.v., Postfach 160624, 60069 Frankfurt An die Landesweiten Flüchtlingsräte Frankfurt am Main, 06. Januar 2013 Zuschusspauschalen des Rechtshilfefonds Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die einzelnen Verfahrensschritte neu festgelegt und erhöht. Sie betragen im Einzelnen für: Klage (Asylrecht, Sozialhilferecht u.a.) 300,- Klage mit Teilnahme an der mündlichen Verhandlung 600,- Dublin Verfahren 500,- Antrag auf Zulassung der Berufung / Beschwerde 400,- Revisionszulassungsantrag 300,- Revision 600,- Verfassungsbeschwerde 700,- Rechtsbeschwerdeverfahren BGH 470,- Herzliche Grüße Nicole Viusa

Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Rechtshilfefonds des Fördervereins PRO ASYL e. V. 1. Zweckbestimmung Es werden Finanzierungshilfen in Asylverfahren, ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen Verfahren und mit ausländerrechtlichen Sachverhalten verbundenen Strafverfahren sowie unabdingbare notwendige medizinische/psychologische Gutachten, die Flüchtlinge betreffen, zugunsten bedürftiger Flüchtlinge gewährt, deren rechtsanwaltliche Vertretung anderweitig nicht gesichert ist. Vorrangig werden solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder rechtspolitischer Bedeutung sind. 2. Verfahren 2.1. Antragsberechtigt ist der landesweite Flüchtlingsrat des Bundeslandes, in dem das jeweilige Verfahren anhängig ist oder in dem der/die Asylsuchende sich tatsächlich aufhält. Der/die Asylsuchende erkennt mit seiner/ihrer zusätzlich notwendigen Unterschrift diese Richtlinien, insbesondere die Ziffern 3.1. und 3.2., an. 2.2. Anträge sind auf dem vorgesehenen Formblatt an die Geschäftsstelle von PRO ASYL zu senden. Die Geschäftsstelle überprüft den Antrag und entscheidet im Rahmen des beschlossenen Haushaltes. 2.3. Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin erhält einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der antragstellende Landesflüchtlingsrat dessen Kopie. Der Bewilligungsbescheid gilt jeweils für den bezeichneten Verfahrensabschnitt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich im Regelfall nach den in der Anlage beigefügten Pauschalen. Verfahren von besonderer Bedeutung, die eine Vergütung außerhalb der Pauschalen nötig machen ("Spitzabrechnung"), werden über den der Geschäftsstelle zur Verfügung stehenden Teil des Rechtshilfeetats abgewickelt. 2.4. Der beauftragte Rechtsanwalt/die beauftragte Rechtsanwältin fordert die bewilligten Zuschussmittel bei der Geschäftsstelle von PRO ASYL nach Verfahrensabschluss bzw. Abschluss des Verfahrensabschnittes unter Rechnungsstellung an. Erwartet wird im Regelfall eine zeitnahe Information zum Ausgang des bezuschussten Verfahrensabschnittes. Erbeten ist die Übersendung der wesentlichen Schriftsätze und Entscheidungen. Wird mehrfach gegen diese Informationspflicht verstoßen, behält sich der Förderverein vor, weitere Anträge zugunsten des beauftragten Rechtsanwaltes/der Rechtsanwältin allein aus diesem Grund abzulehnen. 3. Eigenbeteiligung / Rückforderungsvorbehalt 3.1. Der Flüchtling, dessen Verfahren bezuschusst wird, hat eine angemessene Eigenbeteiligung zu leisten, wenn er hierzu in der Lage ist. Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die gewährte Hilfe unter Angabe des Namens zurückzuzahlen auf das Konto des Fördervereins PRO ASYL e.v., Konto Nr.: 4000 803 bei der Ev. Kreditgenossenschaft, BLZ 500 605 00. Der antragstellende Flüchtlingsrat überprüft zu diesem Zweck die Kostenentscheidung des Gerichts. 3.2. PRO ASYL behält sich die Rückforderung von Zuschüssen für den Fall vor, dass sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Leistungen, so z.b. die Bedürftigkeit nicht vorgelegen haben. PRO ASYL behält sich eine eventuelle Rückforderung darüber hinaus für den Fall vor, dass während des laufenden Verfahrens eine Veränderung in den Lebensverhältnissen des Flüchtlings in der Weise eintritt, dass die Gewährung des Zuschusses unbillig wäre. 15.12.2014