Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching

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1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

Transkript:

\\S-MUC-FS01\PRJPERSON\wgl\97\97994\M97994_02_Ber_1D.DOC : 09. 05. 2012 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +(89)85602 0 Telefax +(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Telefon +(89)85602 250 Christian.Weigl@MuellerBBM.de 23. April 2012 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmissionen durch öffentlichen Straßenverkehr Bericht Nr. M97994/02 Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: General Electric Global Research Freisinger Landstraße 50 85748 Garching b. München Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Dipl.-Ing. Anne Kraft Insgesamt 29 Seiten, davon 16 Seiten Textteil 4 Seiten Anhang A, 6 Seiten Anhang B und 3 Seiten Anhang C. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Müller-BBM GmbH HRB München 86143 USt-ldNr. DE812167190 Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Anforderungen an den Schallschutz 6 2.1 Allgemein 6 2.2 Bebauungsplanentwurf Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric 8 3 Schallemissionspegel 9 4 Geräuschimmissionen 11 4.1 Allgemeines 11 4.2 Beurteilungspegel 11 5 Beurteilung 12 6 Schallschutzmaßnahmen 13 6.1 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen 13 6.2 Schalldämmende Lüftungsreinrichtungen 14 7 Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 15 8 Verwendung der Ergebnisse 15 9 Grundlagen 16 Anhang A: Anhang B: Anhang C: Abbildungen Berechnung der Emissionspegel der Straße Protokoll der Immissionsberechnungen (Auszug) 23. April 2012 Seite 2

Zusammenfassung In der Gemeinde Garching soll unmittelbar östlich der Freisinger Landstraße (B11) ein Bürogebäude mit Innovationszentrum für General Electric entstehen. Hierzu müssen der V+E Plan Nr. 137 [1] geändert sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 167 [2] aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden im vorliegenden Gutachten die auf das Bauvorhaben einwirkenden öffentlichen Verkehrsgeräusche untersucht, die durch die vergleichsweise stark befahrene Freisinger Landstraße (B11) sowie die Lichtenbergstraße hervorgerufen werden. Ein Lageplan des Bauvorhabens und dessen Umgebung ist im Anhang A, Seite 2 enthalten. Dieser Plan beinhaltet auch die im dreidimensionalen Berechnungsmodell berücksichtigten Objekte. Die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens wird im vorliegenden Gutachten wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. Zusammenfassend können folgende Ergebnisse benannt werden: Der für die Tageszeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 wird an der geplanten Bebauung überall eingehalten (siehe Kapitel 5). Der für die Nachtzeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 wird in weiten Bereichen des Bauvorhabens eingehalten. Überschreitungen sind aber teilweise an der West- und Nordfassade des Bauvorhabens zu verzeichnen (siehe Kapitel 5). Die zur Beurteilung gesunder Verhältnisse hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden in der Tageszeit und in der Nachtzeit überall an der geplanten Bebauung eingehalten. Am geplanten Bauvorhaben sind Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile (siehe Kapitel 6.1) und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen (siehe Kapitel 6.2). 23. April 2012 Seite 3

Hinweis: Im Kapitel 7 ist ein Festsetzungsvorschlag zum Schallschutz formuliert. Wir empfehlen, den Festsetzungsvorschlag in den Textteil des Bebauungsplans Nr. 167 bzw. des V+E Plans Nr. 137 zu übernehmen. Darüber hinaus sind die im Bebauungsplanentwurf Nr. 167 bisherigen Festsetzungen zum Lärmschutz entsprechend den in diesem Gutachten im Kapitel 6.1 angegebenen Lärmpegelbereichen zu aktualisieren. Für den technischen Inhalt verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Telefon + (0)89 85602 250 23. April 2012 Seite 4

1 Situation und Aufgabenstellung In der Gemeinde Garching soll unmittelbar östlich der Freisinger Landstraße (B11) ein Bürogebäude mit Innovationszentrum für General Electric entwickelt werden. Vorgesehen sind ein Bürogebäude (einschließlich Meetingräume, Kantine und Großküche) mit Innovationszentrum (Empfang, Ausstellung, Verwaltung, Meetingräume und Vortragssäle) und ein Parkhaus. Hierzu müssen der V+E Plan Nr. 137 [1] geändert sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 167 [2] der Gemeinde Garching aufgestellt werden. Für die Änderung bzw. Aufstellung dieser Pläne sollen die auf das Bürogebäude mit Innovationszentrum einwirkenden öffentlichen Verkehrsgeräusche untersucht werden, die durch die vergleichsweise stark befahrene Freisinger Landstraße (B11) sowie durch die Lichtenbergstraße hervorgerufen werden. Grundlage für die zugrunde gelegte geplante Bebauung ist der aktuelle Entwurf zum Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum und Parkhaus [3]. Ein Lageplan des Bauvorhabens und dessen Umgebung ist im Anhang A, Seite 2 enthalten. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden ausschließlich die auf das Bauvorhaben einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche untersucht. Die durch das geplante Bürogebäude mit Innovationszentrum an der bestehenden oder der geplanten Bebauung in der Nachbarschaft hervorgerufenen Gewerbelärmeinwirkungen werden in dieser Untersuchung auftragsgemäß nicht betrachtet. 23. April 2012 Seite 5

2 Anforderungen an den Schallschutz 2.1 Allgemein Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau gibt die Norm DIN 18005 [7]. Sie enthält im Beiblatt 1 [9] schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Tabelle 1. Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) tags Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm nachts Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm 50 40 35 55 45 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45 Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 06:00 Uhr zugrunde zu legen. Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN 18005 folgende Hinweise gegeben: - Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. - Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. - In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 23. April 2012 Seite 6

- Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Es ist anzumerken, dass bei dem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen das Überschreiten des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV in der Nachtzeit als Indikator für den erforderlichen Einbau von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen herangezogen wird. In reinen und allgemeinen Wohngebieten beträgt dieser Grenzwert nachts db(a). Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern führt in einem Rundschreiben vom 10.06.1996, Kapitel 3.1.4.1 b) aus, dass die in der DIN 18005 [7] niedergelegten Orientierungswerte für den Fall, dass ein schutzbedürftiges Gebiet an einen bestehenden, baulich nicht veränderten (öffentlichen) Verkehrsweg herangeführt wird, abwägungsfähig sind: [...] Diese Richtlinie hat nicht die Qualität einer Rechtsvorschrift, sondern gilt als antizipiertes Sachverständigengutachten. Die dort niedergelegten Orientierungswerte sind somit abwägungsfähig. Die Rechtsprechung hat zu einem konkreten Einzelfall Überschreitungen der Orientierungswerte um 5 db(a) anerkannt [...]. Nicht geklärt ist die Frage, ob [...] auch Pegel überschritten werden dürfen, die den Grenzwerten des 2 der 16. BImSchV [13] entsprechen. Die 16. BImSchV gilt für den Fall einer Planung eines Baugebietes an einer bestehenden Straße nicht. Deren Grenzwerte sagen aber für ihren Anwendungsbereich... aus, dass sie zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlich sind und eingehalten werden müssen [...]. Diese Grenzwerte sind daher beim Nebeneinander von Verkehrsweg und Baugebiet ein gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu rechnen ist. Sollten die Werte der 16. BImSchV an schutzwürdigen Räumen nicht eingehalten werden können, dürfte eine Überschreitung in geringem Umfang nur bei entsprechend gewichtigen Gründen Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Es muss dann durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. [...] Ob im Rahmen der städtebaulichen Abwägung eine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 für Verkehrsgeräusche toleriert werden kann, ist für den jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Genehmigungsbehörden zu entscheiden. 23. April 2012 Seite 7

In nachfolgender Tabelle werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [13] angegeben: Tabelle 2. Immissionsgrenzwerte in db(a) nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung Gebietseinstufung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) Immissionsgrenzwerte in db(a) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 57 47 59 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 2.2 Bebauungsplanentwurf Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric [2] setzt für den Bereich des Bauvorhabens ein Sondergebiet SO fest. Gemäß den textlichen Festsetzungen ist für das SO5 (Bauvorhaben) folgende bauliche Nutzung zulässig: Einrichtungen für anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung in den Bereichen: - Energie und Kraftanlagen, Maschinenbau - Elektronik und Informatik, Elektrotechnik - Medizintechnik und Diagnostik, Medizinische Innovation - Automobiltechnologie, Antriebstechnik, Kunststoffanwendung sowie Einrichtungen, die für den Betrieb und die Verwaltung dieser Einrichtungen notwendig sind. Die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens wird nachfolgend wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. 23. April 2012 Seite 8

3 Schallemissionspegel Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 [10] aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen 5 % berechnet. Der Lkw-Anteil sowie die prozentuale Aufteilung des Verkehrs auf den Tages- und den Nachtzeitraum wird gemäß diesen Richtlinien aus Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Straßengattung festgelegt sofern keine genaueren Zählergebnisse vorliegen. Berücksichtigt werden in dieser schalltechnischen Untersuchung die Verkehrsgeräusche, die von der Freisinger Landstraße (B11) sowie der Lichtenbergstraße ausgehen. Im vorliegenden Fall werden die Verkehrsstärken der Freisinger Landstraße aus dem Verkehrsmengenatlas Bayern für das Jahr 2010 [6] zugrunde gelegt. Die Verkehrsstärken der Lichtenbergstraße wurden im Rahmen einer orientierender Verkehrszählung [5] ermittelt. Eine Verkehrsprognose konnte uns für die schalltechnische Untersuchung nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Hochrechnung der Verkehrsstärken auf das Prognosejahr 2025 werden daher hilfsweise die Prognosezuschläge gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen [11] herangezogen. Danach ergibt sich relativ zum Jahr der Verkehrszählung eine Kfz-Zunahme für die Freisinger Landstraße und für die Lichtenbergstraße um 4 %. Enthalten ist darin eine Lkw- Zunahme auf der Freisinger Landstraße um 18 % und auf der Lichtenbergstraße um 16 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen betrachteten Abschnitte der Straßen sind der folgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die Lage dieser Abschnitte ist in der Abbildung im Anhang A, Seite 2 dargestellt. Steigungen von mehr als 5 % treten in den relevanten Bereichen nicht auf. Ein Zuschlag für Steigungen ist daher nicht zu vergeben. Ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen wird für den Kreuzungsbereich Freisinger Landstraße Lichtenbergstraße gemäß Tabelle 2 der RLS-90 [10] in Ansatz gebracht. Die Berechnung der Schallemissionspegel können dem Anhang B entnommen werden. Die wichtigsten Eingangsgrößen und die berechneten Schallemissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. 23. April 2012 Seite 9

Tabelle 3. Wichtigste Eingangsgrößen und berechnete Schallemissionspegel der Straßen Straße DTV in Kfz/24 h M in Kfz/h p in % v zul. in km/h L m,e in db(a) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Freisinger Landstraße 100 km/h 10.118 581 101 8,6 12,9 100 67,2 60,4 Freisinger Landstraße 70 km/h 10.118 581 101 8,6 12,9 70 65,1 58,7 Lichtenbergstraße 70 km/h 6.524 391 72 4,9 1,5 70 62,1 52,9 Lichtenbergstraße 60 km/h 6.524 391 72 4,9 1,5 60 61,0 51,7 Lichtenbergstraße 50 km/h 6.524 391 72 4,9 1,5 50 59,8 50,4 Es bedeuten: DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h für das Jahr 2025 M Maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h für das Jahr 2025 p v zul. L m,e prozentualer Anteil des Lkw-Verkehrs (>2,8 t zul. Gesamtgewicht) für das Jahr 2025 zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr bzw. die Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr berechnet für den Prognosehorizont 2025 23. April 2012 Seite 10

4 Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Die Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Straßenverkehrsgeräusche nach den RLS-90 [10] mit dem Programm Cadna/A Version 4.2.140. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Schallquellen: Freisinger Landstraße (B11), Lichtenbergstraße, lichtzeichengeregelte Kreuzung bestehende bzw. geplante Gebäude; sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt; zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Die Höhen der Bestandsgebäude werden dabei nach [5] und die Gebäude der Planung nach [3] berücksichtigt. Im Hinblick auf die schalltechnischen Belange kann das Gelände rund um das Bauvorhaben als weitestgehend eben angenommen werden. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstand und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Abschirmung erfasst. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird einschließlich der 3. Reflexion berechnet. Die in das Berechnungsmodell eingegebenen Daten sind in Anhang C auszugsweise aufgelistet und in der Abbildung auf Seite 2 in Anhang A grafisch dargestellt. 4.2 Beurteilungspegel Die berechneten Beurteilungspegel können den Gebäudelärmkarten im Anhang A entnommen werden: Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke Tag Anhang A, Seite 3 Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke Nacht Anhang A, Seite 4. Die Berechnungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die höchsten Beurteilungspegel treten an der, der Freisinger Landstraße (B11) zugewandten Westfassade des Bauvorhabens auf. Sie betragen tags bis zu 65 db(a) sowie nachts bis zu 59 db(a). An den straßenabgewandten Fassadenseiten des Bauvorhabens fallen die Beurteilungspegel zum Teil deutlich niedriger aus. 23. April 2012 Seite 11

5 Beurteilung Wie im Kapitel 2.2 ausgeführt, wird die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens im Sondergebiet wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [9] betragen in Gewerbegebieten tags 65 db(a) und nachts 55 db(a). Die oftmals zur Beurteilung gesunder Verhältnisse hilfsweise in der Bauleitplanung herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [13] betragen in Gewerbegebieten tags 69 db(a) und nachts 59 db(a). Sie fallen hier somit um 4 db(a) höher aus als die o. g. schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Tageszeit Der für die Tageszeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 wird an der geplanten Bebauung überall eingehalten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird in der Tageszeit mindestens um 4 db(a) unterschritten. Nachtzeit Der für die Nachtzeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 wird in weiten Bereichen des Bauvorhabens eingehalten. Überschreitungen sind aber teilweise an der West- und Nordfassade des Bauvorhabens zu verzeichnen. Folgende Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswertes von nachts 55 db(a) wurden berechnet: Westfassade des Bauvorhabens Nordfassade des Bauvorhabens bis zu 4 db(a) bis zu 4 db(a) Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird in der Nachtzeit eingehalten. Fazit Nachdem am geplanten Bauvorhaben nur in geringem Umfang die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden und gleichzeitig die hilfsweise zur Beurteilung gesunder Verhältnisse herangezogenen Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überall eingehalten werden, sind an den geplanten Baukörpern nur passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen (siehe Kapitel 6). 23. April 2012 Seite 12

6 Schallschutzmaßnahmen 6.1 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Norm DIN 4109 (23. April 1989) sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit 56 db(a) bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien, 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen, 66 db(a) bei Büroräumen und ähnlichen Räumen Gemäß DIN 4109 berechnet sich der maßgeblichen Außenlärmpegel für den öffentlichen Straßenverkehr aus dem Beurteilungspegel am Tag (gemäß Anhang A, Seite 3) durch Addition von 3 db(a). Somit ist bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen bei Beurteilungspegeln 58 db(a) der Nachweis einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Bei Büroräumen und ähnlichen Räumen ist bei Beurteilungspegeln 63 db(a) der Nachweis einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Gesamt-Außenfläche wird in diesem Planungsstadium nach dem überschlägigen Verfahren der Norm DIN 4109 [14] ermittelt. Die nachfolgende Tabelle enthält in Auszügen die Tabelle 8 der Norm DIN 4109 für Büroräume und ähnlichen Räumen. Darin sind für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Gesamt-Außenfläche (erf. R w,res ) eines Raumes angegeben. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Berechnungsergebnissen im Kapitel 4.2 bzw. im Anhang A, Seite 3 sind in Tabelle 4 auch die den Lärmpegelbereichen entsprechenden Beurteilungspegel (Tag) angegeben. Tabelle 4. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Büroräumen und ähnlichen Räumen nach DIN 4109, Tabelle 8 Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämm-Maß erf. R' w,res in db I bis 55 db(a) bis 52 db(a) - II 56 60 db(a) 53 57 db(a) 30 III 61 65 db(a) 58 62 db(a) 30 IV 66 70 db(a) 63 67 db(a) 35 V 71 75 db(a) 68 72 db(a) 40 VI 76 80 db(a) 73 77 db(a) 45 VII > 80 db(a) > 77 db(a) 50 23. April 2012 Seite 13

Sofern am Bauvorhaben Wohnungen (z. B. Hausmeisterwohnung) untergebracht werden sollen, sind für die Aufenthaltsräume in Wohnungen die in der Tabelle 4 für Büroräume angegebenen erforderlichen Schalldämm-Maße der Gesamtaußenfläche um 5 db zu erhöhen. Auf Basis der im Anhang A auf Seite 3 dokumentierten Berechnungsergebnisse fallen die Fassaden des Bauvorhabens im ungünstigsten Fall in folgende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109: ungünstigste Ostfassade: ungünstigste Südfassade: ungünstigste Westfassade: ungünstigste Nordfassade: Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich IV Wir empfehlen, bei Vorliegen der Fassadenplanung die Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach dem genauen Verfahren der VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen durchführen zu lassen. Hinweis: Die im Bebauungsplanentwurf Nr. 167 [2] bisher enthaltenen Lärmpegelbereiche sind entsprechend den o. g. Lärmpegelbereichen zu aktualisieren. 6.2 Schalldämmende Lüftungsreinrichtungen Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Schlafräumen im Kapitel 2.1 schlagen wir vor, schalldämmende Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen von Wohnungen einzubauen, wenn im Fensterbereich in der Nachtzeit Beurteilungspegel von 47 db(a) überschritten werden. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann die Stoßlüftung angewendet werden. Im vorliegenden Fall ist daher bei allen nur in der Tageszeit genutzten Aufenthaltsräumen die Stoßlüftung ausreichend. Für Büroräume oder vergleichbare Räume sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen formal nicht erforderlich. Ggf. ist es aber zweckmäßig, auch bei ruhebedürftigen Einzelbüros, wissenschaftlichen Arbeitsräumen etc. schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen, wenn Fenster dieser Räume an lauten Fassaden zum Liegen kommen. Bei der Auswahl der Lüftungseinrichtung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Luftwechselrate gewährleistet wird. Sofern motorisch betriebene Lüfter verwendet werden, sollten durch die Lüftergeräusche keine höheren Innenschallpegel im Raum als 25 db(a) erzeugt werden. Die Gesamtschalldämmung der Gebäudeaußenhaut darf durch die Lüftungseinrichtungen nicht wesentlich vermindert werden. 23. April 2012 Seite 14

7 Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 Wir empfehlen, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 die schalltechnische Untersuchung Müller-BBM Nr. M97 994/2 vom 23.04.2012 als Grundlage anzugeben. Folgende Festsetzungen sind in den Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 aufzunehmen: a) Für Fassaden, in denen bei schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen von Wohnungen der maßgeblichen Außenlärmpegel von 61 db(a) oder bei Büroräumen und ähnlichen Räumen der maßgeblichen Außenlärmpegel von 66 db(a) erreicht oder überschritten wird, ist der Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile zu erbringen. b) Die Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind nach dem detaillierten Verfahren der VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen durchzuführen. 8 Verwendung der Ergebnisse Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. 23. April 2012 Seite 15

9 Grundlagen [1] Vorabzug der Änderung des V+E Plans Nr. 137 für Neubau eines Innovationszentrums eines Bürogebäudes für Forschung und Entwicklung mit zentraler Kantine einer Kfz-Garage mit Lageplan und Schnitt, Stand 28.11.2011, übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per E-Mail am 12.12.2011 [2] Vorabzug des Bebauungsplans Nr. 167 mit Grünordnung Erneute Erweiterung General Electric, Plandatum 17.04.2012, übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per E-Mail am 18.04.2012 [3] Variante 13.04.2012 zum Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum und Parkhaus, Ochs.Schmidhuber.Architekten BDA: Grundrisse, Schnitte, Stand 13.04.2012, übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per E-Mail am 16.04.2012 [4] Auszug aus dem Katasterkartenwerk, Gemarkung: Garching b. München, Flurstück: 1892, Vermessungsamt München, übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per E-Mail am 20.12.2011 [5] Ortsbesichtigung mit orientierender Kurzzeitzählung des Verkehrsaufkommens auf der Lichtenbergstraße am 12.01.2012 [6] Straßenverkehrszählung 2010, Verkehrsmengen-Atlas Bayern [7] Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.07.2011 (BGBl. I S 1474) [8] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [9] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 [10] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90: Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [11] Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Ausgabe 2001 [12] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern: Vollzug der Baugesetze; Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht. Bekanntmachung vom 10.06.1996 i. d. F. vom 25.03.1997 [13] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S. 1036 1052 [14] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [15] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. August 1987 23. April 2012 Seite 16

Anhang A Abbildungen 23. April 2012 Anhang A, Seite 1

-140-120 -100-80 -60-40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Freisinger Landstraße (B11) BV Bürogebäude mit Innovationszetrum Parkhaus 70 km/h 70 km/h 60 km/h 0-20 -40 Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung Lichtenbergstraße 50 km/h 0-20 -40 20 20 40 40 60 60 80 80 100 100 120 120 140 160 140 160 180 180 200 220 240 260 200 220 240 260 280 280 300 300 320 320 340 340 360 360 380 380 400 400-60 Maßstab 1 : 2000 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna -140-120 -100-80 -60-40 -20 0 20 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Übersichtslageplan und im Berechnungsmodell berücksichtigte Objekte M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite 2 40 60 80 100 120 140 160 180-60

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 250 240 230 220 210 57 58 59 56 200 65 58 58 56 47 190 47 55 59 58 42 50 58 57 47 55 57 48 42 56 47 48 56 54 53 47 53 48 52 51 140 55 48 150 59 63 160 55 42 150 120 130 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 100.0 db Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung 90 90 140 130 120 110 47 110 170 50 60 61 61 100 180 60 47 55 55 60 60 59 42 64 190 55 180 48 64 100 57 55 200 63 170 63 160 65 65 210 220 230 240 250 260-10 260-20 Maßstab 1 : 750 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna -20-10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke tags (06:00-22:00 Uhr) in db(a) M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite 3

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 250 240 230 220 210 50 51 52 200 58 52 51 50 40 190 39 42 52 52 42 35 43 42 51 50 39 50 42 41 35 39 41 42 47 46 39 45 39 45 44 140 48 41 150 52 56 160 41 35 150 120 130 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 100.0 db Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung 90 90 140 130 120 110 39 110 170 43 54 54 54 42 100 180 54 39 48 53 54 52 42 42 35 58 190 42 180 42 58 100 51 200 56 170 57 160 59 59 210 220 230 240 250 260-10 260-20 Maßstab 1 : 750 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna -20-10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke nachts (22:00-06:00 Uhr) in db(a) M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite 4

Anhang B Berechnung der Emissionspegel der Straße 23. April 2012 Anhang B, Seite 1

Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Freisinger Landstraße B11 100 km/h Straßengattung 2 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 100 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2010 9729 maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 559 97 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2010 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2010 7,6 11,4 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 4 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 18 DTV Prognose Jahr 2025 10118 Angaben nach: Verkehrsmengenatlas Bayern 2010 Zählstelle: 77369101 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 581 101 Lkw-Anteil p in % 8,6 12,9 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,3 60,5 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -0,1-0,1 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 67,2 60,4 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2025 23. April 2012 Anhang B, Seite 2

Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Freisinger Landstraße B11 70 km/h Straßengattung 2 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2010 9729 maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 559 97 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2010 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2010 7,6 11,4 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 4 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 18 DTV Prognose Jahr 2025 10118 Angaben nach: Verkehrsmengenatlas Bayern 2010 Zählstelle: 77369101 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 581 101 Lkw-Anteil p in % 8,6 12,9 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,3 60,5 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,2-1,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 65,1 58,7 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2025 23. April 2012 Anhang B, Seite 3

Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 70 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2012 6273 maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2012 4,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2012 4,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 4 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 16 DTV Prognose Jahr 2025 6524 Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am 11.01.2012 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 391 72 Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,6-3,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 62,1 52,9 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2025 23. April 2012 Anhang B, Seite 4

Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 60 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 60 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2012 6273 maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2012 4,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2012 4,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 4 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 16 DTV Prognose Jahr 2025 6524 Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am 11.01.2012 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 391 72 Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -3,7-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 61,0 51,7 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2025 23. April 2012 Anhang B, Seite 5

Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 50 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr 2012 6273 maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2012 4,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2012 4,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 4 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2025 16 DTV Prognose Jahr 2025 6524 Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am 11.01.2012 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 391 72 Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,9-5,9 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 59,8 50,4 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2025 23. April 2012 Anhang B, Seite 6

Anhang C Protokoll der Immissionsberechnungen (Auszug) 23. April 2012 Anhang C, Seite 1

Projekt (M97994_02_Ber_1d.cna) Projektname: Auftraggeber: Sachbearbeiter: Cadna/A: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching General Electric Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Dipl.-Ing. Anne Kraft Version 4.2.140 (32 Bit) Berechnungsprotokoll Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) 2000.00 Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) 960.00 Bezugszeit Nacht (min) 60.00 Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 474.70 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu 100.00 Reflektor-Suchradius um Imm 100.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Aus Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0 Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C0 2.0 2.0 Straße (RLS-90) Reflexion beliebig (siehe oben) Seitenbeugung keine Bebauungsdämpfung Aus Bewuchsdämpfung Aus Emmission äußeren Fahrstreifen 23. April 2012 Anhang C, Seite 2

Emissionen Kfz-Verkehr Straßen Bezeichnung M. ID Lme RQ Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht Abst. Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) (db) (m) (m) Freisinger Landstraße B11 70km/h Str 65,1 0,0 58,7 RQ 14 0,0 Freisinger Landstraße B11 100km/h Str 67,2 0,0 60,4 RQ 14 0,0 Lichtenbergstraße 50km/h Str 59,8 0,0 50,4 RQ 9 0,0 Lichtenbergstraße 60km/h Str 61,0 0,0 51,7 RQ 9 0,0 Lichtenbergstraße 70km/h Str 62,1 0,0 52,9 RQ 9 0,0 Lichtzeichengeregelte Kreuzung Bezeichnung M. ID Aktiv Höhe Tag Abend Nacht Anfang (m) B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r Hausbeurteilung Bezeichnung M. ID Mittelungspegel Nutzungsart Stockwerkshöhe Aufr. ab Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart EG OG-OG (dba) (dba) (m) (m) Innovationsgebäude HB 41,8 35,0 x Straße 2,50 4,25 0,0500 Innovationsgebäude HB 59,7 53,3 x Straße 2,50 4,25 0,0500 Innovationsgebäude HB 65,0 58,6 x Straße 2,50 5,10 0,0500 Innovationsgebäude HB 62,2 55,8 x Straße 2,50 4,35 0,0500 Innovationsgebäude HB 60,2 53,8 x Straße 2,50 4,40 0,0500 Innovationsgebäude HB 58,1 51,7 x Straße 2,50 4,40 0,0500 23. April 2012 Anhang C, Seite 3